Volltext Seite (XML)
Erwerb-losen, Kleinrentnern oder Kriegsbeschädigten) eine erhebliche Härte für diese bedeuten würde." Wir haben von dieser in der Ausführungsverordnung gegebene Erlaßmöglichkeit schon in den letzten Wochen ausgiebig Gebrauch gewacht, und ich kann ans die Frage des Herrn Abgeordneten Blüher, ob die Regierung auch weiter den 8 18 liberal handhaben will, erklären, daß das selbstverständlich die Absicht der Regierung ist und daß einer Notlage in weitem Umfange Rechnung getragen wird. Aber auch abgesehen von diesem 8 18 der Aus führungsverordnung trisst das in keiner Weise zu, was der Vertreter der Kommunistischen Partei erklärt hat, daß gerade diese Steuer auf die armen und Aller ärmsten gelegt würde. Wer so denkt, verkennt den Sinn der Aufwertungsstcuer; und ich möchte deshalb doch hier über das Wesen dieser Aufwertungssteuer ganz kurz noch einiges sagen. Die Dinge liegen doch so, daß alle in Deutschland einig sind, daß eine allmähliche Anpassung der Mieten an die Preisgestaltung, die sich bei den anderen Pro dukten in Deutschland herausgestellt hat, unbedingt nötig ist, soweit und sobald sie wirtschaftlich tragbar ist. Es ist natürlich ein Unding, daß aus dem ganzen Wirschafts leben ein Gebiet herausgegrissen wird und der Preis zwangsweise so niedrig gehalten wird, daß ganz anormale Verhältnisse entstehen. Darüber also herrscht Einigkeit wohl auch in diesem Hause, daß allmählich die Mieten gesteigert werden müssen. Nun aber war die Frage die, ob man den Ertrag aus der Mictssteigerung dem Hausbesitz zuführen solle, oder ob hier, wo der Hausbesitzer durch die vorzeitige Rückzahlung der Hyporheken einen großen Teil der Lasten ver- loren hat, die auf dem HauSbesitz ruhten, nicht bei der Fmanznot des Staates die öffentliche Hand ;ugreifen soll und einen Teil des entstandenen Ge winnes für die Allgemeinheit mit Beschlag belegen sollte. Das ist durchaus kein unsozialer, sondern »in sozialer Gedanke; denn wenn man die Tinge »nders gehandhabt hätte, würde es bedeutet haben, kaß von allen Kapitalbesitzern in Deutschland nur der Hausbesitz nicht nur seine Substanz erhalten hätte, son dern ihm durch die vorzeitige Rückzahlung der Hypo theken und durch den Fortfall der Hypothekenzinsen auch noch ans einem größeren Besitze eine größere Rente gekommen wäre. Das wäre die Folge gewesen, wenn man die Mietpreisbildung einfach sich selbst überlassen und nach oben Hütte gehen lassen, ohne daß die öffentliche Hand einen Teil des Mehr ertrags für sich in Anspruch genommen hätte. Deshalb ist es durchaus richtig, wenn diese Stener eine Aufwertungssteuer vom bebauten Grund besitze heißt, und es wird sich sehr bald Herausstellen, daß diese Steuer immer mehr diesen Charakter einer Aufwertungssteuer tragen wird, denn sowie die Miet- zinssteucr 20 Prozent übersteigt, sind nach der Stcuer- verordnnng des Reiches, die wir selbstverständlich in Sachsen übernommen haben, alle die Grundbesitzer von einer weiteren Steuer befreit, deren Grundbesitz im Frieden nicht oder nur mit 20 Prozent seines Wertes belastet war. Es wird sich also in Zukunft bei der Steigerung der Mieten — wir sind jetzt schon über 20 Prozent — die Steuer so gestalte», daß der Charakter der Aufwertungsstcuer gegenüber einer reinen