Volltext Seite (XML)
574 PAPIER-ZEITUNG. Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original - Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von der Kaiserlichen Reichsdruckerei zu Berlin SW., Oranien- Strasse 91, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift. Dieselben können auch durch jede Reichspostanstalt bezogen werden. Kontrollverschluss fürLagen von Werth- und anderen Papieren von Eduard Wollny in Berlin. D. R. P. 71 972 (Kl. 54). Dieser Verschluss ermöglicht, bei stattgefundener Entwendung eines Werthpapieres diese Thatsache nachträglich in unzweifelhafter Weise festzustellen. Durch die Figur ist eine Lage von Papieren dargestellt, welche von einem Papier- oder Stoffband umschlungen sind. Für die Anbringung des Kontrollverschlusses wählt man nun eine Stelle aus, deren Durchlochung statthaft ist, schiebt das Band über dieselbe, und schlägt darauf in der Nähe des Randes drei Oesen mittels einer geeigneten Maschine derart ein, dass sie zwischen sich einen kleinen dreieckigen Zipfel einschliessen. Sollte nun aus dem Bündel ein Papier entwendet werden, so kann dies nur geschehen, indem das Papier um das betreffende Dreieck rings herum abgerissen wird, während der Zipfel selbst innerhalb der Oesen verbleibt. Es ist also bei Nachzählung der Papiere stets zu entscheiden, ob ein fehlendes Stück von vornherein durch Versehen nicht beigelegt oder ob dasselbe heimlich entfernt wurde, da im letztem Falle die Zahl der Papiere um eins geringer ist als die Zahl der zwischen den Oesen verbleibenden Blättchen. Die Lage der Oesen zu einander muss eine derartige sein, dass es nicht möglich ist, mit einer Pincette oder dergl. das ein geschlossene Papierblättchen zu fassen und herauszuziehen; im übrigen ist sowohl die Anordnung als auch die Zahl der Oesen ohne Bedeutung. Anstatt des Kreuzbandes braucht auch nur ein Rücken umschlag vorhanden zu sein, der beiderseits bis über die Oesen reicht und verhindert, dass das oberste Papier heimlich entfernt werde. Bei Benutzung dieses Kontrollverschlusses hat der die be treffende Lage lösende Beamte vor Entfernung des Kreuzbandes die Richtigkeit des Inhalts zu prüfen. Ergiebt sich eine Abweichung von dem aussen angegebenen Inhalt, so wird mittels einer Scheere nach den punktirten Linien durch die Metall-Oesen in die Lage ein- und ein entsprechendes Stück aus allen Papieren heraus geschnitten. Die zwischen den Oesen liegenden Theilchen werden sodann nachgezählt. Patent-Anspruch: Kontrollverschluss für Lagen von Werth- und andern Papieren, dadurch gekennzeichnet, dass die betreffende Lage mit einem Kreuzband oder wenigstens einem eine Seite umschliessenden Rücken versehen und durch dieses Band bezw. diesen Rücken und die gesammte Lage an einer geeigneten Stelle eine beliebige Anzahl Oesen oder dergl. eingeschlagen wird, welche von jedem Papier ein Theilchen abgrenzen, deren Anzahl nach Lösung des Verschlusses zur Kontrolle festgestellt werden kann. Pneumatischer Bogenanleger von Peter Luhn in Leipzig. D. P. R. 70253 (Kl. 15). Vergleiche Papier-Zeitung 1893, S. 2889. Verfahren und Vorrichtung, um Zeichnungen vorübergehend für Lichtpausverfahren geeignet zu machen von Carl Hohl in Zweibrücken. D. R. P. 72 587 (Kl. 57). Das Verfahren ermöglicht, auf mehr oder weniger starkem Papier gefertigte Zeichnungen ohne Nachtheil für dieselben direkt für den Lichtpausprozess zu verwenden. Zu letzterem Zweck mussten bisher von derartigen Zeichnungen vorerst Kopieen auf Pauspapier genommen werden, um Negative zu erhalten. Dies war nicht nur zeitraubend und