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König sich zu einer Amnestie entschlossen, noch der allen säch sischen Heeresangehörigen die gegen sie bis zum 25. Mai ver- s Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Ziege. - . Zahl der Ziegen ist ständig im Wachsen begriffen. Auf einen Quadratkilometer Deutschlands entfielen 1873 vier Ziegen, 1907 sechs und 1917 zehn. Wenn schon der Fleischwert dieser Tiere Millionen beträgt, so noch mehr die gelieferte Milchmenge. Nehmen wir an, daß die 5400000 Ziegen Deutschlands durch schnittlich 500 Liter Milch geben, dann sind das jährlich 2700 Mill. Liter; das ist aus den Kopf der Bevölkerung 42 Liter. Nun ist zwar die Zahl der Milchziegen etwas geringer, da in die Gesamtsumme auch junge Tiere und Böcke eingerechnet sind, immerhin, ihre große Bedeutung für die Bolksernährung und Volksgesundheit wird jedermann einsehen. Von Bedeutung ist es, daß sich auch der „kleine Mann" eine Ziege halten kann, da dieselbe in jeder Beziehung genügsam ist. Nicht selten erhält die Ziege mit ihrer Milch die Gesundheit einer ganzen Familie aufrecht. Ziegenmilch ist nahrhaft und bei guter Behandlung des Tieres auch lchmackhast. Das Vorurteil ihr gegenüber ist längst gefallen. Es war zum großen Teil nur in der unsau beren Behandlung der Milchtiere begründet. Kuhmilch enthüll durchschnitilich 3,5 Proz. Fett, Ziegenmilch dagegen 4,6 Prozent, woraus schon der hohe Wert der letzteren hervorgeht. Kabeltelegramm ungefähr folgenden Inhalt« gesandt habe: , l rb Der Zahlungsverkehr mit den Oststaateu. Nach »Amerika ist aufgestanden! Angeführt von unserm Präsidenten, I den Bestimmungen des deutsch russischen und des deutsch Mächtigen Reserven werden I ukrainischen Zusatzvertrages zu den Friedensverträgsn mit d«'Sonne kaben Autokratie darf keinen Platz mehr an I Rußland und der ukrainischen Volksrepublik, des Friedens- - — I Vertrages zwischen Deutschland und Finnland und des deutsch -Dust I rumänischen rechtspolitischen Zusatzvertrages zum Friedens- Ir'lkMOk «UV I vertrag mit Rumänien treten neben den übrigen gegen die Am Frankenberg, den 30. Mai 1918. I gehörigen je des anderen Teiles gerichteten Kriegsgesetzen ch* Verkauf der Brauerqi. Das Bürgerliche Brauhaus I auch die Zahlungsverbote mit Wirkung vom Zeitpunkt der Frankenberg, G. m. h. H. ist an die Altenburger Aktien- I Ratifikation ab außer Anwendung. Ferner ist vorgesehen, brauerri verkauft worden. Die Uebernahme ist bereits erfolgt. I daß Geldforderungen, deren Bezahlung im Laufe des Krieges Die neue Besitzerin wird den hiesigen Brauereibetrieb eingehen I auf Grund von Kriegsgesetzen verweigert werden konnte, zwi- lassen und hier nux eine Filiale unterhalten, welche der bis- I schen Deutschen und Finnländern, zwischen Deutschen und herige Gesellschafter des Bürgert. Brauhauses Herr Brau- I Ukrainern und zwischen Deutschen und Rumänen nicht vor meister Paul Richter leiten wird. — Frankenberg ohne eine I Ablauf von 3 Monaten nach der Ratifikation bezahlt zu Werkstatt des heiligen Gambrinus! Im heimischen Interesse I werden brauchen. Die Friedensverträge werden durch die ist das Eingehen des hiesigen Brauereibetriebes auf das leb- I Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt in Deutschland Gesetzes hafteste zu bedauern, zumal die Erzeugnisse des Bürgerlichen I kraft erlangen. Danach ist mit der Möglichkeit zu rechnen, Brauhauses einen guten Namen.sich geschaffen und gesichert I daß in einiger Zeit der allgemeine Zahlungsverkehr zwischen hatten