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885 der der Wir haben »:ns für Nr. 1095 zu stellen, cs sich hier darum wieder gntzumahen. bestehenden Gesetze zu retten, verpflichtet gefühlt, den Antrag weil wir der Ansicht sind, daß handelt, ein geschehenes Unrecht Ich darf auf die einzelnen Plauen nach Brambach überzusiedeln und hat dort zu nächst mr Elternhaus Unterkommen gefunden, und zwar erhielt er für Frau, Kind und sich selbst ein Zimmer zur Verfügung gestellt. Dieses Zimmer muhte natürlich gleichzeitig als Werkstatt benutzt werden. Der Mann, der glaubte, nach eitrigen Jahren sich endlich aus der Wohnungsnot dadurch helfen zu können, daß er auf dem Siedlungsgelände ein primitives Wohn gebäude errichtete, wurde deshalb zunächst mit 70 M. Geldstrafe belegt, die dann im weiteren Verfolg der Sache auf zusammen 26 Tage Haft und Gefängnis erhöht tvurden. Während er im Gefängnis sitzt, kommt nun die Amtshauptmannschaft mit bewaffneter Macht und läßt das Häuschen und die Werkstätte niederbrechen (Lebhaftes Hört, hört! b. d. Soz. u Komm.) Damit hat der Mann zunächst einmal kein Dach mehr über dem Kopfe, seine Werkzeuge sind verdorben, seine Werkstatt hat inan niedergebrochen, so daß er, wenn er jetzt aus dem Gefängnis zurückkehrt, obdachlos, arbeitslos und mittellos ist. Es blerbt ihm weiter gar nichts anderes übrig, als zur Gemeinde zu gehen und sich von ihr unterstützen zu lassen. Es ist vorher nicht einmal die Frage erwogen worden, wie man den Mann nun anderweit unter- bringcn kann oder ihm eine Werkstatt geben kann. Man hat nur die Möbel ausgeräumt und irgendwo unter gebracht. Der Mann hatte eine Zeichnung eingereicht. Die erste Zeichnung war nur mangelhaft gewesen. DaS ist durch die Mitteilungen der Amtshauptmannschaft und auch durch die in den weiteren Strafandrohungen gemachten Ausführungen der Amtshauptmannschaft fest gestellt. (Redner schildert weiter die Fälle des Bau arbeiters Geipel, des Postschaffners Schüller und des Bogenmachers Müller, die sämtlich schon aus den Zeitungen bekannt find, und fährt fort:) Daß die Siedler dort in dem Glauben bestärkt worden sind, daß dieses ihnen gehörige Land als Bau gelände erklärt werden würde, mußte schon daraus hervorgehen, daß die Gemeindeverordneten von Bram bach am 1. Dezember 1926 hinsichtlich des Wachtberg geländes folgenden Beschluß gefaßt haben: Einige Grundstücksbesitzer von Bad Brambach haben an den Gememderat das Ersuchen gerichtet, ihre Grundstücke jenseits der Bahn als Baugelände zu erklären. ES hat daraufhin eine Besichtigung Letzter Punkt der Tagesordnung: 12. Erste Be ratung über den Antrag der Frau Abg. Bauer u. Gen., den Abbruch massiver Wohnbaracken in Bad Brambach betreffend. (Drucksache Nr. 1085.) Der Antrag Nr. 1095 lautet: In Bad Brambach wurde auf Anordnung Amtshauptmannschaft Olsnitz drei Mitgliedern Ortsgruppe Brambach des Allgemeinen Sächsischen _ . . . _ Fälle kurz eingehen. Da ist zunächst das massive Gebäude deS Rudolf Bögel, eines Violinbogenfabrikanten. Der Mann ist infolge schlechten Geschäftsganges gezwungen gewesen, von schmälert wird. Wir werden uns auch gegen die Ein gaben des Sächsischen GemeindetagS, die zu dieser Frage gestellt worden sind, daß man den Ausschuß beseitigen soll, um dann nur einige Gemeindevertreter, den so genannten Wohnung-verband,wiedereinzusetzen, wenden, und wir werden dann das nähere Material im Ausschuß mit aller Deutlichkeit vortragen und zu erreichen ver suchen, daß der AusgleichSstock nach wie vor im Inter esse sämtlicher kleinen