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st. jes xt: m. '8- rr! nr io: en- ten Ihr nft. rs). Ihr en. KiwnOrÄMa« Fernruf Wilsdruff 6 / Postscheck Dresden 2640 Früher: Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meitze«, des Amtsgerichts u. Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen Anz->zen»relö kür die »gespalteneRaum,eile 100 Ml. malWochen-Schlüsselzabl (Woche v. 28.10.—Z.I1. 13000000) Aenamerelle 2L0 Mk. mal Wochen-Schlüffelzahl, amtliche Anzeigen, die r gespaltene Korpuszeile 2V0 Mt. mal Wachen-Schlüsselzahl, Nachweisungs-Gebühr 1vo Mk. mal Wochen-Gchlüsselzahl. Anzeigenannahme bi» voi mittags 10 Uhr. Für die Nichtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Zeder Nabatt- anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage cingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Erscheint bis auf weiteres nur Montags, Mittwochs u. Freitags nachmittags Z llhr für den folgenden Tag. Bezugspreis bei Selbssabholung f. die Wache v. L3.10. — Z. 11. 4350 Millionen, Lurch unsere Austräger zugetragen in der Stadt 3 Milliarden anf dem Laade S Milliarden, durch die Poss monatlich entsprechend. Alle Poftanstalten und Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Fosse höherer Gewatt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Nr. 128 — 1923 — 82. Jahrgang. Mittwoch 31. Oktober/Donnerstag 1. November i°st- ags ichcr hur 1 en atu- !N. i der SM tadt 476. 'AS» W , SISl stsieS. en betten ft frei. .Thür. nte it unü i, «s? rstr. 6 2N 'N. fest aA-i v! unab Preise, Vie Aüriel lind gefallen Mas sich während der letzten Wochen langsam zunächst, in den letzten Tagen jedoch in lawinenhaster Steigerung anbahnte, ist nun eingetreten: die sozialistisch-kommunistische Regierung des Freistaates Sachsen ist gestürzt worden. Nicht gestürzt, wie das sonst üblich gewesen: durch die Mehrheit des Volkes und dessen Vertreter, nein: abgesetzt durch Verfügung der Reichs leitung. — Auf Grund des Artikels 48 der Weimarer Ver fassung. Die Verfassung, die sich die Inhaber der Regierungs- -ewalten seit der Revolution 1918 gegeben, — sie sittdet An wendung aus den „Freistaat", der von eben dieser Revolution an bis heute fast ausschließlich von Männern geleitet wurde, die die „Freistaaten" schufen. Und die Auguren lächeln .... Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung — gestern haben wir ihn hier zum Abdruck gebracht —, war er wirklich zu diesem Debüt, zu dieser Erstlingsanwendung geschasfen? — Diese Frage qnschneiden, heißt — sie heute nicht weiter versolgen. Das Suchen nach der Antwort läßt zu viele der Reminiszenzen lebendig werden. Wie läßt Schiller seinen Wallenstein sagen?: „Dicht beieinander wohnen die Gedanken, — Doch hart im Raume stoßen sich die Sachen. — Wo einer Platz nimmt, muh der andere rücken, — Wer nicht vertrieben sein will, muß vertreiben . . ." Der weitere Verlauf der Ereignisse in Dresden? — Hier kurz die Nachrichten, soweit sie bis zur Stunde bekannt: Vie verorümnig aer iselLMWeMil: „Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung ver ordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Freistaates Sachsen folgendes: 8 1: Der Reichskanzler wird ermächtigt, für die Dauer der Geltung dieser Verordnung Mitglieder der sächsischen Landesregierung und der sächsischen Landes- und Gemeinde behörden ihrer Stellung zu entheben und andere Personen mit der Führung der Dienstgeschäfte zu betrauen. Aus Richter der öffentlichen Gerichtsbarkeit findet diese Vorschrift keine An wendung. Die Verordnung betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet nötigen Maßnahmen vom 26. September 1923 bleiben im übrigen unberührt. 