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Der Landtag wolle beschließen« I. Anrechnung aller Militär- und Krieg-dienstjahre (letztere doppelt) sowie der Dienstzeit al- Schwer beschädigter in Privat- und Behördenbetrieben und Verwaltungen auf da- Besoldung-- bzw. BergütungSdienstalter sowie Pension-dienstalter. II. Beginn der Frist für die Unkündbarkeit ohne Rücksicht auf da- Lebensalter 1 Jahr nach der Anstellung. IN. Ausrückung in die Gruppe VI und Beförderung zum Sekretär zwei Jahre nach der Anstellung in Gruppe V. IV. Ablegung der mittleren Verwaltungsprüfung 2 Jahre nach Ablegung der Assistentenprüfung und Einrückung in die Gruppe VII nach bestandener und mittlerer Verwaltungsprüfung mindestens 4 Jahre nach der Anstellung. V. Ausrückung in die Gruppe VIII 7 Jahre nach Ab legung der mittleren Berwaltungsprüfung. VI. Schwerkriegsbeschädigte, die nach Vollendung des 40. Lebensjahres befördert werden, behalten das Besoldungsdienstalter der Gruppe, in der sie sich bei der Beförderung befinden, bei. VII. Die für Einzelfälle noch weiter bestehenden Härten, die durch die vorstehenden Anträge nicht beseitigt werden, sind durch besondere Anweisungen und Maßnahmen der Regierung zu beheben. Dieser Antrag ist der Regierung als Entschließungs antrag zur Berücksichtigung dem Besoldungsausschuß überwiesen worden. Das Kapitel der Kriegsbeschädigten ist ein Kapitel für sich; und wer selbst in der Zusammenarbeit mit diesen Leuten sieht; welcher Druck oftmals ausgeübt wird und wie verbucht wird, die Schwerbeschädigten möglichst aus den Arbeitsstellen teilweise fernzuhalten, und wer weiß, welche Not an sich schon vorhanden ist, der kann es verstehen, daß von vornherein bei diesen Gruppen der Geschädigten und Schwergeschädigten selbstverständlich eine vollständige geistige Depression herrschen muß. Hinzu kommt noch, daß man auf dem Arbeitsmarkt diese Arbeitskräfte nicht mit offenen Armen empfängt, sondern ganz im Gegenteil, daß von den Arbeitgebern oftmals versucht wird, diese Arbeitskräfte abzuschieben, ferner, daß auch teilweise versucht wird, auf die Lohnreduzierung einzuwirken. Wir möchten deshalb bitten, den Minderheitsanträgen zuzustimmen, damit den Kriegsbeschädigten das Recht zuteil wird, welches ihnen zukommt. Im übrigen bitten wir, das Kap. 36 nach der Vorlage mit den ge- stellten Abändennmsanträgen zu genehmigen. Abg. Ur. Lchminckc (Komm.): Meine Frattion wird den Minderheitsanträgen, soweit sie die Kriegsbeschädig ten betreffen, zustimmen. Die Unternehmer, die natür lich vom rein finanziellen Gesichtspunkte ausgehen, wollen nur volle Arbeitskräfte in ihren Betrieb ent stellen und machen den Kriegsbeschädigten alle mög lichen Hindernisse bei der Einstellung. Weiter wäre es interessant, zu erfahren, wie die Auswirkung der Ratio nalisierung der Arbeit am laufenden Band auf die Ge sundheit der Arbeiter ist. Wir fordern getrennte Ab stimmung über die Abteilung 6 Schlichtungsausschüsse. Wir werden sie ablehnen, weil die Schlichtungsausschüsse im Interesse der sogenannten Volksgemeinschaft des sogenannten Arbeitsfriedens gemacht worden sind. Wir sind der Meinung, daß ein Friede zwischen Kapital und Arbeit in der kapitalistischen Gesellschaft nicht existiert. (Bravo! b.d Komm.) Der Minderheitsantrag unter I 1 wird mit 44 gegen 43 Stimmen abgelehnt, der Minderheitsantrag unter