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Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die Amtshan-tmamschaft Mha und die Behörden in Frankenberg Verantwortlicher RedaNeur: Ernst Roßberg in Frankenberg 1. Sa. - Druck und Verlag von T. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Dienstag »ea 3. Dezember ?7. Jahrgang - .Höchstpreise für Gemüse . 1. I Mit Wirkung vom 1. Dezember ab werden mit Zu stimmung und im Auftrag« der Reichsstell« für Gemüse ' und Obst die unter b der Bekanntmachung des Ministeriums ! des Innern vöm 11. November d. I. — Nr. 2123 V62 in Nr. 265 der Sächs. Staatszeitung vom 13. November 1918 > — aufgeführten Höchstpreise wie folgt abgeändert: Erzeu,«- Gruppe Gruppe «nippe Preis: I ll I» 1- Weibkhl 4.75 5 10 14 8.S 12 7 10 Ps j-W. 2. Dau«wetg- kohkvomlö. Dezember ab8.78 6 11 18 9.5 13 8 11 . . - 3. Dauerrotkohl 9.8« 1« 16 2« 5 14 18 5 13.5 175 - . . 4. Dau«. wirstngkohl 8 95 15.5 20.5 13.5 18.5 12 15.5 - . - 5. Grünkohl o. 8 8.5 15 2« 13 18 11.5 16 - - - 6. RoteMöhren u. läng!. Ka rotten (ohne Kraut) 7.25 7.75 13.25 18 11.5« 17 9.75 14 - . - 7. Gelbe. Möh ren (ohne Kraut) 5.5« 5.75 10.75 16 9.25 13 7.25 1« - - . 8. Weibe Möh. ren (ohne Kraut) 3 3.75 8.25 12 6.75 1« 5.25 8 . . . 9. Kleine runde Karotten 12.75 -18.75 26 17.25 24 15.75 22 - - - 10. Rote Rüben (rote Beete)7.78 8.75 12.75 18 11.75 17 10.75 16 ... 11. Weitze Kohl rüben 2.35 — 5.75 9 5.25 8 5 7 - - - 12. Gelbe Kohl- rüden 3.60 - 7.5 11.5 6.6 9.5 6 9 ... 13. Zwiebeln (ohne Kraut) Mit Sack 17.5 18 26 34 24.5 32 23.5 3t - - - 14. H-'b«.. Master., Stoppetrüb., -W".rüben 21 - 36 7 / 3.1 6 2.9 5.5 . . . 15. Runkelrüben (Futter- runkelrüben) 21 — 3.8 7 3.1 6 2.9 5.5 - - - überdies: . Erzeugerpreis Großhandelspreis Kleinhandelspreis 16. Spinat 18 23 3« Die EhMgerHöchstpreise umfassen die Kosten der Be förderung zur nächsten Verladestelle und der Verladung, sowie die- Vergütung für besondere Aufwendungen des An bauers an Arbeit oder an Kosten für Aufbewahrung (Ein- mieten, Einkellern und dergl.). Die Preise gelten für gesunde, marktfähige Handelsware. Grünkohl und Dauerweißkohl dürfen erst vom 15. De zember 1918 ab abgesetzt werden. Unter Gruppe I fallen die Kommunalverbände: Dres den-Stadt und -Land, Leipzig-Stadt, Chemnitz-Stadt, Plauen- Stadt. Zu Gruppe II gehören die Kommunalverbände: Anna berg, Auerbach, Bautzen-Stadt, Chemnitz-Land, Döbeln, Frei berg-Stadt, Freiberg-Land, Flöha, Glauchau, Großenhain, Leipzig-Land, Marienberg, Oelsnitz, Pirna, Plauen-Land, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Zittau-Stadt und -Land, Zwickau-Stadt, Zwickau-Land. Die Preise für Gruppe III gelten für die Kommunalver bände Bautzen-Land, Borna, Dippoldiswalde, Grimma, Lö bau, Meißen-Stadt und -Land, Oschatz, Kamenz. lll. Die Kommunalverbände sind berechtigt und nach Be- stnden verpflichtet, niedrig.