Gemeinden bestehen bleibt. Wir sind da mit unseren Parteifreunden m den Großstädten einer Meinung. (Abg. Röllig: Ist ja nicht richtig! Der sozialdemokratische Stadtrat Freitag in Leipzig hat Herabsetzung auf 10 beantragt!) Herr Kollege Röllig, ich weiß, was Herr Stadtrat Freitag gesagt hat. Er sagt aber ausdrücklich am Schlüsse, daß es trotzdem unbedingt notwendig ist, vaß der AuSgleichsstock bleiben muß. (Abg. Röllig: Richtig, daS wollen wir auch haben!) Zunächst kommt aber daS gesamte Land, nicht nur die Großstädte. Wir werden aber darüber noch im AuSschnß zu reden haben und wir werden uns auch über das Material, daS Herr Stadtrat Freitag gegeben hat, dort noch ein mal unterhalten. Die Vorlage Rr. 78 und die Anträge Nr. 1888 und 184« werden dem RcchtSausfchuß überwiesen. Siedlerverbandes die auf dem Siedlungsgelände er richteten massiven Wohnbaracken unter Aufsicht der Landespolizei abgebrochen. In der Zeit größter Wohnungsnot muß eine solche rücksichtslose Hand habung der baupolizeilichen Vorschriften durch die Amtshauptmannschaft Olsnitz die Bevölkerung direkt provozieren, Wir beantragen deshalb: Der Landtag wolle beschließen: die Negierung zu ersuchen, 1. sofort eine eingehende Untersuchung der Angelegen heit vorzunehmen, 2. den geschädigten Siedlern sämtliche Bau- und Materialkosten zu erstatten. Abg. Müller-Planitz (Soz. — zur Begründung): Am 30. Januar wurden in Bad Brambach ein massives Gebäude, eine Werkstatt und zwei mit Ziegeln aus gesetzte, innen geputzte Holzhäuschen, und zwar Eigen tum der Siedler, abgebrochen. Es handelt sich hier nm Schuppen, die, wenn die Genehmigung zur Bebauung des Geländes ausgesprochen Ist, ihrem eigentlichen Zweck, nämlich als Schuppen verwendet zu werden, zugeführt werden sollten. Mit einem Dutzend Bau- ardeitern, geschützt durch etwa ein Dutzend Landes polizeibeamte, hat man mit dem Abbruch der kleinen Holchäuser in Bad Brambach das Ausehen des Staates wieder einmal gerettet. (Sehr richtig! b d. Soz.) Nur hat man der Wohnungsnot damit durchaus nicht ge steuert, sondern nach unserer Auffassung hat man damit die bestehende Wohnungsnot vergrößert, nur deshalb, um das Ansehen der Amtshauptmannschaft und der durch den BauauSschuß stattgefunden. Der Herr Vorsitzende gibt nähere Erklärungen hierzu ab. Nach längerer Aussprache beschließt man, das Gelände als Baugelände zu erklären und die Eisenbahn zu er- suchen, den Bahnübergang für eventuell Bauende freizugeben. Ebenso wird in den Zeitungsberichten au-zugsweise öffentlich mitgeteilt, welchen Beschluß in dieser Rich tung die Gemeindeverordnetensitzung gefaßt hatte. E» heißt hier: Eine Anzahl Grundstücksbesitzer jenseits der Bahn linie gehen mrt der Absicht um, ihre Grundstücke der Bebauung nutzbar zu machen. Dem steht zunächst hindernd »m Wege, daß eine Genehmigung zur Über schreitung des Bahnkörpers erforderlich ist. Da die in Frage kommenden Grundstücke das einzig günstige Baugelände hierorts darstellen, so wird einstimmig beschlossen, fördernd einzugreifen. Auch danach wurden die Siedler im Glauben bestärkt, )aß, wenn auch zurzeit noch Schwierigkeiten bestünden, in absehbarer Zeit diese Schwierigkeiten behoben würden. Die Amtshauptmannschaft Olsnitz bestreitet zunächst das Bestehen einer Wohnungsnot in Bad Brambach überhaupt; sie sagt, daß von 2300 Einwohnern 28 Wohnungssuchende eingetragen seien, während in der Gemeinde Erlenbach mit 2856 Einwohnern 75 Wohnungs suchende gemeldet seien. Sie führt auch die Wohnungs notziffern des Landes Sachsen an mit 8,99, die