kostspielig, sondern ausserdem noch ungenau. Nach vorliegendem Verfahren handelt es sich in erster Linie darum, das mit der betreffenden Zeichnung versehene Papier so stark transparent zu machen, dass es in Bezug auf Licht durchlässigkeit dem gewöhnlichen Pauspapier gleichkommt. Dies geschieht mittels destillirten oder gereinigten Paraffinöls, indem die Zeichnung mit der Rückseite nach oben auf eine Tischplatte geheftet und das Oel mit etwas Watte so lange auf dieselbe auf gerieben wird, bis dasselbe in das Papier eindringt, worauf nochmals eine dicke Schicht Oel aufgetragen wird; in diesem Zustand lässt man die Zeichnung so lange liegen, bis auch dieses Oel vollständig in die Poren des Papiers gedrungen ist und sich keine weissen Stellen mehr zeigen. Käme nun die Zeichnung in diesem Zustand in einen Licht paus-Apparat, so würde sich namentlich bei hohem Druck das Fett auf der Rückseite herauspressen und dem anliegenden Lichtpauspapier mittheilen. Um dies zu verhindern, überzieht man, nachdem das Fett ganz eingezogen bez. das übrige mit trockener Watte abgerieben worden ist, die Zeichnung auf der Rückseite mit einer feinen Schicht hellen Alkohollackes, bestehend aus 58 pCt. luftgebleichtem Schellak, 38,5 pCt. absolutem Alkohol, 3,5 pCt. Copaivabalsam. Von diesem Lack wird mittels Pinsels oder Watte ein zweimaliger Ueberzug gegeben. So dann wird das etwa auf die Vorderseite durch gedrungene Oel mittels Watte abgerieben. Die Zeichnungen dürfen im transparenten Zustande vor dem Belichten nicht geknickt, sondern nur gerollt werden, da sonst an der Lackschicht schadhafte Stellen entstehen könnten. Die dergestalt präparirten Zeichnungen erhalten sich längere Zeit in diesem transparenten Zustande. Da jedoch zuweilen Aenderungen derselben nothwendig werden und sie überhaupt beim fortwährenden Gebrauch nicht fett sein dürfen, müssen sie, nachdem die erforderlichen Abdrücke davon genommen sind, wieder in ihren früheren Zustand gebracht, d. h. entfettet werden. Dies geschieht durch Einlegen in Benzinbäder. Das Benzin zieht das Paraffinöl innerhalb 2 Stunden wieder voll ständig aus dem Papier heraus. Da das erste Bad trübe und unrein wird, ist es zweckmässig, die Zeichnung noch in ein zweites, reines Bad zu legen. Das vom ersten Bad verbleibende Benzin kann noch zu verschiedenen gewerblichen Zwecken Ver wendung finden. Das Benzin vom zweiten kann wieder für eine neue Zeichnung benutzt werden. Patent-Ansprüche: 1. Verfahren, um Papier- oder Kartonzeichnungen zur direkten Abnahme von Lichtpausen vorübergehend transparent zu machen, darin bestehend, dass die Zeichnungen mittels destillirten Paraffinöls transparent gemacht und letzteres durch einen Ueberzug von hellem Alkohollack von darauf zu legendem Lichtpauspapier isolirt wird, während dieselben zur Wiederherstellung in ihren frühem Zustand in Benzinbädern entfettet und durch Abreiben mit Spiritus von ihrer Lackbildung befreit werden. (Zwei weitere Ansprüche beziehen sich auf die zum Entfetten und zur Entfernung der Lackschicht benutzten Apparate). Typenradschreibmaschine von James Edward Wilson in New York (V. St. A.) und Edward Strong Torrey in London. D. R. P. 72355 (Kl. 15). Bei dieser Typenradschreibmaschine ist die unmittelbar zu drehende Typenscheibe an dem schwingenden Schlitten um einen besonderen Zapfen beweglich, so dass beim Niederdrücken der Typenscheibe letztere vor der Berührung mit dem zu bedruckenden Papier durch vorherigen Eingriff eines Schlittenvorsprunges in eine Verzahnung derselben an einer unbeabsichtigten Drehung gehindert wird.