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1924. Nr. 164. Fortsetzung zur Landtagsbeilage . . abgeholfen. Er war ja schon immer daraus angewiesen, seinen Arbeitslüsten auch Wohnungen zu verschaffen im Gegensatz zur Industrie und auch zum Staate, die sie auf die Wohnunatsuche weisen. J<h möchte weiter darauf Hinweisen, daß der Landwirtschaft die Steuer in geringstem Maste zugute kommen wird, denn schon die vorgeschlagene zentrale Verwaltung der Steuer wird zur Folge haben, daß den Großstädten und den großen Orten vorzugsweise die Mittel zur Verfügung gestellt werden, jedenfalls ist die Landwirtschaft bei ihrer angenblick- Irchen Lage überhaupt nicht befähigt, diese Lasten zu tragen. Die der Landwirtschaft zugedachte Steuerlast im Durchschnitt 70 M. pro da beträgt (Hört, hört! bei den Dtschnat.), während Optimisten heute durchschnitt lich den Ertrag pro da mit 20 bis 30 M. festsetzen. Das wird sich ja auch auswirken bei dem Ertrage der Steuer und bei dem Erfolge, den der Herr Finanz- mmister haben wird. Die Auswirkung dieses Antrages wird keine erhebliche sein, denn im großen und ganzen wohnt ja niemand so bescheiden wie die Landbewohner und insbesondere der kleine Landwirt. Es wird des halb ein Akt der Gerechtigkeit sein, diesem unseren kleinsten und fleißigsten Arbeiter auch in dieser Be ziehung entgegenzukommen. Ich bitte Sie, unserem Antrag Folge zu geben. Abg. Röllig (Dtsch. Vp): Der Herr Kollege Kom munist Siewert hat ganz deutlich herausgehoben, daß der Schwerpunkt der Vorlage darin liegt, daß gegen- über der MietzinSsteuer des vorigen Vierteljahres 12 Proz. Erhöhung der Steuer selbst verlangt werden, während man für die eigentliche Miete nur 3 Proz. Erhöhung bewilligt hat, also auf der einen Seite von 35 auf 3« Proz. geht, dagegen die Steuer von 15 auf 27 Proz. erhöht. DaS hat also, daS kann erfreulicher weise festgestellt werden, auch der radikalsten Linken nicht gepaßt. Aber wenn Herr Kollege Siewert dann sortfährt und sagt, wenn man sage, der Hausbesitzer zahle die Steuer, so trifft das nicht zu. Tas erne ist richtig, der Hausbesitzer ist hier wieder der Steuerbüttel für Gemeinde und Staat. Aber wenn man ihm we nigstens soviel geben soll, daß er die zerfallenen und zerfallenden Häuser nur im allernotdürftigsten Maße wieder Herstellen kann, dann wird die Tasche zugenracht; denn cs ist höchst bezeichnend, daß inan gerade die 2 Proz., die ihm für die In standsetzungskosten bewilligt waren, gestrichen hat. Manhält daseigentlichnichtfürmöglichuudwerweitsichtige Wohnungspolitik treibt, muß sagen, ein kurzsichtigerer Be schluß konnte beim besten Willen nicht gefaßt werden. Herr Abg. Blüher hat vollständig recht, wenn er den gesamten Hausbesitz warnt, daß die Festsetzung der Woh nungsmiete aus dem Justizministerium heraus in das Arbeit-- und Wohlfahrt-Ministerium verlegt werde. Da vor möchte ich sehr warnen, denn gerade dort sitzen die Leute, die dem Hausbesitze auch nicht einen Pfennig zukommen lassen werden. Ob die Häuser noch mehr zerfallen, ist ganz gleichgültig, wenn nur keine Miete bezahlt werden muß, dann läuft die Sache. Wenn aber einmal keine Wohnungen mehr da fein'--werden, daun > kann man auch durch Staatszuschüsse iwch so viel be willigen, dann wird man den Wohnbesitz, der jetzt vor handen ist, nicht mehr erhalten können, und ein Verfall gerade des bestehenden Wohnbesitzes ist meiner Ansicht nach daS Allerschlimmste. Wir bringen immer neue Steuern auf für den Wohnungsneubau. Ganz einver standen ! Aber das Notwendigere ist, daß wir die Woh- nungen, die wir jetzt haben, erhalten. Tas geschieht aber nicht dadurch, daß man diesem Hausbesip