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ns Ausbildung der höheren Staatsforstbeamten zu den forst lichen Unkosten gehören, wie die-in Preußen schon immer gehandhabt wird. Bergleicht man deshalb den Zuschuß- bedarf der Forsthochschule mit den Gesamtausgaben der StaatSforfiverwaltuna, so kommt man auf eine verhältniszahl von 2^5 Proz. Bei dem allen ist noch gar nicht berücksichtigt, daß die Hochschule Tharandt doch nicht nur den Interessen des Staatswaldes, sondern auch den Interessen der nichtstaatlichen Forsten dient, )ie in Sachsen eine größere Fläche bevecken als die Staatsforsten. Ich bitte deshalb den Landtag, sich in seiner Entschließung durch die Eingabe des Vereins der vissenschastlich gebildeten Staatsforstbeamten nicht be- rren zu lassen, sondern der Regierungsvorlage zu zustimmen, die auf den übereinstimmenden Anträgen der sachverständigen Stellen, nämlich der Forsthochschule und der Technischen Hochschule beruhen. Es wird in die Aussprache eingetreten. Abg. Schreiber (Mischwitz) (Dnat.): Meine politischen Zreunde sind einigermaßen überrascht über die Einstellung, >ie soeben der Herr Finanzminister zu der Frage der Zukunft der Forstlichen Hochschule in Tharandt in seiner rigenschaft als Finanzminister eingenommen hat. Sie teht in geradem Gegensatz zu der Anschauung, die das Finanzministerium früher immer vertreten hat. (Sehr ichtig! b. d. Dnat.) Wir wissen ganz genau, daß die ;eutige Vorlage nur der Schlußstein der Bemühungen ein soll, denen immer das Oberhaupt der Stadt Dresden und ihm nahestehende Herren der Technischen Hoch chule nachgegangen sind. (Sehr richtig! b. d. Dnat.) Meine politischen Freunde vertraten mit den damaligen Wünschen der oberen Forstbeamten und Studenten die Auffassung, daß die Forstliche Hochschule am besten mit der Landwirtschaftlichen Hochschule in enge Verbindung treten sollte, die wir ja in Leipzig errichtet haben. Sie haben soviel gemeinsame Probleme zu lösen, daß man sich kaum vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit aus eine Trennung dieser beiden Institute denken kann. Aber es kam damals doch schließlich auch noch der Gesichtspunkt in Frage, daß schon damals die Finanz lage außerordentlich gespannt war. Dann kam damals eben auf einmal das Bestreben, die Forstliche Hochschule n Tharandt mit der Technischen Hochschule in Dresden ir enge Verbindung zu bringen. Es war bedauerlich, raß auch damals bereits die Ansichten der Professoren der Forstlichen Hochschule über die Frage der zweck mäßigsten Eingliederung nach Leipzig oder nach Dresden außerordentlich auseinanderainaen und daß eS erst im letzten Augenblick gewissen Einflüssen gelungen ist, auch die Herren Professoren an der Hochschule zu einer gemeinsamen Auffassung zu bringen. Es konnte natürlich nicht auSbleiben, daß auch aus lokalen Interessen von Tharandt aus schwere Bedenken gegen eine Änderung erhoben wurden. Als wir damals die Befürchtung aussprachen, daß das bloß ein Anfang der Entwicklung sei und daß letzten Endes die Forst hochschule überhaupt einmal nach Dresden übernommen würde, da wurden diese Bedenken gerade von feiten der Begründer dieser Auffassung widerlegt. Ich glaube aber, gerade die Gründe, die der Herr Finanzmimster schließlich angeführt hat, mit denen er die Notwendigkeit dieses Anschlusses der Forsthochschule an die Technische Hoch- schule begründet hat, nämlich die Nähe des Reviers usw., sprechen dafür, daß man lieber unserer Auffassung zu neigen sollte, die Forstliche Hochschule wie bisher in Tharandt als selbständiges Institut bestehe,rzulassen. Vor allen Dingen möchte ich auch unsere schweren Bedenken dagegen vorbringen, daß