8 2: Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. Oktober 1923." „An Sie sSLWe SrvSllreiMg!" Die erste Amtshandlung des Reichskommissars für den Freistaat Sachsen, Reichsminister a. D. Dr. Heinze, bestand in folgendem Aufruf: „Der Herr Reichspräsident hat auf Grund der Reichs- brrfassung Art. 48, Äbs. 1, die bisherige sächsische Regierung ihres Amtes enthoben und mich als Reichskommissar bestellt, kleine Hauptaufgabe ist es, zusammen mit dem Befehlshaber des Wehrkreises IV die Ordnung und Sicherheit im Lande kiederherzustellen, Plünderungen zu verhüten, den Terror der Straße und in den Betrieben zu brechen, Wd damit die Rechts- Werheit zu schaffen, die die Voraussetzung für jede gedeihliche Arbeit und das Ansehen der sächsischen Wirtschaft ist. Meine dauplsorge wird sein, für die Ernährung der Bevölkerung das Köstlichste zu tun, mein Hauptziel, so rasch wie möglich unter 'Zusammenfassung aller verfassungstreuen Kräfte die Bildung ^er neuen Regierung auf parlamentarischer Grundlage zu Mein. Ich vertraue darauf, daß mich alle Gutgesiimten an Ar Erfüllung meiner schweren Aufgabe tatkräftig unterstützen, ^vn der Beamtenschaft erwarte ich, daß sie getreu ihren Amts pflichten nachkommt. Beamte, die sich etwa ihrer Dienstpflicht Ziehen sollten, werden die Folgen dieser Pflichlvcrgessenheit tragen haben." Air ging Oie kmlsWg vor sich? Um 1 Uhr mittags begab sich Hauptmann Olbrich vom Wehrkreiskommando zum Ministerialgebäude und überreichte der sächsischen Regierung das Beglaubigungsschreiben des Reichskvmmissars Dr. Heinze. Er teilte den Regierungsmtt- gliedern mit, daß sie ihrer Aemter enthoben seien und for derte sie auf, das Ministerialgebäude bis zwei Uhr mittags zu verlassen. Kurz nach 2 Uhr rückte ein Bataillon des 7. Infan terie-Regiments vor das Ministerium und besetzte die Ministe rialgebäude, das Landtagsgedäude und das Post- und Tele- graphenamt. Die Minister waren zum Teil »och anwesend. Sie verließen das Ministerialgebäude. Finanzminister Böttcher weigerte sich und wurde inmitten von zwei Reichswehrsoldaten unter Begleitung eines Offiziers aus dem Gebäude befördert. verbot Ser csnStsgttagmig. Der Militärbefehlshaber, Generalleutnant Müller, erließ unter dem 29. Oktober folgende Verordnung „In Ausübung der vollziehenden Gewalt verordne ich: Bis auf weiteres tritt der Landtag nicht zusammen." Orrbst politischer Versammlungen. Derselbe verfügte daraus folgendes: „Unter Aufhebung der bisher über das Versammlungsrecht von mir erlassenen Verordnungen bestimme ich: Politische Ver sammlungen jeder Art sind im Freistaat Sachsen bis zu ander- weiter Regelung verboten. Zuwiderhandlungen unterliegen der in Ziffer 7 meiner Verordnung vom 27. September 1923 an geführten Strafandrohung." Vie »esernannte« Minister. Mit der Fortführung der Geschäfte in den einzelnen Ressorts sind bis zur Bildung der neuen Regierung folgende Beamte beauftragt worben: Ministerium des Innern: Ministerialdirektor a. D. Dr. Schmitt; Finanzministerium: Ministerialdirektor Dr. Just; Wirtschasts- und Arbeitsministerium: Ministerialdirek tor v. H ü b e l; 2 Ministerium der Justiz: Oberlandesgerichtspräsident Dr. Mannsfeld; Ministerium für Volksbildung: Ministerialrat Dr. W o e l k e r. Die Leitung der Staatskanzlei ist ihrem früheren Leiter Ministerialdirektor Dr. Schulz wieder übertragen worden. MA Sie SorislSemollr-nr»! Berlin, 29. Okt. Der Beschluß des Reichskabinetis, auf grun-d dessen die Maßnahmen gegen den Freistaat Sachsen er griffen wurden, ist am Sonnabend einstimmig gefaßt worden. Es haben also auch die sozialdemokratischen Mitglieder des Kabinetts dafür gestimmt. Sepsratistskterror i» vuirburg. Duisburg, 29. Okt. Die Lage in Duisburg hat infolge der Haltung der belgischen Besatzungsbehörden eine Verschlechterung erfahren. Gestern nachmittag wurde der stellvertretende Ober bürgermeister Kind von Separatisten verhaftet. Die