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Vorrichtung zum Bestreichen von Papier mit Farbe, Firniss, Leim usw. (Franz. Patent Nr. 230304 von M. Müller.') Das zu bestreichende Papier C geht über den in der Flüssig keit laufenden Cylinder B und durch die Cylinder DB 1 . In letzterem sind Längsriefen von gleichmässiger Tiefe ausgeschnitten, während die darauf pressende Walze D mit elastischem Stoff umhüllt ist. Der Ueberschuss an Farb-Flüssigkeit wird an der Berührungsstelle der beiden Cylinder angehalten. Das Papier behält nur die in den ausgeschnittenen Vertiefungen befindliche Farbe und kommt völlig glatt aus den Cylindern DB 1 . Um gleichmässiges Bestreichen zu ermöglichen, muss sich das Papier mit gleichförmiger Geschwindigkeit und Streckung abwickeln. Die Streckung wird durch die wie üblich gelagerten Walzen S, sowie durch Walzen W geregelt. Von den letzteren liegen je zwei in einem Rahmen W1, welcher sich um seinen Mittelpunkt V drehen lässt und durch Riegel in der gewünschten Stellung festgehalten wird. Die Cylinder B und B' werden durch die Zahnräder JJ1 getrieben. Rad H, welches je nach der Umdrehungsrichtung auch als H l montirt werden kann, erhält seine Bewegung von Rad E, und dieses wiederum ist mit dem Stirnrad F, welches auf der gleichen Welle wie das Antriebsrad G sitzt, in Verbindung. Der Presscylinder D kann durch Schraube Q gehoben, sowie in der Spalte N des Hebels 0 vorwärts und rückwärts geschoben werden; hierdurch, sowie durch Heben und Senken der kleinen Rolle R zwischen den Cylindern B und B l , lässt sich der Kontakt des Papiers mit Cylindern B und B l regeln. Die Hebelarme 0 sind mit Gewichten P l belastet, und die Streckwalzen W durch Räder derart mit einander verbunden, dass durch Drehung eines einzigen Rades alle Walzen die gewünschte Stellung erhalten. (Nach Bulletin de la Chambre des papiers en gros et la Papeterie.) Handelsvertrag mit Spanien. Da die Genehmigung des Handelsvertrags zwischen Deutsch land und Spanien durch die spanischen Cortes bisher nicht zu ermöglichen war, ist von beiden Regierungen, und zwar deutscher seits unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung durch den Bundesrath und den Reichstag, ein weiteres Provisorium beabsichtigt. Nach demselben wird vom 1. bis 31. Januar ds. Js. gegen volle Meistbegünstigung der spanischen Einfuhr in Deutsch land die deutsche Einfuhr in Spanien neben dem Minimaltarif auch alle von spanischer Seite irgend einem dritten Lande ein geräumten Zollbegünstigungen mitgeniessen. Nach den spanischerseits für Norwegen, die Schweiz und die Niederlande gemachten Konzessionen, die infolge des verein barten Handelsprovisoriums auch Deutschland zu Gute kommen, haben die Sätze des spanischen Zolltarifs verschiedene Ermässi gungen erfahren. Derjenige für gedruckte Bücher in spanischer Sprache stellt sich auf 50 Pesetas die 100 kg gegen 61,40 Pesetas des frühem Tarifs. Die Papphüllen, welche die Bücher um schliessen, sind zollfrei. Löhne und Lohnkontrakte in Amerika. In Nr. 102 v. Jgs. befindet sich der Bericht eines Korrespondenten aus den Vereinigten Staaten von Amerika, worin erzählt wird, dass ein amerikanisches Haus der Papier-Industrie in Oesterreich einen mit der Anfertigung feiner Papiere und Sonder-Erzeugnisse vertrauten Arbeiter für 10 Dollars wöchentlichen Lohn engagirte. Dem Betreffenden, der in Oesterreich nur etwa 10 Gulden wöchentlich verdiente, habe die Verdoppelung seines Einkommens sehr wünschenswerth geschienen. Nach der Ankunft in den Vereinigten Staaten habe er aber bald ge funden, dass er sich nicht verbessert habe, da 10 Dollars dort nicht soviel werth seien, wie 10 Gulden in Oesterreich. Auch habe er bald gefunden, dass seine Kenntnisse drüben 20 Dollars die Woche werth seien, könne aber nichts machen, da er gebunden sei. Die letzte Bemerkung ist insofern unrichtig, als in den Vereinigten Staaten jeder im Auslande geschlossene