II, » und b wird angenommen, ebenso werden die Mehr- leitsanträge unter II und III angenommen. Die Punkte 11 bis mit 13 werden verbunden. Punkt 11: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Arzt u. Gen., LehrlingHschntzbestimmnngen betr. (Drucksache Rr. 32k). Der Antrag Nr. 321 lautet: Der Landtag wolle beschließen: Die Regierung wird ersucht: I. bei der Reichsregierung für die nachfolgenden Forde rungen energisch einzutreten: I. grundsätzliche Ausdehnung der Schutzbestimmung für die Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter und Angestellten auf das Alter vom 14. bis zum voll endeten 18. Jahre, 2. drei Wochen bezahlte Ferien für erwerbstätige Jugendliche (einschl. Lehrlinge) unter 16 Jahren und zwei Wochen bezahlte Ferien für erwerbs tätige Jugendliche (einschl. Lehrlinge) zwischen 16 und 18 Jahren, 3. Festsetzung einer Arbeitswoche von höchstens 42 Stunden (einschl. des Schulunterrichts und der Zeit, die für die Aufräumungsarbeiten bean sprucht werden könnte), Bezahlung der durch die Schulzeit ausfallenden Arbeitsstunden, 4. Beginn der sonntäglichen Arbeitsruhe am Sonn abendmittag, ö. Festsetzung ausreichender Arbeitspausen, 6. Verbot von Überstunden, Nacht- und Sonntags- arbett für Jugendliche, 7. schnellste Verabschiedung eines BerussausbildungS- gesetzes nach den Forderungen der Gewerkschaften; II. I. bei allen Staatsbetrieben, Behörden und sonstigen Amtsstellen diese Forderungen zu erfüllen, S. auf die Aktiengesellschaft Sächsische Werke im Sinne der Erfüllung dieser Forderungen einzu wirken, 3. die strikte Durchführung des Artikels 159 der Reichsverfassung zu gewährleisten, 4. sofort Schutzmaßnahmen für Jugendliche zu treffen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehören, A. die Aufsichtsbehörden zur schärfsten Überwachung der bereits bestehenden und noch zu schaffenden Sozialdemokraten von der heutigen Gesellschaft ver langen müssen. ES sind Forderungen, wie z. B. in dem Antrag Nr. 321, I, die die sächsische Regierung nach Be- schluß deS Landtags bet der ReichSregierung vertreten soll. Wir fordern unter Ziff. 2 3 Wochen bezahlte Ferien für erwerbstätige Jugendliche, eine Forderung, die wahrscheinlich im Ausschuß, oder wenn eS hier zur Aussprache kommen sollte, hier von den Ber- tretern der bürgerlichen Parteien bekämpft werden wird, weil man sagen wird, durch Erfüllung dieser Forderung wird der Industrie wieder eine so gewaltige Last auferlegt, daß die arme deutsche Industrie daran sicher wieder einmal kaputt yehen wird' In gleichem Rahmen bewegen sich die werteren Forde- rungen unseres Antrages unter I Ziff. 2, 3, 4, 5 und 6, also die Forderung einer Arbeitswoche von höchstens 42 Stunden. Wir entfernen uns hier etwas von den Forderungen der Jugendverbände, die die 48 stündige Arbeitszeit gefordert haben. Warum kommen wir zur 42 stündigen Woche? Die Antwort darauf gibt gleich der nächste Punkt 4 unter I unseres Antrages, denn wenn ich heute den achtstündigen Arbeitstag fordere, und ich fordere im nächsten Punkte das Wochenende am Sonnabend Mittag, dann ist es ausgeschlossen, wenn ich nicht die achtstündige Arbeitszeit überschreiten will, daß ich mit einer 48 stündigen Arbeitszeit pro Woche auskommen kann. Unsere Forderung auf höchstens 42 Stunden wöchentliche Arbeitszeit bewegt sich also voll ständig auf logischer Grundlage. Wir