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«KW LMKilM W AWk« LckplW Nr. 173. zu Nr. 148 des Hauptblattes. 1928. Beauftragt mit der Herausgabe Regierungsrat Brauße in Dresden. Zinsendienst und dann für die Ablösung der Anleihe aufzubringen haben. Im Interesse der Arbeiters^aft lehnen wir diese Vorlage ab. Wir haben zu der Re- gierung nicht das Vertrauen, daß.sie die in der Anleihe geforderten Gelder im Interesse der Arbeiterschaft ver wenden wird. Im Gegenteil, wie die Vorlage über die Elsner, vr. v. Fumetti, vr. Kaiser, vr. Krug v. Nidda, vr. Weber sowie Regierungsvertreter. Vor Eintritt erfolgen zunächst verschiedene Umbe setzungen von Ausschüssen. Die Tagesordnung wird dahin ergänzt, daß nach Punkt 10 der Tagesordnung vom 19. Juni der Antrag Rr. 851, Anrechnung des Streikgeldes bei der Anfwertungssteuer, und nach Punkt 17 der Tages- ordnung vom 26. Juni die Drucksachen Nr. 878 und 879, die das Straßenbau wesen betreffen, eingefügt werden. Dann wird zunächst die Abstimmung über die Vor lage Nr. 8, den Entwurf eines Gesetzes über die Auf lösung der Aamilienanwartschaften betr., Drucksache Nr. 850 lvgl. Lanvtagsbeilage Nr. 171 z. Nr. 144 des Hptbl. S. 661), nachgeholt. Die sämtlichen Minderheitsanträge werden ab gelehnt. Die Anträge vr. Dehue a—v (vgl. Land- tagsbeilage Nr. 172 z. Nr. 145 des Hptbl. S. 665) werden angenommen, und mit den dadurch bedingten Ab änderungen wird die Vorlage nach den Mehrheits- anträgen angenommen. Punkt 1 der Tagesordnung: Erste Beratung über de« Antrag der LandtagSfraltionen der Deutsch nationale» Volkspartei und der BolkSrechtpartei, den Entwurf eines Gesetzes über die Ablösung ge wisser Markanleiheu der Gemeinde« und Gemeinde- Verbände betreffend. (Drucksache Nr. 871.) Der Entwurf (Drucksache Nr. 871) verfolgt das Ziel, daß die Aufwertung der Schuldscheindarlehen nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, wie die Aufwertung der Hypotheken. Am Aufwertungssatze als solchem soll jedoch keine Änderung eintreten, so daß es gegenüber der Hypothekenaufwertung von 25 Proz. für die Schuldscheindarlehen bei einer Auf wertung von 12)4 Proz. verbleibt, wie sie für die Auf- Wertung von Jnhaberschuldverschreibungen der großen Städte im Anleiheablösungsgesetz vorgeschrieben ist. Ohne Aussprache wird der Entwurf einstimmig dem RechtSauSfchuß überwiesen. Punkt 2: Erste Beratung über die Vorlage Nr. 52, den Entwurf eines Anleihegesetzes betreffend. An außerordentlichen ungedeckten Staatsbedürfnissen kommen nach der Vorlage Nr. 52 für das Rechnungs jahr 1928 in Betracht: 13 700 000 RM. (für die Hochwasserschäden, zu vgl. * Gesetz vom 20. Oktober 1927, bis- Landtazsverhan-luugen. 82. Sitzung. Dienstag, de« 2«. Juni 1928. Stellv. Präsident vr. Eckardt eröffnet die Sitzung 1 Uhr 8 Minuten nachmittags. Am Regierungstische die Minister vr. Apelt, Hilfsaktion für die sächsische Landwirtschaft zeigt, hat die Regierung die Absicht, die auf dem Anleihewege zusammengerafften Gelder bestimmten Wirtschafts gruppen in Sachsen als Liebesgabe zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich die Regierung fragen, wie die Angelegenheit der Entschädigung der Hochwassergeschädigten augenblicklich geregelt ist. Wir haben bei der Behandlung dieser Frage von der Re gierung die Auskunft erhalten, daß sie sich weiterhin bemühen werde, von der Reichsregierung Zuschüsse für die Entschädigung der Hochwassergeschädigten zu er halten. Es wäre wichtig, von der Regierung zu erfahren, ob die Reichsregierung weitere Mittel überwiesen hat, ob die Regierung glaubt, mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen, oder ob in Aussicht genommen ist, später noch größere