man die Forstliche Hochschule, wenn die Vorlage durchgeht, nunmehr dem Unterrichtsministerium unterstellen will. Wir befürchten von unserer Seite auS, daß die forstwirtschaftliche Praxis darunter leiden könnte. Wir werden im Ausschuß noch eingehend zu allen diesen wichtigen Fragen Stellung nehmen. Zur Frage der Petition der oberen Forstbeamten möchte ich mich auch auf den Standpunkt stellen, daß man auf das Urteil der Leute, die ihren Lebensberuf eben in der forstlichen Tätigkeit gesucht und gefunden haben, doch auch etwas geben muß. (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Dnat.) Abg. Weckel (Soz.): Die Vorlage erinnert an die Verhandlungen im Jahre 1926. Die Vertreter der Universität meinten, daß die Forstliche Hochschule mehr zu den allgemeinen Wissenschaften nach Leipzig gezogen werden solle. Die Vertreter der Technischen Hochschule und die Professoren der Forsthochschule in Tharandt waren wiederum der Meinung, daß man die Schule nach Dresden angliedern müsse. Die höheren Forst, beamten meinten, die Schule sollte nach Leipzig. Politisch gesehen befürchte ich auch das, was Herr Abg. Schreiber ausgeführt hat. Aber daß er das heute erst einsieht, daß Herr Abg. vr. Blüher so der ungekrönte Bürgermeister von Sachsen werden will, das wundert mich. Wichtig ist für mich, daß endlich wieder eine Schule unter das allgemeine Schulministerium kommt, und aus diesem Grunde können wir die Vorlage begrüßen. Nach unserer Überzeugung gehören eigentlich alle Schulen unter ein Ministerium. Ich kann mir nicht denken, daß die eine Schule beim Finanzministerium besser auf gehoben sein soll. Ich habe einige Fragen an die Regierung zu stellen. Mir kommt es so vor, als ob die Hochschule in Tharandt sich nicht mehr halten kann. Viel Studenten sind sicher nicht dort in Tharandt. (Sehr richtig! links.) Sollte da- der Fall sein, dann wäre es vom Standpunkte des Finanzministers aus richtig, daß er gegen eine solche Weiterführung ist. Weiter, in dem Augenblicke, wo die Forstliche Hoch schule eine selbständige Abteilung wird, wird e- sich nicht bloß darum handeln können, daß nun die Wissenschaftler, die lediglich in der Forstwirtschaft zu tun haben, auf den Lehrstühlen der Technischen Hochschule sind, sondern eS werden auch allerhand Nebendinge mit erörtert werden müssen. Die Forstbeamten müssen auch in die Volks- Wirtschaft eingeführt werden. Ich glaube sicher, daß dann auch mehr Lehrstühle an der Technischen Hochschule sür diese- Fach eingerichtet werden müssen. Es wird also mit der Eingliederung der Forstlichen Hochschule auch eine ganze Reihe von BerwaltungSjurtpen und anderen daS Ministerium für Volksbildung übergehen, so daß ein einheitlicher Haußhaltplan für die Technische Hoch- schule mit Einschluß ihrer forstlichen Abteilung erst für da- Rechnungsjahr 1V30 vorgelegt werden würde. Kinau-mtnister Seher: Meine Damen und Herren ! Die Forstliche Hochschule Tharandt, mit der sich die Vorlage Nr. 81 beschäftigt, darf sich rühmen, die älteste Forsthochschule der Welt zu sein. Sie hat aber nicht nur auf ein hohes Alter zurückzublicken, sondern gehört auch zu den berühmtesten und am besten besuchtesten Pflanzstätten forstlicher Lehre und Forschung. Männer wie Cotta, Judeich und Preßler haben segensreich an ihr gewirkt, und weit über Sachsen- und Deutschland- Grenzen hinaus hat sie die Forstkultur nachhaltig be- einfluIt. Sie werden es dem Finanzmimster nach fühlen, daß er eine so hervorragende Anstalt, die von Anfang an unter der Leitung des Finanzministerium- als oberster StaatSforstbehörde gestanden hat, nur ungern aus seinem Geschäftsbereich in das Ressort eines anderen Ministerium-, des