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. FatLe de«mnt. Tu M das früher erliyfene Gesetz wegen Aufnahme der Baarzah- lungen aufheben und das Budget des Kriegsmi- UisterS um 15 Millionen Mark reduciren. Die Justizkommission des Repräsentantenhauses hat sich für ein Amendement zur Verfassung erklärt, welches die Präsidentschaftsperiode auf 6 Jahre verlängert, die Wiederwahl eines Präsidenten aber verbietet. OertliKeS und Sächsisches. Frankenberg, 17. Januar. — Herr Cantor Seyrich in Mittweida, ein Sohn unsrer Stadt, ist vom dasigen Stadtrath -um städtischen Kirchen-Musikdirector ernannt worden. Nach officiellen Quellen veröffentlicht das Büreau der Dresdner Handels- und Gewerbe kammer nachstehendes Verreichniß derjenigen auf Markrechnung lautenden Noten deutscher Zettel banken und Corporalionen, welche vom 1. Ja nuar d. I. ab zu Zahlungen im deutschen Reiche bez. im Königreich Sachsen verwendet werden dürfen, woran sie aus der deutschen Bank- und Münz-Gesetzgebung einige für den Zahlungsver kehr gültige Bestimmungen heraushebt, welche zur Vermeidung von Benachtheilignngen und Geldstrafen besonders wiffenswerth sind: 1)Jm gejammten Reichsgebiete diirfen zu Zahlungen verwendet werden die auf Beträge von 100 Mark und darüber lautenden Mark-Noten der Reichsbank (die auf 50 Thaler und auf Mehrbeträge in Thalern lautenden Noten der vormaligen preu ßischen Bank haben ausnahmsweise bis auf wei tere Verfügung im Verkehr noch Gültigkeit), der badischen Bank, bairischen Notenbank, Bremer Bank, Breslauer städtischen Bank, Chemnitzer Stadtbank, Cölnischen Privatbank, Danziger Privatactienbank, Frankfurter Bank, Hannover schen Bank, des Leipziger Kaffenvereins, der Commerzbank in Lübeck, Magdeburger Privat bank, Provinzial-Actienbank des Großherzog- thums Posen, Sächsischen Bank zu Dresden, Bank für Süddeutschland zu Darmstadt, Wür- tembergischen Notenbank. Alle diese Noten müs sen sämmtlich sowohl von der Reichsbank als von allen übrigen unter 1 aufgeführten Banken zu ihrem vollen Nennwerthe in Zahlung ge nommen werden, bei den Bank-Zweiganstalten aber nur dann, wenn dieselben in Städten von mehr als 80,000 Einwohnern ihren Sitz haben. Zu einer Auswechslung gegen Baargeld sind nur die betreffenden Haupt- und Einwechslungs kaffen der Emmissionsbank verpflichtet. — 2) Nur innerhalb des Königreichs Sach sen sind zu Zahlungen verwendbar die Noten der landständischen Bank zu Bautzen, der Leip zig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie, der Leip ziger Bank (wegen Aufgabe des Notenemissions rechtes nur bis zum 30. Juni 1876). Diese letzteren 3 Sorten Noten dürfen zur Leistung von Zahlungen außerhalb Sachsens nicht ver wendet, somit auch nicht nach außersächsischen Orten in Zahlung gesandt werden. Zuwider handlungen gegen diese gesetzliche Bestimmung werden nach tz 56 des Bankgesetzes mit Geld strafen bis zu 150 Mark bestraft. — 3) Alle übrigen (unter 1 und 2 nicht aufgeführten) No ten deutscher Zettelbanken oder sonstiger Corpo- rationen sind bis auf weitere, im Reichsgesetzblatt erfolgende Veröffentlichungen zu Zahlungen in Sachsen nicht verwendbar; dieselben dürfen bei der unter 2 am Schluffe angegebenen Geldstrafe zu Zahlungsn nur in und nach demjenigen (außersächsischen) Staate gebraucht werden, wel cher die Äefugniß zur Ausgabe der betreffenden Noten ertheilt hat. Der Umtausch solcher No ten gegen Münze oder Papiergeld (Verkauf beim Banqmer) unterliegt diesem Verbote nicht. Ob und wann eine nachträgliche Einlösung der mit hem 31. December v. I. präcludirten Thaler- hanknoten stattfinden wird, Hängt bei den mei ¬ sten