von OlSnitz mit 5,38 und von Bad Brambach mit 2,07. Es ist richtig, daß sich dort 28 Wohnungssuchende ge meldet haben, aber es steht fest, daß 30—40 Wohnungs suchende sich deshalb nicht in Brambach gemeldet haben, weil sie es für zwecklos ansahen, sich überhaupt in die Wohnungsliste eintragen zu lassen, denn in Bad Bram bach liegen die Verhältnisse wesentlich anders als in anderen Gemeinden; in Bad Brambach besteht bei den einzelnen Besitzern das verständliche Bestreben, ihre Wohnungen als Sommerwohnungen freizumachen, weil sie dadurch eine höhere Einnahme aus der Vermietung erzielen, als das sonst der Fall ist. Es zeigt sich auch, daß durch die von der sogenannten Ausbaugesellschaft in Bad Brambach errichteten Häuser nicht eine einzige Wohnung für die Wohnungssuchenden erstellt worden ist, weil die von der Aufbaugesellschaft erstellten Woh- nungen für die in Bad Brambach vorhandenen Wohnungs- suchenden viel zu teuer waren. Es sei ferner darauf hingewiesen, daß in Bad Bram- bach 12 Wohnungen so baufällig sind, daß die Mieter dieser Wohnungen unbedingt herauszunehmen wären. Wenn die Baupolizei tatsächlich von ihrem Rechte Ge brauch machen wollte, hätte sie hier eingreifen können. Aber nach der Ausfassung der Baupolizei in der Amts- Hauptmannschaft Olsnitz ist es eben leichter, neuerbaute Notwohnungen Niederreißen zu lassen, als die menschen unwürdigen Wohnungen zu räumen und an derselben Stelle andere zu beschaffen. ES ist klar, daß die Notwohnungen, die auf dem Wachtberggelände von den Siedlern errichtet worden sind, mancherlei Bequemlichkeiten hätten entbehren müssen, zunächst einmal hinsichtlich des Zugangsweges. Der Zugangsweg ist ein einfacher Wirtschafisweg. Aber bei den vielen Schwierigkeiten und niederdrücken den Lasten, die der einzelne Mieter in den Bruchbuden empfinden muß, in denen er zurzeit wohnt, nimmt er gern die Unbequemlichkeiten des ungeregelten Weges in Kauf, uur um eine einigermaßen anständige lind nicht gesundheitswidrige Wohnung zu besitzen; und wenn tatsächlich in Bad Brambach nach der Auffassung der Amtshauptmannschaft eine Wohnungsnot nicht in dem Umfange besteht, dann ist es unverständlich, wie beispielsweise ein Wohnungsuchender, der in den so genannten Rötenbach-Häusern wohnt, seit sieben Jahren in der Wohnungslistc steht und bis heute nicht unter gebracht ist. Er hat Frau und zwei Kinder, die Frau ist tuberkulös, sie bewohnen zwei Zimmer und müssen auf offenem Boden schlafen. Man sollte meinen, daß man, wenn die Wohnungsnot in Brambach so schwach ist, wie die Amtshauptmannschaft es darzustellen beliebt, einen solchen Wohnungsuchenden in sieben Jahren unbedingt hätte unterbringen müssen. Darin liegt ein außerordentlich starker Widerspruch. Weiter sagt die Amtshauptmannschaft, daß zwei der Siedler in Neubauten gewohnt hätten, die sie geräumt hätten. Fest steht, das dieser Neubau ein für die Zwecke von Kurgästen errichteter Neubau gewesen ist; und wer in Brambach zu übernachten gezwungen ist, kann dort hingehen und übernachten. Da die Räume nur in Untermiete abgegeben werden, und nur so lange abgegeben werden, als der Betreffende nicht Sommer oder Badegäste erhält, so ist es ganz erklärlich, daß diese Mieter, die dort ausgenommen waren, diese Wohnnngen wieder räumten. Weiter sagt die Amtshauptmannschaft, daß eine ein wandfreie Wohnung nachgewiesen worden wäre. Ich habe mir die einwandfreie Wohnung angesehen: sie ist nicht unterkellert und so stark von Nässe durchzogen, daß es jeder, der mit Halbwegs anständigen Möbeln