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wird, ist nach mehr als einer Rn chtung hin außer festgestellt werden ist. (Bravo b. d. Komm.) Hierauf wird in die Aussprache eingetretcn. sie die ordentlich interessant deshalb, weil festgestellt werden darf, daß sich rein äußerlich in den letzten Jahrzehnten den Problemen der Arbeitslosenversicherung gegenüber will jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen, sondern nur erwähnen, daß man jetzt bei Vorlage Nr. 4, Kürzung des Etats, nicht gekürzt hat, beispielsweise Kap. 62 und 63, die der Kirche Millionen zuschanzen, Kap. 33, Polizei usw., und wir können unsere Anträge, die wir im Interesse der Arbeiter stellen, nicht zurückziehen, weil kein Geld da gemäß besser Angeschnitten sein werden. (Sehr richtig! b. d. D. Vp.) Einmal haben die Angestelltenorgani- sationen schon seit Jahren ihre eigene Stellenvermitt- lung ausgebaut, so daß schon durch die Zusammenarbeit dieser berufständigen Stellenvermittlung und der Ar beitslosenversicherung eine gewisse Erleichterung, Ber- billigung und Verbesserung gewährleistet ist. Dazu kommt, daß das umfangreiche Bildungswesen der ein zelnen Angestelltengewerkschaften die Möglichkeit gibt, durch Schulung Erwerbsloser für ganz bestimmte Auf gaben fördernd auf diese Dinge einzuwirken. ES ist gesagt worden, daß die Angestellten kein gutes rind kein schlechtes Risiko tvären, und daß deshalb der An traa mit den Sanierungsmaßnahmen der Arbeitslosen versicherung nicht im Zusammenhang stünde. Ich bin anderer Auffassung, daß nämlich wenigstens gegen wärtig die Angestellten ein außerordentlich schlechtes Risiko sind, daß sie also schon aus diesem Grunde zu einer Sanierung beitragen würden, wenn sie heraus genommen würden. Und wenn die Angestellteuver- bände den Mut haben, obwohl die Angestellten ein schlechtes Risiko sind, sie in ihre eigenen berufs ständigen Ersatzkassen aufzunehmen, sollte man doch diesen Unternehmermut wenigstens nicht einengen Ich bitte Sie, aus diesen Gründen auch dem Antrag auf Zulassung der Ersatzkassen zuzustimmen, um die die Reichsregierung gebeten werden soll. (Beifall b. d. D. BP.) Abg. vr. Eckardt (Dnat.): Wir stehen auf dem Standpunkte, daß unter den heutigen Umständen die weitere Fortführung der Arbeitslosenversicherung unbe dingt notwendig ist. Dagegen halten wir eS für nötig, daß die vorliegenden Mißstände, die man ja bei der kurzen Geltungsdauer des Gesetzes gewissermaßen ent schuldbar finden kann, so schnell wie möglich beseitig werden. Ich enthalte mich eine- näheren Eingehen» darauf deshalb, weil diese Frage ja sowieso nicht im sächsischen Landtage entschieden wird, und verweise dabei auf die Anträge, die unsere politischen Freunde im Reichstage gestellt haben. Wir werden mit gewissen Arbeitslosenversicherung eine sehr dringende Maßnahme ist. Freilich sind die Anträge, die gestellt worden sind, zum Teil wieder auf halbem Wege stehen geblieben, so daß wir uns veranlaßt sahen, unserseits auch noch einen weiteren Antrag zu stellen. Die Arbeitslosenversicherung ist in letzter Zeit in ganz erheblichem Maße Angriffen ausgesetzt gewesen. Ich bin mir persönlich darüber durch aus im klaren, daß diese Angriffe durchaus nicht immer fachlicher Natur gewesen sind. Bet der Handhabung eines solchen Gesetzes müssen sich naturgemäß Schwie rigkeiten ergeben, und eS wäre natürlich ein Fehler, wollte man nicht den Versuch machen, den Angriffen, die auf ein solches Gesetz gerichtet gewesen sind, den Ber.