B'aüken von de« bet bevorstehen den Generalversammlungen ab; bis dahin find dieselben werthlos. Das Lpz. Tgbl. schreibt: Aus Dresden em pfangen wir eine Mittheilung, die ganz gewiß bei der steuerzahlenden Bevölkerung in den Städ ten sehr angenehm berühren wird. Die Finanz deputation der Zweiten Kammer hat danach auf Grund der Ergebnisse der Staats-Finanz-Ver waltung im letzten Jahre, die sich ziemlich gün stig gestaltet haben, die Ueberzeuguna gewonnen, daß ohne neue Steuern in der nächsten Finanz periode auszukommen sein wird, ja daß die bis her erhobenen Steuern vollauf genügen, und sie hat deßhalb beschlossen, an die demnächst wieder zusammentretenden Kammern den Antrag zu richten, vorläufig von der Erhebung der Ein kommensteuer ganz abzusehen. Selbst bei den ländlichen Mitgliedern der Finanzdeputation soll sich die Anschauung befestigt haben, daß die Ein kommensteuer auf Grund der bisherigen Er hebungen und Vorbereitungen schwerlich durch zuführen sein werde. Auf Grund des Gesetzes über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden sind im Jahr 1876 an Vergütung pro Mann und Tag zu gewähren: mit Brod ohne Brod a) für volle Tageskost . . 80 Pf., 65 Pf., b) für Mittagskost ... 40 „ 35 „ «) für Abendkost .... 25 „ 20 „ ä) für Morgenkost ... 15 „ 10 „ Wie der „Dr. Anz." hört, wird das Garde reiterregiment auch fernerhin trotz seiner Um wandlung in ein Kürassierregiment die Benen nung „Gardereiterregiment" führen; hingegen erhält das 2. schwere Reiterregiment künftig den Namen „König!. Carabinierregiment". Sattel und Pelzschabracken bleiben für alle sächsischen Reiterregimenter die früheren. Ein entsetzliches Verbrechen ist in der Nähe von Steinbach (zwischen Grimma und Borna) verübt worden. Ein Eisenbahnarbeiter, angeb lich Wikowski aus dem Posenschen, sollte vom Gerichtsamte Grimma nach Borna überführt werden, und werde der Aushilfsbeamte Müller aus Borna mit diesem Transport beauftragt. Jedenfalls aus Mitleid mit dem Arrestanten unterließ es Müller, den Ersteren zu schließen, und trat mit ihm fesiellos den Weg an, als plötzlich in der Nähe jenes Dorfes der Wikowski (so ist zweifellos anzunehmen) den Transporteur überfallen und erdrosselt, danach aber das Weite gesucht hat. Der arme Müller hinterläßt eine Frau und drei Kinder. Selbstverständlich sind alle Maßregeln ergriffen, um des Thäters, der in den dreißiger Jahren stehen soll und nur wenig Deutsch verstehen will, habhaft zu werden. Das Befinden des Mannes in Knauthain, welcher durch seine Frau mit einer Axt so schwer verletzt wurde, läßt hoffen, daß derselbe seine volle Gesundheit wieder erhalten wird. Die Frau selbst ist noch nicht aufgefunden worden, und es ist wohl anzunehmen, daß ihr Leichnam unter dem Eise festgefroren ist. In der in voriger Woche schon erwähnten Landesversammlung der sächsischen Socialdemo krat m war auch der Antrag gestellt worden, eine Petition an den Landtag wegen Gewährung des allgemeinen directen Wahlrechts bei den Landtags- und Gemeindewahlen zu richten/ Trotz lebhafter Befürwortung seitens Bebel's und anderer Redner wurde indessen über die Ange legenheit zur Tagesordnung übergegangen. Der Aba. Geib betonte in der Versammlung, wie wichtig es sei, rechtzeitig Wahlfonds zu bilden, und theilte bei dieser Gelegenheit mit, daß der Vorstand der socialdemokratischen Partei an je dem Ersten des Monats 600 Thlr. zu Agita tionszwecken und mehr als die gleiche Summe im Laufe des Monats noch zu diesen und ähn lichen Zwecken auszahle. Tage-geschichte ''' Deutsche« Sketch. Der preußische Landtag ist am Sonntag Vor mittag 11 Uhr durch den Vicepräsidenten