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Nr 22 PAPIER-ZEITUNG. 668 artige Fälle selten. Aber auch in solchen Fällen ist der Kunde nach einem Erkenntniss des Reichsoberhandelsgerichts vom 13. Dez. 1870, Entsch. Bd. 1, S. 149 dem Reisenden zu zahlen berechtigt, wenn ihm das Fehlen der Vollmacht nicht erkennbar gemacht wird und der Kunde in gutem Glauben den Reisenden für einen Angestellten des Verkäufers hält. 2. Ein dauernd, nicht nur für eine Tour, angestellter Reisender, welcher unverschuldet (nicht etwa infolgeAusschweifung) auf der Tour erkrankt, geht nach Art. 60 H.-G.-B. dadurch seiner Ansprüche auf Gehalt und Unterhalt nicht verlustig. Doch hat er auf diese Vergünstigung nur für die Dauer von 6 Wochen An spruch. Unter »Unterhalt« werden alle vertragsmässigen Leistungen des Prinzipals verstanden. Der kranke Reisende bezieht demnach sein festes Gehalt, falls ihm ein solches bewilligt ist, 6 Wochen weiter, nicht aber Reisekosten, auch wenn sie für jeden Reisetag auf einen bestimmten Betrag festgesetzt sind; denn einen vertrags mässigen Anspruch hat er nur für die Reisezeit. Müssiger, wenn auch unverschuldeter Aufenthalt ist aber kein Reisen. Die Kosten der Krankheit und des Aufenthalts trägt der Prinzipal nicht, wohl aber die Kosten der Rückreise nach erfolgter Genesung. Gehört der Reisende zu einer Krankenkasse, so kann er von ihr Krankengeld fordern, obgleich er nicht am Orte der Kasse krank liegt. Unlauterer Wettbewerb? In Nr. 20 wurde von einem Händler über den Empfang einer Kiste mit Buntpapier berichtet, auf und in welcher vom Empfänger die Adresse des Absenders ermittelt werden konnte. Wir sprachen unsere Ansicht dahin aus, dass der Fabrikant berechtigt ist, Waare und Verpackung mit seiner Firma zu bezeichnen, solange nichts Gegentheiliges ausgemacht ist. Der Buntpapierfabrikant, welcher die Kiste geliefert hatte, sandte uns infolgedessen Abschrift eines Briefes, den er an den Händler gerichtet hatte. Er kündigte darin dem Händler die Geschäftsverbindung, weil er über die Verdächtigung entrüstet war, versicherte, dass nur durch zufällige unglückliche Verhält nisse seine Firma auf die Kiste gekommen sein könnte und äusserte folgende Ansicht: Ich stimme nicht mit der Redaktion der Papier-Zeitung überein, dass jeder Fabrikant berechtigt sein soll, die von ihm gelieferte Waare mit seiner Adresse zu versehen, sofern dies nicht durch Vereinbarung verboten ist. Ich betrachte es vielmehr als eine Schmach für einen Fabrikanten oder Händler, wenn er sich zu einer solchen Handlungs weise erniedrigt. Wir bitten um Ansichten über diesen Fall. D. Red. Rothwerden des Zellstoffs beim Bleichen. Neustadt, Wpr., 8. März 1895. In Nr. 16 führt Herr »y« das Rothwerden des Zellstoffs auf eine organische Säure zurück, deren Salz zwar farblos sei, während sie selbst roth ist und aus diesem Salz durch eine stärkere Säure frei gemacht wird. Wie soll nun aber da das Rothwerden des Natronzellstoffs beim Auslangen desselben in Schank'sehen Kästen erklärt werden? Hier tritt doch absolut keine »stärkere Säure« hinzu, welche etwa die »rothe organische Säure« frei machen könnte? Zu Anfang der Auslaugerei befindet sich der Stoff doch noch in starkem Ueberschuss von Soda; sowie diese nun ganz verdrängt ist, und ganz reines, frisches Wasser auf den Stoff kommt, beginnt die Rothfärbung. Die Luft, welche in diesem frischen Wasser enthalten ist, kann doch