Duisburger Geschäftsleute, die sich geweigert hatten, das gefälschte Notgeld der Separatisten anzunehmen, wurden von diesen mit vorgehal tener Pistole zur Anahme gezwungen. Das Rathaus ist immer noch von bewaffneten Separatisten besetzt. Mlltsiiü In Ott llubtijMsitie. Essen, 29. Olt. In nahezu allen größeren Werken stehen die Maschinen still. Die Schlote rauchen nicht mehr. Die Ver antwortung für diesen Zustand und seine Folgen haben einzig und allein die Besatzungsmächte zu übernehmen. Auf deutscher Seite besteht nach wie vor Verhandlungsbereitschaft. Die Transpvrtfrage ist immer noch ungelöst. >m.s »d Ümmcrl' W zur a^' War Leitung kür eilige Hefei'. o ? Die Neichsregierung hat die sächsische Regierung für ab- Mn "klärt und den früheren Reichsjustizminister Dr. Heinze Nejchskommissar für Sachsen ernannt. anj„A>chskommissar Dr. Heinze hat die bisherigen sächsischen ausfordsrn lassen, zurückzutreten, ^.bisherige sächsische Regierung erhebt Protest gegen § und fordert Zusammentritt des Reichsrats. Zusammentritt des sächsischen Landtages ist durch den iUttarvesehlshabcr verboten worden. * Vom i. November ab werden Eisenbahntarife nach Gold- ^"ung eingeführt. . Eine offiziöse Veröffentlichung erklärt, Frankreich werde O gestatten, daß die Reparationsschuld, wie sie am 1. Mai " i-estgesetzt wurde, einer Revision reip. einem Nachlaß "erzogen würde. ! Sachsen Mier Reichsverwaliuvg. Der frühere Reichsjustizminister Dr. Heinze, der vorde,'? sächsischer Minister war, ist zum Neichskommissar für Sachsen ernannt worden. Wir haben mehr Konflikte im Reich, als unbedingt not wendig ist; zu dem bayerischen, der sich in den letzten Tagen äußerlich scharf zuspitzte, wo man aber doch hinter vielleicht allzu großen Worten auf beiden Seiten, die doch immerhin Möglichkeiten einer Verständigung sind, ist nun auch der sächsische in ein akutes Stadium getreten und wird dadurch, so merkwürdig es klingt, zur Milderung des bayerischen zweifellos beitragen. Die Wurzel des Streites zwischen Bayern und dem Reich liegt ja letzten Endes darin, daß die bayerische Ne gierung der Meinung ist, und diese Meinung auch von den wichtigsten bayerischen Parteien geteilt wird, die Reichs- resieruna siebe allzu iebr unter dem dLaldeMKkratMen Einfluß, nicht nur zahlenmäßig, sondern auch in ihrer Wirk samkeit. Dabei hat es dann besonders in Bayern verschnupft, daß man in Berlin Bayern und Sachsen auf dieselbe Stufe stellte, daß sogar vielfach in maßgebenden Berliner politi schen Kreisen der bayerische Fall als der schlimmere hin gestellt wurde. Die Neichsregierung hat nun durch ihr Vorgehen gegen die kommunistischen Ausschreitungen tatsächlicher und redne rischer Natur in Sachsen sozusagen das Gegenteil der baye rischen Meinung vor Augen gesührt. Das Ultimatum der R e i ch s r e g i rr u n g an den sächsischen Minister präsidenten Dr. Zeigner war veranlaßt worden durch die Reden der kommunistischen Minister und durch Flugblätter gegen die Reichsregierung, die von der gesamten sächsischen - kommunistischen Landtagsfraktion unterzeichnet waren, zu der auch die kommunistischen Minister gehören. Die amtliche Mitteilung darüber sagte: Nachdem die dkr sächsischen Landesregierung angehören den kommunistischen Mitglieder in Aufrufen an die sächsische Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten und zur Auflehnung gegen die Neichsgewalt ausgereizt haben, bat der Reichskanzler den sächsischen Ministerpräsiventen Dr. Zeigner ausgefordert, den Rücktritt der derzeitigen sächsischen Landesregierung her- beizusühren, da die Reichsregierung die gegenwärtige sächsi sche Negierung nicht mehr als eine Landesregierung im Sinne der Reichsversassung anerkennt. Die sächsische Regierung lehnte dieses auf einen Tag be fristete Ultimatum ab, da kein