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Frankenberger Tageblatt ..'s Bezirks Anzeiger Amtsblatt für die König!. AmtshaichtiMmschast Flöha, das König!. Amtsgencht und den Stadttat zu Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg t. Sa. — Druck und Verlag von L A. Roßberg in Frankenberg i. 77. Jahrgang Dienstag den 4. Juni 1N18 127 <» Höchstpreise für Kirschen 0,62 Mk. je Pfd. Ministerium Le» Innern. F Hötystpreise für Grdbeeren und Elncheibeeren Erdbeeren: ?>> s. <s u> Ministerium des Innern. 1. 2. - 3 8 0,54 0,28 1,30 2,45 0,50 denen hatte! Taten es 0,40 0,2» II. 'mH ^1" Zs t! i 'M h re vor Et. Quentin in einer Woche 70 Kilometer Tiefe «r- obert, das Fünffache von der Tiefe, die der Feind in kinem einzigen Fall durch eine unaufhörliche blutige Offensive von fünf Monaten erreicht hatte. Das war deutscher Sturm! Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 29. Mai 1918. lÄZ - ^3 , die deutsche Infanterie von den Linien entfernt, in sie sich 15 Stunden vorher zum Angriff bcreitgesteilt So steht deutsche Tat gegen feindliche Worte, und haben noch immer über Worte gesiegt. Diele Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 29 Mai 1918. Und zum zweiten Male sauste die deutsche Faust hernieder- In 40 Kilometer Breite, an einer Stelle, deren Heber- Windung so ungeheuere Geländeschwierigkeitcn bot, das; der Feind einen Angriff einfach für ausgeschlossen gehalten hatte, brachen unsere Truppen zur Lys vor. Unvergleichliches wurde von Infanterie und Artillerie geleistet, und in drei Tagen waren die feindlichen Linien 17 Kilometer tief durchstoßen, Weinbergserdbeeren: Stachelbeeren (reif und unreif): . eine ganze feindliche Truppcnmacht vernichtet, und abermals mächtige Teile der feindlichen Streitkräfte und sorgsam ge hütete Reserven zerrieben. Jetzt gaben sogar englische Blät ter kleinlaut zu, es sei eine Lächerlichkeit, zu behaupten, daß die Riesenmenge von Quadratkilometern, die die Deutschen neu besetzt hätten, von den Alliierten freiwillig und in guter Ordnung geräumt worden wären. — „Aber," sagte Clemen ceau, „gewiß ist die Gefahr riesengroß, diesem wütenden deutschen Tier ist ja alles zuzutrauen!" — sei stolz auf dieses Wort, tapferer deutscher Sturmsoldat, und zeige dich seiner würdig, du deutsche Heimat! — „so groß auch die Olefahr, so gewaltig auch die Zuversicht der Alliierten und die Vorbereitung zur Abwehr jedes weiteren Vorstoßes der Deutschen." Kaum hatte Clemenceau die Lippen geschlossen, da schmet terte schon der dritte Schlag aus die völlig überraschte 60 Kilometer breite französische und englische Front zwilchen Soissons und Reims. Unüberwindliche Stellungen hatten sich da die Feinde in die Berge gegraben und geschmicdct- Aber als der Abend des ersten Tages sank, da standen die deutschen Truppen südlich der A:sne; da hatten sie die feind liche Stellung in einer Tiefe eingcschlagen, wie sie die Gegner überhaupt nur ein einziges Mal in unendlich langem Ringen um wenige Kilometer übertroffen hatten: 12 Kilometer war 2. .Sss Berkaus von Grietz und Morgeutrank bei sämtlichen Händlern: Mittwoch, den S. d. M.» auf Feld Nr. 32 der Nährmittelkarte je 100 Tramm Trieb zum Preise von 32 Pfg. da» Pfnnd und aus Feld Nr. 33 der Nährmittelkarte je SU Tramin Morgentrank zum Preise von SU Pfg. da» Pfund. Stadtrat Frankenberg, den 3. Juni 1918. 