Beträge in diese Arbeit hineinzustecken. Schließlich sind hier 7 Mill. M. für den Wohnungs bau eingesetzt, über deren Verwendung und über deren Anlagemethode der die Regierung in ihrer Vorlage nichts sagt. Hierüber bitte ich die Regierung ebenfalls um eine Auskunft. Im Zusammenhang mit der Vorlage ni öchte ich auf Mit teilungen eingehen, die in der Elektro-Fachpresse über die Anleihepolitik der sächsischen Regierung gemacht worden sind, die darauf Hinweisen, daß die ganzen Verhandlungen zwischen Sachsen und Thüringen nicht etwa in dem Bestreben eingeleitet worden sind, den Einheitsstaats gedanken zu verwirklichen, sondern daß hinter diesen Verhandlungen Sachsen-Thüringen sehr reale kapita listische Interessen stehen, und zwar erstens die der Elektro-Jndustie, und daß zweitens die sächsische Re gierung der thüringischen Regierung eine Anleihe ge- währt habe. Es wird eine Summe von 20 Mill. M. genannt. Das sei die ursprüngliche Ausgangsbasis für die weiteren Verhandlungen zwischen Sachsen und Thüringen überhaupt. Die Regierung muß auch über diese Frage Auskunft geben. Wir werden tm Ausschuß die Vorlage eingehend mit beraten, die Vorlage selbst aber ablehnen, da wir zu der Staatsverwaltung und zur Kapitatverwendung der Bürgerblockregierung keinerlei Vertrauen haben. rei diesen Besprechungen hinsichtlich der finanziellen Beteiligung allerhand zugesagt oder erörtert worden ist. Vielleicht soll das Geld, das hier angesordert wird, dazu benutzt werden, um diese Dinge zu übernehmen. Es ist weiter in der „Leipziger Volkszeitung" mit- ;eteilt worden, zwischen beiden Regierungen sei auch )ie Frage eines sächsischen Kredits für Thüringen in Höhe von 20 Mill. M. auf Dollarbasis, verhandelt worden, sowie die Frage der Aufteilung des Gesamtgebietes Sachsen-Thüringen in die drei Provinzen Ostsachsen, Westsachsen und Thüringen mit Regierungssitzen in Dresden, Leipzig und Weimar, bei Wegfall der bisherigen sächsischen Kreishauptmannschaften. Hier interessiert besonders, daß man offenbar schon jetzt mit einem größeren Kredit für Thüringen gespielt hat. Es wäre nicht un interessant, wenn der Herr Finanzminister uns einmal Mitteilen wollte, was sich eigentlich da alles in Zukunft noch entwickeln soll. Man hat auch 7 Mill. M. für den Wohnungsbau eingestellt. Ich möchte wissen, auf welcher Grundlage das Geld verteilt werden soll. Darüber ist auch nichts gesagt worden. Wir verlangen eine eingehende Ausschußberatung» in der alle diese Dinge sehr genau nacygeprüst werden können, auch inwieweit die Summe für die Hochwasser schäden vollkommen aufgebraucht worden ist, inwieweit noch mehr gebraucht wird usw. Wir dürfen grundsätzlich zu der Vorlage sagen, daß wir selbstverständlich im Ausschuß mit aller Energie, mit aller Gründlichkeit die einzelnen Positionen prüfen werden, daß wir aber darüber hinaus nicht bereit sind, dieser Heldt-Negierung irgendwelche Gelder zu bewilligen. Wir lehnen die Anleihe grundsätzlich ab und hoffen, daß diese Regierung sobald als möglich verschwindet. (Bravo! b. d. Soz.) Finanzminifter Weber: Meine Damen und Herren! Es ist eine allgemeine Gepflogenheit, daß Anleihegcsetze im Plenum nicht groß beraten werden. Deshalb habe ich auch genau w wie im vorigen Jahre von einer Be gründung abgesehen. Ich bin aber selbstverständlich gern bereit, in den Ausschüssen über alle Anfragen eingehend Auskunft zu erteilen. (Zuruf b. d. Soz.: Nein, hier!) Grundsätzlich möchte ich nur das eine sagen, daß die Mittel für den außerordentlichen Haushaltplan finanz politisch aus Anleihen gedeckt werden. Ebenfalls ein Jahrzehnte alter und politisch anerkannter Grundsatz. Nichts anderes verlangt die jetzige Vorlage, als daß der Regierung die Mittel gegeben werden sollen, um die im außerordentlichen Hauehaltplair vorgesehenen produktiven Arbeiten auch finanzieren zu können. Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß für den allgemeinen Staatsbcdarf Mittel aus der Anleihe nicht angesordert werden. Im Gegenteil, ich kann erfreulicherweise fest stellen, daß wir höchstwahrscheinlich das Etatjahr 1927 ohne Fehlbetiag abschließen, daß also keine Notwendig keit vorliegt, Mittel auf dem Anleihewege zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs zu beschaffen. Die Vorlage Nr. 52 wird einstimmig dem Haushalt» ausfchutz überwiesen. Punkt 3: Erste Beratung über die Vorlage Rr. 51 wegen Übernahme einer weiteren StaalSbürgjchaft für die Aktiengesellschaft Sächsische Werke. Durch die Vorlage soll das Finanzministerium er mächtigt werden, für eine oder mehrere zur Beschaffung von insgesamt fünfundachtzig Millionen Reichs mark erforderliche neue Anlechen der Aktiengesellschaft Sächsilche Werke zu Dresden, insbesondere neue An leihen von insgesamt zwanzig Millionen GoldaollarS der Vereinigten Staaten von Nordamerika, die selbst schuldnerische Bürgschaft des Staates zu übernehmen. Kinauzmimster Weber: Mit der Vorlage Nr. 51 bittet die Regierung den Landtag um die Ermächtigung, daß das Finanzministerium für eine oder mehrere neue Anleihen der Aktiengesellschaft Sächsische Werke von insgesamt effektiv 85 Mill. RM. die selbstschuldnerische Bürgschaft des Staates übernimmt. Der Gesetzentwurf schließt sich in seiner Fassung dem 8 2 unter 1 der Ge setzesvorlage Nr. 230 vom 12. Juni 1926 an, die seiner zeit vom Landtage verabschiedet und als Gesetz vom 1. Juli 1926 verkündet worden ist. Wie damals, so wird auch in der heute zur Beratung stehenden Vorlage die Ermächtigung zur Bürgschaftsübernahme des Staate insbesondere auch für den Fall erbeten, daß die An leihe oder die mehreren Anleihen in amerikanischen Dollars ausgenommen werden sollten. Der neue Anleihebedarf der Aktiengesellschaft Säch sische Werke erscheint auf ven ersten Blick hoch. Wenn man sich aber die Entwicklung vergegenwärtigt, welche ! die Aktiengesellschaft Sächsische Werke in den letzten Jahren genommen hat und auch im laufenden Jahre aufweist, so wird man zu der Überzeugung kommen, daß nur durch einen weiteren Ausbau des großen Unternehmens, der erhebliche Kapitalien erfordert, die Ansprüche erfüllt werden können, welche die Wirtschaft an die Leistungsfähigkeit der Aktiengesellschaft Sächsische Werke stellt. Schon in der Begründung der Vorlage ist aus die Zunahme der Höchstbelastung hingewiesen, welche die Kraftwerke der Aktiengesellschaft Sächsische Werke in- > folge de- Zugangs von Neuanschlüfsen und höherer her nur befristet bewilligt), 10 300 000 - Ausgabevorbehalte aus dem außer ¬ ordentlichen Haushalt 1927 und früheren Haushaltplänen, 29 000000 - Bedarf des außerordentlichen Haus haltplans 1928, nach Abzug von 15000000 RM. für Erhöhung des Kapitals der Aktiengesellschaft Sächsische Werke, die durch offenen Kredit noch gedeckt sind, 7 000 000 - für den Wohnungsbau, zuf. 60 000 000 RM. Die Regierung schlägt deshalb in § 1 der Vorlage Nr. 52 dem Landtag vor, das Finanzministerium zu ermächtigen, einen weiteren Kredit insgesamt bis zu 60 000000 RM. effektiv aufzunehmen, wobei es dem Finanzministerium überlassen werden muß, nach der jewelligen Lage des Geldmarktes zu günstigsten Be dingungen die Verzinsung und Tilgung festzusetzen. Die 88 2 bis 7 der Vorlage entsprechen den gleichen Bestimmungen des Anleihegesetzes vom 14. Aprrl 1927. Abg. Böttcher (Komm.): Die Regierung hält es gar nicht für nötig, vor den Steuerzahlern im Lande eine Begründung für ihre neue Anleihevorlage zu geben. Man kann e- dem Herrn Finanzminister nachfühlen, daß er sehr wenig Lust und Neigung verspürt, seine Anleihe zu begründen, denn seine ganze Regierungs tätigkeit besteht darin, eine Anleihe nach der anderen vorzufchlagen, und er wird in der Geschichte wohl ein mal die Bezeichnung des größten Pumpgenies Sachsens bekommen. Dabei fleht diese Anleihe nicht isoliert da, sondern daneben ist noch eine Bürgfchaftsübernahme für eine neue große Anleihe der A.