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Wochenblatt für Wils-ruf, Tharand, Nossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Achter Jahrgang. Freitag, den 3. Marz 1848. 9. Mit König!. Sachs. Conccssion. * ' !— Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. «PN dle>er Zeitschrift erscheint alle Fr-itnz- eine Nummer. Der Preis für de» Vicrteliudraang betrügt IN Ngr. Sämmüichc König!. Post- -mtec des Inlandes ncdmen Bestellungen darnuf an. Bekanntmachungen, mclche in, nächsten Stuck erscheinen fallen, werden in Wilsdruf bis Montan Abend« 7 Ubr, in rbarand bi« Montag Nachmittag» 5 Ubr, und in Nossen bi« Mittwoch Vormittag» II Udr angenommen. Luch können bis Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Post an de» Druckort detördcrt werden, so daß sic in der nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten unS dieselben unter den Adressen: „An die Redaktion de« Wochenblattes in WilSdruf", „an die Agentur de« Wochenblattes in Tharand " und ,, an die Wochenblatts - Expedition in Nossen Zn Meissen werden Aufträge und Bestellungen in der Buchhandlung von E. E. .«linkicht und Soh» besorgt, stiwaigc Beiträge, welche der Tendenz des Blatte« entsprechen, sollen stet« mit großem Danke angenommen werden. Die Redaction. A ns z u g aus dem ProtocoUe über die Sitzungen der Stadtverordneten zu Nossen. Sitzung am 26. Februar 1 848. 1) Abfälliger Rathsbcschluß, die Abhaltung öffentlicher Stadtverordnetcnsitzmrgcn, nncrwartct der Ge nehmigung des rcvidirten Loealstatnts, betr. Beschluß! Die im Principe beschlossene Oeffcutlichkcit der Stadtverorductensitzungcn nicht sofort, sondern erst mit Eintritt der Wirksamkeit des rcoidirtcn Localstatuts ins Leben treten zu lassen. Dieser Beschluß wurde mit einer Stimmenmehrheit von 6 Stimmen gegen 3 (Lehmann, Leichsenring und Leonhardt) gefaßt. 2) Abfälliger Rathsbcschluß bezüglich Ler vom Stadtvcrordncteu-Eollcgio beantragten Erlassung von Strafauflagcn an die Besitzer der Ober- und Mittelmnhlc wegen Durchhauung der Eisberge am Frcifluthcr und Aufhanung der Wehre. Beschluß: Bei der stadträthlichen Entschließung sich nicht zu beruhigen, sondern den Stadtrath zu ersuchen, Laß er seine Ansicht ändere und dem Beschlusse der Stadtverordneten beitrcte und zwar um deswillen, weil s) das Interesse sowohl eines ganzen Stadttheilö, als auch der Ccmmuu selbst als Besitze rin verschiedener Grundstücke, in Frage komme und deshalb cs Pflicht dcr Vcrtrctcr dcr Stadt- gemcindc sei, jencCommungrnndstückcn nnd den bctheiligten Stadttheil zu schützen, eine Pflicht, welcher der Stadtrath mit Rücksicht nnf H XX. des Lokalstatuts sn!> li. sich nicht lvcrde entziehen können. Ferner weil » k) die bethciligten Viüllcr verbunden seien, die fragliche Eiömassc zu beseitige» in Betracht, daß die Aufhäufung des Eises an dem bezeichneten Orte mindestens zum größten Theile durch eine den gedachte» Michlcnbcsitzcrn vorthcilhaftc Thätigkcit — das Aufcisen des Mühlgrabens hcrvorgcrufen werde. 3) Antwortschreiben Raths auf das Excilatorium dcr Stadtverordneten wegen Entwerfung eines Plans zur bessern Organisation Hospitalvcrmögcns. Beschluß: ^„r Forderung der guten Sache dem Wunsche des Raths zu entsprechen nnd Ler , Ausarbeitung und Eröffnung dicßfallsiger Vorschläge sich zu unterziehen. Als Mitglieder der zur Ausarbeitung der gewünschten Vorschläge censtiluiricn Deputation sind Vorstand Lehma»», Stadtverordneter Winkler und Stadtverordneter Leichsenring erwählt worden.