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MttzMU Ml AWei AililUmW 287. zu Nr. 2SS des Hauptblattes. 1925. Beauftragt mit der Herausgabe Regieruugsrat Brauße in Dresden. Landlagsverhandlungen. (Fortsetzung der 158. Sitzung von Dienstag, den 15 Dezember.) ?bg. Lippe (Dtsch. Bp.) (Fortsetzung): Redner zitiert zum Beweise mehrere Artikel aus der Zeitschrift „Der Kompaß" und fährt dann fort: kiese kleine Lese von Tatsachen aus dein amtlichen Organ der Knappschaftsberufsgenosseusckaft sollte Ihnen ,ui zeigen, daß man nicht nur immer die Beschwerden richten soll gegen die Arbeitgeber im Bergbau, sondern daß man auch daran zu denken bat, daß die Arbeiter. Hast an ihrem Teil mit verpflichtet ist, dafür zu sorgen, laß derartige Dinge unterbleiben. Die verlesenen Keispiele zeigen Ihnen aber, wie immer noch in un- ,ländlicher Weise von einzelnen Bergleuten gegen die Mischen Vorschriften verstoßen wird, obwohl von säten der Berufsgenossenschaft und Betriebsleitung «lies getan wird, um derartige Unfälle zu verhüten. Zch fühlte mich verpflichtet. Ihnen diese Auslese zu -eben, um einmal auch der Öffentlichkeit zu zeigen, daß cs auch Sache der Arbeitnehmer im Bergbau sein muß, «or allen Dingen auch ihrer Organisationen, in der Märenden Arbeit an ihrem Teile mitzuwirken und dalnn zu streben, daß derartige leichtsinnig mit dem keben ihrer Kameraden umgehende Arbeitsgenossen «usgeschieden werden, damit nicht die Unfälle immer «jeder auf die Schulter der Unternehmer abgewälzt werden. Abg.Lieberasch(Komm.):DieUrsache,daßwirunsheute rmeut mit dem Bergarbeiterschutz beschäftigen müssen, find die Unglücksfälle auf den Gruben Minister Stein und Dorstfeld in diesem Frühjahre, die bereits einmal m diesem Hause verhandelt worden sind. Wenn wir die ziemlich langen Ausschußverhandlungen betrachten, so zeigen diese, daß hier em Antrag zmammengebraut worden ist, der an den Verhältnissen in Sachsen absolut nichts ändert, der keinerlei Schutz für die sächsischen Bergarbeiter bringt, kiese Tatsache) wird dadurch unterstrichen, daß die Negierung im Ausschuß durch ihren Vertreter erklärt bat, daß in Berlin Verhandlungen zwischen den Ber- sÄtern der Länderregirrungen über die Schaffung eines kichsbecgarbeiterschutzgesetzes stattgefunden haben, und daß dort der Beschluß gefaßt worden sei, das im ganzen leche durchzuführen, was in Sachsen bereits durch- IMHrt worden ist, also lediglich eine Übertragung des I notdürftigen Schutzes, der irr Sachsen vorhanden ist, laaf da» Reich. Es wird verlangt, daß nach dem Vor- !bilde Preußens Grubensicherheitskommiffionen zu bilden M. Die preußischen Grubensicherhertskommissionen Wd auf paritätischer Grundlage zusammengesetzt: Unter- Inchmerortzanisation und Arbeiterorganisationen schlagen Ije die Halste vor, und auf Grund dieser Vorschläge I »erden diese Kommissionen dann zusammengesetzt. I Leichen Wert eine solche Kommissiion hat, zeigt die Tätigkeit der Nntersuchungskommission, die gebildet wurde Im Arbeitern und Unternehmern, um die Ursachen des Illnglücks auf Z^che Minister Stein festzustellen. Die Ilibeiter-Hälfte stellt fest, daß alle die Vorwürfe, die mm Betriebsrat gegen die Arbeitsmethoden, gegen die limreibermethoden gerichtet werden, berechtigt waren, Ind daß die Schuld zurückzuführen ist auf die