und bei den Biertrinkern in Ehren standen. Die hiesige I Deutschland und den genannten Ländern allmählich wieder Brauerei war zweifelsohne auf dem besten Mege aufwärts, I in Gang kommt. Da nun anzunehmen ist, daß die Beteilig- der Lokalpatriot wird später mit einer gewissen Wehmut an I ten hierbei öielfach die Bestimmungen der Devisenordnung die Zeit tanken, wo er mit behaglichem Stolz ein Glas Fran- I vom 8. Februar 1917 (RGBl. S. 105), die praktisch bisher kenberger bestellt. Die Frankenberger Brauerei ist nicht die I im .wesentlichen nur im Verkehr mit neutralen und ver- «inzige, bei welcher sich der Geist der neuen Zeit offenbart. I kündeten Ländern zur Anwendung hat gelangen .können, Viele find vorausgegangen, weitere viele werden das gleiche I außer acht lassen und sich dadurch der Gefahr strafrechtlicher Schicksal teilen, von den groß Gewordenen aufgesaügt zu I Verfolgung aussetzen werden, erscheint es angebracht, ausdrück werden. Das alte gute Braugewerbe, das doch sicherlich Zute I sich darauf aufmerksam zu machen, daß die Verordnung Stoffe zutage brachte, muß immer mehr und mehr weichen I selbstverständlich auch für den Verkehr mit den genannten, der die Kleineren niedertretenden Großindustrie. Dieses Tot- I bisher uns feindlichen Ländern platzgreift. machen der Kleinen zeigt sich nicht nur in der Brauindustrie, I f Begnadigung von Militärpersonen und Frauen oder sondern leider auf fast allen Gebieten und wird Wahrschein- I Witwen von solchen. Aus Anlaß seines Geburtstages hat der sich nach dem Kriege in verstärktem Maße hervortreten; ob k König sich zu einer Amnestie entschlossen, noch der allen sqch- zum Besten unseres Volkes und Vaterlandes, muß dahin ¬ gestellt bleiben. I hängten Disziplinarstrafen, sofern die einzelne Strafe oder ihr f-ph Sachsenburg. Herr Kunstmaler Johannes Ufer I „och zu vollstreckender Teil nur in Verweis, Geldstrafe^ Haft. erhielt den Titel Professor. Ufer wurde hier in Sachsenburg I Arrest, Festungshaft bis zu 6 Monaten einschließlich besteht, als Sohn des früheren Kantors Ufer geboren. Er besuchte die I erlassen wird. Der König verfügt weiter die Niederschlagung Schule seines Vqters und kam dann nach Dresden, um die I der vor Militärgerichten anhängigen oder anhängig werden- Lithographre zu erlernen. Später besuchte er die Königliche I den Strafverfahren wegen Uebertretungen und Vergehen, die Akademie und wurde Schüler von Gotth. Kuehl. Ufer pflegte I vor dem 25. Mai und vor der Einberufung zum Heeresdienst hauptsächlich das Aquarell und schuf auf diesem Gebiete der I begangen sind. Die Amnestie erstreckt sich nicht auf Verrat Malerei seine besten Werke. Das Stadtmuseum zu Dresden, I militärischer Geheimnisse, Mißhandlung, Beleidigung oder vor- das Rathaus zu Dresden, das Leipziger Museum besitzen ernste I schriftswidrige Behandlung eines Untergebenen, Vergehen Werke von ihm, ebenso verschiedene Privatsammler. Das hie- I gegen Norschriften, die nach dem 31. Juli 1914 verkündet sige geschichtlich wertvolle Gotteshaus schmückte Ufer mit I worden sind, Vergehen gegen die Vorschriften über die'Er- einem eindrucksvollen Wandgemälde. Der Künstler dient zur I Hebung öffentlicher Abgaben und Gefälle, auch nicht auf Zeit als Landsturmmann ber einem Infanterie-Regiment im I Verurteilte oder Beschuldigte, die wegen Straftaten rechts- Osten. I kräftig zur Entfernung aus dem Heere oder zur Dienstent- s BeMksobstbMveren! Frankenberg. Den Verhältnissen I lassung verurteilt oder sonst mit Rücksicht aus eine