unmöglich hier die Stelle einer »stärkeren Säure« spielen; zudem sollte man auch meinen, dass schwache organische Säuren, welche sich beim Kochen bilden, sämmtlich in dem Uebermaass von Soda, welche beim Natron- und Sulfat verfahren angewandt wird und angewandt werden muss, gelöst werden und nicht mehr im Stoff selbst bleiben können. Alle abgehende Kocherlauge enthält neben viel Soda sogar noch mehr oder weniger Aetznatron, und diesem dürfte wohl keine organische Säure widerstehen, auch sind keine Basen vor handen, welche jene organische Säure dem Aetznatron streitig machen und unlöslich binden könnten, wie etwa beim Aetzendmachen der Soda durch Kalk. Herrn »S« in Nr. 17 möchte ich auf das verweisen, was ich in Nr. 6 gesagt habe; denn hier stimmen wir ja fast ganz überein, namentlich im Anfang. Die schweflige Säure bildet mit organischen Farbstoffen farblose Verbindungen, die leicht wieder zerstört werden, sodass dann die ursprüngliche Farbe wieder zum Vorschein kommt; das Bleichen mit schwefliger Säure ist deshalb nicht von Dauer, namentlich wenn die Verbindung derselben mit dem Farbstoff nicht ganz entfernt wird. Der bekannte Versuch mit der rothen Rose, welche durch schweflige Säure entfärbt wird und durch Eintauchen in schwache Schwefelsäure wieder ihre ursprüngliche schöne Farbe erhält, zeigt dies klar und deutlich. Im Sulfitstoff ist nun meist noch etwas freie schweflige Säure, welche dann zu Schwefelsäure oxydirt, die farblose Verbindung des Farbstoffes mit schwefliger Säure zerstört und den ersteren wieder frei macht. Möglicherweise genügt auch schon der Sauerstoff der Luft soweit, wenn er die schwefligsaure Verbindung zu schwefelsaurer direkt oxydirt, selbst wenn also keine freie schweflige Säure mehr vorhanden sein sollte. Wenn nun eine Fabrik mehr mit dem Rothwerden zu thun hat als eine andre unter ganz gleichen Verhältnissen arbeitende, so kann dies am Auswaschen des Stoffes liegen, am Wasser selbst, welches zum Aus waschen genommen wird, vielleicht auch am Standorte des Holzes, welches in derselben Forst sogar auf ganz verschiedenem Boden wächst, und was noch andre Dinge derart mehr sind; Sulfitzellstoff ist ja in dieser Hinsicht sehr empfindlich. T Knös l Mitscherlich contra Ekman. Einer längeren Einsendung des Herrn Fabrikdirektor Joh. Dorn in Münster in Erwiderung auf die Ausführungen des Herrn Prof. Mitscherlich in Nr. 9, S. 248, entnehmen wir folgende Stellen: Herr Prof. Mitscherlich kommt in seiner langen Auseinandersetzung zu keinem Beweis für die Behauptung, dass er früher praktisch Sulfitzellstoff erzeugt habe als Ekman. Sonach bleiben alle meine Behauptungen bestehen. Dass ich kein Chemiker bin, gestehe ich offen; ich habe aber die zur Fabrikation nöthigen, auch chemischen Kenntnisse soweit erlangt, um zu sehen, was echt oder unecht ist. Ich sage nicht herausfordernd, dass Herr Prof. Mitscherlich kein Ingenieur oder nur Techniker ist, wie aus seinem Verfahren hervorgeht. Ich habe Fabriken vorgestanden, welche vorher nach Mitscherlich, dann nach Ritter-Kellner und nach Dr. Frank-Charlottenburg Sulfitzellstoff her stellten, bin also praktisch erfahren genug, um die Unterschiede der Sulfit- verfahren zu kennen, und bin zu der Ueberzeugung gelangt dass, obgleich das Mitscherlich’sche Verfahren eigentlich schon von den Cessionaren so verbessert wurde, dass die gröbsten mechanischen Fehler in Wegfall kamen, dennoch die