von heute einfach die Existenz nimmt, daß man auf 20 Proz. wie am 1 April stehen bleibt, obgleich alle Welt weiß, welche gewaltige Erhöhung die Erhaltung und Jnstandhal- ungskosten mit sich bringen. Man sagt, vom 1. April bis heute sei nach dieser Seite hin eine 90prozentige Erhöhung eingetreten. Ich will das nicht als feststehend hinstellen, aber daß die Kosten gewaltig höher sind als bis züm 1. April, darin stimmen wir wohl alle überein! Ich bin Herrn Abg. vr. Dehne sehr dankbar dafür, daß er so liebenswürdige Worte für den Hausbesitz gefunden hat, indem er sagte, wir wollen ihm eine ange messene Verzinsung auch in Zukunft zuterl werden lassen. Aber ich möchte gleich hinzusetzen, man soll nicht so sparsam vorwärts gehen, daß man die, ich möchte sagen, schon bewilligten 5 Proz. abstreicht und auf 3 Proz. zukommt. Tas ist wirklich keine an gemessene Verzinsung, die man dem Hausbesitz billiger weise geben konnte. Ich sagte schon, daß der Hausbcsitz dazu gut ist, die Steuer einzuuehmen. Wenn die Miet zinssteuer durch den Staat von jedem einzelnen Mieter eingehoben werden müßte, so würden, behaupte ich, dadurch Erhebuugskosteu in Höhe von vielen Millionen Mark entstehen. Ich weiß z. B- aus der Stadt Leipzig, daß die Erhebungskosten für die Straßenreinigung und Düngerabfuhrabgabe, die von jedem Mieter einzeln ein gezogen wurde, 200000 M. betrugen und daß man, seit dem diese Abgabe vom Hausbesitz abgeführt wird, diese 200000 M. erspart. Aber für die Verwaltungskosten, für diese Arbeit, will weder die Stadt Leipzig noch der Staat dem Hausbesitzer nur 1 Proz. mehr bewilligen. Das sind ungerechte Verhältnisse. Wenn ich richtig orientiert bin, bekommen die Städte für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer usw., die sie mit für den Staat vornehmen, eine Gebühr. Also meine ich, daß man auch hier wenigsten- für die BerwaltungSspesen dem Hausbesitze, wenn auch keine Bezahlung, so doch einen angemessenen Prozentsatz zubilligeu sollte. Wie gehen andere Staaten in dieser Beziehung vor? Ich glaube, man ist da auf der Seite der Regierung doch nicht so ganz unterrichtet gewesen. Preußen erhebt z. V. vom I.Juli an, wie ich mich geiran versichert habe, 62 Proz. und zwar 42 Proz. Miete und 20 Pro-. Miet- steuer, also ein ganz anderer Satz und ein ganz andere- Verhältms als bei uns. Und unser Nachbarstaat Thüringen erhebt in der Gesamtheit 60 Proz., und zwrr 40 Proz. Miete nnd 20 Proz. MietzinSsteuer. Diese beiden Staaten billigen dem Hausbesitz erheblich mehr zu als wir, und zwar besonders wieder den Jn- standsetzungSarbeiten, während der Staat mit einem bedeutend geringeren Prozentsatz zufrieden ist. Auch muß man doch ganz ehrlich sagen, daß, wenn man diese Steuer in diesem Augenblicke um 12 Proz. hinaus schnellen läßt, das zu den allergrößten Bedenken führen muß, denn von allen Seiten, auch von seilen der Kom munisten ist gesagt worden, daß die heutige Zeit eine sehr schwere Zeit ist. Die Geldmittel- und Kreditnot ist so groß, daß sich viele Werke überhaupt nicht über Wasser halten können. Deshalb wird diese gewaltige Erhöhung der Steuer inr jetzigen Augen blick gerade im umgekehrten Sinne wirken. Wir wer den nicht Steuern hereinbekommen, sondern wir wer den die Steuern für uns lahmlegen dadurch, daß wir die Wirtschaft lahmlegen. Es wäre auch für mich viel fympatischer gewesen» wenn man anstatt dieser gewaltigen Erhöhung lieber einen Fehlbetrag im Budget gelassen hätte, denn ob wir das Bud get balanzieren können bei aller Ausklügelung, die wir vornehmen, ist doch sehr die Frage. Und wenn eS stimmt, was ich gehört habe, daß in den gemeindlichen und staatlichen