furcht- IlarenAusbeutungsmethoden, auf die rücksichtslose Profit- Imcherer der Grubendirektion, der Unternehmer. Die I Intern eh i,.r hatten nicht denMut, dem zu widersprechen, Irber sie lmten es ab, diesen Bericht zu unterzeichnen, lind es .m infolgedessen nm der Bericht der Hälfte litt Kommission zustande, und so wird auch in Zukunft Drallen diesen Kommissionen die Tatsache zu verzeichnen Ilein, daß ein gemeinsames Gutachten nur zustande kommt, Dirn dieses Gutachten den Unternehmcrinteressen dient. Wenn der Herr Abg. Lippe nun eine Reihe von Fällen Angeführt hat, wo die Arbeiter sich etwas haben zu- Mulden kommen lassen, so muh man doch fragen: wer Mmgt diese jungen Schlepper hinein in den Bergbau? Mind es nicht gerade die Ausbeutungsmethoden der Dergunternehmer, möglichst billige Arbeitskräfte herein- Dbckmnmen. (Sehr wahr! b. d. Komm.) Das Ziel des D qbauunternehmers ist es, mit möglichst wenig Schutz- Mnich ungen und mit den gerissensten Methoden mög- DK viel Kohlen aus der Erde berauszuholen, und dabei Mül er alle Rücksichtnahme auf Menschenleben zurück. I k weniger Sicherheitsmaßregeln getroffen werden, um I größer sind die Prämien, die das Anfsichtspe'sonal Mlsnmrt, nnd se höher die Förderziffer ist, um so größer DK die Prämie, die das Aufsichtsperson«! bekommt. Das Mi,gt dazu, daß diese Leute darauf drängen, daß alle Wcherheitsmahnahmen beseite gestellt werden und das Mrdern von Kohle in den Vordergrund gestellt wird, Mm auf diese Weise in den Besitz einer möglichst hohen Männe zu kommen. Wenn man dieses Prämiensystem W Lerbindung mit dem Gekunge-System in seiner Wir- Mng einmal überprüft, dann ist es geradezu skandalös, Mgcfichts solcher Verhältnisse eine derartige Auffassung Mr zu vertreten, daß die Arbeiter die Schuldigen seien, Mk die Arbeiter unverantwortlich handelten, wo diese Wiglücksfälle vvrkommen. W Her wird erklärt, daß keine Veranlassung vorliege, We ^etrü bsre noch mehr zu schützen. Ick will nur Ms die Tatsau > verweisen, daß einer der großen Berg- Mumnleinebmer, die sächsische Regierung, das sächsnche Ministerium, auf dem Gebiete der Maßregelung der Mchiebsräte als der größte Scharfmacher dasteht. (Sehr Wäg! b. d. Komm) In einer kurzen Zeit sind im Mtriukohlenwerke Zauckerode 3 BetriebSratvorsitzcnde gemaßregelt worden, weil sie im Betriebe die .^'"rrch- tungen kontrollierten. Wie im staatlichen Betriebe die Maßregelungen an der Tagesordnung sind, so auch auf dem Zwickau-Olsnitzer-Gebiete. Nach dem Berg- arbeiter streik flogen immer die Betriebsräte, die Ver trauensleute der Organisation, die sich der JEressen der Arbeiter angenommen hatten, die nach mehr Schutz riefen und sich gegen die Ausbeutungsmethoden wandten, als die Gemaßregelten auf die Straße. Die Bergschiedsgerickte, die die juristische Instanz sem sollen, um die Arbeiter gegen die Übergriffe der Unter nehmer zu schützen, die tun auf diesem Gebiete weiter nickts, als daß sie die Interessen der Unternehmer vertreten. Die Methode der Ausbeutung im Olsmtz- Zwickaner Gebiet hat dazu geführt, daß die im Bergbau beschäftigten Arbeiter abgewandert sind Die guten Kräfte, die Häuer sind nach dem Ruhrgebiet abgewandert, andere sind in der Textil-, Metall- und Holzindustrie untergekrochen und haben dort eine bessere Beschäftigung und eine