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Frankenberger Tageblatt Anzeiger ^V18S Sonntag, den 18. August 1814 73. Jahrgangs Mioipertum »«» s-mer». Frankenberg, den 7. August 1914. Ler Stadtrat. e Viv Vinvielion §lanktzudsrA, äou 14. August 1914. Nor wichtigen Ereignissen Dresden, den 12. August 1914. Königlich Sächsische StaatSÜsenbahnrn. Die Gemeindesparkaffe Flöha verzinst die Einlagen mit Ai/» "/» vom Tage nach der Einzahlung ab, bis zum Tage vor der Rücknahme. Postsendungen werde« schnellstens erledigt. Bankkonten: Allgemeine Deutsche Kreditanstalt Filiale Chemnitz. — Chemnitzer Sta-tbank. Gemetu-everbaud-girokovto 9 Flöha. Postscheckkonto Leipzig «r. 15265. Fernsprecher Nr. 19 Flöha. Geschäftszeit: 8-12, 2—S Uhr. Sonnabends 8—S Uhr. deutsche Truppen geschossen, sondern sie haben auch in grau samer Weise Verwundete erschlagen und Aerzte, die ihren Beruf erfüllten, nirdergeschossen. Gleichzeitig hat in Ant- werpen der Pöbel deutsches Eigentum barbarisch verwüstet und Frauen und Kinder in bestialischer Weise niederge- metzelt. Deutschland fordert vor der ganzen gesitteten Welt Rechenschaft für daS Blut dieser Unschuldigen und für die jeder Zivilisation hohnsprechende Art der Kriegführung Belgiens. Wen« der Krieg von nun an eine« grau samen Charakter anuimmt, trögt Belgien die Schuld. Um die deutschen Truppen vor der entfesselten VolkSleiden- schaft zu schützen, wird von nun an jeder Nichtuniformierte, der nicht durch deutlich erkennbare Abzeichen als zur Teil- nähme am Kampf berechtigt bezeichnet ist, als außerhalb des Völkerrechts stehend behandelt werden, wenn er sich am Kampf beteiligt, di« deutschen rückwärtigen Verbindungen stört, Telegraphen- oder Telephondrähte durchschneidet, Sprengungen vornimmt oder in irgend einer Weise unbe rechtigt an der KriegShandlung teilnimmt. Er Wird al» Franktireur behandelt und sofort standrechtlich er- schuste«. Tageblatt-Bestellungen Geschäftsstelle des Frankeuberger Lageblate». Aufruf zur Sammlung von Geldern znr Unterstützung hiesiger durch den Kriegsansbrnch hilfsbedürftig gewordener Einwohner. Schwere Wunden wird der uns aufgezwungene Krieg, auch wenn er, was wir zuverfichtich hoffen, siegreich verläuft, unserem Volke schlagen. Gar bald wird die Rot beginnen an manchem Haufe anzuklopfen. Richt nur dort, wo der Ernährer dem Rufe zum Heere gefolgt ist, sondern überall, wo infolge des Kriegsausbruchs Arbeitslosigkeit eingetreten. Dis Stadtverwaltung wird gern in geeigneten Fällen Unterstützung gewähren; aber au» eigenen Mitteln ist sie dazu nicht in dem erwünschten Umfange in der Lage. Wir wenden uns deshalb hiermit an unsere Einwohnerschaft mit der Bitte, zur Linderung der hereinbrechenden Not Mittel in Bar uns reichlich zur Verfügung zu stellen. Sie werden dankbarst entgegengenommen in der Sparkafie «nd in der Pfarramtsexpedition während der üblichen Geschäftszeit. Etwaige bei der Einzahlung gestellte Bedingungen werden nach Möglichkeit gern berück sichtigt. Im übrigen erfolgt die Verteilung der eingegangenen Mittel nach sorgfältiger Prüfung der Notlage der zu Bedenkenden. Helft Ihr, die Ihr könnt, Euren armen