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stß 87, 23. März 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 3598 Formulare zu Nachnahmesendungen den amtlichen Mustern genau entsprechen. Formulare, die dieser Anforderung nicht genügen, sind zurllckzuweisen. Mit dem Verkauf der Formu lare, die bei den Postanstalten zum Preise von 5 H für 10 Stück abzusetzen sind, soll am 1. Juli begonnen werden. Der erste Bedarf an Formularen der neuen Art ist von den O. P. D. bei der Reichsdruckerei bis zum 1. April anzu melden. Bei Nachnahmesendungen mit anhängender Post anweisung hat die Bestimmungs-Postanstalt zu prüfen, ob die Postanweisung richtig ausgefüllt ist; bei Abweichungen zwischen den Angaben des Absenders auf den Sendungen bezw. den Postpakeiadressen und auf den Postanweisungen sind erstere Angaben maßgebend. Unrichtigkeiten sind mit blauer Tinte zu berichtigen, u. U. ist eine neue Nachnahme postanweisung auszufertigen. Die zur Übermittelung der eingezogenen Postauftrags und Nachnahmebeträge dienenden Postanweisungsformulare <6 90») werden nach Aufbrauch der vorhandenen Bestände der bisherigen Art ebenfalls in hellbrauner Farbe hergestellt werden. Vom Publikum auszufüllende Posteinlieferungs scheine. III. Um den Schallerverkehr zu beschleunigen, soll ge eigneten Firmen usw. das Vorschreiben der Postcinlicfe- rungsscheine gestattet werden. Die hierbei zu benutzenden Formulare (0 82x) werden in Schwarzdruck hergestellt und in Blocks zu 100 Stück mit vorgedruckter Blatlzahl geliefert. Die Abgabe der Blocks an das Publikum erfolgt kostenfrei. Die Scheine sind vom Publikum so weit auszufüllen, daß der Annahmebeamte nur den Postvermerk auszufertigen und mit einem Abtnucke des Tagesstempels zu versehen sowie bei Wertsendungen das Gewicht einzurücken hat. Der erste Be darf an Formularen 6 S2Z ist bis zum 1. April bei der Reichsdruckerei zu bestellen. Den weiteren Bedarf haben die O. P. D. von den Drucksachenlieferern, die entsprechend zu verständigen sind, zu beziehen. Die Neuerung soll zum I.Juli in Wirksamkeit treten. Postanweisungen mit anhängendem Posteinlieferungsschein. IV. Im weiteren sollen vom 1. Juli ab Post anweisungen mit anhängendem, vom Publikum vor zuschreibendem Posteinlieferungsschein (6 90e) sowohl mit eingedrucktem Wertstempel zu 10 und 20 H als auch ungestempelt zum bisherigen Preise ausgegeben werden. Die neuen Formulare find für die Einzelauflieferung von Post anweisungen bestimmt, während die seitherigen Formulare zu Postanweisungen (0 90) künftig nur in den Fällen ver wandt werden sollen, wo Postanweisungen auf Grund von Einlieferungsbllchern oder Verzeichnissen eingeliefcrt werden. Bis auf weiteres können jedoch auch die Formulare 6 90 für einzeln aufzuliefernde Postanweisungen weitcrbenutzt werden. Die neuen Formulare (0 90 s) sind, wie bisher die Formulare 6 90. ausschließlich von der Reichsdruckerei zu beziehen. Bei dieser ist der erste Bedarf bis zum 1. April zu bestellen. Die O. P. D. wollen hiernach das Erforderliche ver anlassen und die Neuerungen durch Schalteraushang, sowie aus sonst geeignete kostenfreie Weise dem Publikum be kanntgeben. Satzungen des Schwedischen Sortimentervereins. Angenommen in Falun 1902 und in Orebro 1903. Der Zweck des Vereins. 8 1. Der Zweck des Vereins ist, die Entwicklung des Buchhandels durch den Zusammenschluß der schwedischen Sortimenter zu fördern. Die Mitglieder des Vereins. Ein- und Austritt. 8 2. Jeder Sortimenter, der von einem der Verleger vereine als rabattberechtigter Wiederverkäufer an genommen ist, kann Mitglied des Vereins werden. 8 3. Als Ehrenmitglied kann jeder, der ein besonderes Interesse für den Buchhandel gezeigt hat, ausgenom men werden. Ehrenmitglieder werden in allgemeiner Sitzung auf Antrag des Zentralvorstandes gewählt. 8 4. -st Der Eintritt in den Verein kann entweder durch Meldung bei dem Vorsitzenden des Kreisvereins, wo der Eintrittsuchende wohnhaft ist, oder bei dem Vor sitzenden des Zentraloorstandes bewirkt werden, b) Der Austritt wird in gleicher Weise gemeldet. <st Wenn ein Mitglied spätestens ein Jahr nach der Aufforderung des Kassierers seinen Jahres beitrag nicht bezahlt hat, wird es aus dem Verein« ausgeschloffen. ä) Ein Mitglied, das den Buchhandel aufgegebeu hat, kann passioes Mitglied bleiben, darf aber nicht an den Beschlüssen des Vereins teilnehmen. Kreisvereine. 8 S. Die Mitglieder des Vereins werden nach ihren Wohn orten in Krcisvereine eingeteilt, die durch ihre Vor stände mit dem Zentralvorstande in Verbindung stehen. Die Kreise sind: 1. Der SkLnekreis. 2. Der Smslandkreis. 3. Der Göteborgkreis. 4. Der Östgötakieis. 5. Der Stockholmkreis. 6. Der Mellerstakreis. 7. Der Norrlandkres. 8 6. -st Jeder Krcisoerein wählt selbst seinen Vorstand, dessen Befugnis der Verein selbst bestimmt, b) Der Kreisverein beschließt auch selbständig über seine Zusammerkllnfte und andere Angelegenheiten, doch so, daß die Bestimmungen des Krcisvereins diesen Satzungen nicht widersprechen. «) Die Verwaltungskosten bezahlt der Schwedische Sortimenterverein. 8 7. Der Vorstand des Kreisvereins hat alle von dem Zentralvorstande eingesordcrten Angaben und alle sonstigen Mitteilungen, die von Interesse für den Verein sein können, einzusenden. 8 8. Der Vorsitzende des Kreisvereins muß den Kreis- Mitgliedern alle Fragen des Zentralvorstandes, die von Interesse für den Kreisverein oder den ganzen Verein sein können, mitieilen. Gleichfalls hat er Kreissitzungen zu veranstalten und zu leiten. Zcntralvorstand. 8 9. -st Die Angelegenheiten des Vereins werden von einem Zentralvorstand von 5 Mitgliedern und 3 Stell vertretern, die für 2 Jahre gewählt werden, geleitet, b) Der Zentraloorsland wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie einen Schriftführer und Kassierer. Börsenblatt sür den Deulschen Vnchs-Midel. 77 Iahrg-mo 4SZ