VolksbildunaSministerium», hinüber gleiten sieht. Wenn ich mich trotzdem, einem ein- stimmigen Wunsche de-Tharandter Professorenkollegium- folgend, entschlossen habe, der Aufnahme der Forstlichen Hochschule in den Verband der dem Volksbildung-- Ministerium unterstellten Technischen Hochschule zu- zustimmen, so habe ich dies in der Überzeugung getan, daß der schon früher beabsichtigte Schritt nicht mehr aufzuhalten ist, da für die Forsthochschule daS unabweiS- liche Bedürfnis besteht, aus ihrer Isolierung herauS- utreten und Anschluß an eine große Hochschule zu gewinnen: Für einen solchen Anschluß kann, wie die Verhält nisse liegen, nur die Technische Hochschule Dresden in Zrage kommen. Die Universität Leipzig scheidet schon deshalb aus, weil die forstliche Lehre und Forschung auch in Zukunft ihr Zentrum in Tharandt haben muß. An den Namen Tharandt knüpft sich unlösbar der Weltruf unserer Forsthochschule; in Tharandt befinden sich die Baulichkeiten der forstlichen und der forstlich- naturwissenschaftlichen Institute mit ihren Samm lungen; das Tharandter Forstrevier dient als auS- gezeichneter Lehrforst; der Tharandter forstbotanische Garten bietet ein unvergleichliches Studienmaterial. Mit Bewilligung des Landtags ist überdies seit drei Jahren ein großes neues Jnstitutsgebäude für die forstlich-naturwissenschaftlichen Fächer im Werden, dessen Vollendung nahe bevorsteht. Alle jetzt in Tharandt vorhandenen Einrichtungen könnten bei der Angliede rung der Forsthochschule an die Universität Leipzig nicht weiter benutzt, sondern müßten dort mit erheb lichstem Aufwande neu errichtet werden. Dagegen ändert die Aufnahme der Forstlichen Hochschule in den Verband der Technischen Hochschule Dresden an der Benutzung der Tharandter Einrichtungen nicht das geringste. Und vor allem eins darf nicht unterschätzt werden: bleibt Tharandt daS Zentrum des forstlichen Lehr- und Forschungswesens, so kann der altberühmte Name mit seiner Werbekraft auch im neuen Hochschul- verbande fortgeführt werden. Auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 29. Juni 1926 steht die Forsthochschule schon jetzt mit der Tech nischen Hochschule Dresden in Arbeitsgemeinschaft. Gerade diese Arbeitsgemeinschaft ist es, welche die Lehrer der beiden Hochschulen einander wissenschaftlich nahegebracht und im Interesse der Förderung von Lehre und Forschung beiderseits den Wunsch nach einer noch engeren Verbindung hat reifen lassen. Die Ver- Handlungen zwischen den beiden Hochschulen haben zu einem vollen Einvernehmen geführt, da die Technische Hochschule die Eigenart Tharandts zu würdigen weiß und gern bereit ist, ihrer künftigen forstlichen Abteilung das erforderliche Maß von Eigenleben zu belassen. Anderseits wird durch den Zusammenschluß mit der Technischen Hochschule der notwendige dienstliche Zusammenhang zwischen der Forsthochschule und der StaatSforstverwaltung nicht gelöst. Denn sämtliche Tharandter Professoren sind Mitglieder der Forstlichen Versuchsanstalt, die nach wie vor zur Zuständigkeit des Finanzministeriums gehören und ihre Mittel auS dem Etat der StaatSforsten erhalten soll. Es ist schwer zu begreifen, daß diese so nahe liegen den Gedankengänge in den Kreisen, die im Vereine der wissenschaftlich gebildeten Staatsforstbeamten Sachsens vertreten sind, noch immer auf Widerspruch stoßen. Die Herren halten in ihrer Eingabe an den Landtag an der überholten Auffassung fest, daß die forstliche Lehre und Forschung nur an einer Universität gedeihen könne, und ziehen die völlige Aufhebung der Forst- hochschuleTharandt ihrer Angliederung an die Tech nische Hochschule Dresden vor. Ich kann hierzu nur