Straftat Rechnung tragend, hatte der für die Förderung des Obst- I aus dem Heere bezw. dem Heeresverband ausgeschieden sind, und Gartenbaues ständig eintretende Verein am 27. d- M- I Von der Niederschlagung sind ferner noch Verfahren ausge- im Webermeisterhaus eine öffentliche Versammlung veran- I nommen, deren Niederschlagung schon früher abgelehnt worden staltet, der erfreulicherweise -in weitgehendes Verständnis ent- I ist. Vorstehender Erlaß findet auch auf die von nichtsächsischen gegengebracht wurde. Zahlreiche Obstbaumbesitzer, Frauen und I Militärbefehlshabern und Militärgerichten bestraften Ange- Männer, waren erschienen, die von dem rührigen Vorsitzenden, I hörigen des Sächsischen Kontingents Anwendung. — 'Den Herrn O. Schrambke, herzlich begrüßt wurden. Herr I Teilnehmern an dem gegenwärtigen Kriege, sowie den Ehr- Dr. Bode (Chemnitz) hielt einen zeitgemäßen Vortrag über I flauen und Witwen solcher werden die durch sächsisch- bürger- die wichtigsten Schädlinge im Obst- und Gemüsebau und I ijch- Gerichte oder Verwaltungsbehörden bis zum 25. Mai deren Bekämpfung. Der Vortragende hob in kurzen Worten I rechtskräftig f-stg-setzt-n Strafen einschließlich der Nebenstrafen die Bedeutung von Obst und Gemüse als Volksnahrungs- I ja dem nachstehend bezeichneten Umfange erlassen: 1. Den mittel hervor und betonte die Notwendigkeit der Erhaltung I Kriegsteilnehmern sind oie vor oder wäkrend ihrer Teilnahme unserer Erträge und Ernten, die trotz der Hindernisse von I am Kriege erkannten Strafen erlassen, sofern die einzelne jedem einzelnen anzustreben sei. Die von den Behörden jetzt I Strafe oder ihr noch zu vollstreckender Teil nur in Verweis, verlangten Maßnahmen zur Bekämpfung der wichtlgstenSchäd- I Geldstrafe, Haft, in Festungshaft bis zu einem Jahre ein- singe sollen nicht als Zwang, sondern als eine Wohltat aner- I schließlich oder Gefängnis bis zu einem Jahre emschließsich kannt werdeil, di- für jeden Gartenbesitzer und Zomit für die I allein oder in Verbinduna miteinander oder mit Nebenstrafen Allgemeinheit in Betracht kommt. Nicht zwangsmäßig, son- I besteht. Der Erlaß der Rebenstrafen erstreckt sich indessen nicht dem freiwillig muß diese Arbeit geleistet werden, weil jedes I auf die nach § 42 Abs. 1 d-s MStGB. von Rechts wegen Blatt und jede Frucht bitter notwendig gebrauch! wird. Die I ^»tretenden militärischen Ehrenstrafen. 2. Den Ehefrauen im Bortrage gekennzeichneten Schädlinge und deren Bekämp- I und Witwen von Kriegsteilnehmern sind die vor oder während fuitg mit den zur Verfügung stehenden Bekämpfungsmitteln I oer Teilnahme ihrer Ehemänner am Krieg- erkannten Strafen sollen hier noch einmal kurz genannt und angeführt werden: I lassen, sofern die einzelne Strafe oder ihr noch zu voll- 1. Gespinstraupen (Gespinste an Zweigen). Bekämpfung ! streckender Teil nur in Geldstrafe bis zu einhundert Mark, Haft und Verbrennen. I zu einem Monat einschließlich oder Gefängnis bis zu einem 2. Apfelbmtenstecher (Wurm oder Made). Bekämpfung I Monat einschließlich allein oder in Verbindung miteinander durch Fanggürtel. - I oder mit Nebenstrafen besteht. Weiter verfügt der König zu- 3. Blutlaus- Bekämpfung durch Auskratzen und Aus- I gunstcn der Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege die . . - . ! gnadenweise Niederschlagung von Strafverfahren bei bürger- Bekämpfung durch Bespritzen mit reinem I lickM Behörden, soweit die Strafverfahren vor dem 25. Mai Wasser oder Quassiaabkochung und Abschneiden der I und vor der Einberufung zu den Fahnen begangene Ueber- befallerwn Triebspitzen. I tretunqen oder Vergehen zum Gegenstände haben. Die wei- 5. Stachelbeerraupen. Bekämpfung durch Einpudern der I seren Bestimmungen decken sich mit denen im Gnadenerlaß - mitKalkstaub. I für Militärpersonen. 