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MOmfferTagÄÄ AI für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. I Wilsdruff- Dresden Dienstag, den 26 Februar 1929 Postscheck: Dresden 2640 Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts- gerrchls und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrenlamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Anzeigenpreis: di« 8 -lelpaltene Roum,eil» roRpsg., die « gespalten» Aeile Ler amtlichen Bebanntmachungen 10 Ueichs- plenni», die »s-innliene Reklamezeile im iertlichen Teile I Reichsmark. Nachwei^angSbedühi ro Aeichspsennige. Rar- geI<t>rirdeneEiI<veinnagr- . tazc und Platz» ^ichnste« werden nach WSglichkett Kernspremek: AMt Wilsdruff N»-. g dcrückstchtigl. Anzei,-». annadme dis eorm.idUtzr. -—— - ' — Mr die Richtigkeit der durch Fernruf LdeimitteltenAnzergen tideruedmrn wir dein-tvaianltr. der Radal anspr» ch erlischt, wenn derBeirag durch Klage erngezo^en werden mutz oder derAuslraggeberin Konkurs gerät, sündigen tuhmen alle Vermittlungsstellen entgegen. 9!r. 48 — 88 Jahrgang Telegr.-Adr.: .Amtsblatt' Nationale Tageszeitung für die ^andwütschast. Da» .Wilsdruffer Tagedlatt' erschein, an offen Werklaeeu nachmittag« 8 Uhr. Bezugsprei«: Bei Addolung in der »-schSI>»st-Ue und den Ausgabestellen 2 RM. im Monat, bei guftelluu, durch die Botel» 2,Zu RM., der PoftdesteUung I«W. ,nza,lrch «dtir'g. " gebühr. Einzelnummern Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend P°!'d°ienundu.,-.e«us. trLgerundGeichaftsbeuen —, '' . nehmen zu jeder Zeit Be- ImFatt» höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betr>edsstörungen destehi kein Anspruch aus Lieferung " üe'mng o»er xilrzung des Bezugrp,eries. — Aücksendung eingesandter Schrifchücke nsotgt nur, wenn Porto beiliegt. Mgspakt gegen - Deutschland. Wieder einmal ein Pakt! Diesmal aber kein Kriegs- tchtungspakt, kein Übereinkommen wie das von Locarno oder einer der sonstigen vielen Verträge, die sinmer und überall — wenigstens angeblich!— der Siche rung des Friedens dienen sollen, derartig offen ist man ja nie gewesen, solange die Welt steht, zwischenstaatlichen Verträgen einen Charakter in aller offiziellen Form zu geben, so daß sie als kriegerische Bedrohung anderer Staaten «ufgefaßt werden mußten. So etwas versteckte man in ge heime Zusatzbestimmungen oder sonst irgendwie. Nur — kommt es manchmal heraus. So z. B. jüngst beim englisch- französischen Marineabkommen. Theoretisch sollen jetzt alle zwischenstaatlichen Überein kommen dem Völkerbund vorgelegt und dort registriert werden. Nach Prüfung, ob sie nicht bestehenden Verträgen oder sonstigen Bestimmungen der Völkerbundakte wider sprechen. Nun ist plötzlich der Wortlaut eines franzö sisch-belgischen Militärpaktes, deutlicher ge sagt, Kriegspaktes, in die Öffentlichkeit gedrungen — in einer holländischen 'Zeitung, dem „Utrechtschen Dag- blad' —, der 1920 abgeschlossen worden ist, vorläufig 25 Lahre gelten soll und 1927 durch geheime Interpreta tionen vervollständigt wurde; aus diesen geht hervor, daß Frankreich als Hauptgegner natürlich Deutschland und Italien, andererseits Belgien wieder inDeu 1 sch- kand und — Holland die Feinde sehen, mit denen man in Konflikt geraten kann. Beide Vertragspartner vereinbaren gleichzeitiges und gegenseitig unterstützendes vorgehen, dessen Einzelheiten, ausschließlich der Rüstung für diesen Eventualfall, eingehend zwischen den beiden Generalstäben festgelegt wurden. Das gilt aber nicht bloß etwa für den Fall des „Verteidigungskrieges", sondern auch dann, wenn zwischen Frankreich oder Belgien und einer andern Macht ein militärischer Konflikt irgendwelcher Art entsteht und Deutschland diese Macht irgendwie ' ZUerstützt. Dann marschiert man auf der Front von Belfort bis Antwerpen vorwärts gen Osten. Mindestens einmal jährlich regeln die beiden Generalstäbe durch Meinungsaustausch alles militärisch Notwendige. Man bat — als Zusatz offenbar oder als Deckmantel — die so fortige Mobilisierung der Streitkräfte auch dann vor gesehen, wenn der Bündnisfall gegeben ist wegen Ver- ktzunq irgendeiner Bestimmung der Verträge, die zurzeit zwischen Deutschland einerseits, Frankreich und Belgien andererseits bestehen. Im Vertrag von Locarno steht ja freilich hierüber aanz^ was anderes, außerdem existiert die englische Garantie dieses Vertrages, aber . . . ! 