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13. 13.1. - 62 Zuführung und Verwendung der Fonds Betriebsprämienfonds Die Zuführung zum Betriebsprämienfonds erfolgt aufgrund der 3. Anordnung des Ministers für Verkehrswesen zur Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds vom 18.6.64. Danach ist die Zuführung von der Erfüllung einer Hauptkennziffer = betriebsergebnis und von einer Zusatzkennziffer = Erfüllung des geplanten technischen Koeffizienten abhängig. Die Bemes sungsgrundlage bildete ein prozentualer Anteil vom Lohnfonds (4 % der Bruttolohnsumme). Die geplante Zuführung zum Betriebsprämienfonds betrug für den Zeitraum 1.1. - 31.12.1964: MDI 1.141.255, — . Da die Hauptkennziffer mit loo % und die Zusatzkennziffer mit lol % erfüllt worden ist, erfolgte die Zuführung planmäßig. Eine außerplanmäßige Zuführung aufgrund der Übererfüllung des Ergebnisplanes konnte nicht durchgeführt werden, da die ge planten Selbstkosten für die Hauptleistungen überschritten worden sind. Zusammenstellung, Verwendung und Bestand des BPF: Anfangsbestand am 1.1.1964 TMDN 74,8 Zuführung Jahr 1964 TMDN 1.141,3 TMDN 1.216,1 Verwendung: TMDN Leistungs- und Wettbewerbsprämien 639,4 Prämien f. Neuerervorschläge 6,7 Sonstige Verwendung 2, .1 TMDN 649,2 Bestand am 31. 12. 1964 TMDN 567,9 Von den den Abteilungen aufgrund der Erfüllung ihrer Kennzif fern 1t. Betriebsprämienordnung in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellten Mitteln wurden TMDN 451,5 Leistungs- und Wettbewerbsprämien gezahlt. Aus Mitteln des zentralen Fonds wurden, außer der Bereit stellung von Mitteln für die Schwerpunktaufgaben des Betrie bes, u.a. Dienstaltersprämien, Prämien für Auszeichnungen mit staatlichen Titeln, Prämien am Tag des Gesundheitswesens so wie für vorbildliche freiwillige Arbeit im Brandschutz ge zahlt.