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-VW ' «t'^Ä i5^ Frankmüerger Rachrlchtsblatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Gerichtsamts und des Stadtraths zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. 8» beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Vom Landtage. In der ersten Sitzung dieser Woche, am Mon tage, blieb die Erste Kammer bei ihrem ableh nenden Beschlusse bezüglich des Gesetzes über die weitere Ausführung des die Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Land wehr betreffenden Reichsgesetzes, wonach ein auf Sachfen entfallender Antheil der Kriegsentschä- digungsgelder in der Höhe von 434,232 M. zu jenen Beihülfen den Bezirksverbänden über wiesen werden soll, stehen. (Die Zweite Kam mer hatte dies Gesetz am 7. April mit einigen Aenderungen und Zusätzen angenommen.) Dar nach erledigte die Kammer eine Anzahl Petitio nen, darunter die des landwirthschaftlichen Kreis vereins im Erzgebirge und des Rathes der Stadt Leipzig, welche beide sich auf das Ver fahren bei Effenbahnexpropriationen beziehen, die sie der Regierung zur Kenntnißnahme über wies, und die der Schornsteinfegermeister des Landes um Einführung fester Kehrbezirke und von Meisterprüfungen für Stadt und Land, die sie wie die jenseitige Kammer auf sich be ruhen ließ. Die Zweite Kammer überwies in ihrer Sitzung vomgleichen Tage eine Nachforderung von76O,OOO M. für den Hoftheaterbau und das Decret, durch welches die Genehmigung der Stände zum An käufe der Hainichen-Roßweiner Eisenbahn um den Preis von 1,460,000 M. nachgesucht wird, an die Finanzdeputation. Zur ersterwähnten Nachforderung bemerkte Abg. Günther, daß bei diesem Bau Verhältnisse zu herrschen scheinen, die, gelinde gesagt, als eine ungeheure Verwir rung bezeichnet werden müßten. Verantwort lich sei dafür der eigentliche praktische Leiter des Baues, welchem man die Vollendung desselben daher nicht überlassen dürfe, wenn man nicht neue Überschreitungen gewärtigen wolle. Abg, vr. Gensel erinnert daran, daß die von -ihm be fürworteten Anträge bei der ersten Besprechung dieser Angelegenheit, falls sie angenommen wor den wären, alle diese Unannehmlichkeiten hätten verhindern können. Abg. vi-. Pfeiffer bittet, bei der Berathung der Vorlage in Erwägung zu ziehen, ob nicht die Stadt Dresden nunmehr endlich zu den Kosten für das Hoftheater her anzuziehen sei, da es sich jetzt namentlich nur noch nm innere Decoration und Sicherung ge gen Feuersgefahr handle. Abg. Richter-Tha randt schließt sich diesem Wunsche an. Finanz minister v. Friesen erinnert gegenüber den Wor ten Gensel's auch seinerseits an die nicht ange nommenen Anträge der Regierung, welche gar nicht die Absicht gehabt habe, einen großen mo numentalen Bau hinzustellen, welche ferner eine Concurrenz habe ausschreiben wollen u. s. w. Alles das sei abgelehnt worden. (Wir kommen gelegentlich auf die Sache zurück. D. Red.) - Zur Vorlage betreffs der Hainichen-Roßweiner Eisenbahn ist zu bemerken, daß die Bedingun gen der Erwerbung folgende sind: Der Staats- fiscus verzichtet auf seine aus dem Betriebe der Bahn herrührenden Forderungen, soweit sie nicht durch die hinterlegte Caution gedeckt werden, und erwirbt die Bahn mit allem Zubehör, frei von allen Schuld- und Pfandverbindlichkeiten, für 1,460,000 M. Die Gesellschaft hat alle ihre Schulden aus eigenen Mitteln zu decken und namentlich die Befriedigung der Prioritäts gläubiger nachzuweisen. Die Regierung macht die Genehmigung des Kaufs schließlich davon abhängig, daß, da die Deckung der Zinsen des aufzuwendenden CapitalS voraussichtlich noch auf eine längere Reihe von Jahren aus den Er trägnissen der Bahn nicht zu erwarten ist, über die Deckung dieses Bedarfs durch Steuern eine Vereinbarung mit der Landesvertretung erzielt wirb. — Ohne Debatte beschloß hierauf die Kammer gemäß dem Anträge ihrer Deputations