«- Groß- und Kleinhandelshöchst preise, als in ihrem Bezirk nach den Bestimmungen unter l und II Geltung haben würden, festzusetzen. Auf jeden Fall find sie verpflichtet, binnen 8 Tagen die in ihrem Bezirk nunmehr gültigen Preise — gleichgültig, ob sie von der Befugnis der Senkung der Handelspreise Ge ¬ brauch machen oder nicht — nochmals bekanntzumachen. Dresden, am 29. November 1918. Arbeit-- und WirtschastsmmisterÄm. Nachstehende Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst wird ^ur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 27. November 1918. Arbeit«- und MrtschastsMnisterÄm. Bekanntmachung. Auf Grund der ZZ 11 und 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs- anzerger S. 307) wird bestimmt: 8 1. ' Grünkohl und Dauerweißkohl dürfen erst vom 15. De zember 1918 ab im Gebiete des Deutschen Reiches abgesetzt werden. 8 2. Zuwiderhandlungen gegen H 1 werden mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft. Auch kann auf Einziehung der ohne Genehmigung abgesetzten Waren erkannt werden, auf die fich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Berlin, den 16. November 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. HnrHMlW für AMer- M Sckatmiite Arbeiter- und Soldatenräte im Lande haben wiederholt eigenmächtig in die Lebensmittelversorgung durch Beschlag nahme von Waren, die öffentlich bewirtschaftet werden, öder durch Untersagung ungeordneter Lieferung eingegriffen. Dieses Vorgehen stellt eine geregelte und gerechte Versorgung der einzelnen Landesteile mit Lebensmitteln in Frag«. Es wird deshalb nachdrücklich darauf hingewiesen, daß, wie die Kommunalverbände selbst, so auch die Arbeiter- und Soldatenräte nicht befugt sind, die von den zuständigen Zentralbehörden erlassenen Vorschriften für die Volksernäh rung einzuschränken oder aufzuhrben- Dresden, am 28. November 1918. Das Ctsamtministerlum. k Buck, Fleißner, Geyc«, Eradnau.r, Lipinski, Schwarz. Münz mSI Auszug an» der Werf. d. P. K M. und T. M B -Bl Rr SOS, S 102 ff.r Beurlaubungen zu Arbeitszwecken wüsten von jetzt ab unterbleiben. Beurlaubungen mit Löhnung tn di« Heimat zu ErholunggzweSen dürfen nicht über einen Zeitraum von 14 Tagen ausgedehnt werden. Ausnahmen find nur nach überstandener Krankheit oder Verwundung auf Es ist die Räudefestgeftellt worden unter dem Pkerdebeftand de» GutsbeNtz«» Bruno Vogelsang in Mühlbach Nr. SS. - . ... ,,?es KinLerwalderholunasheim, in Auerswalde. Erloschen ist die Rande unter dem Pkerdebeftand de» Gutsbesitzers Ackermann in Dittersbach, de» Gutsbesitzer» Zwintzscher in Dittersbach. Flöha, den 30. November 1918.Vie Amtshauptmarmschast. Die bei Eingang diese» Erlöstes in der Heimat oder Arbeitsort mit Urlaubsschein an- wesenden Offiziere des Beurlaubtenftandes, Unteroffiziere und Mannschaften aller Jahrgänge mit Au»nahme der Jahrgänge 96 bi» 99 find bis zum 30.11.18 von der nächsten mtlitärifchen Dienst stelle behelfsmäßig zu entlasten. Ueb« dar Entlastungsverfahren schreibt das S. M. B.-Bl. 1918 Nr. 202, S. 192 ff. Nr. 8», ck bis t; Sämtliche bei militärischen Dienststellen Abkommandierten, die zu entlasten sind (bis zum 25. 11.18 die 1876 und früher Geborenen, bi« »um 30.11. 