-Erst. über Antrag Nr. 25 Abg. Scheffler (Komm.): Ziff. 1 des kommunistischen Antrags Nr. 0 verlangt, daß alle die von der Regierung geplanten Bauten sofort in Angriff zu nehmen sind. Dieser Absatz wurde im Ausschuß als erledigt abgelehnt, weil in dem Antrag Nr. 1 der Deutschen Volkspartei die Ausführung aller Bauten, die die Regierung vorgesehen hat, bereits beschlossen sei. Nachdem aber dieser Antrag an die Ausschüsse zurück- zuweisen ist, bin ich als Berichterstatter der Ansicht, daß die vorliegende Ziff. 1 noch nicht erledigt ist. Wir bitten deshalb, daß der Antrag in der ursprünglichen Form von Druck ache Nr. 9 Annahme findet. Ziff. 3 des gle chen Antrags verlangt, daß 50 Mill. M. zum Bau von Arbeiterwohnungen bereitgestellt werden. Die Kommunistische Fraktion ging von dem Standpunkt aus, daß infolge der ungeheuren Erwerbslosigkeit un bedingt Arbeit bereitgestellt werden müsse, um den un gezählten Arbeitslosen endlich Beschäftigung zu geben, namentlich auch den erwerbslosen Maurern und Bau hilfsarbeitern. Dieser Antrag wurde abgelehnt und an Stelle dessen von der Sozialdemokratischen Fraktion ein Abänderungsantrag eingebracht, der verlangt, die Regierung zu ersuchen, daß sie 30 Mill. M. WohnungS- baudarlehen aufnehmen soll zum Bau von Wohnungen. Dieser Antrag ist gegen eine starke Minderheit an genommen worden. Wir erklären als Kommunistische Fraktion, daß wir zwar diesem Antrag zustimmen, daß er aber Positives überhaupt nicht bringt. Unter Arbeiterwohnungen, das stelle ich hier fest, versteht die Kommunistische Fraktion nicht nur Industrie arbeiter oder sonstige Arbeiterkategorien, sondern Arbeiter. Wohnungen im weitesten Sinne des Worte-; sie hat auch im Ausschuß abgelehnt, eine Differenzierung zu machen zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten, sondern hat den Begriff Arbeiter so aufqefaßt und dar- gestellt, daß alle Werktätigen in diese Kategorie einzu beziehen sind. Die Kommunistische Fraktion hat diesen ihren im Ausschuß abgelehnten Antrag als Minderheits antrag aufrechterhalten. DaS ist aber scheinbar im Protokoll übersehen worden. Wir stellen deshalb diesen Antrag als MinderheitSantrog. Im Ausschuß ist auch noch bei der ablehnenden Haltung der Mehrheit gegenüber den Kommunisten zum Ausdruck gekommen, daß kein Geld vorhanden sei. Ich Boden zu entziehen. Die Maßnahmen, die im Reichstage gefordert worden sind und die auch in den Anträgen lm Landtage gefordert werden, bezwecken nun eine derartige Sanierung, um diesen Angriffen gegen die Versicherung den Boden zu entziehen. Es liegen ver schiedene Maßnahmen vor, einmal die Richtlinien gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Arbeitslohn- Versicherung, durch tue ein Mißbrauch de- Gesetzes aus- geschlossen werden soll. Diese Richtlinien bezwecken nichts anderes als die Handhabung des Gesetze- im Sinne des Gesetzgebers. Eine weitere Maßnahme, die unternommen wurde, waren die Forderungen zu einem Sofort. Programm. Der Entwurf des Sofort-ProgrammS ist dem Reichskabinett durch den Reichsarbeits minister Wissell vorgelegt worden, sah aber eine Bei- tragserhöhung vor, so daß sich die übrigen Kabinett-- Mitglieder veranlaßt sahen, diesen Entwurf zurückzuweisen und zu fordern, daß ein neuer Entwurf eingereicht wird, der eine Sanierung der Arbeitslosenversicherung ohne eine Beitragserhöhung vorsieht. Diese Forderung, die Arbeitslosenversicherung ohne eine Beitragserhöhung zu sanieren, ist in erster Linie auch von den Angestellten unterstützt worden. Der Hauptausschuß der Angestellten versicherung hat seinerseits ebenfalls dazu Stellung ge- nommen und auch seinerseits gefordert, daß eine Sanierung der Arbeitslosenversicherung zwar durchgeführt wird, daß aber unter allen Umständen eine weitere Beitrags, erhöhung vermieden wird. Inzwischen hat sich seit den Beratungen imHaushaltausschuß 8 freilich die Situation ein wenig dadurch geändert, daß man auch beim Kabi nett eS nicht mehr mit den Beratungen über die Sa nierung der Arbeitslosenversicherung so eilig hat, wie das damals noch