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»S. Jahrgang. - Donnerstag, den 25. Juni 9tr «aschlah Dieses Blatt erscheint t 8 gl ich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mk. 25 Pfg„ durch die Post bezogen 1 Mk. SV Pf. — Einzelne Nummer 1V Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 6, alle «arserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. In serate werden die fünfgespaltene KorPuLzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag IO Uhr. — Im „Nmtlicben Teil" wird die zweispaltige steile oder deren Raum mit 3V Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet die ^gespaltene Zeile IS Pfennige. — MMilbtMTUM Wochen- und Nachnchtsblatt zugleich HWD-Knzcher für KoMors, Mih, Zernsdorf, Knrdorf, St. Wien, Keimichsort, Mrimn u. MM Amtsblatt für den Stadlrat M Lichters stein. r»teg«a>a»ad*rsk,r s Tageblatt. Bekanntmachung. Vom diesjährigen Reichsgesetzblatt sind die unter ) verzeichneten Nummern 14 bis 31 und vom Gesetz- und Verordnungsblatt sind die unter verzeich neten Stücke 10 bis 15, enthaltend die Nummern 28 bis 43, erschienen. Diese Gesetzblätter liegen während der nächsten 14 Tage in der hiesigen Ratsregistratur zu jedermanns Ginsicht aus. Lichtenstein, am 22. Juni 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Ä Reichsgef etzblatt Nr. 14. Gesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. Vom 30. März 1903. Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Warenbe zeichnungen in Ecuador. Vom 27. März 1903. Nr. 15. Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Anlagen zur . Herstellung von Präservativs, Sicherheitspessarien, Suspensorien und dergleichen. Vom 1. April 1903. Nr. 16. Bekanntmachung, betreffend eine VIII. Ausgabe der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei gefügten Liste. Vom 27. März 1903. Nr. 17. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt des Reichs zu dem internalionalen Verbände zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Dom 9. April 1903. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Italien zur Ab änderung des Uebereinkommens vom 18. Januar 1892, betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz. Vom 4. Juni 1902. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz zur Abänderung des Uebereinkommens vom 13. April 1892, betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz. Vom 26. Mai 1902. Nr. 18. Vertrag zwischen dem Reiche und Luxemburg über den Betrieb der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen. Vom 11. November 1903. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichtern der Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisen bahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 15. April 1903. Nr. 19. AllerhöchsterErlaß, betreffend die Führung des Eisernen Kreuzes auf der Handelsflagge. Vom 7. Februar 1903. Nr. 20. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeite rinnen und jugendlichen Arbeitern in den zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen. Vom 24. April 1903. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeite rinnen und jugendlichen Arbeitern in Bleifarben- und Blei-Zucker fabriken. Vom 24. April 1903. Bekanntmachung, betreffend den internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. Vom 27. April 1903. Bekanntmachung, betreffend Abänderung des Wahlreglements vom 28. Mai 1870. Vom 28. April 1903. Nr. 21. Bekanntmachung, betreffend die von dem Stadtrate zu Leip zig geführte Eintragsrolle. Vom 28. April 1903. Rekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbreche rischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 29. April 1903. Nr. 22. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Trans port Ordnung. Vom 30. April 1903. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ueber einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 2. Mai 1903. Nr. 23. Bekanntmachung, betreffend die Grundsätze für die Erteilung der Erlaubnis zum Gebrauche des Roten Kreuzes. Vom 7. Mai 1903. Bekanntmachung, betr. die Stempelung der bei der Verkün dung des Gesetzes zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 mit dem Roten Kreuze bezeichneten Waren. Vom 8. Mai 1903. Nr. 24. Gesetz, betreffend Phosphorzünderwaren. Vom 10. Mai 1903. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12 Mai 1894. Vom 10. Mai 1903. Nr. 25. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten. Vom 15. Mai 1903. Nr. 26. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Hühner pest. Vom 16. Mai 1903. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Ge flügelcholera. Vom 17. Mai 1903. Nr. 27. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Schwedens zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten ge schloffenen Vertrage vom 5. März 1902 über die Behandlung des Zuckers. Vom 23. Mai 1903. Nr. 28. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Be trieb von Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Blei produkten. Vom 26. Mai »903. Nr. 29. Gesetz, betreffend eine Ergänzung des Z 51 des Reichsbeamten gesetzes vom 31. März 1873. Vom 23. Mai 1903. Nr. 30. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ueber einkommen über den Eisenbahnsrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Juni 1903. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 8. Juni 1903. Nr- 31. Bekanntmachung, betreffend Aenderungen der Anlage R zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 13. Juni 1903. 6 Gesetz- nn- Verordnungsblatt Nr. 28. Bekanntmachung, betreffend Aenderungen und Zusätze zu der mit Bekanntmachung vom 15. September 1900 veröffentlichten Nachweisung der Regelung der Gerichtsbarkeit über die Stäbe der Kommandobehörden, der Truppenteile und Militärbehörden der Armee; vom 23. März 1903. Nr. 29. Bekanntmachung, den zwischen dem Königreich Sachsen und der Oesterreichisch-Unganschen Monarchie zur Vermeidung von Doppel besteuerungen unter dem 21. Januar 1903 abgeschlossenen Staatsoer trag betreffend; yom 28. März 1903. Nr. 30. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichs-Schlacht vieh- und Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900 betreffend; vom 31. März 1903. Nr. 31. V e r o r d n u n g, die veränderte Einrichtung der Kommission für das Veterinärwesen betr.; vom 23. März 1903. Nr. 32. B e k a n n t m a ch u n g, die Enteignung zur Erbauung eines Rangierbahnhoses in Engelsdorf betr., vom 14. April 1903. Nr. 33. Bekanntmachung, das Verzeichnis der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; vom 22. April 1903. Nr. 34. Verordnung, die Wahlkreiszugehörigkeit der Stadt Olbernhau für die Landtagswahlen betreffend; vom 28. April 1903. Nr. 35. Verordnung, einige Abänderungen der Hofrangordnung vom 2l. August 1862 betreffend; vom 28. April 1903. Nr. 36. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 be treffend ; vom 30. April 1903. Nr. 37. Verordnung, einige Abänderungen in der Begrenzung und in der Bezeichnung von Bestandteilen der Landtagswahlkreise betreffend; vom 1. Mai 1903. Nr. 38. Verordnung, Bestimmungen über die Standfestigkeit freistehen der hoher Schornsteine betreffend; vom 22. April 1903. Nr. 39. Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen betreffend; vom 7. Mai 1903. Nr. 40. V e r o r d n u n g, die Ergänzung der Verordnung über das Ver halten der Schulbehörden bei dem Auftreten ansteckender Krankheiten in den Schulen vom 8. November 1882 betreffend ; vom 8. Mai 1903. Nr. 41. B e k a n n t m a ch u n g, die Rangstellung des Rektors und der ordentlichen Professoren an der tierärztlichen Hochschule betreffend; vom 20. Mai 1903. Nr. 42. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 16. Juli 1902, die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen betreffend; vom 25. Mai 1903. Nr 43. V e r o r d n u n g, das Landeskrankenhaus zu Hubertusburg be treffend ; vom 30. Mai 1!X)3. 3m in Me -es BchsMks ii Ichai. Kaum hat König Peter I. von Serbien seinen feierlichen Einzug in Belgrad gehalten und hiermit faktisch seine Regierung angetreten, so sieht er sich bereits vor ein 4chwieriges Problem gestellt. Die scheußliche Abfchlachtung König Alexanders und der Königin Draga, sowie ihres näheren Anhanges durch die Belgrader Verschwörer ist säst allenthalben an den maßgebenden Stellen des Auslandes mit Ent rüstung ausgenommen worden, namentlich russischer seits. Das hochoffiziöse Petersburger Kommunique, welches zwar die Anerkennung des neuen Serben herrschers seitens der Regierung des Zaren Nicolaus ausspricht, aber zugleich bestimmt die Erwartung einer strengen Bestrafung der Königsmörder bekundet, spiegelt klar die tiefe Verstimmung der russischen Negierungs kreise und des Zaren selber über die Belgrader Mordaffäre wider. Auch Kaiser Franz Josef hat bekanntlich in seinem sonst ganz verbind lich gehaltenen Telegramm an König Peter I. das ungeheuerliche Verbrechen von Belgrad entschieden verurteilt. Weiter haben die Regierungen Englands und der Niederlande ihre diplomatischen Be ziehungen zum neuen serbischen Regime vorläufig noch nicht ausgenommen, da sie zuerst eine entspre chende Sühne des Königsmordes sehen wollen, und angeblich sollen sich auch die Regierungen des Deut schen Reiches, Frankreichs und Italiens zu einem gleichen Vorgehen entschlossen haben. Aber diesem einhelligen Verlangen des Aus landes, daß die Mörder des unglücklichen serbischen