18 die 1877 bi« 1879 Geborenen), w«dm von dielen Dienststellen zur Entlastung gebracht — gleichgültig, ob diese Dienststellen ihre zuständigen Truppenteile lind oder nicht —. Hierbei ist wie folgt zu verfahren: . a) Jeder zu Entlastende erhält einen Entlassungsschein. d) Die bei den militärischen Dienststellen befindlichen Kriegsranglisten Und Stamm» rollenauszüoe find zu vervollständigen — auch durch Tag und Ort, wohin die Ent lastung erfolgt, sowie Eintrag der mltgrgebenen Bekleidungsstücke und de» aus- bezahlten Marsch- und Entlastungsgeldes — und vorläufig von diesen Dienststellen °) Die Stammrolle ist von dem zu Entlastenden an,verkennen und seine Unterschrift von einem im Offiziersrang stehenden Heeresangehörigen und von einem Mitglied de» Soldatenrate» zu beglaubigen. ck) Eiwaige Busorgungsansprüche find wennmögltch vor der Entlastung zu prüfen, andernfalls spät« beim Bezirkskommando anzumelden. y ^e^Entl^ungSscheine'find^von besondnem"Werte für die spätere Anmeldung etwaiger Bvforgung»ansptüche und daher sorgfältig aufzubewahren. Von dem Enllastungslchein find Abschriften bä der entlastenden Dienststelle zwecks späterer endung an den. Ersatz.Truppenteil aufzubewahren. , Alle diese behelfsmäßig zu Entlastenden erhalten Marschgeld und Entlastunasanzug. Lnt- wgeld jedoch erst bei der ordnungsgemäßen Entlastung. Mit der behelfsmäßigen Gnt- , hört jede Zahlung von laufenden Gebührnisten auf. . _ „ Leute, di« unter diese Bestimmungen fallen, fich aber zweck» Durchsührutzg der behelf«- «t Entlastung nicht bei ihrer nächsten Dienststelle melden, gelten mit den-30. 11. 18 al» Urlauber, die den Jahrgängen 96 bis 99 angehören, melden fick' beim nächsten Ersatz- i enteil, bei dem sie einzuftellen find. Entlastungen nach der Schweiz können laut Schweiz« Bundesratsbeschluß vom 17.11.18 nur noch üb« Singen mit vorschriftsmäßigem Reisepaß und Visum eines schweizwischen Kon sulats erfolgen, jedoch verweigert zurzeit die Schweiz noch den Eintritt in ihr Bundesgebiet. Eutlastungeanzug, Entlastungsgeld und Marschgeld — soweit letzteres zuständig ist — er- halten Unteroffiziere und Mannschaften de» Heimatheere» vom Erfah-Truppenteil oder von der Kommandovelle. Sofern Entlassene dm Bezirkskommando» mit dem Ersuchen um Gewährung dies« Ge- bührniste überwiesen wordm find, Holm die vorbezeichneten zuständigen Stellen die richtige Ab findung d« Entlassenen sofort nach. Jür de» SakdaLenrat: Kyrus. WakVaum. Laut Mitteilung de» Verbandes Sächsischer Industriell« habm fich sämtliche industriellen Unternehm« in Sachsen verpflichtet, jedm ihr« vormaligen Arbeit« und Angestellten, die aus dem Heeresdienst zurücklehrm, wird« auszunehmm. E« wird jedem zur Entlastung kommenden Heuesangehörigm daher empfohlen, fich sofort seinem früheren Arbeitgeber wied« zur Verfügung zu stellen. Haruisonkommando «ud Arbeiter- und Soldateurat Iraukenberg. Viehzählung. Verordnungsgemäß findet am 4. Dezember d». I«. wiederum eine Viehzählung statt, die fich auf Pferde (ohne Milttärpserde), Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh, rahme Kaninchen und auf die Arbeitsverwendung d« Pferde e,streckt. Auch eine Frage nach dm landwirtschaftlichen Betrieben wird dabei gestellt, auf deren Beantwortung besonderer Wert ; mit zu legen ist. Die Zädlung in hiefig« Stadt (einschließlich Rittergut und Oberkürsterei) erfolgt durch die i von un» bestellten Zähler, denen die «forderliche Auskunft von dm Viehbefitzern zu «teilen ist. Frankenberg, am 29. Der Stadtrat. Kohlen-Verkauf. Al« vorübergehende und hoffentlich bald behebmde Maßnahme wird bestimmt, daß Kohlen- grundkartm sowohl al» Zusatzkarten nur noch mitZentner Heizstosfe für die Woche beliefst werden dürfen. Frankenberg, dm 2. Dezember 1918. "Vie Ortskohlenstrlle. A.» und S.