Mitmenschen! fchen rückwärtigen Verbindungen stört, Telegraphen- oder Telephondrähte durchfchneidet, Sprengungen vornimmt oder in irgend einer Weise unberechtigt an der Kriegshandlung teilnimmt, wird sofort standrechtlich erschossen. Wenn die Kriegführung hierdurch einen besonders scharfen Charakter annimmt, so trifft Deutschland hierfür nicht die Verant wortung. Frankreich allein ist verantwortlich für Vie Ströme von vl«t, die sie koste« wird. Der belgifchen Regier««-: Die König!. Belgische Regierung hat Deutschlands auf richtig gemeinte Anerbietungen, ihrem Lande di« Schreck«« d«S Kri«g«S zu ersparen, zurückgewitsen. Sie hat dem deut schen durch Maßnahmen der Gegner Deutschlands gebotenen Einmarsch bewaffneten Widerstand entgegen^ cht. Sie hat den Krieg gewollt. Trotz der Not« vom 8. August d. I-, in der die belgische Regierung mitteilt, daß sie gemäß dem Kriegsbrauch den Krieg nur mit uniformierten Mannschaf ten führen werde, haben in den Kämpfen um Lüttich zahl reiche Leute unter dem Schutze bürgerlicher Kleidung an , dem Mnchf .M Ssr habe« nicht nur auf MN sk i>it MM MGlmWM MS-,MM MM W Sm Mrat zu ImSM- i. K-. „ . nb.r» i Sa. — Druck und Verlag mm C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg va. DaS Vaterland braucht die Kräfte seiner alten, gedienten Unteroffiziere, um die junge in das Heer eintretend« Mannschaft im Waffenhandwerk auszubilden und zu erziehen. ES ergeht deshalb an alle gedienten ehemalig«» Unteroffiziere, die zur Ausbildung der Mannschaften mitzuwirken bereit sind, Met Aufruf, sich bei den Ersatztruppenteilen zur Einstellung zu melden, um ihr Teil zur Vrrteidigung des Vaterlandes brizutragm. Dresden, den 12. August 1914. Der kommandierende General. ^nnwigrn ArbeitSnachweis-ÄnM der unter O abgedruckte A«sw-is zugefertigt. Auf diesem ist der Tag der Rückfahrt von der Gemeindebehörde des Beschäf- ngungSortrS einzutragen und durch Stempel zu beglaubigen. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, dies« Ejntragung und Beglaubigung vor- Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung von Erntehelfern in MUitärlokalzügen Drr Inhaber dieses BefürderungSscheinS ist berechtigt, zum Zwecke der Unterstützung bet Bergung der Ernt« die Militärzüge von nach über unk Mück in .... Kl. zu benutzen. *) a) Hinsahrt am 1914 d) Rückfahrt am . , 1914 *) <-) Gültig zu einer täglichen Hin- und Rückfahrt vom 1914 bis 1914 Stempel drr Gemeindebehörde für die Rückreise. Stempel der ArbeitSnachweiSaustalt. 1. Zu a und v. Di« Eintragung der Zeiten hat durch di« ArbeitSnachweiSanstatten zn erfolgrn. 2. Der Tag der Rückfahrt ist von dm Gemeindebehörden des BeschäfttgungSorteS ein zutragen und durch Stempel zu beglaubigen. 