ausgestattet ist, ablehnen muß, dort hineinzuziehen, wei er damit rechnen muß, daß die Möbel, Betten usw. dort kaputt gehen. DaS ist also die gute, einwandfreie Wohnung, die dem Betreffenden nach- gewiesen sein soll! Zudem will ich bemerken, daß diese Notwohnungen zunächst als ein Übergang anzusehen waren und daß gerade deshalb die Amtshauptmannschaft alle Ursache gehabt hätte, auch in bezug auf das Entgegenkommen an die Siedlerbewegung Maßnahmen zu treffen, die versuchen müßten, der Wohnungsnot und dem Ansinnen der Siedler zu entsprechen. Aus diesem Grunde trägt sie, weil sie sehr viel unterlassen hat zu Helsen, und nicht daran gedacht hat, eine Vermittlerrolle zu über nehmen, einen großen Teil der Schuld an dieser Sache. Es liegt uns durchaus nicht daran, etwa einem wilden Bauen das Wort zu reden. Aber, man muß sich einmal die Verhältnisse auf das genaueste ansehen, dann wird man sicher zu derselben Auffassung kommen wie wir. Aber ein- müssen wir feststellen. Es kommt uns darauf an, daß die Siedler genau so behandelt werden wie die Jndustrieherrschaften, wie die Grund ¬ besitzer, denen man in dieser Beziehung so manche» nachgelassen hat, und wenn man daran denkt, daß in der vorigen Sitzung deS Landtag- hier der Herr Kollege Kunath verlangt hat, daß man strafbare Hand lungen, die sich nicht gerade al- schwere Verbrechen und Vergehen Herausstellen, nach dem Muster des »reußischen Vorgehens in entsprechender Weise behandeln oll, so muß man feststellen, daß man hier em solches mustergültiges Verhalten der Baupolizei in gar keiner Weise feststellen kann. Wir sind deshalb der Auffassung, daß e- sehr wohl möglich war, daß die Amtshauptmannschaft OlSnitz anders hätte handeln können. Ersten- einmal war es der Amtshauptmannschaft durchaus nicht unbekannt geblieben, daß der Geländeankauf der Siedler am Wachtberggelände erfolgt war. Die Gemeinde hatte Kenntnis davon erlangt. Sie hatte darüber zu ent scheiden, ob sie das Vorkaufsrecht auf Grund deS Ge setzes vom 20. November 1920 auSüben wollte. Sie wußte auch, daß die Siedler die Grundstücke zum Zwecke der Erstellung von Kleinwohnungen gekauft hatten. Die Amtshauptmannschaft sagt, die Grundstücke sollen nie bebaut werden. Wenn sie nie bebaut werden sollen, dann sollte sie die Gründe angeben und sollte schon beim Kauf diese Leute durchaus nicht im unklaren lassen, daß sie dort niemals bauen könnten. Sie hat die Bausperre verhängt. Der Gemeinderat hätte also die Möglichkeit gehabt, schon beim Baubeginn alles zu verhindern, was man nachher mit Hilfe oder unter dem Schutze der Landespolizei niederbrechen ließ. ES ist vollkommen unverantwortlich, wenn man die Leute erst ihr Geld in dem Material anlegcn läßt und dann erst dagegen einschreitet und die Gebäude wieder nieder brechen läßt. Wir sind der Auffassung, daß dabei in keiner Weise die Zeitumstände und die bestehende Wohnungsnot irgendwie in Betracht gezogen worden sind. Auch für die Sprudelgesellschaft bestand dort oben nur ein einfacher Wirtschaftsweg, und an diesem Wirtschaftsweg hat die Sprudelgesellschaft ihr Füll- gebäude, ferner das Kontor und das Kurhotel errichtet, obwohl über dieses Gelände die Bausperre der Amts- hauptmannschaft Olsnitz verhängt war. Ich will nur auf eins Hinweisen. Sehen Sie sich bloß den Bach an, wie er durch die Abflüsse des Kurhotels verunreinigt wird; man läßt dort durch den ganzen Olt Brambach die Fäkalien des Kurhotels im Bache durchlaufen, ohne daß sich eine Baupolizei findet, die da einschreitet. Tas kann man sich jedenfalls