des Staatministeriums, Finanzminister Camphausen, eröffnet worden. Die von dem Minister ver lesene Thronrede ist im herkömmlichen geschäfts mäßigen Tone gehalten und bietet für außerpreu ßische Kreise nur etwa folgende Stelle von all- gemeinerem Interesse: Der auf Handel und In, dustrie lastende Druck hat zum Bedauern der Staatsregierung auch bei uns noch nicht aufge hört. Bei den gesunden Grundlagen, auf wel chen trotz der vorgekommenen Ausschreitungen der vaterländische Gewerbfleiß beruhet, darf die Zu versicht gehegt werden, daß es der Arbeitsamkeit und der stets bewährten Thatkraft des preußi schen Volkes gelingen werde, auch die Schwierig keiten der gegenwärtigen Lage in nicht ferner Zeit zu überwinden und Handel und Industrie neuer Blüthe entgegen zu führen. Die Staats- Einnahmen für das Jahr 1876 haben zwar nicht so hoch, wie in den letzten Jahren, veranschlagt werden können, aber die Mittel reichen aus, um die Statsverwaltung in bisheriger Weise zu füh ren und auf manchen Gebieten die Fonds, welche namentlich der Pflege der geistigen Interessen und der Förderung des Wohlstandes dienen, reicher zu dotiren. Das Generalpostamt hat bestimmt, daß von nun an nicht mehr als drei Packete zu einer Begleitadreffe gehören dürfen. Auf Anordnung des Reichseisenbahn amts sind sämmtliche Eisenbahndirectionen angewi esen wor den, die Eisenbahnschaffner der verschiedenen Linien mit fortlaufenden Nummern zu versehen, welche sie in deutlich erkennbarer Weise an den Mützen zu tragen haben. Veranlassung zu dieser Anordnung, die im Publikum jedenfalls gern acceptirt wird, ist der Umstand gewesen, daß ein Passagier, der sein Billet einem Schaffner zum Coupiren gegeben, letzteres nicht wiedsr zurückerhalten und auch der Schaffner nicht be stimmt ermittelt werden konnte. Das abscheuliche Verbrechen in Bremerhaven hat viele Blätter und wohl alle Kreise mit der Frage beschäftigt, welche Strafe Thomas ver diente, und auch vielfach das Verlangen nach einer Verschärfung der Strafgesetze rege gemacht. Dem gegenüber verdient folgende Auslassung des berühmten Staatsrechtslehrers v. Holzendorff die allgemeinste Beachtung: „Wird irgendwo ein schweres Verbrechen begangen, so erfolgt in der Regel ein Aufschei der Entrüstung und ein Verlangen nach Steigerung der Strafgesetze. Indem die Strafgesetzgebung diesen instinktiven Forderungen nachgiebt, beweist sie den stärksten Mangel an Einsicht. Die Wissenschaft hat, da sie im Stande ist, die Wirkungslosigkeit der quantitativ gesteigerten Abschreckungsmittel dar- zuthun, auf solche Ausrufungszeichen der er schreckten Gesellschaft ebensowenig zu achten, wie der Chirurg auf den Schmerzensschrei des Pa tienten bei der Durchführung einer begonnenen, nothwendigen Operation. Augenblicklich scheinen viele Politiker in Deutschland dadurch beunruhigt, daß keine Todesstrafe auf die von Thomas in Bremerhaven vollbrachte Missethat gesetzt ist. Würde Thomas die That unterlassen haben, wenn sie mit Todesstrafe bedroht gewesen wäre? Dieser selbe Thomas, der durch nichts in der Welt überführt worden wäre, wenn er nach der Explosion aus seiner Kajüte ans Land gestiegen, schoß sich eine Kugel selbst vor den Kops, weil seine That mißlungen war. Wie man gegenüber solchen schwersten Verbrechen von Abschreckung reden kann, ist unbegreiflich. Wäre die Todes strafe abschreckend, so müßte doch eine Hinrich tung sozusagen für eine Woche vorhalten. Der unermüdliche Secretär der englischen Howard- Gesellschaft, Herr Tallock, berichtet aus neuester Zeit Folgendes: Im Anfang dieses Jahres I wurden in Liverpool drei Verbrecher hinterein-