Kassen mehr Geld liegt als in irgendeiner anderen Kasse, so warne ich nicht nur die Regierung, sondern auch bie Gemeinden vor dieser Politik. Ich meine, wenn das auch noch der Fall sein sollte, dann bitte ich ausdrücklich, lassen Sie diese Gelder, die vielleicht vorhanden sind, und hoffentlich dann in dem Sinne noch anschwellen werden, wieder der In dustrie zugute kommen, indem Sie diese Gelder durch kurzfristige Darlehen und anderes au die notleidende Wirtschaft zurückstießen lassen, an die Wirtschaft aller Kreise von der Landwirtschaft bis zur Industrie. In der Eingabe der Industriellen waren meiner An sicht nach — und ich glaube, daß diese Eingabe der Regierung als Material überwiesen werden soll —, doch recht beherzigenswerte Fingerzeige für die Ge staltung unserer künftigen Wirtschaft. Dabei bittet sie das Finanzministerium, wenn irgendmöglich, auch hier eine Gestundung zu gestatten; die Industrie, die jetzt in einer so schwierigen Lage ist, die ihre Betriebe vielfach still legen muß, die aber dann für diese Räume, in denen die Arbeit ruht, ihre MietzinSsteuer weiter zahlen muß, möge ebenfalls die Vergünstigung haben, daß für diese Räume eine Stundung oder ein Erlaß eingeführt wird. Hier wäre wirklich ein Entgegenkommen möglich, das wir von der anderen Seite ja auch verlangen. Hier stimmen wir der Bemerkung des Herrn Abg. Graupe zu, daß von der MietzinSsteuer entbunden werden sollen Kleinrentner, Arbeitslose, Kurzarbeiter, Kriegsbeschädigte usw. Jetzt ist aber, soviel ich weiß, eigentlich nur die Stundung möglich mit dem Hin weise, daß, wenn einmal die Möglichkeit gegeben ist, diese Steuern doch noch bezahlt werden sollen. Wer ist denn der Verantwortliche? Das ist auch so in die Augen springend. Der Verantwortliche für diese Mielszinssteuer ist und bleibt der Grundstücks eigentümer. Auf den geht also auch noch die ganze Verantwortung über. Man sieht also nur eine Be schneidung seiner Rechte aus der einen Seite und auf der anderen Seite wird ihm auch noch alle Berant- lvvxtung zugeschoben. Das ist keine Gerechtigkeit. Ich will nur hoffen, daß in Zukunft eine gerechtere Be handlung gerade des Vermieters stattfindet, der im Interesse des Staates und der Gemeinden arbeitet. Wenn man jemanden zur Mitarbeit im Staate heran ziehen will, wie man diese Gruppe von Vermietern heranzieht, so muß man ihm wenigstens Gerechtigkeit widerfahren lassen. Tas ist einer der obersten Grund sätze. Darum nicht nur Pflichten, sondern auch Reck te. (Bravo! rechts.) Abg. Noack (Dtsch. Bp.): Die Instandsetzungskosten, die mein Freund Röllig erwähnt hat und die auch Herr Kollege Blüher als zu gering gegeißelt hat, muß auch ich von meinem Standpunkte aus als Sachverständiger als viel zu gering bezeichnen. Wenn man erwägt, daß die Baukosten seit 1914 bis jetzt um 93 Pro;, ge stiegen sind, so wird man wohl einschen, daß es ganz ausgeschlossen ist, daß man mit diesen 20 Proz. noch auskommen kann. Wenn man das umrechnet, so kom men für eine Wohnung, abgerechnet das Material, un gefähr 20 Stunden Arbeitszeit heraus, die der Haus besitzer im Jahre darauf verwenden kann. Wenn Sie bedenken, daß daS Umsetzen eines Ofens heute 108 M. kostet, was im Frieden 55 M. gekostet hat und Sie be kommen für die ganze Wohnung im Jahre 60 M., so averden Sie wohl einfehcn, daß man dann alle übrigen Arbeiten wie Tacheindecken, Anstriche für Türen und Fenster usw. ganz unmöglich für diesen Preis machen kann. Nach 8 28 der Dritten Steuernotverordnung ist aber die Regierung verpflichtet, die Betriebs- und In standsetzungskosten so hoch zu setzen, daß die Sicher stellung des Hauses gewährleistet ist. Tas