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Bezirksanzeiger Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich Ij Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Stauß'schen Antrag der Regierung zur Kennt- Man nimmt an, daß der ver nißnahme zu überweisen. Zuletzt wurde das pold'schr Knabe verunglückt ist. lezieht, auch auf die städtischen Beamten bis um Erlaß des beantragten besonderen Gesetzes ür dieselben Anwendung finden soll. Die Kam mer beschäftigte sodann der Bericht der Finanz deputation über den Antrag des Abg. Stauß auf Errichtung von drei neuen Seminarien, zwei für Lehrer, eins für Lehrerinnen, und Einstellung der Summe von 630,000 M. hierzu ins Bud get. Veranlaßt haben den Antrag: die für 1874 unbesetzten 416 ständigen, 103 Hilfslehrer stellen, zusammen 519 offene Lehrerstellen, der Fehlbedarf von 45 Lehrkräften pro Jahr, den die Lieferungen der Seminare nicht decken können, die in einem Dekrete ausgesprochene Ueberzeu- gung der Regierung, daß drei Seminare wirklich nöthig find und die noch gar nicht erwähnte fortwährende Zunahme der Bevölkerung. Die Deputation hat sich über den Antrag nicht eini gen können, die Mehrheit wollte denselben der Regierung zur Kenntnißnahme überweisen, eine Minderheit zur Berücksichtigung, eine zweite Minderheit zur Erwägung. Fahnaner hielt den Plan für finanziell unannehmbar und wünschte, daß die Regierung auf andere Mittel sinne, um dem Lehrermangel abzuhelfen. Kultusminister v. Gerber wies darauf hin, daß es sich um einen Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. OertlicheS und Sächsisches. A Frankenberg, 24. Mai. — Ueber die heute Abend im „Bürgeraarten^ und morgen Abend im Saale des „Roß" con-^ certirenden Künstler berichtet das Localblatt der § Nachbarstadt Hainichen: „Hier hat man es mit zwei factisch geschulten Künstlern zu thun, Herr-- Bujatti entwickelte während mehrerer Stunden vor einem kleinen Auditorium eine Kraftfüll»,? seines Tenors, sein Begleiter eine Virtuosität ! seines Spieles, wie solche selten ist." Vom Landtage. Die parlamentarische Thätigkeit eröffnete auch in dieser Woche die Zweite Kammer am Mon tag. Sie nahm zuerst den Bericht ihrer Rechen- fchastsdeputation über -den Reservefond der könig lichen Sammlungen, Her zum ersten Male der Controls der Landesvertretung unterliegt, ent gegen, wie den anderweiten Bericht derselben Deputation über den Rechenschaftsbericht für 1872173. Hierbei wurde der von der Deputa tion in Uebereinstimmung mit der Ersten Kam mer gestellte Antrag, „daß künftig die im Aus gabebudget bewilligten Summen ohne dringende Nothwendigkeit nicht überschritten werden mögen", zum Beschluß erhoben, nachdem Abg. Kirbach den Wunsch ausgesprochen, daß dieser Antrag auch auf das Einnahmebudget ausgedehnt würde. Hierauf wurde der in der Freitagssitzung bei Berathung des Gesetzes über die höhern Unter richtsanstalten wegen Gleichheit der Stimmen unentschieden gebliebene Antrag des Abg. Starke- Mittweida: die Regierung zu ersuchen, beim Bundesrath dahin zu wirken, daß mit der Er langung des Reifezeugnisses einer Realschule l. Ordnung das Recht verbunden werde, Medicin zu studiren, mit 31 gegen 20 Stimmen ange nommen. Ohne Debatte ließ die Kammer als dann gegen eine Stimme die Petition der städ tischen Collegien zu Weißenberg um Gewährung einer angemessenen Entschädigung für Aufhebung des dortigen Gerichtsamts auf sich beruhen. In Bezug auf die Petition des allgemeinen sächsi schen Lehreroereins, die Einführung eines Bibel auszuges betreffend, bittet Abg. v. Ehrenstein, dem Beschlusse der Ersten Kammer beizutreten und die Petition auf sich beruhen zu lassen. galionen aufgehoben werden sollen, ebenso nach einiger Debatte das Postulat von 5200 M. zuk Begründung einer mit dem pathologisch-chemischen ? Laboratorium an der Universität in Leipzig zu» verbindenden Anstalt zur Untersuchung von Trink- Z wässern und zur Vornahme anderer sanitäts- polizeilicher Untersuchungen, auch der Beschluß A der Zweiten Kammer über Maßnahmen zur Für» Z derung der Heranbildung praktischer Heilgehülfen Z und Chirurgen. an Herr« Feuerfourier Klöden abzugeben. Frankenberg, am 24. Mai 1876. augenblicklichen vorübergehenden Nothstand han dele und daß man den Bedürfnissen des Landes in Zukunft werde genügen können, wenn man über die nächsten zwei, drei Jahre hinwegkomme. Nach längerer