der Fall zu sein schien. Daraufhin ist ein Antrag der Deutschen Bolkspartei im Reichstag vorgelegt worden, durch den die sofortige Behandlung dieser notwendigen Besprechungen erreicht werden soll. Wir haben nun unserseits einen Antrag gestellt, durch den die Ersatzkassen in der Arbeitslosen- Versicherung zugelassen werden sollen. DaS ist kein neuer Antrag. Er hat auch bei den Beratungen über das Zustandekommen des Gesetzes im Reichstage bereits vorgelegen. Er ist damals abgelehnt worden, vor allen Dingen deshalb, weil die Sozialdemokratische Partei erklärte, das Zustandekommen des Gesetzes überhaupt davon abhängig machen zu wollen, ob berufliche Ersatz kassen zugelaffen werden. In der Zwischenzeit haben wir ein Jahr praktischer Erfahrung hinter uns, und wir haben die Möglichkeit, zu übersehen, ob es nicht zweck mäßig gewesen wäre, gleich berufliche Ersatzkassen zu- zulassen. Ich bin mir darüber im klaren, daß die Sozialdemokratische Fraktion des Landtags auch gegen diesen Antrag stimmen wird, zumal sie auf ihrer Ta- gung ain Sonntag zu dieser Frage Stellung genommen hat und in ganz unmißverständlicher Weise den Willen zum Ausdruck brachte, auf keinen Fall berufliche Ersatzkassen für die Arbeitslosenversicherung zuzulassen. Ich muß allerdings sagen, daß ich diese einseitige Ein stellung der Sozialdemokratie zu den beruflichen Ersatz- kaffen heute nicht mehr verstehen kann. Die Sozial- demokratie hat ja früher auch bei der Ersatzkrankenkasse eine ablehnende Haltung eingenommen. Als aber 1927 diese Frage dem Reichstage vorlag, hat sich gerade die Sozialdemokratische Fraktion für die Zulassung neuer Ersatzkrankenkassen ausgesprochen, um dadurch nicht den bürgerlichen Angestelltenverbünden, sondern den sozialistischen Angestelltenverbänden die Möglichkeit zu geben, auch noch ihrerseits Ersatzkrankenkassen zu schaffen. Und diese Verbände haben auch reichlich da von Gebrauch gemacht, weil die beruflichen Ersatz krankenkaffen billiger und besser arbeiten können. (Widerspruch b. d. Soz.) Ich würde, wenn Sie das verneinen wollten, eigentlich nicht verstehen, warum sich die sozialistischen Angcstelltenverbände so danach gedrängt haben, noch solche Ersatzkrankenkassen zu be kommen, wenn sie schlechter arbeiteten. Aber eS wird auch bei der Arbeitslosenversicherung so sein, auch da wird billiger und besser gearbeitet werden können aus dem einfachen Grunde, weil die beruflichen Ersatzkaffen auf die Eigenart des betreffenden Berufes ganz natur- Borbehakten den Anträgen zustimmen, die die Mehrhei» de» AuSschusse» gefaßt hat. Dann möchte ich noch auf die beiden Anträge in Drucksache Nr. 23 unter Id und III zukommen. Beide stehen in einem gewissen Widerspruch zueinander. Ich befinde mich vollkommen in Übereinstimmung mit den Worten de» Herrn Berichterstatter-, daß nunmehr, da das Reich augenblicklich kein Geld hergibt, zunächst noch nicht daran gedacht werden kann, die Talsperren im Gottleuba, und Müglitztal in Angriff zu nehmen, und infolgedessen stimme ich auch vollkommen dem Antrag des HauShaltauSschusseS 8 unter Id zu. Aber dazu steht im Widerspruch da- Votum des Ausschusses zu der Ein gabe des Stadtrats zu Glashütte. Der Ausschuß be antragt, die Eingabe der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, d. h. also nach dem Sinne des Antrags, sofort mit dem Bau der Talsperren zu beginnen. Beides steht miteinander in Widerspruch. Ich habe deshalb zu Nr. 23III noch den Antrag eingebracht: Der Landtag wolle beschließen: die Eingabe Nr. 2 der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Abg. Geifer (Soz.): Die Situation, in der wir uns heute befinden und die von allen Parteien diskutiert eine vollkommen veränderte Auffassung durchgerungen at. Die Parteien der Rechten waren früher