größere Sicherheit für ihr Leben gefunden. Redner führt dann aus, daß die als Ersatz für die aus dem Lugau-Olsnitzer Gebiet abgewanderten Bergleute zugezogenen Bergarbeiter unter außerordentlich schlechten Verhältnissen in bezug auf Wohnung, Nahrung und Entlohnung leben. Er fährt dann fort: Wenn wirklich etwas getan werden soll, wenn man auch nur einen geringfügigen Schutz der Arbeiter durch führen will, dann ist eS notwendig, daß die kommum- strschen Minderheitsanträge angenommen werden. Wenn man die Forderung nach der Einführung der Sicbenstundenschicht betrachtet, so zeigt uns schon die Denkichnft der Bergarbeiterverbände, daß auch sie die Siebenstundenschicht wieder verlangen. Die steigende Arbeitslosigkeit in Sachsen zwingt dazu, daß mit den Me thoden der Kohlenbarone gearbeitet wird. Der Gewaltige vom Großzöfsener Werk, Direktor Gebbhardt, hält vor seinen faschistischen Freunden, vor den Arbeitern und Bergschülern in Borna Vorträge ab, um ihnen beizu bringen, daß es notwendig sei, daß von morgens 6 bis abends 10 Uhr gearbeitet wird. Er verlangt von den Bergarbeitern eine sechzehnstündige Arbeitszeit, und er trägt sich zugleich mit dem Gedanken, in seinem Werke im Laufe der nächsten Zeit weitere 300 Arbeiter abzubauen. Einesolche verbrecherische Politik,die inder rücksichtslosesten Weise im Interesse des Profits die Menschenleben ein fach zwingt, im Straßengraben zu verhungern, muß unter allen Umständen bekämpft werden. Wenn, wie zu erwarten ist, der Landtag als Ausdruck einer Ar beitermehrheit in Sachsen dies nicht tut, dann müssen die erwerbslosen Arbeiter in den Organisationen und Betrieben den Kampf außerhalb des Parlaments um ihre Existenz führen. Die Arbeiter dürfen sich durch die Zwirnsfäden der bürgerlichen Gesetzgebung nicht abhalten lassen, ihre Interessen zu vertreten, sondern sie müssen diese Gesetzgebung zertrümmern und an Stelle dieser bürgerlichen Gesetzgebung eine Gesetz gebung stellen, die den Interessen des gesamten Pro letariats, der Unterdrückten und Unbemittelten dient. (Bravo I b. d. Komm.) Abg. Graupe (Soz.): Wir können uns nicht, wie es die Herren Abgg. Or. Eckardt und Lippe verlangt haben, auf eine Vertröstung einlassen, nämlich auf ein noch zu erlassendes Reichsberggesetz. Diese Vertröstung auf ein Reichsberggesetz ist durchaus nichts Neues, und wir wissen ganz genau, daß sie nichts anderes bedeutet als eine Hinausschleppung des erhöhten Bergarbeiterschutzes, der dringend notwendig ist. Der Reichstag hat bereits, ich glaube im Frühjahr d. I., eine Entschließung an genommen, die vor allen Dingen eine bessere Mit wirkung der Betriebsräte im Bergbau vorsah. Dieser Entschließung hat leider die Reichsregierung noch keinerlei Folge gegeben, und infolgedessen sind wir eben ver pflichtet, in den einzelnen Ländern, wo die Möglich keit besteht, für einen erhöhten Bergarbeiterschutz ein zutreten. Die im sächsischen Bergbau bestehenden Gruben kontrolleure haben sich durchaus bewährt und sind nicht, wie Herr Lieberasch gesagt hat, nur Grubenkontrolleure für die Nnternehmerinteresfen. Die Bergarbeiter in ganz Sachsen sind sich vollständig einig darüber, daß die Tätigkeit der Grnbenkontrolleure in weitestgehendem Maße Anerkennung finden muß. Notwendig ist — da stimme ich auch dem kommunistischen Redner