6. Lrdfloh. Bekämpfung durch Fangen mit Klebstoff« „ _ _ . „ „ ' _ , auf Brettern I k Beeinträchtigung bei der Zuckerzuteikung? D,e Herab- 7. Kohlraupen.' Bekämpfung durch Absuchen der Eier, ' I gegeben, daß als Ersatz neben Nährmitteln auch eine Sonder- c> Abrdm. k. s I Zuwendung von Zucker gewährt werden sollte, und zwar sollte, 8. Erdraupen. Bekämpfung durch Abstichen beim Grab-n I so verlautet wenigstens, die bisherige Zuckermenge verdoppelt des Landes. I werden. Die „B. Z." macht nun auf folgendes aufmerksam, An den Vortrag schloß sich eine rege Aussprache, in welcher I was geeignet ist, die Freude über den versprochenen Zuckerstgen verschieden« Schädlingsfragen beantwortet wurden. Die von I erheblich zu mindern: „Bon verschiedenen Seiten wird überein- den Gemeinden unternommene Bekämpfung des Apfelwicklers I stimmend behauptet, daß man beabsichtigt, diese Zuckerzulage (Wurm oder Made) wird, den Berichtest der Vertrauens- aus Kosten der zugetellten Menge an Emmachezucker zu aewah- männer, den Herren Böhnre, Berghändler, Tost, Kattermann, I „ I Elnmachczuaer aus zwei Drittel der voriahngen Menge herab- Dahne, Haubold, Katz, Finsterbusch, Morgenstern, nach zu I g^sst werden. Wenn diese Behauptung sich als richtig heraus- urteilen sehr eifrig berrieben. Herr Dr. Bode sprach zum stellen sollte, so müßte man doch sagen, daß die Bevölkerung Schluß den Wunsch aus, daß die Bekämpfung dieses schäd- I irregeführt worden ist. Als Ersatz würde der Bevölkerung sichsten aller Schädlmge in der Weise fortgesetzt und auf die I Zucker gewährt werden, der ihr an einer anderen Stelle ge- anderen nicht minder gefährlichen Tiere übertragen wird. ! nommen wird, so daß eine Mehrbelieferung überhaupt nicht in In der folgenden Vereinssitzung konnten 8 neue Mitglieder i Frage käme." — Eine amtliche Aufklärung ist dringend nötig, ausgenommen werden. I s Die. volkswirtschaftliche Bedeutung der Ziege. Die 's wl Bekämpfung der Obstdaumschädlinge. Auf das drin gendste ist allen Obstbaumbesitzern zu empfehlen, zur Be seitigung der Obstbaumschädlistge mit aller Kraft vorzugehen. Gegen die beißenden und kauenden Insekten: die Raupen, den Frostspanner, den Goldafter, den Ringelspinner, die Obstmadk und viele andere hat sich Uraniagrün vorzüglich be währt. Es wird in feinster Verteilung (60 Gramm auf 100 Liter Wasser mit 500 Gramm frischgelöschtem Kalk) ver spritzt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf das Urania- grün im Königreich Sachsen mir durch Apotheken und solche Drogerien, die die Erlaubnis zum Gifthandel besitzen, ver trieben werden. Man fordere daher dort das Uvaniagrün; in WürdiguH des großen volkswirtschaftlichen Interesses wird jede Apotheke gern bereit jein, Uraniagrün auf Lager zu halten oder doch sofort zu beschaffen. Das Mittel verbindet mit seiner vorzüglichen Wirkung den Vorteil der größten Billigkeit. Die Lösung des Uraniagrün ist so verdünnt, , v--,- daß nur der empfindliche Körper des Schädlings dadurch I woraus schon der hohe Wett der letzteren hervorgeht. getötet wird, während sie Menschen und Vieh nrcht im gc- I f Gefährliche Blitzableiter. Folgende beachtenswerte War- ringsten schadet. Auch gegen zahlreiches andere an Beeren- I nuna hat der Branddirektor Zeitz erlassen: Mir ist bekannt gc- obst, gegen Erdflöhe an Kohlarten und anderen Gemüse- I Worden, daß zweck» Ablieferung Vlitzablnter an benHaueln kommen zeigen. Es gilt die Erhaltung der Obst- und Ge- > den Blitz anziehen und mangel« Ableitung direkt in da« Haus müseernt», es ist d« Deutschen Pflicht, die Feinde zu vernichten. I leiten können. Der Brand Ufr Hospital „Zum heiligen Geist" Kriegswirtschaft "" Beschlagnahme von Gummibereifungen. Am 29. 