1927 ist auch für einen Konflikt mit Holland oder Italien alles Not wendige über Mobilisation und — Einmarsch vorgesehen worden, wohlgemerkt auch für den Fall, daß eine mit den beiden Vertragsparteien in Konflikt befindliche Macht hei Deutschland oder Holland Unterstützung auch nicht un mittelbar militärischer Art findet. Man scheint offenbar Weder in Paris noch in Brüssel auch nur den geringsten Wert darauf zu legen, zu beachten, was alles über die Behandlung drohender oder ausgebrochener Kriegs» konflikte in den Völkerbundfatzungen und zahlreichen späteren Beschlüssen bestimmt worden ist! Und im Kellogg-Pakt und in sonstigen Vereinbarnngen! Dafür enthält aber dieser französisch-belgische Kriegspakt, der bei dem Nuhreinbruch schon eine Art von fand, die für die abschließenden Seiten blcbenmü'^ baß alles streng geheim kann daher auch in diesem Zu- Reisen französischer Generale »^.^^.Tschechoslowakei, nach Jugoslawien, Ru- « ennnern, die sicherlich nur eminent fried» irwen Zwecken gedient haben. Oder zweifelt jemand daran angesichts der unverbrüchlichen Treue, mit der man in Varis und Brussel zu allen offen abgeschlossenen Ver- kragen steht, wie z. B. zu dem von Locarno - Oder anderen* Swaten"k^ Genauigkeit, die man von den »o.uts vedwntt," :)Ehaltnng des Völkerbund- Willis der nriettäF w?""-ich. ist vor neun Monaten in Palis dcr^ Kriegsachtungspakt unterschrieben warben auch von Frankreich und Belgien, - nur läßt sich dieser französische Knegspakt wirklich nicht damit in Einklang bringen. In Berlin zuw-felt man an amtlichen Stellen weiter nicht an der Echtheit dessen, was in der Veröffent lichung der holländiiwen Zeitung mitgeteilt wird Und «acht sich seinen Vers darauf. Wußte man doch von dem Zusammenarbeiten der beiden Generalstäbe, erinnerte man sich doch auch daran, daß 1920 ein Militärbündnis zwischen Frankreich und Belgien abgeschlossen, aber in Senf nicht registriert war, wohl aber ein dies bezüglicher, damals vielerörterter Briefwechsel zwischen der Pariser und der Brüsseler Regierung. Genaueres dar- Über wußte man in der Öffentlichkeit nicht, die durch selbstverständliche „Friedenssicherungs"beteuerungen über den wirklichen Inhalt des Vertrages hmweggetauscht wurde. Jetzt aber, da man den Wortlaut, dazu die .Interpretationen" aus dem Jahre 1927 überraschend kennenlernt, dürfte sich die übrige Welt denn doch mcht so leicht wieder beruhigen lassen. In der nächsten Woche ist ja Völkerbnndratstagung. Für diese ist die Sensation jetzt da. Und vielleicht stellt Deutschland, Holland usw. an die Herren der französischen und bel gischen Delegation einige unbeaueme Fräsen über das. M ÄMsersW M SaWstWen SelShrlicste Entwicklung in Paris Paris, 25. Februar. Die Vollsitzung am Montag vormit tag sollte die Entscheidung über den weiteren Arbeitsplan der Sachverständigenkonfererz bringen. Der mit der Ausarbeitung beauftragte Fünferausschuß legte jedoch auch Montag keinen ein deutigen Arbeitsplan vor, statt dessen zwei Alternativen, die sich beide mit der Frage beschäftigen, unter welchen Bedingungen ein geschützter Teil der Annuitäten geschaffen werden kann, während die Frage, ob überhaupt die Annuitäten in zwei Teile, in einen geschützten und einen ungeschützten, geteilt werden können, bereits grundsätzlich in positivem Sinne entschieden ist, immer den Fall vorausgesetzt, daß man sich zum Schlüsse der Konferenz über die Hohe der Annuitäten einigt. Die beiden Alternativen sehen zwei verschiedene Schutzvorjchläge für einen Teil der Annuitäten vor. Der Streit um die Auswahl der beiden Alternativen gilt vor allem der Frage, in welchem Umfange Deutschland an dem neuen Trans ferausschuß (Advertising Board) beteiligt sein soll. Mit der Ver