5. öffentliche Siyung des Stadtverordneten-KoÜegiums Mittwoch, den 5. Juni 1918, Abend 6 Uhr, im Zeichensaale der Realschule. Tagesordnung: Mitenischließung wegen Erhöhung der Veraütung an den Nahrungemittelchemiker Dr. phil. A. Prager von jährlich 640 Mark auf 750 Mark. Mitentschlteßung wegen Ankauis von Straßenbaugeräten im Gesamtwerte von 2385 Mk. 50 Pfg. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Sanitätsrat Br. Költzsch, Vizevorsteher. L- E-Z 8 3 3L Z. TZ 3^ übriggelassen hatte. — Worte aber haben noch nie etwas wirklich Großes in der Welt vollbracht: die Tat entscheidet- Jahrelang haben wir gegen eine Welt von Feinden gc- lämpft, ohne viele Worte, nie nur passiv abwehrend, son dern immer, dem deutschen Geist gemäß, die Faust geballt zu der Tat, die aller Dinge Anfang und Wert ist. Rie haben wir im ganzen eine bloße Abwehrschlacht geführt. Mußten mir mit dem einen Arm den Schild zum Schuh halten, dann hat der andere um so schärfer und vernichtender zugeschlagcn- Nur so haben wir es erreicht, nicht durch schöne LV orte, daß der gesamte Osten Frieden schließen mußte. Nun waren endlich unser« beiden Arme gegen Westen frei, nun konnte sich's zeigen, ob dort der jahrelange Schützen grabenkrieg unsere herrlichen Kämpfer in ungezählten Ab wehrschlachten zermürbt und untauglich gemacht hatte, zu stürmen, wie sic im Sommer 1914 über das feindliche Land dahingesaust waren- — Keine Fanfaren erklangen bei uns vorher, kein begeistertes Sichbcrauschen an Srlbstverhcrr- lichungen, die in der Sonne tausendfarbig schillerten wie künstlich gezogene Treibhausblüten. Stiller nur wurde unsere Heeresleitung, und'sester nur faßten unsere mächtigen Trup- veutlcdlanä und Sie Saite» Die Meldungen von dem Einspruch des russischen Bot schafters Joffe in Berlin gegen die selbständige Entwicklung der Zukunft der Baltenland: hat in diesen selbst keinen Wider hall gefunden. Die Bevölkerung hat sich direkt, pne auch durch ihre berufenen Vertreter unzweideutig für Deutschland griff, der uns zerschmettern sollte, jedesmal. In wochen- und monatelangen verlustreichen Kämpfen suchten sie vorwärts zu kommen und hatten dann nach einem halben Jahr acht dis zwölf, einmal sogar 17 Kilometer überwunden, und jedesmal erschien daraus ein anderes Schlagwort, das Über die Enttäuschung hinwcghelfen sollte: Bald sollten die deut schen Linien unaufhaltsam angeknabbert, bald durch stete Beunruhigung zermürbt, bald langsam zerbämmert werden und anderes Gered» mehr, das ersetzen sollre, was die Tat ihre Offensiven, hier und da mehrere Male in jedem Jahr, mit einem unerhörten Aufwand von Menschen und Ma schinen, meistens auf wenig breiterer Basis als 20 Kilometer, nur zweimal sich auf 40 Kilometer ausdehnend. Auf unserer Seite lagen in zerschossenen Gräben und klammerten sich in wassergefüllten Granatlöchern dünne Linien feldgrauer Vete ranen und Jünglinge fest- Und was folgte den rasenden Siegesposaunenklängen, dir aus dem feindlichen Lager vor dem Angriff zu uns herübergeschallt waren? Wenn die zehn- und mehrfache zahlenmäßige und artilleristische Ucberlegcn- Die Eneugerböchstvreise treten an die Stelle der mit Ministerialoerordnung vom 8. Mai 1918 — Nr. 762» US vill — (Nr. 107 der „Sächsischen Staatsz-itung") veröffentlichten Richt preise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinbandelspreise Höchstpreise im Sinne de» Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichsgesetzblatt Seite 339) mit den dazu ergangenen Ab- Lnderungsverordnungen. Ul. Die Preise gelten für das Gebiet