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Nr. 40 PAPIER-ZEITUNG 1415 Fabrikanten die V erhütungs- Vorschriften nicht ausgeführt würden. Solchem Verfahren gegenüber sei rücksichtsloseste Strenge am Platze. Der Vorsitzende Herr Hellriegel bestätigt, dass keine andere Berufsgenossenschaft — wie das Versicherungsamt anerkenne - so wenig Strafen verhänge und überhaupt so rücksichtsvoll vorgehe. b) Herr Max Hartmann berichtet über die erfolgte Prüfung der Jahresrechnung, die Vermögenslage und die vorgenommene Kassenrevision und beantragt, dem Vorstand Entlastung zu ertheilen. Die Versammlung beschliesst demgemäss durch Zuruf. 3. Der Voranschlag (Etat) für die Unkosten des Jahres 1897 (ohne die Entschädigungsbeträge) welcher gedruckt vorlag, hat folgenden Inhalt und wurde einstimmig nach dem Entwurf an genommen. Entwurf für die Aufstellung des Etats für 1897 Bezeichnung Ist - Ausgabe im Jahre 1896 Etats- Summe für das Jahr 1897 M. Pf. M. Pf. 1 Unfalluntersuchungs- und Entschädi- gungsfeststellungskosten 5818 18 6 000 -—■ 2 Schiedsgerichtskosten 3 318 32 3 500 — 3 Unfallverhütungskosten 7 258 50 9 000 — Laufende persönliche Verwaltungskosten 4 Reisekosten und Tagegelder der Mit- glieder des Genossenschaftsvorstandes 2916 73 3 000 — 5 Reisekosten und Tagegelder der Delegirten 8 138 70 3 500 — 6 Reisekosten undTagegelder de rBeamten 50 30 300 — 7 Gehälter der Beamten und Bediensteten 17 336 97 21 000 — Laufende sachliche Verwaltungskosten 8 Lokalmiethe, Heizung, Beleuchtung . 3417 34 3 500 — 9 Schreibmaterialien, Drucksachen, In- Standhaltung des Inventars .... 2 454 78 2 500 10 Portokosten und Botenlöhne .... 2 208 35 4 000 — 11 Insertions- und Publikationskosten . . — — 100 12 Zinsen und sonstiger Verwaltungsauf- wand 1 198 57 1 500 — Bedarf der Sektionen 13 Voranschlag der Sektion I, festgestellt auf . 2970 M. 2 054 45 11 II. „ „ ■ 2065 „ 2 159 26 15 „ III, „ „ • 4000 „ 3 750 61 16 , IV, „ „ . 2150 „ 1 921 87 17 „ V, „ , . 2000 „ 1 638 18 . VI. „ „ . 3350 „ 2 993 40 19 „ VII, „ , . 2900 „ 2 219 77 20 „ VIII, „ „ . 5000 . 2 328 98 24435 M. 68 173 08 24 435 — 82 335 — Dr. Gerschei erläuterte hierzu, dass der Bedarf der Sektionen nach deren eigener Aufstellung eingesetzt sei, soweit der Vorstand die Zahlen nicht beanstandete. Der grössere Bedarf der Ver waltung an Gehältern der Beamten und Bediensteten werde durch stete Zunahme der versicherten Betriebe, die sich 1896 auf 6 pCt. belief, hervorgerufen und auch' dadurch, dass zu den laufenden Unfällen und Renten stets neue treten und die Arbeit vermehren, ohne dass die älteren in gleichem V erhältniss in Abgang kommen. Im Anschluss an die Berathung des Voranschlages wurde folgender gedruckt vorliegende Antrag des Vorstandes ange nommen: Die Genossenschafts-Versammlung wolle sich damit einverstanden erklären, dass die Zinsen des Reservefonds, insoweit der Bestand des Reservefonds einschliesslich der aufgekommenen Zinsen am Jahresschlüsse den doppelten Jahresbedarf übersteigt, zur Deckung der Genossenschaftslasten verwendet und demgemäss auf die Umlage in Anrechnung gebracht werden. Nach den von Dr. Gerschel hierzu gegebenen Erläuterungen beträgt der Reservefonds, also das Vermögen der Genossenschaft, jetzt rund 470000 M. 4. In den Ausschuss zur Vorprüfung der Jahresrechnung und der Vermögensübersicht wurden die Herren W. Goldschmidt, i. Fa. S. Bluhm jr., Heymann, i. Fa. Heymann & Schmidt und Hohenstein, i. Fa. Hohenstein & Lange, gewählt. Der an wesende Herr Heymann nahm die Wahl an. 5. Verschiedenes. Der Syndikus berichtete im Auftrage des Vorstandes über das Rundschreiben des Verbandes der Berufsgenossenschaften betreffend die rechtlichen Befugnisse der Sektionen und machte darauf aufmerksam, dass zur Ver tretung der Berufsgenossenschaft der Genossenschaftsvorstand allein