zu — ein erhöhter Schutz der Betriebsräte und der sonstigen Kontrolleure, sei es aus den Angestellten- oder den Aidciterkreisen, vor allen Dingen Schutz vor Maßrege lungen, die inofsiziell oder offiziell heute leider noch an der Tagesordnung sind und die Tätigkeit der Kontrolle wesentlich beeinträchtigen. Wir können uns auch nicht darauf verlassen, daß man jetzt in der Arbeitsgemein, schäft der Bergbauunternehmer und Bergarbeiter eine gewisse Vereinbarung über die Tätigkeit der Betriebräte hat. Wir kennen ja den Kampf gegen die Tarifverträge, wi, kennen den Kurs des deutschen Unternehmertums wie er vor einiger Zeit aus einem Rundschreiben des Arbeitgeberverbandes hervorgeht, wo man allgemein Betriebsstillegungen anordnct und empfiehlt, um so Entlassung besonderer Elemente vorzunehmen. Unsere Anträge sind durchaus keine Agitationsanträge der Gewerkschaften, um ihr Prestige zu heben. Aber das Unternehmertum im Bergbau hat es immer ver- standen, diese Anträge auf Reichsgesetzwege nicht ver- wirklichen zu lassen, nnd deswegen müssen wir heute positiv die Dinge festlegen. Wir rennen auch bei diesen AbänderungSanträgen nicht, wie Herr Aba. Dr. Eckardt sagt, offene Türen ein bezüglich der Kontrolle der Uber- tagarbeiten. Nein, es ist notwendig, daß alle Berg werksanlagen durch die Betriebsräte oder Betriebs obleute kontrolliert werden und daß dann den Betriebs obleuten in Zukunft keinerlei Schwierigkeiten bei der Aus übung ihres Kontrollrechtes gemacht werden. Wir verlangen weiter, daß das Überschichtsystem der einzelnen Bergarbeiter verboten wird, weil dadurch die Unglücksfälle sich erhöhen. Der Herr Abg. Lippe hat eine ganze Reihe Einzelfälle vorgebracht, die gewiß tief -cklagenswert sind. Aber dann mußte er doch koil- equenterweise für den Antrag unter Ziff. 8 stimmen, >er vorsieht, die Bergarbeiter über die mannigfachen Gefahren im Bergbau zu belehren. Ich gebe zu, daß vielleicht einzelne Arbeiter in gewisser Leichtsinnigkeit irgendwelche Verfehlungen begehen. Aber das ist doch nicht ausschlaggebend. Allgemein muß an erkannt werden, daß durch das ganze Gedingesystem und Antreibersystem, durch die niedrigen Löhne der größte Teil der Unglücksfälle herbeigeführt wird. Es ist eine eigenartige Erscheinung, daß Bergbau unternehmer die Arbeiter, die stellungslos werden, einfach nicht einstellen und aus anderen Gebieten Demschlands Bergarbeiter holen, um die Einstellung der hiesigen Arbeiter zu verhindern. Hier möchte die Regierung einmal nach dem Rechten sehen, damit nicht durch zugcwanderte Bergarbeiter oder sonstige Arbeiter- fchichten Leben und Gesundheit der Bergarbeiter auf das Äußerste gefährdet werden. Wir verlangen von der Staatsregierung, daß den Anträgen im Verordnungs- wege im Sinne des Antrages Nr. 1325 Rechnung ge tragen wird. Dann weiden wir nicht nur die Interessen der Bergarbeiter wahrgenommen, sondern die Interessen der Allgemeinheit vertreten haben, was wir schon seit Jahrzehnten längst hätten machen sollen. Abg. Günther sPlauenj (Dem.): Wir lehnen cs grundsätzlich ab, unsere Stellungnahme zu den Anträgen und Vorlagen, mit denen sich der Landtag zu beschäftigen hat, zum Ausgangspunkte agitatorischer Bestrebungen zu machen. Wir sind der Auffassung des Herrn Antrag stellers, daß alles getan werden muß, was