sehen, daß wir anderwärts doch die 5tägige Arbeitswoche haben. Ich erinnere an Amerika und dann erinnere ich daran, daß bei der Gelsenkirchener Bergwerksaktiengesellschaft in Dortmund in den Zechen-Lehrwerkstätten überall die 5tägige Arbeitswoche eingeführt wurde. Dann fordern wir den Beginn der sonntäglichen Arbeitsruhe Sonn abend Mittag. Die Jntensivität des Arbeitsprozesses ist außerordentlich gesteigert worden, so daß das Be dürfnis nach einer längeren Ruhepause als der angeblich von Gott eingesetzten eintägigen Ruhepause ohne wei teres berechtigt ist. Dann fordern wir die Festsetzung ausreichender Arbeitspausen. Es ist heutzutage leider noch vielfach üblich, im Kleingewerbe hauptsächlich, daß der Lehrling in der einen Hand den Hammer und in der anderen schmutzigen Hand ein Stück Brot hat, das sein Frühstück darstellt. (Hört, hört! links.) Wir fordern das Verbot von Überstunden, von Nacht- und Sonntagsarbeit für Jugendliche. Dann fordern wir unter Punkt 7 die schnellste Verabschiedung eines Berufsausbildungsgesetzes nach den Forderungen der Gewerkschaften. Ein Berufsausbildungsgesetz nach den Forderungen der Gewerkschaften bedeutet ein Stückchen programmatische Bevölkerungspolitik, bedeutet Plan wirtschaft auf dem Gebiete der menschlichen Arbeits kraft, bedeutet Eingliederung all der freien Arbeits kräfte, alle der zurzeit unbeschäftigten Arbeitskräfte, hauptsächlich in den jüngeren Jahren. Ich kann nur vergleichsweise sagen, daß nach den Feststellungen der Gewerkschaften in einer ganzen Reihe deutscher Großstädte mindestens */, aller der Kinder, die im vorigen Jahre zu Ostern die Schule verlassen habe», keine Möglichkeit hatten, in irgendeiner Form in ein Lehrlingsverhältms oder Arbeitsverhältnis zu kommen (Aby. Dobbert: Hört, hört!) Ich ersuche die sächsische Regierung, vor allen Dingen die Mitglieder dieses Hohen Hauses für die von mir jetzt vorgetragenen Forderungen an die Reichsregierung einzutreten. Hätten wir eine Regierung, die wirklich sozial eingestellt wäre, dann hätte sie schon lange versucht, diesen Forderungen in irgendeiner Form gerecht zu werden. Auch in diesem Hause haben wir uns des öfteren mit solchen und ähnlichen Fragen beschäftigt. Die Forderung unter II Abs. 1 ist auch vollauf berechtigt, daß bei allen Staatsbetrieben und Behörden und sonstigen Amtsstellen diese Forderungen der erwerbstätigen Jugend zu berücksichtigen und zu erfüllen sind. Es ist selbst verständlich, daß der Staat auch von seiner Mehrheit des Aktienbesitzes der Sächsischen Werke Gebrauch macht und auch dort für die Erfüllungen dieser Forderungen eintritt. Wir fordern unter Punkt 3, die strikte Durchführung des Artikels 151 der Reichsverfassung zu gewährleisten. Ist es notwendig, daß man in einem einzelnen Par lamente, in einem Landtage Stellung dazu nimmt, daß eine Regierung für die Durchführung der Reichsver fassung, also des Grundgesetzes der deutschen Republik besorgt sein soll? Gewiß, es ist notwendig, weil trotz dieses schönen Artikels es immer wieder Unternehmer und Vereinsorganisationen gibt, die dem jugendlichen Arbeiter völlig unberechtigterweise das Recht auf die Vereinsfreiheit rauben wollen. Ich brauche nur einen Namen zu nennen, die Firma Jca in Dresden, die da- für bekannt ist, daß sie versucht hat, den bei ihr beschäftigten Lehrlingen die Möglichkeit zu nehmen, sich