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FACHBLATT Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: einsohl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5404 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin. für Papier- und Schreibwaaren-Handel und Buchbinderei, Druck-Industrie, sowie für alle verwandten und Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, Herausgegeben von CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (lla-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 18 ... 20 w „ 26 " 7 # 30 " 52 " " " 40 " " 104" " " 50 " " Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. ErfUllungs-u. Zahlungsort Berlin. Alleiniget Organ des Vereint Deuttcher Buntpapier-Fabrikanten und det Schutzvereint der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Beruftgenottentchafi. Alleiniget Organ der Papierverarbeitungt-Beruftgenottentchafi und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deuttcher .Holzstoff-Fabrikanten und Deuttcher Papier-Fabrikanten, Alleiniget Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 88. Berlin, Sonntag, 3. November 1895. XX. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an Bei Bezug' unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Inhalt. Papierverein Rheinl.- Westfalen 2801 Waarenprobe od. Drucksache? 2801 Pappen-Vereinigung .... 2802 Verwendung von Schälspänen 2802 Quantit. Bestimmg. d. Zellstoffs 2802 Heissschleiferei 2802 Aufbewhrg. feucht. Holzschliffs 2803 Lagerspesen 2803 Elektrizität 2803 Probenschau 28041 Berl. Typograph. Gesellsch. Perforirmasch. mit. patentirten Anlegemarken Vergolde-Schriftkasten . . . Walzenschäl- u. Walzenreiss- Maschine Berliner Gew.-Ausstellg. 1896 Deutsche Erfindungen . . . Ausfuhr nach Amerika . . Berichterstattg. der Reisenden 2806 2806 2806 2807 2810 2812 2824 2826 Papierverein Rheinland-Westfalen. Köln, Sonntag, 27. Oktober 1895. Die auf Sonntag, 27. Oktober, einberufene Generalversammlung des Papiervereins Rheinland-Westfalen war, wohl eine Folge des etwas späten Termins, nicht so zahlreich besucht, wie es diese Versammlungen sonst sind. Jedoch fehlte, wie der Vorsitzende, Herr Carl Blanke, bemerkte, von den Stammgästen keiner. Nach dem der Bericht des Schriftführers und Schatzmeisters erstattet war, wurden von verschiedenen Seiten geschäftliche Missstände zur Sprache gebracht. Namentlich gerügt wurde, und durch Nennung der Namen und thatsächliche Vorkommnisse belegt, dass selbst grosse und bedeutende Fabrikanten direkt an die Ver braucher liefern. Es stellte sich schliesslich zur allgemeinen Ueberraschung heraus, dass jeder Anwesende in der Lage war, Thatsachen zur Kenntniss zu bringen, welche erkennen lassen, dass diese Unsitte mehr im Schwange ist, als man wohl im allgemeinen anzunehmen bereit ist. Wenn auch als erfreulicher Gegensatz die Namen dreier Briefumschlagfabrikanten und einiger Papierfabriken genannt wurden, welche sich durch keinen noch so grossen oder nutzbringenden Auftrag verleiten lassen, ihren Kunden das Geschäft zu entziehen, so wurde doch allseitig beschlossen, diesem Unwesen soweit wie möglich zu steuern. Das Ergebniss der Verhandlungen war, dass einstimmig der Beschluss gefasst wurde, eine Liste derjenigen Fabrikanten anzu legen, welche nicht direkt an die Verbraucher liefern. Diese Liste soll von Zeit zu Zeit den Mitgliedern mitgetheilt werden mit dem Ersuchen, in ihrem eigenen Interesse diese Fabrikanten zu bevorzugen. Es wurde dabei die Hoffnung ausgesprochen, dass dadurch auch die Fabrikanten, welche bisher den Grundsatz, nicht an die Verbraucher direkt zu liefern, nicht hochgehalten haben, sich bestreben werden, auch auf dieser Ehrentafel zu stehen. Auf diese Weise wird zum Nutzen der Fabrikanten ein solider Handelsstand bestehen bleiben, der in der Lage ist, dem Fabrikanten grosse und dadurch nutzbringende Aufträge zu geben. Die weiteren Verhandlungen boten kein Interesse fü die Allgemeinheit, doch kann der Berichterstatter noch mittheilen, da SSnach S chluss der Verhandlungen ein festliches Abendessen die Mitglieder vereinigte, bei dem manche alte Freundschaft neu esiegelt und manche neue geschlossen wurde. Von all dem Groll, welcher sich in der Versammlung stellenweise Luft machte, war nachher keine Spur mehr zu finden. Musik- und Gesangs vorträge, dichterische Ergüsse in formvollendeten Versen, welche der Augenblick geboren, und welche den Vorsitzenden in beredten Worten feierten, würzten das Mahl. Es wurde der Wunsch laut, dass bei der nächstjährigen Generalversammlung, welche zugleich mit der des Hauptvereins stattfindet, dieselbe Fidelitas herrschen möge, wie auf der heutigen. Waarenprobe oder Drucksache? Eine Papierwaarenfabrik am Rhein schreibt uns Folgendes: Wie Sie aus einliegendem Bescheid der Kaiserlichen Ober postdirektion in Düsseldorf ersehen wollen, kann beiliegendes Angebot von Pergamynpapier nicht als Drucksache oder Zeitungsbeilage be fördert werden. Unter Bezugnahme auf den Artikel in Nr. 75 der Papier-Zeitung hatte ich in Düsseldorf angefragt, ob beiliegendes Angebot nicht als Drucksache befördert werden könnte, da ja in demselben keinerlei Hin weis enthalten sei, dass das zum Druck desselben benutzte Papier gleichzeitig als Muster dienen solle. Die Kaiserliche Oberpostdirektion in Düsseldorf scheint demnach auf einem ganz andern Standpunkt zu stehen, als in fraglichem Artikel ausgeführt ist. Die erwähnte Entscheidung hat folgenden Wortlaut: Düsseldorf, 26. Oktober 1895. Das beiliegende Papierangebot eignet sich nicht zur Versendung als aussergewöhnliche Zeitungsbeilage oder als Drucksache gegen die ermässigte Drucksachentaxe. Denn offenbar handelt es sich nicht nur um eine Empfehlung Ihrer Firma und Uebermittelung von Angeboten, sondern gleichzeitig auch um ein Muster des angepriesenen Papiers. Ob die Vorlage einen hierauf bezüglichen Vermerk trägt 'oder nicht, ist belanglos. Die in der wiederbeigefügten Nr. 75 der Papier-Zeitung enthaltene Auskunft steht im Gegensatz zu den bestehenden Bestimmungen. Der Kaiserliche Ober-Postdirektor Deyl. In der Pap.-Ztg. Nr. 87 aus 1889 war eine Entscheidung mitgetheilt, wonach ein vorher beanstandetes Papier auf unsere