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Papier-Zeitung FACHBLATT, für Papier- und Schreibwaaren-Handelund -Fabrikation uchhandel,/~ Buchbinderei, Druck-Industrie en etc. 25 35 50 13 26 52 Für Chiffre-Anzeigen wird dem Besteller 1 Mark mehr berech net. Dafür erfolgt Annahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Chiffre-Briefe. Stollengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a.d. Verleger. Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: yierteljährlich 2 Mk. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag.) No. 4374 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljihrlich 3 Mk. 50 Pf. Vom 1. Januar 1888 ab 4 Mk. Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Höhe 50 mm breit (la-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6 mal in 1 Jahr 10 Proc. weniger Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. sowie für alle verwandten und Hilfsgeshäfte Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemi Redaktion und Verlag von CARL HOFMANN, Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. Alleiniges Organ des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaaren-Handel, nebst Zweigvereinen: Leipzig, Nürnberg, Köln, Berlin. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Organ für die Bekanntmachungen des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten. XII. J ahrg. Berlin, Donnerstag, den 20. Oktober 1887. No. 45. Alle Postanstalten in Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Italien und Russland, sowie alle Buchhandlungen, nehmen Bestellungen zum Preise von 2 Mk. 50 Ff. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 3 Mk. 50 Ff. (vom 1. Januar 1888 an 4 Mk.) für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gell, auf einer Postkarte mit- zutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Abonnent erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Prämie eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s Praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 7 Lieferungen mit 280 Quartseiten und 251 Holzschnitten erschienen. Die 7. Lieferung wurde mit No. 39 versandt. Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften. Papiermacher - Berufsgenossenschaft. Sektion IX. (Königreich. Sachsen.) Die Herren Mitglieder der Sektion IX der Papiermacher-Berufs- genossenschaft werden hiermit zur Sektionsversammlung auf Mittwoch, 26. Oktober 1887, nachmittags 1 Uhr, nach Chemnitz in Reichold’s Htel eingeladen. TAGES-ORDNUNG: 1. Geschäftsbericht. 2. Ergänzungswahl für den Vorstand der Sektion. 3. Bestimmung der Zahl der Delegirten zur Genossenschafts-Versamm lung und Wahl derselben auf das Jahr 1888, sowie Festsetzung der Stimmenzahl der einzelnen Delegirten. 4. Wahl des Ausschusses für Revision der Rechnung auf das Jahr 1887. 5. Ergänzungswahl für die Beisitzer zum Schiedsgericht. 6. Wahl der Vertrauensmänner auf die Jahre 1888 und 1889. Chemnitz, 12. September 1887. Der Sektionsvorstand: Albert Niethammer, Vorsitzender. Giftfarben-Gesetz. Aschaffenburg, 11. Oktober 1887. In dem stenographischen Bericht über die Generalversammlung des Schutz vereins der Papier-Industrie, No. 39 der Papier-Zeitung, Seite 1328, ist bei meinem Vortrag über das Giftfarbengesetz eine kleine Berichtigungzu veröffentlichen. Ich bemerkte nämlich, dass die rothen Lackfarben und Broncebraun nicht anders als mit etwa 3 pCt. Zinnchlorid herzustellen seien, während in dem Berichte Zinkchlorid steht. Zwischen Zink und Zinn ist ein wesentlicher Unterschied, da ersteres zu den nicht gifthaltigen Farben gehört. Nach einer inzwischen von einem bedeutenden Farbenfabrikanten erhaltenen Mittheilung verbindet sich indessen Zinnchlorid mit den betreffenden Materialien zu Zinnoxyd, und infolgedessen sind die auf solche Art hergestellten rothen Farben und das Broncebraun als nicht gifthaltig zu betrachten, da nach § 2 des neuen Gesetzes die Verwendung von Zinnoxyd als Umhüllung von Nahrungs- und Genussmitteln gestattet ist. Alois Dessauer. Inhalt. Seite Giftfarben-Gesetz. Sächsischer Verband Deutscher Holzschleifer . 1445 Papierverein Berlin und Provinz Brandenburg. Arbeitsjubelfeier . 1446 Buntpapierfabrikation 1447 Neuheiten 1449 Buchhandel in Italien. Kopflose Zeitungen. Frage- und Ansruf zeichen. Buchheftmaschinen 1452 Büchertisch 1453 Amtliches Verzeichniss der gesetzlich geschützten Waarenzeichen. 1464 Schutzmarken 1466 Unfallversicherung . . .' 1468 Postvermerk 1470 Sächsischer Verband Deutscher Holzschleifer. Versammlung, 5. Oktober 1887 in Chemnitz, Hötel Reichold. Der Vorsitzende, Herr Dr. Sellnick eröffnet die Verhandlungen. 1. Bericht über die Generalversammlung des Vereins Deutscher Holzstoff-Fabrikanten in Nürnberg, 5. September 1. J. Eine Anfrage ergiebt, dass sämmtliche anwesenden Kollegen die in den Fachblättern enthaltenen Berichte über die General-Versammlung ge lesen haben. Die mündlichen weiteren Mittheilungen darüber können daher kurz berichtend gehalten werden, jedoch wird Herr Braun-Rochsburg ver anlasst, seinen in Nürnberg gehaltenen Vortrag über den Nutzen der Ver sammlungen von Fachgenossen, welcher auch noch den Mitgliedern gedruckt zugesandt werden soll, vom Korrekturbogen vorzulesen. Hierauf geht der Vorsitzende, nachdem er die Liste der Anwesenden verlesen hat, auf die in Nürnberg besprochenen Verfahren zur Ermittelung des Trockengehaltes von Holzschliff näher ein, und hebt zunächst hervor, dass der dürr getrocknete Holzstoff, an die Luft gebracht, nicht so viel Feuchtigkeit wieder aufnimmt, als er, wenn er nur an der Luft getrocknet wird, Feuchtigkeit in sich behält, und dies sei der richtige lufttrockene Zustand, welcher 12 pCt. Wassergehalt ergiebt, während dürr gemachter Holzstoff noch nicht 10 pCt. wieder annimmt, es müsse daher auf dürren Stoff ein Zuschlag von 12, nicht von 10 pCt. für lufttrocken erfolgen. Für die Entnahme der Proben zur Trockengehalts-Ermittelung einer Partie Holzschliff empfiehlt der Vorsitzende das ihm kürzlich in der Fockendorfer Papierfabrik bekannt gewordene Verfahren, mit grossen Locheisen von 4 bis 6 cm Durchmesser eine Anzahl runder Blätter aus den Stoffpacketen auszuschlagen, wodurch alle Stofflagen in den Proben vertreten sein können. Solche Locheisen und damit ausgeschlagene Proben liegen zur Ansicht vor und finden Beifall. Das Trocknen der Stoffproben, fährt der Vorsitzende fort, wird sehr verschieden gemacht; das in denselben enthaltene Wasser soll verdunsten, nicht verdampfen, wie es bei Anwendung höherer Wärme als 100° C. der Fall ist. Das Bestreben müsse dahin gehen, mit den Papierfabrikanten ein einheitliches Verfahren zur Ermittelung des Holzstoff-Trocken gehalts zu vereinbaren, welches allgemeine Einführung finden könne. In diesem Sinn sei bereits in Nürnberg darüber verhandelt worden, und die Fachpresse werde auch nächstens auf dieses Thema zurückkommen. Die Versammlung spricht sich beifällig über diesen Vortrag aus und verbreitet sich in der Besprechung darüber über die verschiedenen Arten der Stoff-