-Rat. Einladung zur Hauptversammlung »es Vereins Heimatdaul in der AmtShauPtmannschaft Flöha für Dienstag, dm 10. Dezember 1918, mittags-1 Ahr im „Gasthof zum goldenen Löwen- Tagesordnung: 1. Bericht üb« den Stand de» Verein». 2. Richttglprechung d« Jahresrechnung für 1917. 3. Mitteilungen. Flöha, am 30. November 1918. Der Aarstaad des Vereins Keimatdank in der Amtsyauptmannschaft Ilö-a. Amtshauptmann Dr. Edelmann, Vorsitzender. Kaller Aüdelm mut Kriegraurbrued Professor Wegener, der bekannte Kriegsberichterstatter, hatte am Tag« vor der Kieler Revolution eine längere Unterredung mit dem Kaiser. Wilhelm ll. sagt« u. a.: „Die ganze Politik der letzten Wochen vor dem Krieg haben Bethmann Hollweg und Jggow allein gemacht. Ich wußte überhaupt nichts mehr davon. Sie haben mich ja durchaus wib« meinen Willen nach Norwegen geschickt. Ich wollte die Reis« nicht machen, da die Gespanntheit der Lage nach d«r Ermordung Franz Ferdinands auf der Hand lag, — aber der Reichskanzler sagte zu mir, Majestät müssen dir Reise antreten, um tien Frieden zu bewahren. Wenn Majestät hier bleiben, dann gibt es sicher Krieg, und die Welt wird Ew M ajestät die Schuld daran zuschieben. Ja, und da bk ich denn gereist. Und während der ganzen Zeit habe »ch von meiner Regierung keine Nachricht über die Vorgänge mehr erhalten. Ich erfuhr eigentlich nur aus norwegischen Zei tungen, was in der Welt geschah, so auch über den Fort gang der russischen Mobilmachungs-Vorbereitungen. Als ich dann aber das Auslaufen der englischen Flotte hörte, da bm ich auf eigene Faust zurückgekehrt. Beinah- hätten sie mich noch äbgefangen. Auf meinen Befehl sind auch noch die deutschen Schiff«,' di- in norwegischen Häsen läge», zürück- gelömmen. Später märe das nicht mehr möglich gewesen. Gefordert und erzwungen hat den Krieg die russische Kriegspartei am Hofe. Die Vorbereitungen gingen ja schon bis in das Frühjahr 1914 zurüch schon seitdem wurden die sibirischen Regiment« etappenweise nach dem Westen ge- zpgen Man sprach ihnen selbst immer von Manöver«. So kamen sie zuerst an die Wolga, dann weiter nach Westen, zuletzt waren sie in Wilna. Da erhielten sie plötzlich scharfe Patronen, und es wurde ihnen eröffnet, nun ging- es los. Tatsache ist ja auch, daß russische Truppen schon vor der Kriegserklärung unsere Gvenzen überschritten haben." Vie ttloMmieiMg von üwklerbien Hollandsch Nienws Büro meldet aus Paris, daß Kron prinz Alexander von Serbien, ohne oie Rückkehr des in Paris weilenden Pasitsch abzuwarten, zur Bi.dung einer groß serbischen Regierung schreiten werde. Dies« Negierung werde aus den Vertretern aller ehemaligen südslawischen Gebiets teil« Oesterreich-Ungarns bestehen. Sie sollen die Wahl für die in Sarajewo (der künftigen serbischen Hauptstadt) zu-