Ritter-Kellner’schen und das Frank-Charlottenburg’sche Säure verfahren dem »verbesserten« Mitscherlich'schen Verfahren noch vor zuziehen sind. Wenn Herr Prof. Stohmann in seinem Gutachten sagt, dass die Anlage und der Betrieb einer Mitscherlich-Fabrik noch heute in seinen wesentlichen Theilen unübertroffen dasteht, so habe ich darauf zu erwidern, dass z. B. die von Herrn Professor Dr. Mitscherlich empfohlene Scheibenkochung mit Sägespänen die unzweckmässigste und unreinlichste war, die es gab. Zur Darstellung von 200 Ctr. trockenem Zellstoff täglich, die ich meiner Ver gleichung mit anderen Zellstoffverfahren zu Grunde legen will, würden im mindesten 10 Kreissägen = 10 Mann, also 20 Mann Schneidepersonal, Tag und Nacht erforderlich gewesen sein, während mit zwei Hackmaschinen, also 2 Mann, bei Tag- und Nachtbetrieb 4 Mann erforderlich wären. Differenz 16 Mann bei 300 Arbeitstagen = 9600 M. In der Wäscherei ist der Verlust noch grösser. Von Mitscherlich’s alten Planknotenfängen, die nicht viel durchliessen, obwohl sie 8/10 mm Schlitzweite hatten, während heute höchstens 5/10 mm Schlitzweite bei viel besser arbeitenden, rotirenden Knotenfängen gebraucht werden, will ich nur der vielen Reparaturen und der Platzverschwendung halber reden. Kein Fachmann wird auf solche Apparate mehr hineinfallen, und das nennt Herr Professor Stohmann unübertroffene Konstruktion? In der Wäscherei braucht Herr Prof. Mitscherlich 1 Mann zur Bedienung seines Stampfwerkes, 1 Mann als Zuträger, 1 Mann an der Presse und einen Mann zum Säcketransport — 4 Mann, d. h. bei einem grösseren Stampfwerk mit etwa 50 Sack zu 60 kg für die Schichtleistung, bei kleineren Stampfwerkbetrieben 2 bis 3 Mann, dem entsprechend ist hier auch die Leistung geringer. Da 50 Sack zu 60 kg — 3000 kg noch bei 371/2 ®/o Trockengehalt = 1125 kg trocken rechnen, rund 45 Ctr. in 24 Stunden, so gehören zu 200 Ctr. trockenem Zellstoff 41/3 Stampfwerke zu 4 Mann = 18 Mann, bei Tag- uud Nachtbetrieb = 36; dagegen erfordert eine Papier maschine von 2 m Arbeitsbreite ... 3 Mann, zum Transport ... 1 „ am Separator ... 1 » 5 Mann Tag- und Nachtbetrieb 10 Mann, Differenz 36 Mann — 10 Mann ist 26 Mann zu 2 M. = 52 M. täglich, bei 350 Arbeitstagen (da der Sonntagsbetrieb gestattet) 18200 M. Da die Laugsiebmaschinen in Rollen und Mitscherlich in Brocken arbeitet, (die Langsiebmaschinen hat er direkt verworfen) so braucht Herr Professor Mitscherlich jährlich für Säcke 10000 M. Der Kraftverbrauch von 41/ Stampfwerken mit zugehöriger Wäscherei beträgt für das Stampfwerk 25 PS, für die Stampfen 5 PS, für den übrigen Betrieb an Schnecke, Siebcylinder und Pressen = 30 PS X 4‘/2 = 135 PS. 1 Separator braucht . 15 PS oder 20 PS die Transporteure 3 „ „ 3 » Papiermaschine . . 20 „ „ 15 „ ohne Trockenpartie 38 PS 38 PS (den Kreissägenbetrieb im Vergleich gegen den Hackmaschinenbetrieb will ich vorläufig hier nicht heranziehen, obwohl letzterer sich auch günstiger stellt. 4 X 10 — 40 PS der Kreissäge : 20 PS der Hackmaschinen 135 — 38 PS = 97 PS. (97 + 20 = 117 PS inkl. Kreissägen). Die Pferde-Kraft ist nun sehr verschieden theuer, auch nach der Bauart der Dampfmaschinen und Kessel zu bemessen. Nehme ich also an, dass in waldreichen Gegenden oder an grossen Flüssen, wo die Zellstoff fabriken sich die Lage suchen müssen, die PS 35 Pfennig für den Tag kostet, so habe ich eine Differenz von 33,95 M., bei 350 Arbeitstagen 11882 M. 50 Pf.