keine lnhänger irgendeiner Arbeitslosenversicherung, und wenn heute insgeheim der Kampf gegen die Arbeits- osenversicherung init den raffiniertesten Mitteln ge- ührt wird, so geht man nicht so weit, zu sagen, es sei notwendig, die Arbeitslosenversicherung verschwinden u lassen, sondern man macht das harmloser. Man teilt eine Reihe von sogenannten Verbesserungs- mträgen, weil man hofft, daß auf dem Umwege über riese Anträge die wichtigsten Eckpfeiler der Versicherung ;erauSgesägt werden können und dann langsam aber ichcr das soziale Versicherungswerk abgebaut werden önne. Die Parteien, die sich auch heute rein theoretisch auf den Standpunkt stellen und so tun, als sei es elbstverstündlich, daß man natürlich eine Arbeitslosen- rersicherung haben müsse, haben in der Vorkriegszeit den heftigsten Kampf gegen jede Arbeitslosenversicherung geführt. Aber heute scheinen sie so langsam wieder Oberwasser zu bekommen und versuchen nun mit allen Mitteln, diese Arbeitslosenversicherung wieder zu hinter treiben. Es scheint mir notwendig zu sein, daß eben auf ihre Auffassung in der Vorkriegszeit hingewiesen wird, damit nicht etwa der Eindruck erweckt werden könnte, als seien sie wirklich Freunde einer Arbeitslosen versicherung. Im Ernst sind sie die heftigsten Gegner einer jeden Arbeitslosenversicherung, weil in ihr kapita- istisches System eine solche Arbeitslosenversicherung nicht hineinpaßt. Die fundamentalste Grundlage für die Verabschiedung des Gesetzes war für die Sozialdemokratische Partei >ie, daß unter allen Umständen eine einheitliche Ver sicherungsgesetzgebung zustande käme. Das Gesetz wäre nicht verabschiedet worden, wenn es nach dem Wunsche einiger bürgerlicher Parteien so gekommen wäre, daß man weite Kreise von Arbeitnehmern hätte abspalten können. Die Sozialdemokratische Partei hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß alle Arbeitnehmergruppen in dieses Gesetz mit einbezogen werden müssen. ES wurde weiter gesagt, das Risiko muß auch einheitlich und gemeinschaftlich getragen werden. Es würde nicht denr Charakter des sozialen Gesetzwerke entsprechen, wenn wir etwa sagen wollten, die Arbeitslosen, die periodisch dauernd arbeitslos werden, die infolge irgend- welcher Krise längere Zeit Arbeitslosigkeit durch zumachen haben, müssen anders behandelt werden als andere Gruppen, die sich in fortlaufender Arbeit be finden. Es ist eine sehr interessante Tatsache, daß nach so außerordentlich kurzer Zeit auf einmal die Angestellten organisationen der bürgerlichen Parteien kommen und sagen, ja die Angestelltenversicherung, die Arbeitslosen versicherung befindet sich in einer schweren finanziellen Krise, eS muß darüber nachgegrübelt werden, um Maß- nahmen zu finden, die geeignet sind, dafür zu sorgen, daß dieser Krisenzustand nicht wieder einkehrt. Diese Gelegenheit wird auch von Herrn Kollegen Winkler benutzt, um darauf hinzuweisen, daß sie überhaupt auf dem Standpunkte stehen, daß besondere Berufe heraus genommen werden müssen, daß für besondere Berufe, so besonders für die Angestellten, eigene Ersatzkassen gegründet werden müssen, die nach ihrer Auffassung rentabler wären. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß der oberste Grundsatz des Gesetzes unter keinen Umständen angetastet werden darf. Wir glauben, daß die Arbeitnehmer aller Schattierungen sich grundsätzlich voneinander nicht unterscheiden; zwischen einem Ar beiter und einem Angestellten ist grundsätzlich überhaupt kein Unterschied (Sehr wahr! b. d. Soz.), weder in der Bezahlung, noch in der Behandlung oder in seiner Funktion als Arbeitnehmer; es sei denn, daß man zu geben muß, daß heute eine ganze Reihe von Ange stellten wesentlich weniger verdienen als die Arbeiter und oft schlechter behandelt werden als die