antwortung, die der deutschen Regierung durch den Eintritt in den neuen Transferausschuß aufgebürdet würde, müßten allerdings weitgehende Rechte den deutschen Vertretern zugebilligt werden. Diese Rechte müßten bereits jetzt bei den gegenwärtigen Verhand lungen genau umrissen werden. Der deutsche Standpunkt neigt der Auffassung zu, daß die Zuständigkeiten möglichst weit gehalten wer den sollen, während aus alliierter Seite andere Stimmen laut wur den. Man denkt sich im übrigen den Ausschuß nicht als eine stän dig tagende Organisation, sondern als ein von Fall zu Fall einzu berufendes Schutzorgan. Der vom Transferschutz freigelassene Teil der Annuitäten soll rmf diejenigen Summen beschränkt werden, die ans die Privatisierung und Mobilisierung der deutschen Schuld verwandt werden würden. Die Privatisierung der deutschen Schuld könnte auf zweierlei Art erfolgen, erstens, indem deutsche Kriegsentschädigungsschuld verschreibungen an den Weltbörsen privaten Kreisen zugänglich ge macht würden, oder aber, indem die Eläubigerländer Deutschland eigene Schuldverschreibungen in deutsche Kriegsentschädigungs- was man Ehrlichkeit in der Politik nennt. Besonders, da man ja in Paris mit dem Vorwurf immer sehr schnell bei der Hand ist, Deutschland verletze bestehende Verträge. * Der Q^at d' Orsoy dementiert. Paris, 25. Februar. Der Quai d'Orsay dementiert amt lich die Meldung eines holländischenBlattes über einen franMsch- belgischen geheimen Militärvertrag. Man weist auf den defen siven Charakter des im Jahre 1920 geschloßenen Vertrages und auf die Tatsache seiner Eintragung und Veröffentlichung im Völker bundssekretariat hin. Auch London dementiert. London, 25. Februar. Den Dementis der belgischen und französischen Regierungen über das französisch-belgische Geheim abkommen schließt sich auch das englische Auswärtige Amt an. Es läßt amtlich erklären, daß über den berichteten Vertrag nichts be kannt sei. Von den Abendblättern wird die Veröffentlichung voll kommen tot geschwiegen. Die Tatsache, daß kein einziges Blatt auf den Vertrag zurückkommt, ist einigermaßen überraschend im Hinblick auf die Veröffentlichungen der Mvrgenpresse. Es ist wahrscheinlich, daß zwischen den alliierten Regierungen erst noch ein Meinungsaustausch stattsindet, bevor endgültige Erklärungen abgegeben werden. Es ist dies umsomehr anzunehmen, als man sich nicht im Unklaren darüber ist, daß eine Bestätigung der sach lichen Richtigkeit der holländischen Veröffentlichungen mit dem völligen Zusammenbruch der Locarnopolitik gleichbedeutend wäre. Washington äußerst über rascht. Neu york, 25. Februar. Wie aus Washington gemeldet wird, hat die Veröffentlichung des französisch-belgischen Geheim abkommens die maßgebenden amtlichen Kreise äußerst überrascht. Eine Stellungnahme der Negierung steht noch aus. Dem Staats departement nahestehende Kreise erklären, man hoffe, daß die Mel dungen über den Vertrag unzutreffend seien. In Washington inter essiert naturgemäß weniger die Auswirkung eines solchen Abkom mens auf die Locarnoverträge, dafür aber umsomehr die Auswir kung auf den Kellogpakt. Die Neuyorker Blätter ziehen die Nach richten über die Angelegenheit zum Teil groß aus, ohne jedoch in Leitartikeln schon dazu Stellung zu nehmen. WWWr SAIN ANW Nd PM Amsterdam, 25, Februar. Die Veröffentlichung des ge heimen belgisch-französischen Militärabkommens hak in Hollcmd schuldverschreibungen umtauschten, für die Deutschland dann Zins zahlung und Amortisation zu tragen hätte. Die Franzosen würden es außerdem gern sehen, wenn durch die Privatisierung der Teil der deutschen Schuld flüssig gemacht würde, den sie erst nach Ablauf von dreißig Jahren von Deutsch land zu erhalten hoffen. Nach Ansicht der deutschen Sachverstän digen dürste das Verhältnis zwischen geschütztem und ungeschütz tem Teil der Kriegsentschädigung sich etwa so gestalten, daß der geschützte Teil auf jeden Fall größer sei, wenn nicht sogar ein Mehrfaches des ungeschützten Teiles darstellen müßte. Abschließend sei bemerkt, daß über die Höhe der deutschen