ist jetzt gan- unmöglich, namentlich, wenn man weiter berücksichtigt, daß der Verfall der Häuser feit 1914 ganz kolossale Fortschritte gemacht hat. Die Häuser sind größtenteils nur noch Ruinen. Wir sollten uns das doch vor Augen halten und sollten die kurzsichtige Politik, die seit dem Kriege in bezug auf die Festsetzung der Höhe der Mieten betrieben worden ist, nicht fortsetzcn, sondern diesen Betrag erhöhen. Ich warne die Regierung da vor, auf diesem Wege fortzuschreiten und möchte unter allen Umstünden ersuchen, bei der nächsten Festsetzung für Instandsetzungskosten einen ganz erheblichen Schritt vorwärts zu tun, denn sonst verfallen die Häuser immer mehr und den Schaden davon hat die Allgemeinheit. Ich möchte dann auf eine andere Sache Hinweisen, die der Regierung noch zur Verfügung steht und wo sie die Lage des Hausbesitzers nach dem Reichsmieten- gesed ohne weitere- bessern kann. Bremen hat schon seit Jahr und Tag 90 Prozent der Frieden-miete für alle gewerblichen Räume festgesetzt. Warum geht man nicht auch auf diesem Wege vorwärts und sucht auf diese Weise die Lage des Hau»besitze» zu verbessern. Warum sollen die Ladeninhaber auf der Prager Straße heute noch diese geringe Miete gegenüber den Friedens- sätzen bezahlen. Sie können ohne weiteres jetzt, wo alles aufs Doppelte gestiegen ist, da- zahlen, was sic im Frieden gezahlt haben. Ich möchte weiter der Negierung zur Erwägung anhcimgcben, ob es nicht einen Weg gibt, diejenigen, die eine große Etagenwohnung besitzen, also bemittelt sind, die durch diese geringe Miete em großes Geschenk einstecken, in irgendeiner Form stärker zu erfassen, da mit diese bemittelten Leute nicht wieder solche Ge schenke bekommen, sondern dem Hausbesitzer dafür zu geben haben, woran sie ihren Nutzen haben. Abg Ventler (Dtschnat.): Ich stehe auf dem Stand punkt, daß au- dieser Suppe der Mietsteuerzinsen denn doch nicht zu viele essen dürfen; wenn jetzt schon der Staat und die Gemeinden und der Hauswirt nnd der Wohnungsbau und die Fürsorge diese Löstet voll nehmen, die ihnen bisher zugeterlt worden sind, ist das gerade genug. Wenn nur aber anfangcn, dem Staat für allgemeine Bedürfnisse, sobald er kommt und sagt, es langt nicht, mein HauShaltplan balanziert nicht, wieder einen Grist in diese Suppe tun zu lasten, so ist das ein ganz gefährlicher Weg. Die Mietzinsen sind zunächst für ben Hauswirt da. Wir haben bi- jetzt zugegeben, daß der Wohnungsbau in erster Linie, Staat und Gemeinde einen sehr bescheidenen Anteil davon bekommen. Tie Fürsorge ist notwendig, die Fürsorge muß Mittel haben, aber die Fürsorgemittel müssen aus allgemeinen Mitteln bestritten werden und nicht aus dem Topfe der Mietzinsen genommen werden. Weiter sind zwei Eingaben der Industriellen zum Vor trag gekommen. Ich halte sie sachlich für berechtigt, glaube aber, da-, was man mit diesen Eingaben ge- macht hat, wird den Industriellen sehr wenig gefallen. Denn daß man sie der Regierung als Material und zur Erwägung überweist, nützt ihnen im jetzigen Stadium unseres Gesetzgebung-Werkes außerordentlich wenig. Tiefes Gesetz wird wahrscheinlich heute zu stande kommen, und das Material wird in die Archive des Ministeriums ruhig niedergelegt werden. Redner geht auf die Eingaben des Verbandes Sächsischer Industrieller näher ein und fährt fort: Endlich möchte ich mich wenden gegen den schönen Abs. 6 des § 9, was ich vergessen hatte. Er ist ein ge setzgeberisches Monstrum. Es heißt da: „Es bleibt Vorbehalten, durch ein besonderes Gesetz die Verfügung über die für den Wohnungsbau be stimmten Mittel anderweit zu regeln", usw. Eine solche gesetzgeberische Verfügung