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und Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1Z Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung. L Die Controlversammlung der in der Stadt und im Gerichtsamtsbezirke Frankenberg beurlaubten Reservisten und Landwehrleute, so wie der zur Disposition der Ersatz-Behörden und der zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften findet am «. November 187V Vorm. 10 Uhr und Nachm. 2 Uhr auf dem Schießhause zu Frankenberg statt. Die betreffenden Mannschaften haben sich zur bestimmten Stunde auf dem Controlplatze mit Urlaubspaß einzufinden. Besondere ävrdres werden nicht auSgegeben IVI« vi 8«I»»t»vi» Besitzer von Orden oder Ehrenzeichen haben solche anzulegen. o Jedes ungerechtfertigte Außenbleiben wird nach Vorschrift des Gesetzes bestraft. Dispensationsgesuche sind rechtzeitig unter Anfuge eines die Behinderung beglaubigenden Ältestes des Stadtrathes beziehendlich des Ge meindevorstandes bei dem betreffenden Bezirks-Feldwebel anzubringen. Anträge auf Dispensation von Angestellten find von der vorgesetzten Behörde an das Bezirks-Commando zu richten. Frankenberg, den 6. October 1876. Königliches Bezirks-Commando. Puscher, Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur, . Bekanntmachung. An Stelle des mit Tode abgegangenen Herrn Bürgermeisters Meltzer in Frankenberg ist Herr Bürgermeister Kuh« daselbst zum Abgeordneten der gedachten Stadt für die Bezirksversammlung des Bezirksverbandes Flöha gewählt worden und wird Solches gemäß der Bestimmungen in 8 20 der Ausführungsverordnung zum Behördenorganisationsgesetz vom 21. April 1873 andurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Flöha, am 24. October 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Weiffenbach. Z. Bekanntmachung. Nach 8 17 der revidirten Städteordnung sind diejenigen Gemeindemitglieder zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt, welche 1) die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das fünsundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, - . 5) eine directe Staatssteuer vou mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schul-Anlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder n) im Gemeindebezirk ansässig sind, oder l») daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o) in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimm berechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigte« Gemeindemitalieder, welche männlichen Geschlechts sind, ») seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 6) mindestens neun Mark an directen Staatssteuern jährlich entrichten. Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet sind, werden hierdurch aufgefordert sich bis spätestens zum 1. November dieses Jahres bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 Mark an Rathsstelle unter Mitbringung des Geburtsscheines oder Taufzeugnisses anzumelden. Hierüber machen wir alle zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigten Personen darauf aufmerksam, daß diejenigen, welche in die Listen, für die diesjährige Wahl der Stadtverordneten eingetragen sein wollen, sich bis spätestens zum 1. November d. I. zu melden haben. Frankenberg, am 21. October 1876. * DerStadtrath. — In Vertr.: Stephan, St.-R. Bekanntmachung. Der IV und letzte Termin der diesjährigen Communanlagen ist bis zum 1 November dS. IS. an unsere Stadtsteuereinnahme (Rathhaus II. Etage) abzuführen. Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß gegen Diejenigen, welche sich am 8. November dS. IS. noch mit Anlagen in Rest befinden, alsbald mit der Erlassung von Zahlungsauflagen verfahren werden wird. Frankenberg, am 24. October 1876. Der Stadtrat h. In Vertr.: Stephan, St.-R. Einladung. AILItHvvvI», den 1. November d. Js., als dem Tage der Einweisung und Verpflichtung des Herr« Bürgermeister Kuh« wird zu Ehren desselben und in Gegenwart hoher Regierungsbeamter im Saale des Gasthauses zum schwarzen Roß hier ein Festmahl stattfinden, zu welchem die Bürger- und Einwohnerschaft Frankenbergs mit Umgegend nur hierdurch mit dem Ersuchen um zahlreiche Betheiligung und mit dem Bemerken eingeladen. wird, daß das Festmahl Punkt 1 Uhr Mittags beginnt. . . , Zeichnungen auf Couverts nimmt der Oberkellner des erwähnten Gastharkses bis spätestens 30. October d. Js., entgegen. * Frankenberg, am 25. October 1876. DerStadtra t h. In Vertr.: Strlpha«, St.-R.