de« Königreiches Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreiches Sachsen eingeführt wird. IV. ß 3' Nachstehende ersichtliche Verordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Unter die Verordnung fällt jede zum Zerkleinern von Getreide geeignete Vorrichtung, auch wenn sie als Kaffeemühle oder Knochenmühle bezeichnet wird. Auch Haferquetschen unterliegen der Verordnung. Flöha, am 31. Mai 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. Verordnung über Schrotmühlen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird angeordnet: 8 1. Als Schrotmühle im Sinne dieser Verordnung gilt ohne Rücksicht aus die Bezeichnung jede nicht gewerblich betriebene Mühle und sonstige Vorrichtung, die zum Mahlen, Schroten oder Quetschen von Getreide, Hülsenfrüchten oder Mais geeignet ist, mag sie für Hand- oder Kraft- betrieb eingerichtet, beweglich oder fest eingebaut sein. 8 2. Die Benutzung von Schrotmühlen zur Zerkleinerung von Getreide, Hülsenfrüchten oder Mai« zu Speise- oder Futterzwecken ist untersagt. Falls die Herstellung wirtschaftlich notwendigen Futterschrotes in einer gewerblich betriebenen Mühle für den Unternehmer eine« Betriebes mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, kann die Ortspolizeibehörde für bestimmte Mengen von Getreide, Hülsensrüchte oder Mais, die der Unternehmer zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehes verwenden darf, die Verarbeitung mittel» Schrotmühle gestatten. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die vom Kommunalverband auf Grund der Reichsgetreideordnung zur Ueberwachung der Selbstversorger erlassenen Anordnungen inne gehalten sind. Die Geltungsdauer der Erlaubnis darf nicht weiter als einen Monat vom Tage ihrer Erteilung an erstreckt werden. Die Erlaubnis ist in der Regel an die Bedingung zu knüpfen, daß der Betrieb während der Zeit der Benutzung polizeilich beaufsichtigt wird. Die Erlaubnis muß schriftlich erteilt werden. Der Erlaubnisschein muß den Namen de« Unternehmer», die Menge und Art der zu verarbeitenden Früchte, sowie den Zeitpunkt enthalten, bi« zu dem die Erlaubnis gilt; er ist nach Ablauf der Frist der ausstellenden Behörde zurückzu geben und von dieser aufzubewahren. vemlcbe Stürme Aus dem Felde wird uns geschrieben: Sturm, Sturm, du funkensprühender Prüfstein alles Le bendigen, alles Starken, du unbestechlicher Lnthüllnr alles Echten und alles Falschen; du unerbittlicher Tilger alles Hin fälligen und Todeswürdl'gen! Mit allen Mitteln der Welt haben unsere Gegner Üns niederzuringen versucht, und mit lausend Fanfaren haben sie immer wieder vor jedem ihrer Angriffe unsere Vernichtung, ihren glänzenden Sieg verkündet, sich berauscht an überschweng lichen Worten, m denen „La belle France", „das glorreiche unüberwindliche England" und „die unvergleichliche franzö sische Armee" immer wiederkehrtsn. — Und dann kamen 0,35 „ „ cs > 3. Für Kirschen werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeugerpreis: Großhandelspreis: Kleinhandelspreis: Süße Kirschen: Preg-, Brenn- und Marmelade-Kirschen: Jede entgeltliche oder unentgeltliche, dauernde oder vorübergebende lleberlassung von Schrotmühlen oder Teilen von Schrotmühlen an andere ist untersagt. Das Gleiche gilt für Bei träge, durch die eine Verpflichtung zu solcher Ueberlassung begründet wird (Kaufverträge und dergleichen). Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von der Vorschrift im Absatz 1 zulassen. 