Mietzins steuer immer reiner und stärker in die Erscheinung tritt. Teil diese Steuer eine Aufwertungssteuer ist, wird »ran den Bedenken, die der Verband Sächsischer In- dustricller in feiner Eingabe eingebracht hat und die der Herr Abgeordnete Beutler hier noch einmal unter strichen hat, nicht ohne weiteres nachgebcn können, denn Herr Abgeordneter Beutler hat vielleicht über sehen, daß 8 12 Absatz 3 unseres Gesetzes alle in dustriellen Unternehmungen nnr insoweit mit einer Mietzinssteuer belastet, als die Mietzinssteuer höher ist als die Obligationssteuer, die solche industrielle Unter nehmungen aufzubringen haben. Sie werden also nicht, wie der Herr Abgeordnete Beutler sagt, mit doppelter Rute gepeitscht, sondern die Obligationssteuer kommt in voller Höhe von der Mietzinssteuer in Absetzung, so daß eine doppelte Besteuerung durchaus nicht entsteht. Die weitere Eingabe^der Industriellen, daß Gold hypotheken auch dann berücksichtigt werden sollen, wenn sie am 24. Februar noch nicht eingetragen waren, aber schon die Verpflichtung dazu vorlag, wird man in das Gesetz nicht bringen können, wenn man einen anderen Stichtag wählte. Wir werden aber selbst verständlich Billigkeitsgründe anerkennen müssen, wenn eine schon vorher eingegangene Verpflichtung vorliegt, und werden solche Golohypotheken, die noch nicht ein getragen waren, zu denen aber der Besitzer schon verpflichtet war, ebenso behandeln, wie die eingetragenen Goldhypotheken, wenn das wirtschaftlich nötig und billig ist. Die dritte Frage des Herrn Abgeordneten Beutler wegen Befreiung der Kirche für Gebäude, die für Kirchenzwecke benutzt werden, kann ich dahin beant worten, daß in 8 3 Abs. 2 eine solche Befreiung aus gesprochen worden ist, denn die inländischen Personen vereinigungen und Bermögensmassen, die hier erwähnt werden, sind selbstverständlich nicht nur inländische Personenvereinigungen und Vermögensmassen privat rechtlichen Charakters, sondern auch öffentlich-rechtlichen Charakters, so daß in dieser Hinsicht wohl die Bedenken des Herrn Abgeordneten zerstreut sind. Im übrigen bitten wir den Landtag, daß er Aus nahmebestimmungen, wie sie von verschiedenen Seiten beantragt sind, nicht in das Gesetz hineinbringe. Wir werden das Material, das vorgelegt worden ist, nochmals prüfen und werden im übrigen bei der neuen Form der Besteuerung überall dort, wo fich persönliche oder wirtschaftliche Härten bei der Einhebung der Steuern ergeben sollten, durch Stundung oder Erlaß in liberaler Weise vorgehen. Zum Schluß möchte ich noch ein Wort sogen auf den Einwand, der sowohl von der rechten wie von der linken Seite des Hauses der Regierung entgegengebracht worden ist. Ich habe zu meinem Bedauern festgestellt, daß auch der Herr Abgeordnete Röllig sich der An- icht angeschlossen hat, daß eS nicht nötig wäre, raß der Staat seinen Etat balanziert. Meine Damen »md Herren, ich bekenne mich entschieden zu der Auf fassung, daß es außerordentlich nötig ist, daß der Staat seinen Etat balanziert (Sehr richtig! rechts ), weil in diesem Augenblicke, wo auf die stabile Hal tung der Währung alles ankommt, es eine unbe dingte Notwendigkeit ist, daß Staat, Gemeinden und das Reich nicht wieder in den Zustand kommen, daß die Staatsausgaben nur zu einem Teil durch