mehrheit, das Nachpostulat für die Oberrech nungskammer abzulehnen und die Regierung zn ersuchen, dem nächsten Landtage wiederum dm Entwurf eines Gesetzes über Reorganisation der Oberrechnungskammer vorzulegen. Der Gesetz entwurf über den Schutz der Waldungen gegen schädliche Jnsecten wurde mit einigen Abände rungen, deren wesentlichste der Wegfall der An zeigepflicht der Waldbesitzer ist, angenommen und schließlich bezüglich der abweichenden Be schlüsse der Ersten Kammer zu dem Anträge des Abg. Lehmann über die Form der Eidesleistung beschlossen, bei den früheren Beschlüssen stehen zu bleiben. In der Dienstagssitzung erledigte die Erste Kammer die bezüglich des Gesetzentwurfs über die höhern Unterrichtsanstalten zwischen beiden Kammern bestehenden Differenzen, indem sie bei den meisten derselben den jenseitigen Beschlüssen beitrat und nur einige wenige dem Vereinigungs- Verfahren überwies. Den von der Zweiten Kammer angenommenen Antrag des Abg. Starke- Mittweida auf Berechtigung der Inhaber des Reifezeugnisses der Realschulen erster Ordnung zum Studium der Medicin lehnte die Kammer einstimmig ab. > In der Zweiten Kammer begründete am Dienstag Abg. Lehmann die von ihm und Ge nossen eingebrachte Interpellation: ob die Staats regierung beabsichtige, der Leichenverbrennung auch in Zukunft grundsätzlich Widerspruch ent gegen zu setzen (wie bei dem Richter'schen Falle, bei dem sie sich auf eine Verordnung von 1580 stütze). Die Frage der Leichenverbrennung selbst will er nicht erörtern, er wünscht nnr, daß ge rade in Sachsen sich die Regierung gegenüber einer Frage von dieser Tragweite nicht länger stillschweigend verhalte. Sachsen gerade müsse, da es politisch maßgebend nicht mehr in die Ver hältnisse eingreifen könne, es sich angelegen sein lassen, in Culturfragen die Initiative zu ergrei fen, zumal einige der hervorragendsten Vertreter dieser Reformidee unserm Vaterland« angehören. Minister v. Nostitz-Wallwitz erklärt, er werde die Interpellation in der nächsten Sitzung he- Bekanntmachung. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aller hier aufhältlichen Kinder, welche im Jahre I8V4 geboren find und bei welchen die Impfung auS einem gesetzlichen Grund unterblieben oder zu wiederholen ist, werden unter Bezugnahme auf die Vorschriften des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 hiermit aufgefordert, mit ihren Kindern Freitag, den IS. Juni dsS. IS., Nachmittag« 3 Uhr im Saale des Webermeisterhauses hier zu erscheinen oder in diesem Termine die Befreiung von der Jmpfpflicht durch ärztliche Zeugnisse nach zuweisen. Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder, deren Kinder oder Pflegebefohlenen der behördlichen Aufforderung ungeachtet ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung im Revisionstermine: Freitag, den 23. Juni dsS. IS., Nachmittags 3 Uhr entzogen geblieben sind, werde»: nach § 14 des angezogenen Gesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Frankenberg, am 14. Juni 1876. Der Stadtrat h. . Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Berichtigung der Communanlagen auf den l. und II. Termin d. Js. wird hierdurch mit hem Be merken in Erinnerung gebracht, daß gegen die Restanten in Kürze das Executionsverfahren eingeleitet werden wird. Frankenberg, am 14. Juni 1876. Der Gtadtrath. — Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Diejenigen Pachter von CommuNgärten, welche sich mit den diesjährigen Pachtzinsen noch im Rück stand befinden, werden andurch aufgefordert, ihre Reste nunmehr alsbald und spätestens bis zum 22. Juni dsS. IS. an die Stadtkasse zu berichtigen. Hierbei werden zugleich die Pachter von communlichen Feld- und Wtesenparzellen darauf aufmerksam gemacht, daß die bezüg lichen Pachtzinsen längstens bis zum 30. Juni dsS. JS. abzuführen sind. Frankenberg, am 14. Juni 1876. DerStadtrath. Meltzer, Brgrmstr.