5. 1918 ist eine neue Bekanntmachung (Nr. G. 700/5. 18 K. R. A.), betreffend Beschlagnahme und Vorratserhebungen von Gummibereifungen für Kraftfahrzeuge jeder Art, er schienen, die an Stelle der Bekanntmachung Nr. B. I. 622/4. 15 K. R. A. vom 16. Mai 1915 getreten ist. Durch die neue Bekanntmachung werden sämtliche Gummibereifungen (Decken, Schläuche, Vollreifen) für Kraftfahrzeuge Zeder Art (Kraft wagen, Krafträder) beschlagnahmt, gleichgültig, ob sie sich an Wagen (auch an zugelasfenen) befinden oder nicht, ob sie von irgendeiner Stelle früher freigegeben oder ob sie im Jnlande oder Auslande erworben sind. Nicht beschlagnahmt ind lediglich die Bereifungen, die sich im Eigentum der Heeres- und Marineverwaltung befinden. Trotz der Be schlagnahme bleibt jedoch die Benutzung der Bereifung auf Grund einer schriftlichen Benutzungserlaubnis der Inspektion der Kraftsahrtruppen gestattet. Nach dem 15. August 1918 haben jedoch nur solche Benutzungserlaubnisscheine Gültig keit, die nach dem 29. Mai 1918 erteilt sind. Im übrigen sind Veränderungen und rechtsgcschäftliche Verfügungen über beschlagnahmte Gegenstände nur mit Einwilligung der In spektion der Kraftfahrtruppen erlaubt. Gleichzeitig ist für die beschlagnahmten Gegenstände eine Meldepflicht angeord net. Di- Meldungen sind auf besonderen amtlichen Melde scheinen bis zum 20. Juni 1918 an die Inspektion der Kraftfahrtrilppen zu erstatten. Es muß damit gerechnet wer den, daß ein Teil der beschlagnahmten Gegenstände von der Heeresverwaltung in Anspruch genommen wird. Es empfiehlt sich daher, auf Anfordern der Heeresverwaltung, die Gegen stände freiwillig an diese zu verkaufen, da sonst eine Ent eignung vorgcnommen werden müßte. Der Wortlaut der Bekanntmachung, die verschiedene Einzelbestimmungen enthält, ist bei den Polizeibehörden einzusehen. kn Altenburg ist auf diese Tatsache zurückzuführen. Man wolle daher Blitzavreiter-Auffanastangen ohne Ableitung sofort entfernen. >— Dresden. Da» Schöne mit dem Nützlichen verbunden hat die Stadt Dresden bei dem Schmuck ihres Rathauses. Während man di« Hauptfronten mit prächtig roten Pelargonien und blühendem Efeu geschmückt hat, säte man auf den großen Rasenflächen vor dem Rathaust erst Spinat und pflanzte, nach dem dieser abgeerntet war, Tomaten. Letztere haben im ver- gangenen Jahre dort ein ganz beträchtliches Ergebnis gezeitigt. — Dresden. Die Sammlung von Männerauzüaen hat ein zufriedenstellendes Ergebnis gehabt, es find bisher über 4000 Männeranzüge freiwillig abaeliefert worden. Auch der König hat eine Anzahl Anzüge der Sammlung zugewiesen. Die wohl habenderen Klassen der Bevölkerung haben es sich angelegen lein lasten, mehrere Anzüge abzuliefern. Es sind bi« zu sieben Anzügen freiwillig abgeliefert worden. Die Stadt Dresden soll mehr als 9000 Anzüge aufbringen. — Bautzen. Dom Blitz erschlagen wurde im nahen Keula die Wirtschafterin Schimmelt«, während sie im Stalle melkte. Ihre 15jährige Tochter wurde betäubt. Da» Haus geriet in Brand. — Bad Elster. Im „Anzeiger" von Bad Elster kündigte der