in der sozialistischen Arbeiterjugend irgendwie zu betätigen. (Hört, hört! b. d. Soz.) Wenn wir diese Dinge gesehen haben, wenn wir erlebt haben, daß auch die Rechtsprechung sich teilweise auf diesen Grundsatz eingestellt hat, daß der Lehrling nicht unter den Schutz der Reichsverfassung fällt, da glaube ich, ist eS ganz besonders notwendig, darauf hinzuweisen, und deshalb haben wir gerade diese Forderung aufgestellt, um auch das Recht des Lehrlings, das Recht des minderjährigen Reichsangehörigen in jeder Form und in jeder Situation zu sichern. Im vorigen Jahre haben wir es erlebt, daß irgend wo — es soll in der schönen Stadt Dresden gewesen sein — die hochwohllöblichen Meister der Schlosser innung ihre Häupter zusamengesteckt und darüber beraten haben: wie kann man der Gottlosigkeit be gegnen? Und sie kamen zu dem erleuchteten Beschluß, die Gottlosigkeit kann nur bekämpft werden, wenn wir nur noch konfirmierte Lehrlinge einstellen. Ich glaube, wenn jetzt die Dresdner Schlosserinnung in Zukunft Gehilfen einstellen wird, wird sie sich bet den jüngeren daS Tauf- und Konfirmationszeugnis und bei den älteren das kirchliche Trauzeugnis geben lassen. Hoffent lich sind dann die Meister noch so, daß sie sagen: Wir Gesetze und Beiordnungen -um Schutz d«c Jugend-1 sächsischen Jugendorganisationen vom S. April un- über- sichen anzuhalten, reicht worden sind. Wir waren selbstverständlich bereit, diese Forderungen zu vertreten. Bei genauer Prüfung aber mußten wir leider feststellen, daß diese Forderungen durchaus noch nicht daS alle- enthalten, wa- wir als 6. Einrichtungen zu gesundheit-ärztliche« Unter suchungen der erwerbstätige« Jugend, zur Be obachtung de- Gesundheitszustände-, sowie zur sportärztlichen Untersuchung zu schaffen, 7. ErholnngSstätten und Ferienheime für die erwerbs tätige Jugend zu schaffen, 8. den weiteren Ausbau der Jugendherbergen energisch zu fördern, S. die Schulzeit für Fach-, Gewerbe- und Fort bildungsschulen ist in die Arbeitszeit zu legen, 10. im Arbeit-ministerium die Errichtung eineSJugend- schutzamteS herbeizuführen,' III. auf die Gemeinden im Sinne obiger Forderungen einzuwirken und sie zur Errichtung von Jugend heimen, Jugendspielplätzen, Schwimmhallen und Bädern zu veranlassen, sowie diesen Gemeinden für diese Zwecke weitestgehende finanzielle Unter- stützung zu gewähren. Punkt 12: Erste Beratung über den Antrag de- Abg. Arzt «. Gen. zum Plauener Handelskammer- befchluß wegen der Orthopädiemechanilerlehrlinge. (Drucksache Rr.320). Der Antrag Nr. 320 lautet: Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, die obere Verwaltungs behörde anzuweisen, den von der Handelskammer Plauen i. V. am 22. März 1927 gefaßten Beschluß, betreffend die Anleitung von Lehrlingen des Ortho- pädiemechaniker-Gewerbes durch Bandagisten und umgekehrt wieder rückgängig zu machen. Punkt 13: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Böttcher u. Gen. auf Vorlegung eines Gesetz- entwnrfs zum Schutze der arbeitenden Fügend. (Truck- fache Rr. 222). Der Antrag Nr. 223 lautet: Ter Landtag wolle beschließen: die Regierung zu beauftragen, a) zum Schutze der arbeitenden Jugend einen Ge setzentwurf vorzulegen, der für Sachsen festlegt: 1. Verbot der Kinderarbeit bis zum 14. Jahr; 2 die tägliche Arbeitszeit für das Alter von 14 bis 18 Jahren auf 6 Stunden und über 18 auf 8 