zum wirk samen Schutze von Leben und Gesundheit der Berg arbeiter notwendig ist. Dieser Schutz gliedert sich in zwei Hauptteile, die ich schon im Haushalt« usfchuß L für meine Fraktion ausgeführt habe: 1. Maßnahmen zu treffen, um Unfälle zu verhüten, 2. daß bei Unfällen das Rettungswerk unverzüglich und wirkungsvoll in Aktion treten kann. Wir stimmen der Auffassung des Herrn Abg. Lippe zu, daß es darauf ankommt, daß die Bergarbeiter selbst dazu beitragen, für die Sicher heit der Bergarbeiter und ihrer Kameraden zu sorgen. Die Ausführungen, die die Herren Vertreter der Staatsregierung im Haushaltausschuß L gemacht haben, und auch die, die wir heute hier gehört haben, lassen keinerlei Zweifel darüber aufkommen, daß alles, was nach menschlicher Voraussicht und aus Grund der gefammelten Erfahrungen zur Verhütung von Unfällen getan werden kann, in der sächsischen Bergbaugesetz gebung und in den besonderen bergbaulichen Vor schriften geregelt worden ist, wie in keinem anderen Lande oder Staate außerhalb des Freistaates Sachten. Wenn der Herr Abg Lieberafch in seinen Darlegungen die Meinung vertrat, daß der Antrag Langhorst, wie er jetzt vorliegt, keinerlei Schutz für die Bergarbeiter bringe, so hat er damit eine Behauptung ausgestellt, für die er keinerlei Beweiie erbringen kann. (Abg. Schnirch: Das glaubt er auch selbst nickt!) Wer leugnen wollte, daß die Vorschriften, wie sie hier in diesen Richtlinien zufammengesaßt sind, ernen Schutz für den Bergarbeiter darstellen, der ist eben blink». Die Negierung hat ihre Bereitwilligkeit ausgesprochen, für den im Verhältnis zu anderen Ländern nicht umfangreichen Bergbau Sachsens die im Antrag ge wünschte Grubensicherheitskommissionen einzuführen. Es handelt sich bei dem vorliegenden Antrag Langhorst im wesentlichen um Forderungen, die alsRicktliniensürdasin Aussicht genommene Bergarbeiterschutzgesetz dienen sollen. Es ist ja bekannt, daß im preußisa en Landtag und auch rm Reichstag Anträge angenommen worden find, die als Grundlage für die Schaffung eines Reichsberg arbeiterschutzgesetzes dienen sollen; trotzdem hielten wir es für richtig, daß derartige Richtlinien auch vom säch sischen Landtag angenommen werden, tue dann der sächsischen Vertretung im Reichsrat in Berlin zu über weisen wären. Bezüglich des Ergänzungsantrags Lang horst möchte ich bemerken, daß der Wortlaut dieses An trags in bezug auf das Verbot von Doppelschichten un ter gewissen Einschränkungen ander- ausgelegt werden kann, al- eS der Antragsteller selbst will. Es wäre wünschenswert, wenn von selten der Staatsregierung gesagt würde, was mit dieser Einschränkung praktisch gemeint ist. Am Schluß meiner kurzen Ausführungen möchte ich noch betonen, daß wir für den vorliegenden Antrag auf Drucksache Nr. 1603 stimmen werden. Wir hoffen, daß das angekündigte Reichsbergarbeiterschutzgesetz möglichst bald im Reiche zustande kommen wird. (Bravo! b. d. Dem.) Nach dem Schlußwort des Abg. Langhorst (Soz.) erhält das Wort MimsterialrMt De. Kirsch: Auf die Anfrage des Herrn Abg. Günther-Plauen darf ich für die Negierung folgende Erklärung abgeben: Der Antrag Langhorst in der vorliegenden Fassung trifft die Regelung des Ber ühren- von Doppelschichten bei Verunglückten im Berg bau dahin, daß diese Schichten zugelaffen sind mit der