Staatseinuahmen bestritten werden, was zu einer neuen Schuldenwirtschaft führen muß. Ich sehe davon ab, daß im Augenblicke praktisch nicht die Möglichkeit besteht, die StaatsauSgaben durch Auf nahme von Anleihen zu finanzieren, denn der Staat ist nicht in der Lage, jetzt Anleihen aufzunehmen, weil der Kapitalmarkt für Anleihen nicht aufnahmefähig ist. Selbst wenn die Möglichkeit, bestünde, würde ich in keiner Form mich dazu bereit finden lassen können, jetzt von neuem eine Schuldcnwirtschaft anzufangen, und ich bin überzeugt, daß durch Bewilligung der 5 Prozent für den Staat die Möglichkeit bestehen wird, daß wir die Staatsansgaben decken könnten. Denn cS steht nicht o, wie der Herr Abg. Beutler gesagt hat, daß wir in Sachsen nicht daran gearbeitet hätten, bei uns durch eine Verwaltungsreform Ersparnismaßnahmen durch- zuführen, wie sie Preußen durchgeführt hat. Wir haben bei dem Personalabbau nach großen, einheitlichen, organisatorischen Gesichtspunkten eine Reform der Verwaltung nicht nur geplant, sondern auch durch geführt. Es hat eine Kommission von drei Herren, die die Staatsverwaltung außerordentlich gut kennen, wochenlang zusammengcsessen und die Pläne ausge arbeitet, die zur organischen Vereinfachung der Ver- Wallung führen. Es ist damals eine wesentliche Ent lastung unserer Ministerialinstanzen herausgekommen, und zu einem großen Teile sind die Ziele durchgeführt worden, die auch Preußen bei der Verwaltungsreform erreicht hat, die für unsere Staatskasse eine ganz wesent liche Entlastung bringen. Daß neben einer solchen Ent lastung die Dinge, wie der Herr Abgeordnete Bentler hier wohl nur des moralischen Eindrucks wegen an geführt hat, die Ministergehälter und die Zahl der Minister finanziell überhaupt keine Rolle spielen, weiß der Herr Abgeordnete Beutler ja besser als ich. Aber ich wollte hier nur das eine anführen, daß wir in Sachsen nicht irgendwie mehr Steuern erheben, auch diese Aufwertungssteuer nicht mehr erheben als die dentschen Länder, die andere Regierungen haben als die vielgeschmähte Koalitionsregierung in Sachsen. (Zuruf bei den Kommunisten: Sie find alle gleich!) Der Staat Thüringen erhebt schon seit dem l. Juni für Staat und Gemeinden eine Aufwertungssteuer von 18 Prozent, während wir in Sachfen erst n<?ch Genehmigung des Landtages vom 1. Juli ab auf 17 Prozent für Staat und Gemeinden kommen, zu denen noch allerdings 10 Prozent für den Wohnungsbau hinzukommen, während man sich in Thüringen mit einer Quote von 2 Prozent für den Wohnungsbau begnügt. Trotzdem hat Thü ringen seinen Etat nicht balancieren können. Es ist den Herren bekannt, daß infolge von Finanzsorgen der Thü ringischen Regierung der Laitdbmch M thüringer Land tage den Antrag gestellt hat, daß das Land Thüringen sich mit Preußen vereinigen solle. Wir sind also hier in Sachsen nicht steucrfreundlicher und muten unserer Bevölkerung nicht mehr Lasten zu, als die Länder haben, die eine Regierung haben, von der Herr Beutler dem Lande eine wesentliche Erleich terung des Steuerdrucks versprochen hat. Tie Regierung bittet den Landtag, daß er der Not der Zeit gehorchend die Vorlage annimmt, damit er den Staat in die Lage versetzt, seine Aufgaben zu erfüllen. Nach dem Schlußwort des Berichterstatters Abg. Fellisch (Mehrh. der Soz.) und einer tatsächlichen Be richtigung des Abg. Siewert (Kom.) werden die Anträge des Ausschusses teils mit Mehrheit, teils einstimmig angenommen, ebenso der Antrag des Berichterstatters, die Eingaben des Verbandes Sächsischer Industrieller der Regierung als Material zu überweisen und die übrigen Eingaben für erledigt zu erklären. Die Minderheits anträge, einschl. der in der Sitzung gestellten Anträge der Abgg. Siewert (Kom.) und Pagenstecher (Dtschnat.), werden abgelehnt. Punkt 2: Zweite Beratung über die Vorlage Nr. 131, den Entwurf eines Rinderzuchtgesetzes betr. (Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses, Druck sache Nr. 891) und Punkt 3: Anfrage des Abg. Schreiber u. Gen., betreffend veterinärpolizeiliche Maßnahmen bei der Masseneinführung von lebendem Vieh nach sächsischen Schlachthöfen. (Drucksache Nr. 714) werden von der Tagesordnung ab gesetzt. Punkt 4: Zweite Beratung über die Vorlage Nr. 124, den Entwurf eines Zugtiersteuergesetzes betr., mit den Anträgen Drucksachen Nr. 660 und 853 nebst Eingaben 765, 783, 809, 819, 875 — Prüfungs ausschuß —. (Mündlicher Bericht des Nechtsausschusses, Drucksache Nr. 900.) (Bgl. Landtagsbeilage Nr. 98 S. 727 fg.) Der Antrag Nr. 900 lautet: Der Landtag wolle beschließen: I. 1. in 8 1 der Vorlage Nr. 124 im ersten Absatz anstatt der Zahl „24" die Zahl „16", anstatt der Zabl „18" die Zahl „12" zu setzen, 2. den Gesetzentwurf im übrigen samt Überschrift, Eingang und Schluß unverändert nach der Vorlage anzunehmen; H. den Antrag Nr. 660 damit für erledigt zu er- klären; III. den Antrag Nr. 853 abzulehnen; IV. die Eingaben Nr. 765, 783, 809, 819 und 875 (Prüfungsausschuß) für erledigt zu erkläre». Berichterstatter Abg Pagenstecher (Dtsch»at.): Der Rechtsausschuß hat unseren Antrag Nr. 660 dadurch er ledigt, daß er in 81 der Vorlage Nr. 124 die Höhe der Steuer auf ein Drittel der alten Sätze herabsetzte. Leider hat der Rechtsausschuß den Antrag Nr. 853, der mit dieser Vorlage zusammenhängt, abgelehnt. Der Antrag bezweckte, die Regierung zu veranlassen, ein neues Gesetz herauszubringen, welches auf einer ge rechteren Unterlage aufgebaut sein soll, und ver- lange vor allen Dingen einen größeren Landes- auSgleichsstock. Ein Antrag der Kommunisten, die Steuer in gestaffelter Weise nach der Anzahl der Tiere einzuführen, wurde im Ausschuß ebenfalls abgelehnt. Leider konnte auch der Prüfungsausschuß den Eingaben der Pserdebesitzer und Landwirte nicht entsprechen. Der Rechtsausschuß empfiehlt dem Landtag also, das Gesetz nach dem Anträge Nr. 900 anzunehmen. Abg. vr. Troll (Dtschnat): Im Rechtsausschuß ist seitens der Regierung erklärt worden, daß die Zugtier- steuer eine außerordentlich rohe sei. Wir haben uns bemüht, Vorschläge für eine Differenzierung der Steuer nach der Ertragssähigkeit und dem Gespannbedarf der Betriebe zu machen. Die Regierung hat uns aber stets erklärt, daß diese Differenzierung das Einkommen der Steuer wesentlich gefährde, da die Steuer cine Ge meindesteuer sei und dik schwierigen Berechnungen von den Landbürgermeistern nicht vorgenommen werden könnten. Wir schlagen deshalb noch in letzter Minute, nachdem allseitig festgestellt worden ist, daß man eine Differenzierung, wenn sie nicht so schwierig für