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Umschlag zu ^ 156. Mittwoch, den 9. Juli 1913. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenoffen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch- nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buch- Handel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonder- heitrag an, der Mitglied des D. H. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z Zk. über 131000 Mitglieder, darunteretwa4500vomBuchhandelundverwandtenGeschäftszwcigen. Verbandsbeitrag 1.50 M. monatlich. Als größter kaufmännischer Verein der Welt, wie infolge seiner vielseitigen Beziehungen zum Gesamthandel, ist der D. H. V. in der Lage, dem Buchhandel und verwandten Zweigen zur Be setzung offener Stellen geeignete Gehilfen für Laden, Kontor, Lager, Reise, Versand, Buchführung, Abschluß, deutschen und fremdsprachigen Briefverkehr, Herstellung, Vertrieb, Auslieferung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Anzeigen-, Mahn- und Klagewesen usw. kostenfrei in Vorschlag zu bringen und strebsame Gehilfen in gutberufenen Geschäftshäusern unterzubringen. (Neuein- tretende Mitglieder haben bei Benutzung der Stellenvermittlung M. 2.— als Ersatz für notwendige Auslagen zu zahlen.) Man verlange kostenfreie Zusendung der erforderlichen Dapiere zur Be setzung oder Erlangung einer offenen Stelle. gewährt schon noch zweijähriger Mitgliedschaft klagbares Recht auf Rente. Die Löhe der Renten richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; sie beginnt mit 42 Mark monatlich (Min- deftdauer der Rentenzahlung bis zu 3 Monaten) und steigt mit weiteren Mitgliedsjahren nach und nach bis zum Löchstbetrage von 100 Mark monatlich (Rentenbezug bis zur Höchstdauer oon 12 Monaten). Die Stellenlosenkaffe ist dem Kaiser!. Aufsichtsamt für Privatversicherung unter stellt und ist die erste und einzige Stellcnlosen-Versicherung ihrer Art. Bisher ausgezahlte Renten über 815 000 Mark! Kein Sonderbeilrag! bietet den Mitgliedern in Fällen dringender und unverschuldeter Not nach zweijähriger Verbands zugehörigkeit Lilfe und Darlehen. (Bisher ausbezahlt: 153000 Mark). bietet den Mitgliedern Veranlassung und Gelegenheit zur sicheren Anlage ihrer Spargroschen. Einlagen von 5 Mark an auf Sparbuch mit -^Zinsen bei monatlicher Kündigung. Kleinere Beträge auf Sparkarte durch 50 Pfg.-Sparmarken. Bis Ende 1912 wurden über 6000000 Mark eingezahlt. nimmt Mitglieder ohne ärztliche Untersuchung auf. Sie gewährt Freizügigkeit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Gemeindekrankenversicherungen, Orts- und Betriebskrankenkassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärzt- liche Behandlung, Arznei, Heilmittel, 28 Mark wöchentliches Krankengeld, 375 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mitgliederzahl: über 39000. Vermögen 600 000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 über 3^ Millionen Mark. Satzungs auszüge und Anmeldevordrucke kostenlos- Weiter gewährt sie den verheirateten Mitgliedern auf besonderen Antrag Den Familienversicherten werden auf die Dauer von 26 Wochen gewährt: Ärztliche Behandlung, Arznei, Heilmittel bis 20 Mark, Zahnbehandlung und Zahnfüllungen bis 10 Mark in jedem Falle und Sterbegeld (Höchstbetrag: 100 Mark). Kein Kaffenarztzwang. Aufnahme ohne Unter- suchung. Aufnahmepapiere werden ebenfalls kostenlos abgegeben. Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Bund für Wanderpflege „Die fahrenden Gesellen", Vortragsabende, Höhere Handels-Lehranstalt, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Ausbildung zu Ünterrichtsleitern und Rednern, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. ""5 Verbandssatzungen, Papiere der buchhändlerischen oder kaufmännischen Stellenvermittlung, Satzungen der Verbandskrankenkasse wie der Familien - Kranken Untersttttzungskasse, Anfragen sowie Beitrittserklärungen sind zu richten an die Geschäftsstelle der JeilWatiml« BiiWMiuiMhilseiWsl. Leipzig V«7'L"