leisten, weil es sich eben um das Kurhotel handelt. Man hat es ferner unterlassen, in irgendeiner Weise auf einen Austausch des Geländes hinzuarbeiten, obwohl die Amtshauptmannschaft darauf aufmerksam gemacht worden war. Wenn sich nun die Amtshauptmannschaft heute darauf herausredet, daß sie die Bausperre deshalb ver- hängt hat, weil sie von Anfang an die Erschließung dieses Geländes dem künftigen Bebauungspläne an- passen wollte, nnd wenn sie ferner sagt, daß seinerzeit, als die Grundstückskäufe der Siedler vorgenommen wurden, der Gemeinde aufgegeben worden sei, einen Bebauungsplan über dieses Gelände her zustellen, obwohl sie damals gleichzeitig sagte, daß infolge des bergigen Geländes die Straßenführuug nie und nimmer irgendwie in den künftigen Bebauungs plan einzupassen wäre, daß - sie niemals die Geneh migung zn diesem Bebauungspläne geben werde und niemals Zuschüsse aus Mitteln der Mietzinssteuer für die Bebauung dieses Geländes geben werde, wenn sie trotzdem von der Gemeinde die Aufstellung eines Be bauungsplanes verlangt, der der Gemeinde 3500 .bis 4000 M. kostet, obwohl sich die Amtshauptmannschaft von vornhelein darüber klar war, daß sie Genehmigung zu diesem Bebauungspläne nie und nimmer geben werde, dann ist das doch eigentlich frivol gehandelt. Das zeigt auch durchaus nicht etwa die berühmte Ver einfachung oder irgendwelche Sparmaßnahme, und ich glaube, daß es sogar an der Zeit wäre, die Gemeinden vor solchen Behörden entsprechend in Schutz zu nehmen. Auch dadurch wird das nicht abgemildert, daß das Sächsische Heim das Angebot gemacht hat, den Be bauungsplan herzustellen und eine 50 jährige Frist darüber verstreichen zu lassen; denn bezahlt werden muß es doch dann sowieso. Wir sind deshalb der Auffassung, daß zur voll kommenen Darstellung der ganzen Frage die Regierung eine eingehende beschleunigte Untersuchung vornehmen muß. Es handelt sich aber für uns auch darum, daß sie dabei alle in Frage kommenden Beteiligten hört, vor allem auch die Organisation der Sied ler, denn mir scheint so manches unklar zu sein, Wir sind der Meinung, daß hier sicher das Gesetz in der illoyalsten Weise gehandhabt worden ist. Die Amtshauptmannschaft hat sicher nicht bloß die Aufgabe, sofern in irgendeiner Weise das Gesetz verletzt wird, nun mit Strafe einzugreifen, sondern sie hat sicher auch die Aufgabe, besonders wenn man berücksichtigt, daß es sich hier zweifellos um Notdelikte handelt, daß sie mit emer gewissen Vermittlertätigkeit auftritt, zu mal wir feststellen konnten, daß sie in anderen Fällen wohl auch anders konnte. Es scheint, als ob die Grenzbewohner dort oben einen ganz besonderen Be griff vom Vaterland erhalten sollten. Wir sind der Meinung, daß diesen Leuten dort oben Unrecht getan worden ist und verlangen neben einer weitgehenden Untersuchung auch die Entschädigung dieser Leute. Wir werden deS näheren im Ausschüsse darauf eingehen und beantragen, die Sache dem Haushaltausschuß zur Beratung zu unterbreiten. Zum Schluß möchte ich darum bitten, daß der an gedrohte Abbruch deS Hauses de- Siedlers Müller zum mindesten verhindert wird. Daß das Ministerium deS Innern das verhindern kann, steht fest, denn eS ist ja da- zuständige Ministerium für diese Frage. Ich bin der Auffassung, wenn von dem Ansehen der Amts hauptmannschaft und dem Anlehen deS Ministeriums noch irgend etwas gerettet werden kann, dann dadurch, daß man dem Fortschreiten der Niederbrechung dieser Häuser endlich Einhalt tut. (Bravo l b. d. Soz.) (Fortsetzung in der nächsten Beilage.)