Debatte beschloß die Kammer, den Stauß'schen Antrag der Regie Dekret wegen des Ankaufs der Sächstsch-Thürin- . gischen Bahn (Gera-Plauen) durch den Staat « ohne ZMcussion der Finanzdeputation zur Be- richterstättung überwiesen. Der Kaufpreis für ! die Bahn soll einem jährlichen Reinerträgniß von 480,000 M. entsprechen, oder 66j pCt. ihres Z jetzigen Werthes betragen. Mit Hinzurechnung Z von 2,808,825 M., welche die gänzliche Boll- H endung der Bahn erfordern wird, würde dieselbe I dem Staat im Ganzen 14,328,825 M- kosten, M oder 250,810 M. per Kilometer. Di« Bahn > Ä ist nach den Ausführungen der Regierung t« H gutem Zustande und einer bedeutenden Verkehrs- H entwicklung fähig. Die Regierung glaubt, mit ziemlicher Sicherheit behaupten zu können, daß., h bereits in nächster Zeit die Vortheile des AN- kaufs der Bahn die Opfer überwiegen werden, welche oerselbe dem Staate auferlegt. Die Erste Kammer hielt am Dienstag Sitzung H und berieth in derselben den Etat des Ministe- Ä riums des Innern. Sie bewilligte die einzelnen M Postulate in der Hauptsache in Uebereinstimmung H mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer. Ab« ß gelehnt wurde u. A. der Antrag der ZwejW' H Kammer, der Staatsregierung zur ErwäaUM . B zu geben, ob die amtshauptmannschaftlicheN DMWW — Zu dem in Nr. 59 erzählten Verschwin»- den des Knaben Lippold aus Werdau ist b«- zj richtigend zu bemerken, daß angestellte Erörte-q rungen ergeben haben, daß das in Begleitung-) eines Bettlers gesehene Kind wirklich diesem ge» § hörig ist nnd der Mann selbst, wie er angegeben,^ aus Mehltheuer stammt und kurz vorher im Hi-H sigen Äerichtsamte. eine Strafe verbüßt hat.H Man nimmt an, haß der verschwundene Sch ¬ ein Privatrechtstitel entstehen könne. Der De- mtationsantrag wird angenommen, der Oehl- chlägel'sche mit 52 gegen 5 Stimmen abgelehnt. In der Dienstagssitzung gelangte zunächst ein königliches Dekret zur Verlesung, nach welchem er Schluß des gegenwärtigen Landtages nach mer vorläufigen Prüfung des Standes der Be- rathungen für Mitte Juni in Aussicht genom men ist. Sodann erledigte die Kammer in Schluß- >erathung den Gesetzentwurf über die Schonzeit der Rebhühner fast ohne Debatte nach den An trägen des Referenten v. Könneritz. Das Ge setz erhält die Ueberschrift: „Gesetz, die Schon zeit der jagdbaren Ttziere betreffend." In 8 1 heißt es: „Gegenstand des Jagdrechts sind ferner hin nicht mehr: die Lerchen, Drosseln und alle kleineren Feld-, Wald- und Singvögel, zu wel chen jedoch Rebhühner, Wachteln, Becassin.en und Schnepfen, sowie die klsineren-Maubvägel und alle Würgerarten nicht zu'rechnen sind." Hierauf folgte die Schlußberathung über die Resultate des Vereinigungsverfahrens bezüglich des die Regelung der Verhältnisse der Civilstaatsdiener betreffenden Gesetzes. Die Kammer genehmigte sämmtliche Vorschläge und beschloß, daß das Ge setz, soweit es sich auf das Disziplinarverfahren Gegen 10 Stimmen beschließt aber die Kammer, bei ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben, der die Frage der Einführung eines Bibelaus zuges der Regierung zur Erwägung überträgt. Letzter Punkt der Tagesordnung war die Schluß- berathung über die die Vertheilung des Hütten gewinns auf das Jahr 1873 betreffende Peti tion der Grubenvorstände in dem Bergrevier Frei berg, welche die Deputation auf sich beruhen zu lassen empfahl, während Abg. v. Oehlschlägel dieselbe der Regierung zur Berücksichtigung ab geben und den entstehenden Aufwand auf das außerordentliche Budget überweisen wollte, da seit 1861 die Gruben einen Aniheil am Rein gewinn der Hütten erhalten haben, für 1873 aber das Finanzministerium den durch das Ver schmelzen ausländischer Erze entstandenen Gewinn in Abzug gebracht habe. Von andrer Seite wird entgegengehalten, daß ein Vertrag zwischen Re gierung und Grubenvorständen niemals existirt habe und aus einer Vereinbarung, zwischen Re gierung und Ständen über das Budget niemals Bekanntmachung Die Mannschaften der vormalige« Bürgerfeuerwehr werde« von hen^e Ihrer Verpflichtung, bei Branden in der früher geordneten Gintheilung zu erscheinen, hiermit enthoben «nd, gleichwie die etner Abtheiluug der jetzigen Pflichtfeuerwehr angehürenden Mannschaften, aufgefordert, die noch in ihrem Besitz befind lichen früheren Dtenstzetchen (Blechschtlde), sowie andere Abzeichen bis spätestens A «Riini «I «»8