Gasthof „Grüner Baum" in Grün (Böhmen) für Sonntag den 26. Mai Tanzkränzchen (Streichmusik), Kaffee mit Gebäck, Milch und versch. Speisen und Getränke an. Also: einerseit» Not und Jammer um die notwendigsten Lebensbedürfnisse, andererseits geht's hoch her! l — Hainichen. Em bedauernswerter Unalückssall trug sich bei einem Polierabend in Kaltofen zu. Während in der Fa milie eines Gutsbesitzers Polterabend gefeiert wurde, warfen junge Leute aus dem Orte in üblicher Weise Scherben vor da» Tor. Um diese Leute abzuhalten, vielleicht auch aus llebermut, gab der 16jährige Bruder der Braut Schreckschüsse mit einem Tesching ab, traf aber dabei einen jugendlichen Dienstknecht, dem eine Teschingkugel in den Unterleib drang. — Hohenstein-E. Dreißig Einzel-Kleinwohnhäuser mit Gemüse- und Ackerland läßt die hiesige Stadt errichten, wobei sie auf Staats- und Reichsunterstützung rechnet. — Plauen. Oberamtsrichter Rudolph Heubner, der al» Romanschriftsteller weiten Kreisen bekannt ist, wurde in deutsche JustizdienH» in Brüste! berufen. — Ueber die Knorrsche Mil lionen-Erbschaft hat der Kaiser neuerdings dahin Bestimmung getroffen, daß die dazu gehörigen Grundstücke im Stadtgebiet und m besten Nähe im ganzen oder einzeln verkauft werden sollen, und daß der Ertrag zum Zwecke der Begründung von Genesungsheimen für Soldatenfrauen und -ktnder verwendet werden soll. — Roßwein. Vom Tode de« Ertrinkens gerettet hat das in der Gartenstraße wohnende Fräulein Möbius den 5jährigen Knaben Richter, der beim Spielen an der Mulde gegenüber der Stadtmühle ins Master gefallen war. Soissous genommen! Die Forts an der Nordwestfront von Reims gefallen! Bisher 35000 Gefangene! wtb (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 30. Mai 1918. Westlicher Krtegssch auplatz An den Kampffronten zwischen Pser nnd jDise nahm die Gefechtstätigkeit vielfach zu. Oertliche Jnfanteriegefechte. Der Angriff der Kampfarmeen des deutschen Kronprinzen schreitet siegreich vorwärts. Nördlich der Aisne wurde im harten Kampfe bei Lrecq- au-Mont, Juvigny nnd Caffies Gelände gewonnen. Branden burgische Truppen haben Soijsons genommen. Südlich der Beste brach die in der Bildung begriffene neue Front der Franzosen in den unaufhaltsamen Angriffen unserer Divisionen zusammen. Wir warfen den Feind nach hartnäckigem Wider stand bis über die Linie Visicnwntoire—Terc-en-Tardenois- Coulonges—Brouillet -Branscoart zurück. Die Forts der Nordwestfront von Reims jind ge fallen. Der Nordteil von La Neuvisiette bei Bctheny wurde genommen. Die Gefangenenzahl ist auf über 35 000 Gefangene ge stiegen. Die Beute von Artillerie- und Kriegsmaterial ist gewaltig. Geschütze aller Art bis zu Eisenbahngeschützen schwersten Kalibers wurden erobert. Das stürmische Vordrin gen unserer Angriffstruppcn verwehrte dem Feinde die im eroberten Gebiet aujgcstapelten reichen Kriegsvorrätr zurück zuführen. Große Bestände fielen in Soissons, Braisne und Fismes in unsere Hand. Ausgedehnte Munitionslager, Eisen bahnzüge, Lazarettanlagen mit zahlreicher Sanitätsausrüstung kamen in unseren Besitz. Flughäfen mit.startbereiten Ma schinen und Flugzeugmaterial wurden erbeutet. Bei den Heeresgruppen Gallwitz und Herzog Albrecht lebte die Eefcchtstätigkeit nur zeitweilig auf. Unsere Flieger schossen in den letzten 3 Tagen 38 feind liche Flieger ab. Oberleutnant Berthold errang seinen 39. Luftsieg. Leutnant Roeth brachte in einem Fluge von Dir- muiden bis südlich Ppern 5 feindliche Fesselballone brennend zum Absturz. Der TE? t«deklh*rll.