ist noch nie er lassen worden: ich wenigstens kann mich aus meiner fünfjährigen Mitwirkung bei der Gesetzgebung nicht erinnern. Ich will nicht unterlassen, zu erklären, daß ich ein solches Gesetz für unmöglich ansehe. Ich weiß aber auch, wie das Gesetz zustande gekommen ist, cs be deutet, daß ein Kompromiß der Koalition-Parteien im Gesetz verankert werden soll. Wenn wir alle Ihre Kompromisse in der Neunerkommission in unsere Gesetze hineinjchreiben sollen, so wird das nicht gerade zurr Ruhme der sächsischen Gesetzgebung sein. Sie können sich ja einen Notor kommen lassen und Ihre Kompro misse notariell beurkunden und mit Konventionalstrafen ausstatten lassen. Aber daß wir unsere Gesetzgebung' verschlechtern sollen durch solche überflüssige, sinnlose Bestimmungen (Lachen bei den Dem.), das sollten Sie uns eigentlich nicht zumutcn. Fiuanzmiuister l>r. Reinhold: Tie Herren Vertreter der Oppositionsparteien haben der sächsischen Regierung bei diesem Gesetz, wie nicht anders zu erroarten war, teils ihre Unfähigkeit, teils ihre Bolksseindlichkeit in genügendem Maße attestiert. Ich möchte für die Re gierung erklären, daß wir diesem l^esetz von vornherein durchaus nicht besonders sympathisch gegenübergestanden haben, und wir haben durch einstimmigen Beschluß de- sächsischen Gcsamtministeriums in Berlin bei der Be ratung der Dritten Ltcuernotverordnung gegen die so genannte Mietzinssteuer unser Beto eingelegt und haben die Reichsrgierung besonders auf dem Weg der direkten Besteuerung, eventuell der Erhöhung der direkten Einkommensteuer hingewiesen (Hört, hört!), und zwar haben wir das deshalb getan, weil wir geglaubt haben, daß die MietzinSsteuer bis zu einem gewissen Grade den Abbau der Preise in Gefahr stellen würde und von neuem instationisthche Momente in sich birgt. Nachdem aber das Reich die Länder und Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfes und der Kosten der neuen Aufgaben, die durch die Tritte Ltcuernotverordnung den Ländern und Gemeinden zugewicsen worden sind, auf diese Steuer zurückgcdrängt hat, waren wir ge zwungen, auch in Lachsen diese Steuer ausznschöpfen; und wir haben uns bemüht, bei der Lteuervorlage, die wir gemacht haben, die sozialen Momente so sehr wie möglich zu berücksichtigen. Das geht zunächst daraus hervor, daß die Steuernotverordnung des Reiches vor schreibt, daß der 10. Teil des Aufkommens aus der MietzinSsteuer zum Wohnungsbau verwendet werden soll. Das würde bei den Steuersätzen von Sachsen be deuten, daß wir nur 2,5 Prozent der Frieden-miete zum Wohnungsbau aufzuwenden hätten. Da wir in Sachsen überzeugt sind, sdaßZ der Wohnungsbau eine der dringendsten Aufgaben de- Landes ist, sind wir weit über diesen Satz hmausgegangcn weisen volle 10 Prozent nach den Beschlüssen der Kommission dem Wohnungsbau zu und marschieren damit mit Pr ußen zu sammen an der Spitz« aller deutschen Länder im Auf wand für den Wohnungsbau. Wir haben weiter durch die Ausführungsverordnung, die wir am 13. Mai zu der damaligen Notverordnung erlassen haben, und die auf da- Gesetz mit einigen Abänderungen übernommen werden wird, dafür gesorgt, und zwar durch j 18, daß auch die Einhebung dieser Steuer sozial gehandhabt wird. Dieser § 18, der vielleicht vielen der Herren und Damen nicht bekannt ist, lautet folgendermaßen: „Die Steuerbehörden werden ermächtigt, die Steuer für vermietete oder verpachtete Grundstücke zu erlaßen, soweit der Grundstückseigentümer die an teiligen Steucrbeträge von den Mietern nicht er langen kann und die Beitreibung der Steuer von den Mietern nach § 4 der Notverordnung im Hin blick auf deren persönliche Verhältnisse (z. B. von