erklären, daß die über- führung der Forsthochschule nach Leipzig aus organi satorischen und finanziellen Gründen völlig auSge- scblossen ist, und daß die Regierung nicht daran denkt, die Forstliche Hochschule Tharandt aufzuheben. Schon wegen des beinahe fertiggestellten neuen Jnstitutsbaueö in Tharandt kann weder das eine noch das andere in Frage kommen. Wenn die Verfasser der Eingabe die Auf hebung dem Landtage durch den Hinweis darauf schmackhaft zu machen suchen, daß die Forsthochschule 12 Proz. des Nettoertrags der StaatSforsten erfordere, so muß ich erwidern: Bei dieser Berechnung sind die im Etat 1929 eingestellten einmaligen außergewöhnlichen Ausgaben für den Bau des neuen forstlich-naturwissenschaftlichen Forschungsinstitut- und für den Erweiterungsbau deS pstanzen-chemischen Instituts im Gesamtbeträge von 176000 RM. unzulässigerweise berücksichtigt. Läßt man diese Ausgaben, wie billig, außer Ansatz, so stellt sich die BerhältniSzahl nur auf 7 Proz. Aber auch so gibt die Gegenüberstellung ein schiefes Bild. Richtiger wird daS Bild, wenn man den Bedarf der Forstlichen Hoch schule dem Erlös aus dem Holzverkauf der StaatSforsten gegenüberstellt; denn die Menge und Qualität der Holzproduktion ist e», deren Hebung den Nutzeffekt der wissenschaftlichen Lehre und Forschung an der Forst hochschule darstell». Bei dieser Vergleichung ergibt sich, daß der Bedarf der Forsthochschule nur L Proz. des HoizerldseS beträgt. Man kann aber auch davon au»- gehen, daß die Kosten der forstlichen Forschung und der «l» Abgeordneter in diesem Falle eingegriffe« hat, und zwar zugunsten seines Klienten. DaS ist ein so typischer Fall parlamentarischer Korruption, baß man ihn nur mit diesem Namen nennen kanm Stellv. Präsident Vr. Eckard» (unterbrechend): Dieser Borwurf ist unzulässig. Abg. Böttcher (fortfahrend): Der Vorgang hat na türlich auch noch eine andere Seite, das ist die all gemeine grundsätzliche politische Seite. Es ist klar, daß mit solchen Ausnahmefällen, wie sie hier konstruiert werden und wie sie mit sehr schlechten Argumenten von Herrn Abg. Neu vertreten wurden, nur die Bahn freigemacht werden soll für Ausnahmefälle gegenüber den Vertretern der Arbeiterklasse. DaS ist selbstver- stündlich, und wir haben es bereits am letzten Male gesagt: Immunitätsfragen sind Machtfragen, und Sie werden m jedem Falle die Immunität aufheben, wenn eS sich um Abgeordnete handelt, die im revolutionären Kampfe gegen den Staat verfolgt werden von der Klassenjustiz; da wird das Bürgertum sich nicht eine Minute besinnen, und deshalb wehren wir uns dagegen, daß hier die Immunität durchbrochen wird. Denn, selbst wenn die Immunität in diesem Falle nicht auf- gehoben wird, bestehen zivilrechtliche Möglichkeiten, um den Abg. Tittmann zur Unterstützung seiner Frau zu zwingen. Dazu kommt noch ein anderes. ES besteht die Mög lichkeit, die rein sachliche Seite der Angelegenheit, näm- lich die UnterflützungSfraae, so zu behandeln, daß auch der Abg. Tittmann politisch vor den Wählermassen ge richtet ist. Und damit ist die Möglichkeit gegeben, in vollem Umfange diesen Fall zu erledigen, ohne grund sätzlich an die Frage der Immunität zu rühren. Von diesen Gesichtspunkten aus lassen wir uns in diesem Falle leiten und werden gegen die Aufhebung der Immunität stimmen. Damit ist die Aussprache erschöpft. Es entspinnt sich eine kurze GeschästSordnungSdebatte über die Be handlung deS neu gestellten deutschnationalen Antrags Ihn mit der Drucksache Nr. 1135 an den RechtSauSschuß zu verweisen, wird abgelehnt. Der Antrag des RechtsauSschusseS Drucksache Nr. 1185 wird mit 47 gegen 88 Stimmen abgelehnt. Die Genehmigung zur