die Einhebung würde, annehmen würde, vor, wenigstens das obere Gebirge, das außerordentlich geringe Erträge und dabei einen erheblich größeren Gespannbedarf hat, das also in doppelter Weise geschädigt ist, in einer ein fachen Form zu berücksichtigen, indem man nnr V« der zu beschließenden normalen Sätze in dieser Zone ein hebt. Ich beantrage deshalb: Der Landtag wolle beschließen: Im 8 2 der Vorlage Nr. 124 wird hinter dem Worte „ersetzt" als neuer Absatz eingeschoben: In 8 1 desselben Gesetzes wird hinter Abs. 4 folgender Absatz eingcschoben: Mit 3 Vierteilen der vorstehend bestimmten Sätze werden besteuert die Zugtiere landwirtschaft licher Betriebe innerhalb der Amtsgerichtsbezirke Lauenstein, Altenberg und Frauenstein, des amts hauptmannschaftlichen Zweigamtes Sayda, der Kommunalverbände Marienberg, Annaberg, Stoll- berg und Schwarzenberg, der südlich der Bahn linie Chemnitz-Aue-Adorf gelegenen, zu den Kom munalverbünden Auerbach und Oelsnitz gehörenden Teile der Amtsgerichtsbezirke Auerbach und Falken stein, sowie innerhalb der Amtsgerichtsbezirke Schön eck, Klingenthal, Markneukirchen und Adorf. (Bravo! bei den Dtschnat.) Abg. Bertz (Kom.): Die Kommunistische Fraktion hat im Rechtsausschuß entsprechend ihren Ausführungen bei der ersten Beratung eine Staffelung der Steuer vor geschlagen, die aber abgelehnt worden ist. Wir hatten diesen Antrag als Minderheitsantrag aufrechterhalten, er ist aber versehentlich nicht in der Drucksache enthalten. Wir nehmen ihn deshalb erneut hier im Plenum auf und beantragen: In 8 I hinter „Steuerbeträge" die Worte 24 bis Goldmark zu streichen und folgende Worte ein zufügen: , für das zweite Pferd. . . 16 Goldmark - - dritte - ... 20 - - - vierte - ... 35 - und für jedes weitere Pferd. . 48 - Für die übrigen nach dein Gesetz bestimmten Zug tiere: f ür das zweite Zugtier . . 12 Goldmark - - dritte - . . 15 - - - vierte - . . 25 - f ür jedes weitere Zugtier . 36 - Wir glauben, mit dieser Staffel ist es möglich, daß der kleine Landwirt und kleine Fuhrwerksbesitzer in den Städten geschont und ein Ausgleich geschaffen wird, indem die armen Bauern geschont und die Großgrund besitzer schärfer und intensiver bei dieser Steuer ersaßt werden. Da die Tragweite der beiden neugestellten Anträge nicht ohne weiteres übersehbar ist, wird dieser Punkt mit den beiden Anträgen einstimmig an Len Ausschuß zurückverwiesen. Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Beratung über die Vorlage Nr. 139 über den Bedarf von weiteren Mitteln zur Einrichtung von staatlichen Kraft wagenbetriebenwird mit Punkt 10: Zweite Beratung über Kap. 16 (Staatliche Verkehrsunternehmungen und Beteiligung an nichtstaatlichen Verkehrs unternehmungen) des ordentlichen und Tit. 11 (Dar lehen an die elektrische Straßenbahn Loschwitz- Pillnitz, G. m. b. H.) des außerordentliche» Staats- haushaltplans sür 1924. (Mündlicher Bericht des Haus haltausschusses v, Drucksache Nr. 913) verbunden. In der Vorlage Nr. 139, die in sofortige Schluß beratung genommen wird, fordert die Regierung zur Einrichtung von staatlichen Krastwagenlinien unter einem neuen Titel 14 des außerordentlichen Staats haushaltsplans für 1924 1 500000 M. an. (Fortsetzung in der nächsten Beilage.) Druck von B.G. Teubner in IreSoen.