8 4. Die Herstellung von Schrotmühlen und von Teilen von Schrotmühlen ist untersagt. Die Reichsgetreidestelle kann Ausnahmen von der Vorschrift im Absatz 1 zulassen. 8 ö. Es ist untersagt, sich in periodischen Druckschriften oder in sonstigen Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, zum Erwerb oder zur Veräußerung von Schrotmühlen oder von Teilen von Schrotmühlen zu erbieten. — Eine Prüfungspflicht dahin, ob Anzeigen dem Verbote im Satz 1 zuwiderlaufen, liegt den Verlegern, sowie den bei der Her stellung und Verbreitung der Druckschriften tätigen Personen nicht ob. 8 6. Unternehmer von Mühlen und sonstigen Vorrichtungen der im 8 1 bezeichneten Art, die nach dem 1. Januar 1916 ihren Gewerbebetrieb angemeldet haben, bedürfen erner Bescheinigung der Ortsvolizeibehörde, daß die Anmeldung des Gewerbebetriebes nicht zur Umgehung der Vor schriften über die nichtgewerblichen Schrotmühlen erfolgt ist. Andernfalls finden auf sie die Vor- fchriften dieser Verordnung Anwendung. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bi» zu einem Jahre bestraft; beim Vorliegen mildernder Umstände kann auf Haft oder aus Geldstrafe bi« zu ein- taulendsünfbundeit Mark erkannt werden (8 9b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungs zustand, Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915). 8 8. Unsere den gleichen Gegenstand betreffende Verfügung vom 24. 8. 17, abgedruckt in der „Sächsischen Staatszeitung" vom gleichen Tage, wird aufgehoben. Dresden und Leipzig, am 13. Mai 1918. XÜI. unel XIX. M-X» Die kommandierenden Generale. Götz v. Olenhusen, v. Schweinitz. pen Gewehre und Handgranate, — und dann brach unser Frühlingssturm los, der deutsche Frühlingssturm! Wie ein „ s Niesenhammer krachte der Schlag herunter auf den Femd; heit di« Feinde "am «rsten Tag, dem Tag des Hauptstoß:«, in einer Breite von 100, später sogar 120 Kilometern waren an einzelnen Stellen drei bis fünf Kilometer in die gelichteten deutschen Linien hatte eindringen lassen, geriet ihre Press: in ein wahres Freudendclirium — und dann stockte der An- Die Trzeugerhöchstpreise treten an die Stelle der mit Müiisterialverordnung vom 8. Mai 1918 - Nr. 762» uv VIII - (Nr. 107 der „Sächsischen Staatszeituna") veröffentlichten Richt- preise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne de« Gesetze» vom 4. August 1914 (Reichsgesetzblatt Seite 339) mit den dazu ergangenen Ab- änderungsverordnungen. I». Die Preise gelten für da« Gebiet des Königreiches Sachsen. IV. 2,60 „ „ „ 0,60 „ „ „ Mit Wirkung vom 3. Juni 1918 ab weiden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeugerpreis: Großhandelspreis: Kleinhandelspreis: 1.00 1,30 1,45 Mk. je Pfd. 2,00 0,40 /; >, Geftüqelfutter. Bei den Verteilungsstellsn des Bezirkes wird zur Verfütteruna an Geflügel und in Höhe von je ein Pfund für ein Huhn gegen Vorlegung ortsbehördlicher Bescheinigung über die Hühnerzahl de» Anfprechers abgegeben. Es kostet das Hühnerbacksutier 45 Pfg., Geflügelfuttermehl 24 Pfg. und Knochen- fchrot 18 Pfg. das Pfund. Insoweit das eine oder andere Futter vergriffen ist, wird dasselbe nach Wahl der Ver teilungsstelle durch ein andere« Geflügelsutter ersetzt. Flöha, den 31. Mai 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. Es ist Räude festgestellt worden unter den Pferdebeständen de» Gutsbesitzers Richard Nebe in Sachfenburg Nr. 20, des Erbgerichtsbefttzers Alb. Arnold tn Mühlbach. Flöha, am 31. Mai 1918. Die Königliche Amtshauptmannschast.