Stunden, den Arbeitsanschluß an Sonnabenden und Tagen vor Feiertagen auf mittags 12 Uhr; 3. Erwerbslosenunterstützung in ausreichender Höhe auch für die aus der Schule Entlassenen; 4. obligatorischen Erholungsurlaub von 4 Wochen für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren und 3 Wochen für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren unter Fortzahlung des Lohnes; 5. Schaffung von Jugend-Erholungsheimen und Jugendheimen, die den Jugendlichen unent- geldlich zur Verfügung zu stellen sind; 6. Aushebung der Zwangsfürsorge; 7. den Unterricht in den Fortbildungsschulen auf Wochentage zu verlegen und zwar in die Arbeitszeit unter Fortzahlen des Lohnes; 8. Religionsunterricht in den Fortbildungs schulen auszuschalten; 9. in den Fortbildungsschulen Schülerräte und Klassenvertrauensleute zur Ausübung des Mit- bestlmmungsrechtes der Fortbildungsschüler und -schülerinnen zu schaffen; d) bei der ReichSregierung dafür einzutreten, daß die gleichen Bestimmungen zum Reichsgesetz erhoben werden und zum Schutze der Jugend diejenigen der strengsten Bestrafung zuführt, die gegen Landes- und Reichsgesetz verstoßen. Abg. Kautzsch (Soz. — zur Begründung des Antrags Nr. 321): Es ist kein Zufall, daß in der Gegenwart die Öffentlichkeit sich immer mehr und mehr mit Fragen beschäftigt, die sich um das Wohl der Heranwachsenden Generation kümmern. Es ist kein Zufall, denn es gilt heute in der Nachkriegszeit, die sozialen und kulturellen Schäden auszubessern, die die Politik der herrschenden Klassen während des Krieges der da maligen Schuljugend und an der Heranwachsenden Gene ration geschlagen hat. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Es ist heutzutage wohl vollständig unbestritten, daß die Heran wachsende Generation sich in einer außerordentlichen Notlage befindet. Wir haben gehört, wie hauptsächlich auch die Vertreter der Volkspartei immer wieder darauf hingewiesen haben, daß die Jugend sich in einem Zu stande befinde, der das Eingreifen des Staates notwendig mache. Es ist selbstverständlich, daß wir als Sozial demokraten die Wege, die die Vertreter der Bolkspartei als die Vertreter der Industrie hier zum Schutze der Jugend oder zur Auffrischung der Jugend Vorschlägen, nicht gehen können. Wir sehen an der Besetzung des Hauses gerade auf der rechten Seite, was sie für die Forderungen der Heranwachsenden Generation übrig hat. Die Jugendorganisationen aller Richtungen haben sich zusammengeschlossen und Forderungen formuliert, die Sie jetzt Gelegenheit haben, mit zu vertreten. Die Jugend hat in diesem Hause keinen Sprecher, und weil wir das wissen, deshalb unser Eintreten für die Gruppen innerhalb der heutigen Gesellschaft, denen in diesem Hause die Möglichkeit nicht gegeben ist, ihre Forderungen selbst zu vertreten. Der Etat des Reiches sieht z. B. vor für alles das, was mit der Reichswehr zusammenhängt, Ausgaben von rund 844,43 Mill. M., und für die Sorge für die Heranwachsende Jugend sind im Etat der deutschen Republik 300000 M. eingesetzt. (Zuruf b.d. Soz.: Sehr bezeichnend für den Kulturzustand ins Deutsch- and!) Ich glaube, diese kleine Gegenüberstellung reweist, m welcher Form die herrschende Klasse in Deutschland gedenkt, Jugendschutz zu treiben. (Sehr richtig k b. d. Soz.) Die Sozialdemokratische Partei hat die Forderungen aufgegriffen, die in der Eingabe der