Arbeitskontrakt ungiltig ist. Ein auf Grund eines solchen Kontraktes eingewanderter Arbeiter ist in keiner Weise gebunden und hat volle Freiheit, jederzeit den Dienst zu verlassen. Trotzdem werden solche Kontrakte von amerikanischen Fabrikanten bez. deren europäischen Vertretern hin und wieder abgeschlossen, um sich geeignete und billige Arbeitskräfte zu verschaffen. Der Zweck wird aber nicht erreicht, da der neueingewanderte Arbeiter von seinen Kameraden bald über seine Rechte belehrt wird. Auch sorgen hierfür schon die Arbeiter-Unionen, welche naturgemäss ein Interesse daran haben, dass durch solche Einwanderer die Löhne nicht heruntergedrückt werden. Das Gesetz geht sogar noch weiter. Wenn sich bei der Landung, bei welcher alle im Zwischendeck der Dampfer ankommenden Einwanderer, und zu dieser Klasse gehören wohl alle Arbeiter, registrirt und vernommen werden, herausstellt, dass ein Arbeiter durch einen vor der Ueberfahrt abgeschlossenen Kontrakt zur Einwanderung veranlasst wurde, so wird dem betreffenden Einwanderer die Landung nicht gestattet, und er hat mit demselben Schiff, auf welchem er herüberkam, die Rückreise anzutreten. Auch dass 10 Dollars in den Vereinigten Staaten nicht soviel werth sein sollen, wie 10 Gulden in Oesterreich, ist wohl nicht ganz richtig. Es hängt dies sehr von den örtlichen Verhältnissen hüben und drüben ab. Aber abgesehen davon, dass der Arbeiter in Amerika durch schnittlich besser lebt als in Europa, kann ich auf Grund meines lang jährigen Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika wohl be haupten, dass der Arbeiter dort mit 10 Dollars weiter reicht, als mit 10 Gulden in Europa. Noch bemerken will ich, dass ein gelernter tüchtiger Arbeiter, gleichviel welcher Branche, drüben nicht wöchentlich 10 Dollars, sondern mindestens 18 Dollars und sehr oft erheblich mehr verdient. Allerdings ist auch die Leistung des Arbeiters in Amerika infolge des bis ins Kleinste geregelten Betriebs, der vollkommensten maschinellen Ein richtungen und der grössern persönlichen Anspannung eine grössere als in Europa. Berlin. Eduard Schöpp, Ingenieur. Künstliche Schieferbekleidung von Eisen, Zink, und Pappe. Zunächst bereitet man eine Wasserglaslösung, indem man gleiche Theile festes Kali- und Natronwasserglas fein zerstösst, mit der 6- bis 8fachen Menge weichen Flusswassers übergiesst, und 11/2 Stunden im Sieden unterhält, wodurch das Wasserglas vollständig gelöst wird. Hierauf wird mit soviel heissem Wasser verdünnt, bis die Lösung das spezifische Gewicht 1,25 zeigt, das heisst bis ein Glas, welches 100 Theile weiches Flusswasser fasst, 125 Gewichtstheile dieser Wasserglaslösung fasst. Hierauf werden 7/8 feinst gestossener, mit etwas Wasser zu feinstem Staub zer riebener Schiefer nebst 1/8 dieser Menge Kienruss (oder vegeta bilische Kohle), welch letzterer mit verrieben wird, zugesetzt und von dieser Masse mit der Wasserglaslösung entsprechend viel angerieben, je nachdem ein dünnerer oder dickerer Ueberzug erzielt werden soll. Mit dieser Mischung werden dann die Eisen tafeln gleichförmig bestrichen. Für Dachdeckungen kann ebenso Schieferzink dargestellt werden; auch zu Ableitungsrohren lässt sich solcherweise Zinkmetall bez. Zinkblech verwenden und vor Oxydation schützen. Zur Bekleidung von Zinkblech mit dieser Masse darf nur reines Kaliwasserglas allein angewendet werden, da bei Gebrauch von Natronwasserglas der Ueberzug mit der Zeit abblättern würde. Papierschiefer oder Schiefer-Pappe wird durch Ueberstreichen mit obiger Masse dargestellt und eignet sich sehr gut zur Anfertigung von kleinen Tafeln für Notiz bücher. Um künstliche Schiefertafeln (elastische Rechentafeln) anzufertigen, versieht man dünne glatte Pappe auf beiden Seiten mit einem wiederholt aufgetragenen Anstrich obiger Mischung oder von geschlämmtem Bimssteinzucker, Kienruss und Leinöl- firniss. Letztere Mischung macht die Tafeln leicht und biegsam. N. Erf. u. Erf.