befugtsei, die Sektionsvorstände nur nach Maassgabe der ihnen durch das Gesetz und Statut oder im einzelnen Falle vom Genossenschafts Vorstände ertheilten Vollmachten. Demgemäss dürften die Sektionsvorstände Beamte nur nach Maassgabe des Etats für das Etatsjahr anstellen, und sei zu längeren Verträgen oder zur Anstellung mit Ruhegehalt Ge nehmigung bezw. Ermächtigung des Genossenschaftsvorstandes erforderlich. Beschlüsse wurden nicht gefasst. Der Vorsitzende ersuchte nach Erledigung der Tagesordnung alle anwesenden Herren sich über alles die Genossenschaft Betreffende nach Herzenslust zu äussern. Wenn auch keine Beschlüsse gefasst würden, sei doch jede Anregung willkommen und daher unbeschränkte Aussprache geboten. Dr. Gerschei regte die Frage an, ob nicht zur Verminderung der Kosten eine Beschränkung der Zahl der Delegirten em- pfehlenswerth sei. Herr Kaufmann-L,ahr sowie andere Redner gaben der Empfindung Ausdruck, dass das Zusammenkommen der Genossen die Einigkeit stärke und nicht vermindert werden dürfe. Auf Antrag Orthaus sprach die Versammlung dem Vor sitzenden Herrn Carl Hellriegel, seinem Stellvertreter, Herrn Dr. Gerschei und den übrigen Vorstandsmitgliedern Dank und Vertrauen der Versammlung durch Erheben von den Plätzen aus. Der Vorsitzende dankte und versicherte, dass der Vorstand keinen anderen Wunsch habe als die Mitglieder zufrieden zu stellen und, wie es seine Pflicht sei, in deren Interesse wie zum Heil der Arbeitnehmer die Unfälle möglichst zu vermindern. In der anschliessenden V orstandssitzung wurden die Herren Carl Hellriegel zum Vorsitzenden, Dr. Gerschei zum stellvertretenden Vorsitzenden, Emil Prausnitz zum Rechnungsführer und Julius Müller zum Schriftführer des Genossenschaftsvorstandes gewählt. Zu dem gemeinsamen Mahl im Hotel Bristol vereinigten sich um 1/23 Uhr etwa 55 Herren und Damen. Von Musik, Gesang und dergl. Erheiterungen war für diesmal in Erinnerung an den verstorbenen Herrn Hagelberg abgesehen worden. Der Vor sitzende Herr Hellriegel bewillkommnete jedoch die Anwesenden, besonders die Auswärtigen, mit einer schwungvollen Anrede und schloss mit einem Hoch auf den Kaiser, den Wahrer des Friedens und Schützer der Industrie. Herr Kaufmann-Lahr liess Herrn Hellriegel leben, Herr Körner-Nürnberg die Berliner Genossen, welche den Auswärtigen stets so herzlichen Empfang bereiten und Herr Kommerzienrath Blanke feierte in humor voller Rede die Damen. Die Genossenschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ihren bisherigen Leiter Herrn Hagelberg durch Tod, eines seiner alten Vorstandsmitglieder Herrn Kommerzienrath Max Krause durch Amtsniederlegung verloren. Beide waren Mit begründer der Genossenschaft und haben s. Z. in vielen Sitzungen mit den Herren Dr. Gerschei und Carl Hofmann die Satzungen entworfen, welche in der Hauptsache heute noch das Grundgesetz der Vereinigung bilden. Invaliditäts-Karton 23. April 1897 Könnten Sie uns die reichsseitig gestellten Ansprüche an »Inva- liden-Karton« gefälligst mittheilen? Diese sollen in jüngster Zeit eine Aenderung erfahren haben. X&Y Wie wir s. Zt. mittheilten, verordnete der Bundesrath am 14. Juni 1890, dass für die Quittungskarten Zellstoff-Papier zu verwenden ist, welches mit Eisenoxyd und Bleichromat gelb gefärbt ist, 4500 m Reisslänge, 3 pCt. mittlere Dehnung und 2 pCt. Asche hat. Am 6. Juni 1893 wurde diese Verordnung dahin abgeändert, dass die Quittungskarten fortan zwar in der durch Bekanntmachung vom 14. Juni 1890 vorgeschriebenen Farbe, aber aus einem Stoff hergestellt werden sollen, welcher aus 50 pCt. Zellstoff, 25 bis 30 pCt. Leinen und 20 bis 25 pCt. Baumwolle besteht, 4500 m mittlere Reisslänge, 4 pCt. mittlere Dehnung und höchstens 4 pCt. Asche hat. Ein Quadratmeter des Papiers soll 277 bis 283, im Durchschnitt 280 g wiegen.