Iahreszahlungen und darüber die Zahlungsdc-uer bisher keine grundsätzlichen Besprechun gen stattfanden, daß aber in informativen Gesprächen der einzel nen Mitglieder der Abordnungen die Frage der Art der Privati sierung der deutschen Schuld bereits erörtert wurde, ohne daß auch hierbei Zahlen genannt wurden. Die Vollsitzungen sind vorläufig ausgesetzt, bis sie der Vor sitzende, Oven Oom g, erneut einberüft. Um die Zeit der im Fünferausschuß nicht vertretenen Sach verständigen nicht unnütz zu vergeuden, ist gleichzeitig auf Vor schlag des Vorsitzenden ein Unterausschuß für Sachlieferungen ein gesetzt worden, zu dessen Vorsitzenden der Amerikaner Perkins be stimmt wurde. Diesem Lachlieferungsausschuß wird je ein Ver treter einer jeden Abordnung angehören, von deutscher Seite Dr. Vögler. Die Einsetzung des Sachlieferungsausschusses hat eine Vorgeschichte. Die zwischen den Engländern und Franzosen be stehenden Meinungsverschiedenheiten über den Nutzen der Sach- lieserungen haben hinter den Kulissen der Sachverftändigenkon- serenz zu scharfen Meinungsverschiedenheiten geführt, wobei die Engländer ihren ablehnenden Standpunkt den Sachlieferungen ge genüber zum Ausdruck brachten, während die Franzosen, die an und für sich sicherlich auch keine allzu großen Freunde von übermäßigen Sachlieserungrn sind, immerhin einen positiveren Standpunkt als die Engländer einnahmen. großes Aussehen erregt. In amtlichen Kreisen wird die Echtheit des Schriftstückes kaum bezweifelt. Die Regierung hat sich sofort mit dem in London weilenden Außenminister in Verbindung gesetzt. In der holländischen Presse hat vor allem die Mitteilung, daß im Falle eines Krieges ein Durchmarsch durch Limburg geplant sei, große Entrüstung hervorgerufen. Amsterdam, 25. Februar. Die holländische Regierung hat ihre Gesandten in Brüssel und Paris beauftragt, die franzö sische und belgische Regierung zu befragen, ob der von einem Blatt veröffentlichte Wortlaut -es belgisch-französischen Militär- abkcmmens sowie die gleichfalls wiedergegebenen Auszüge aus den Auslegungen der einzelnen Punkte dieses Abkommens richtig seien. In Völkerbund und du; smziW- belMe GkhelsiMomen. Genf, 25. Februar. Zu dem militärischen Geheimabkom men zwischen Frankreich und Belgien kann hinsichtlich den den bei den vertragschließenden Regierungen obliegenden Pflichten zur Anmeldung und Veröffentlichung jeder Art von Vertrag und Ab kommen beim Sekretariat des Völkerbundes festgestellt werden, daß in den Archiven lediglich ein Notenaustausch zwischen der französischen und belgischen Regierung vom Jahre 1920 angcmeldet und veröffentlicht worden ist, nicht jedoch das militärische Ab kommen selbst, von dem in den Notenaustausch die Rede ist, ge schweige denn das geheime Auslegungsprotokoll von 1927. Soweit von feiten des Völkerbundes eine Nachprüfung dieser Angelegenheit in Frage kommt, dürfte es sich zunächst um die for male Prüfung handeln, ob die beiden Regierungen berechtigt waren, lediglich den Notenaustausch beim Völkerbundssekretariat zu veröffentlichen und das Militärabkommrn zu verschweigen. Besonderes Aussehen Hal übrigens in Genf die Bestimmung des Auslegungsprvtokolls zu dem Militärabkommen von 1927 er regt, in dem vcn einem Durchmarsch durch holländisches Gebiet somit einem Bruch der holländischen Neutralität, gesprochen wird. . Dez.wLchnmg der Reichsbahn. Die Pariser Reparationsverhandlungen. In einigen Zeitungskorrespondenzen sind der RsichA- bahnhauptverwaltnng „Quertreibereien" gegen die Ne parationsverhandlungen in Paris „ohne Rücksicht aus die Interessen der Nation" vorgeworfen worden. Die Neichsbahnhauptverwaltnng soll auf dem Wege über die ausländischen Mitglieder des VerwaUungsratcs zu er reichen versuchen, die A u f s i ch t s b e f u g n i s s e der Reichsregierung, die durch das Reichsbahngesetz gegeben sind, zu lockern, wenn nicht zu beseitigen. In den Ausführungen wird davon gesprochen, daß in Konferenzen mit Direktoren und Präsidenten der Reichs bahn die Frage behandelt worden ist: „Welche Ratio