3. Fahrtunterbrechung ist ausgeschlossen. Der Besücherungsschtin ist bei Betret«« und Verlassen des Bahnsteigs, sowie auf Berlangm jederzeit während der Fahrt vor- zuzrigm und nach Beendigung drr Fahrt an den Zug« oder Bahnstrigschaffner ab zugeben. *) Nichtzutreffendes ist zu durchstretchen. Die von der Kreishauptmannschaft augestellten, Erörterungen Haven ergeben, daß znr Zeit wenigstens eine allgemeine übertriebene Preissteigerung für Gegenstände des täglichen Verkehrs, insbesondere für Nahrungss und Futtermittel aller Art, sowie für rohe Raturerzeuauisfe, Heiz- und Leuchtstoff im Regierungsbezirke noch nicht stattgesunden hat. Mit Rücksicht hierauf und da qunmehr eine Erleichterung in der Güterzusuhr z« erwarten ist, will die Kretshauptmanuschaft im Einverständnis mit ihrem Kreisansschutz zwar vorläufig von der Festsetzung von Höchstpreisen für Gegenstände des täglichen Bedarfs im Sinne des Reichsgesetzes, betr. Höchstpreise, vom 4. August 1914, für den ganzen Regierungsbezirk absehen. Sie vertraut zu de« Verkäufer« dieser Gegenstände, datz sie es unterlassen werden, von dieser abwartenden Stellung -er Behörde eigennützige Vorteile zu erstreben. Rach einer Mitteilung des Generalkommandos XIX. werden alle Geschäfte — also Klein- und Grotzverkans — die Wucherpretse für Lebensmittel verlangen, unnachfichtlich geschloffen werde». Sollte wider Erwarten diese Mahnung unbeachtet bleiben, so wird die Kreis- hanptmannschaft im Einverständnis mit dem Kreisausschutz sofort znr Festsetzung von Höchstpreise« Verschreiten «nd bei Zuwiderhandlungen von der Zwangsmatz regel in 8 2 des Gesetzes Gebrauch machen und nach 8 4 die schärfsten Strafen eintreten lassen. Sämtliche Ortspolizeivehörden werden angewiesen, jeden einzelnen Fall der Forderung von uuverhältnismätzig hohen Preisen für Lebensmittel unverzüglich der Kreishauptmannschaft anznzetgen. Chemnitz, am 14. August 1914. Die Kreishauptmanuschast. * Von unfnen Kriegsschauplätzen lieg«« auch hem« noch k«ine btsondtrm M«ldungrn vor. Alle Anzeichen deuten je doch darauf hin, daß in Bälde bedeutsame Ereignisse zu er warten sind. Der Aufmarsch unserer Truppen ist nahezu beendet. Wir perzefchnm hmh folgend« Mitteslungen: Deutsche*Warnung au Frankreich und Belgien Durch Bcrmtttelung einer nrutralrn Macht ist folgendes mktgeteilt worden: Der französische« Regier««-: Die Meldungen drr deutsch« Truppen lasten erkenne«, daß dem Völkerrecht zuwider in Frankreich der Volkskrieg organifiert wird. In zahlreichen Fällen haben Lande«, «inwohner unter dem Schutz der bürgerlichen Kleidung heim- tückisch auf deutsche Soldatm grschoffm. Deutschland er- hebt Einspruch gegen eine derartige Kriegführung, dir dem Bölkerrtcht widerspricht. Die deutschen Truvpm haben Anweisung «halten, jede feindselige Haltung der LandrS- einwohner mit dm schWtm Maß« gün z« unterdrücken. Jed« Richtsoldat, d« Haffe« führt, j«d«, der di, deut- Vom 17. Vi- mit 29. diese- Mo«at- liegt in der Stadtsteuerrinnahme da- Unternehmerverzrichuis der la«d- ««d forstwirtschaftliche« Bernssgeuosse«- schast zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Einhebung der Beiträge «folgt in den nächsten Tagen. Frankenberg, am 14. August 1914. Der Stadtrat. Mittwoch, de« 19. August d. F., nachmittags 4 Uhr sollen im Gasthof „Stadt Dre-de«", hier, 1 Lindrauh- und 1 Schleifmaschine gegm Barzahlung ver steigert wttdm. Frankenberg, am 14. August 1914. Der Gericht-Vollzieher. ksalsLkulo mit ^i-ogzemnosium. Lis »uk voitsrss virä äsr Lutorriedt von 6" dis 11?° ortsilt. Mokwittags kAtt äsr Lntvrriodt aus.