Arbeiter, weil sie noch nicht durch gute gewerkschaftliche Organi sationen das Rückgrat gegenüber den Arbeitgebern so gestärkt haben, wie die Arbeiter es getan haben. (Abg: Winkler: Deshalb können sie die Beitragserhöhung nicht mitmachen!) Glauben Sie denn, daß bei den Er satzkassen keine Beiträge erhoben werden? (Abg. Winkler: Nicht so hohe!) Da sind Sie schief gewickelt. Sie wissen selbst, daß in keiner Schicht von Arbeitnehmern ein so gewaltiges Elend besteht wie gerade in den Kreisen der Angestellten. Ich erinnere Sie daran, daß Sie an die Arbeitgeber, an Ihre Parteigenossen, sich mit der flehenden Bitte gewandt haben: Stellt unsere alten stellenlosen Kaufmann-gehilfen ein, weil sie sonst verhungern müssen. Sie haben Ihre Parteifreunde — sie > sitzenjahier — gebeten,und Sie habenemige Wochenspäter in Ihrer Zeitung veröffentlichen müssen, daß leider kein einziger Ihrer Parteigenossen auch nur einen einzigen Mann eingestellt hat. (Hört, hört! b. d. Soz. u. Komm.) Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Verlängerung der Krisenfürsorge bealeitet sein soll von einer Au»dehnu,»a des beruflichen Geltungsbereiche», und -war soll nach Auffassung des Ausschusses der be rufliche Geltungsbereich auf alle diejenigen Erwerb»- gruppen ausgedehnt werden, die einen ungünstigen Arbeit-Markt haben. Und er hat hinzugefügt, daß auch eine Erleichterung in der Bedürftigkeitsprüfung eintreten soll. Die BedürftigkeitSprüfung ist nicht nur in vielen Fällen eine Härte für die betroffenen Arbeitslosen, sondern sie ist auch außerordentlich kom pliziert. Also mit der Tendenz dieses Antrages ist der Ausschuß einverstanden, er konnte jedoch die Formulie- rung nicht anuehmen. Dasselbe ist auch der Fall beim AntragNr. 9 Ziff. 2, der sich mit dem Bau der Talsperre im Müglitztal be schäftigt. Auch hier hat der Ausschuß der Tendenz des kommunistischen Antrages zugestimmt, aber es kann doch nicht eher mit dem Bau begonnen werden, als bis die Planungen und die sonstigen Vorarbeiten fertig inb; und auch eine sonstige sehr wesentliche Voraus- etzung für den Beginn der Arbeiten fehlt eben noch, das ind die Mittel. Die Reichsregierung hat alle Mittel ür produktive Erwerbslosenzwecke wenigstens zeitweilig gesperrt, Sachsen ist daher garnicht in der Lage, selbst wenn die Vorbereitungsarbeiten fertig wären, mit dem Bau der Talsperre zu beginuen. Ziff. 4 des Antrages Nr. 9 scheint dem Ausschuß in dieser Form einfach deswegen undurchführbar, weil e» nicht zur Kompetenz des Landtages und der Landesregierung gehört, die Arbeitszeit zu regeln. Die Arbeitszeit wird durch ReichSgeseh geregelt. Weder der Landtag noch die Regierung sind in der Lage, Überstunden zu ver bieten; noch weniger ist der Landtag und die Regierung in der Lage, diejenigen Arbeitgeber mit Freiheits strafen zu belegen, die den Achtstundentag überschreiten. Aber mit der Tendenz des Antrags hat sich der Aus schuß wenigstens teilweise einverstanden erklärt, weil eS auch ihm notwendig erscheint, in der Zeit der schärssten Arbeitslosigkeit das Überstundenunwesen zu bekämpfen, wobei natürlich auseinander gehalten werden muß, ob es sich um Überstunden handelt, die gesetzlich und tarif- iich zugelassen sind, oder um Überstunden, die ungesetz lich sind. Die Regierung hat nun die Möglichkeit, gegen solche Überstunden einzuschreiten, die gegen den Tarif vertrag und damt auch gegeu das Gesetz verstoßen. Der Ausschuß empfiehlt daher auch die Annahme dieses Antrags, um dem Gesetz und auch der sozialen Vernunft Genüge zu schaffen. (Bravo! b. d. Soz). Abg. Winkler (D. Bp.): Die Anträge, soweit die Arbeitslosenversicherung betreffen, bezwecken Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Es ist sich wohl niemand darüber im unklaren, daß die Sanierung der