politischer Anlaß dazu vor- iiege und das Verlangen der Neichsregierung nach der Reichs versassung unzulälsig sei. Daraushin hat die Reichsregierung oen srüheren Reichsjustizminister Dr. Heinze, der Deut schen Volkspartei angehörig, zum Regierungskommissar in Sachsen ernannt, und außerdem ist der Reichskanzler er- mächtigt worden, auf Grund der Verordnung des Reichs präsidenten, die sächsische Regierung oder sächsische Behörden aüzusetzen. Auch dadurch wird die Regierung Zeigner als nicht mehr amtierend angesehen, daß der General Mül- l e r einen Zusammentritt des Landtages bis zu dem Augen- Aick verbietet, alZ er durch den Neichskommifsar Zusammen- lerusen wird. Selbstverständlich wird das Vorgehen der Regierung nicht nur in Sachsen bestimmte parteipolitische Wirkungen cuslc-sen. Ob das Reichskabinett den Beschluß, die Negie- ' nmg Zeigner zu beseitigen, einstimmig gefaßt hat, also mit chsümmnng der sozialdemokratischen Mitglieder des Reichs- nt nick" klar, für die Folgen des Vorgehens nach einer Richtung hin auch gleichgültig. Denn auf alle Fälle ,..v tünci.-a'b der Sozialdemokratie, und war nicht bloß in Sachsen, sondern auch im Reich der »'-egcnscch zwischen den seit einem Jahr vereint marschieren- aen, bis dahin feindlichen Brüdern, den srüheren Unabhängi gen und den Mehrheitssozialisten, zweifellos von neuem auf- N-ennen. Man erinnert sich daran, daß der Widerstand gro ßer Teils der sozialdemokratischen Neichstagsfraktion bei der Wiederherstellung der Großen Koalition nur durch die stärk- Ecn Zwangsmittel überwunden werden konnte. Inzwischen zat sich aber unter dem Einsluß der wirtschaftlichen Ent- vicklung, des Elends und der Not, der Druck von links von sen Kommunisten her ganz außerordentlich verstärkt, i mährend aus der anderen Seite andere Teile der Sozial- f Demokratie, wie behauptet wird, unbedingt an der Großen Koalition im Reiche festhalten sollen, und auf dieser Basis - mch in Sachsen eine neue Negierung zu bilden, nicht abge- ' neigt seien. Es fragt sich nun, wer sich in der Partei durch- ctzcn, ob die Partei überhaupt zusammenbleiben wird. Und alle diese parteipolitischen Auseinandersetzungen j folgenschwerster Art finden in einem Augenblick statt, in dem i wieder einmal das Ausland über Deutschlands Schicksal die I Würfel wirft. Mit dieser Feststellung ist sür jeden Verstän- < oigen wohl der Maßstab sür die Kritik aller dieser Ausein- ! andersctzungen gegeben. Die Parteien richten sich selbst zu- i gründe, wenn hier nicht etwas mehr außenpolitische Einsicht j eintritt. ! VswrSmmg öss Michspr-äfiösnLen. Der Reichspräsident hat nachstehende Verordnung er lassen: Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung ve. ordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Freistaates Sachsen folgendes: 8 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, für die Dauer der Geltung dieser Verordnung Mitglieder der sächsischer Landesregierung und der sächsischer? Landes- und Gemeinde bchörden ihrer Stellung zu entheben und andere Personen mit der Führung der Dienstgeschäfte zu betrauen. Auf Rich ter der ordentlichen Gerichtsbarkeit findet die Vorschrift keine Anwendung. Die Verordnung, betreffend der zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsge biet nötigen Maßnahmen, vom 26. September 1923 (Reichs- gcsctzbl. 1 S. 905) bleibt in? übrigen unberührt. 8 2. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in * Sozrald rm okratische Stellung?' ahme. Der Vorwärts, das Berliner sozialdemokratische Zentralorgan, bezeichnete die Behauptungen, daß die so- zialdemokratischen Reichsminister der Ab setzung der sächsischen Regierung und der Ernennung eines Reichskommissars zugestimmt hatten, als unrichtig. Reichs^ wehrminuter veiler als landaber Ler vollziehenden Go-