Verhaftung ist somit erteilt. Punkt 2: Erste Beratung über die Vorlage Nr. 81, die Aufnahme der Forstlichen Hochschule in Dharandt in den Verband der Technischen Hochschule in Dresden betreffend. Mit der Vorlage Nr. 22l vom 15. März 1926 hatte die Regierung dem Landtag eine Denkschrift der Forst- Uchen Hochschule zu Tharandt: „Zur Neugestaltung deS forstlichen Hochschulunterrichts und der forstlichen Forschung in Sachsen" überreicht, in der diese bean tragte, sie der Technischen Hochschule Dresden als selbständige Fachabteilung einzugliedern. Der Vorlage war ferner eine diesem Anträge zustimmende Erklärung von Rektor und Senat der Technischen Hochschule bet gefügt. In der Vorlage wurde weiter ausgeführt, das Finanzministerium und das Ministerium für Volks bildung träten den Ausführungen der Denkschrift bei und beabsichtigten deshalb, dem Eingliederungsantrag mit Wirkung vom 1. Oktober 1926 ab zu entsprechen. Es müßten immer wieder Ausnahmen von den Be stimmungen über die Zulassung zur Diplomprüfung gemacht werden. Der Anschluß an die Technische Hoch- schule werde hierin Wandel schaffen. Die Vorlesungen würden so verteilt und so ausgestaltet werden können, daß sich ein geschlossener Studiengang vom ersten Semester an einhalten lasse. Der Landtag hat die Vorlage am 11/12. Mai sowie am 29. Juni 1926 beraten und auf Grund des Antrags de- HaushaltauSschusses und eines vom Abg. Völkel u. Gen. gestellten Abänderungsantrags beschlossen: „Die Vorlage Nr. 221 mit der Maßgabe anzunehmen, daß die Forstliche Hochschule al- selbständige- Institut in Tharandt bleibt. Um die Erweiterung der wissenschaft lichen Ausbildung der Studierenden zu ermöglichen, bildet sie mit der Technischen Hochschule in Dresden eine Arbeitsgemeinschaft." Es haben daraufhin mehrfache Verhandlungen zwischen den beiden Hochschulen über die zur Bildung dieser Arbeitsgemeinschaft erforderlichen Maßnahmen stattge funden. ES hat sich jedoch im Laufe der Erörterungen mehrund mehrheranSgestellt, daßeineArbeitsgemeinschaft das erstrebte enge Zusammenwirken der beiden Hochschulen nicht in dem Maße zu erfüllen vermag, wie das bei einer strafferen Organisation erreichbar sein würde. DaS Professorenkollegium der Forstlichen Hochschule Tharandt hat daher nach gemeinsamer Beratung mit Vertretern deS Senats der Technischen Hochschule bei dem Finanz ministerium erneut den Antrag gestellt, die Aufnahme der Forstlichen Hochschule in den Verband der Technischen Hochschuleals selbständigeAbteilung unter der Bezeichnung „Forstliche Hochschule Tharandt, Abteilung der Technischen Hochschule Dresden" in die Wege leiten zu wollen. DaS Finanzministerium und daS Ministerium für Volksbildung stimmen der Auffassung zu, daß das im Interesse beider Hochschulen liegende enge Zusammenwirken auf dem Gebiete der Lehre und besonders auch der Forschung nur dann mit Erfolg durchgeführt werden kann, wenn die Forstliche Hochschule in den Verband der Technischen Hochschule ausgenommen wird. Sie beabsichtigen daher, diese Eingliederung mit Wirkung vom 1. April dieses JahreS vorzunehmen. Wenn auch im Augenblick durch die Bereinigung der Hochschulen Ersparnisse nur in geringem Umfange zahlen mäßig nachzuweisen sind, so wird sich die Zusammen fassung beider Hochschulen auch in dieser Richtung zweifel los in der Zukunft finanziell günstig auswirken. An den dem Landtag bereits vorliegenden Entwürfen zu den Kap. 55 (Forstliche Hochschule Tharandt) und 66 (Technische Hochschule Dresden) deS Staatshaushalt- plan- für da- Rechnungsjahr 192V soll sich durch diese Eingliederung nicht» ändern; e» würde nur die Zu ständigkeit für da» Kap. 55 vom Finanzministerium auf