-G. Sächsische Werke heut auf die Tagesordnung gesetzt worden und eine ganze Reihe anderer Bürgschaftsübernahmen durch den Staat. Eine solche Finanzpolitik muß zum allerschärfsten Widerspruch herauSsordern. ES sind letzten Endes immer wieder die Steuerzahler, die einmal den ganzen Abg. Geifer (Soz.): Auch ich möchte zunächst meiner Verwunderung Ausdruck geben, daß der Herr Minister, obwohl er jetzt von dem kommunistischen Redner be- onders darauf angegangen wurde, es auch jetzt an- cheinend noch nicht für notwendig hält, seine Vorlage einigermaßen zu begründen. (Abg. Enterlein: Das ist Geschäftsvercinfachung!) Das scheint mir auch so, daß das eine Geschäftsvereinfachung ist, aber es ist nicht un interessant, daß es die Regierungsparteien nicht einmal für zweckmäßig und notwendig halten, von ihrem eigenen Minister seine Vorlagen begründen zu lassen, sondern daß das hinter den Kulissen im interfraktionellen Aus schuß geschieht. Das ist doch ein System, das geeignet ist, den ganzen Landtag aufs schwerste zu schädigen. Der Finanzminister ist doch dem gesamten Landtag ver- antwortlich. Was würden die Regierungsparteien sagen, wenn eine sozialdemokratisch-kommunistische Regierung etwa auf einer gleichen Grundlage in eine Schulden wirtschaft hineintreiben würde, wie sie das seit Jahren machen! Es würde in ganz Deutschland ein fürchter licher Krach darüber entbrennen, daß hier unverantwort lich mit den Geldern des Staates gewirtschaftet werde, daß hier der Staat an den Abgrund herangetrieben werde. Da es aber die Bürgerblockparteien machen, ist es eine selbstverständliche Geschichte, über die man anscheinend überhaupt nicht einmal mehr zu reden nötig hat. Man braucht Geld und kommt gar nicht auf den Ge danken, in irgendeiner Form die Besitzenden heran zuziehen, es wird wieder alles auf das Volk abgeschoben. Dau wir Sozialdemokraten einer derartigen Finanz politik unsere Zustimmung nicht geben können, ist so selbstverständlich, daß darüber Besonderes eigentlich nicht gesagt zu werden braucht. Wir müssen erwarten und verlangen, daß endlich einmal uns Vorlagen vorgelegt werden, wonach die Besitzenden mehr herangezogen werden als bisher, wonach die Möglichkeit besteht, oas Los der Armen und Ärmsten in unserem Staate zu bessern. Was geht eigentlich hinter den Kulissen vor? Vor nicht allzulanger Zeit wurden uns seitens des Minister- Präsidenten hier sehr geheimnisvolle Andeutungen ge macht, als ob die Berwaltungsgemeinschaften zwischen Sachsen und Thüringen schon außerordentlich weit gediehen leien. Es wird in der Presse zum Ausdruck gebracht, daß auch über finanzielle Fragen verhandelt worden sein soll. So wird z. B. von den „Zwickauer Neuesten Nachrichten", einem volksparteilichen Blatt, über die sächsisch-thüringischen Pläne gesagt, in erster Linie erörtere man ein gemeinsames wirtschaftliches Vorgehen. E» komme vor allem der Plan der Anlage einer großen Talsperre an der oberen Saale in Frage, die mit dem Mittellandkanal Zusammenhänge und sehr große Kosten verursache. Werter sollen Besprechungen über eine gleichartige Ausbildung der Lehrer jtattgefun- den haben usw. Daraus kann man wohl schließen, daß