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1888. Sonntag, den 30. September. H 229. EWWWWss Amtsblatt der Lönigl. Amtahmplmmmschast MH», des Linigl. Amtsgericht« mit de« Stadtrats t» 60 Classe 4, 5, 6, 7 80 I, 2. 3 »eivdt ivorlesung' cedigt. - aberg. >, durch !, durch : UM chaeliS- >7; Hnr 'stelgesch. Srschelnt täglich, «II Ausnahme der 8-nn- und Festtage, «tends sstr den sol- gendcn Tag. - HnU vierteljährlich >M. so M«.. anmalstch d» Psg>, Einzel < Nrn. d Pf». vestellungen - nibme« alle Past eastallen, Postbrien and di« Ausgabe stellen de» Taze- blattes an. edoteu: l August . ehel. 4. Kröpily«, Reinhard ahn, und Gottfried iz. Tochter irwiesa. «dienst. — Zilh Kuhn g. Friedr rb. Rudolf Fabrikarb. !s Stmtzs. >e« Bäckn« na, T. dt« a, T. dt« Emil, S. in Odem. Weiß in tlma Herr- in Chew- u. Slmh». rn, August r Kindbett- IV Eintreibung. Rückständiger Schulgeld wird durchs Zwangsvollstreckung b-igetrieben. Suserate ward«» > «tt , Wg. für M galten« «dorw» »alle berrckn«. . »«tra, «bmwlliiert«imdt» »ellartsche Jus«« I «ach hesonder«« , Tarif. fttr dt« I-wetlt^ «beiid^tumriter dt» dormtüag» ra W^ dörfchen, h, T. - ax Rein- bermfirs. , T. - Hermann lie Anna it Riarie Zeder« h., t,.B. u, loser«, B. Bekanntmachung. Mit dem 1. Januar 1889 treten in Bezug auf die Erhebung veS Schulgeldes in der Stadl Frankenberg folgende Bestimmungen in Kraft: Äezirksa^^ Bekanntmachung. Der 2. Termin der Einkommensteuer ist am 30. September dieses Jahres Wg und pünktlich an unser« Sladlsteuereinnahme zu berichtigen. Frankenberg, am 14. September 1888. Der Rath. »r. jlkaenbler, Brarmstr. U. SSWe Kuligmerks - VerilssstüchekM, IV (Dliviuirlt»). Gemäß ß 30 und 31 des G-nossenschasiS. Statut» wird den Genossenschafts- Mitgliedern hiermit zur Kenntniß gebracht, daß der S-ettousvorstand der Seclion IV vom 1. October d. I. ab au» folgenden Mitgliedern besteht: 1) Baumeister in Chemnitz, Vorsitzender, 2) ,, »n>» Vorg» in Chemnitz, 1 Stellvertreter d-S Vorsitzenden, 3) SchieferdeckerMster Vr1«ÄrteI» «Lvltvrit, in Chemnitz, 2. Stelloertretec des Vorsitzenden, 4) Baumeister O. V. 8teln«rt in Chemnitz, 5) „ o«rl ^tiliuwian in Stollberg, 6) Steinmetzmeister IVIIIi«!»» ^k. HVekvr in Hilbersdorf, 7) »l«I»»r«l in Firma r. 4. Köhler L IX, in Ch-mnitr. Bezüglich der Vertrauensmänner und deren Bezirke bemerken wir daß bierue eine Veränderung nicht stattgefunden hat und daß die Vertrauensmänner oleick»-i«ia Chemnitz, den 25. September 1888. Kafsenverwaltung. Die Verwaltung der Schulkasse wird mm Stadtrathe nach dms-lbtn Grund- sätz-n, nach welchen die Stadtrasse verwaltet wird, durch den /»r erstgedachte Kaffe angestellten Beamten geführt und sind die alljährlich abzulegenden Schulkaffenrech nungen dem Schulausschuffe zur Prüfung vorzulegen, worauf dieselben der und Richtigstellung seilen» der BezirkSschulinspection, sowie dem ""rschriftsM Moniturverfabren seilens der Stadtverordneten, von welchen sie nach Erledigung der dagegen gezogenen Erinnerungen richtig zu sprechen find, unterliegen. „ DtuckexMplare von vorstehenden Bestimmungen sind von jetzt ab gegen Euegung des Selbstkostenpreises in unserer Sladlsteuereinnahme zu beziehen. Frankenberg, am 25. September 1888. DerRath. »r. Kaeubler, Brgrmstr. H. Bekanntmachung. Ja Gemäßheit von Z 7 Ler Verordnung de»-Königlichen Ministeriums deS In- mm vom 2l. Juli 1888, Maßregeln zum Schutze gegen die Trichine,.krankhe,t bei den Menschen brir., wud hiermit bekannt gemacht, daß von der unterzeichneten Königlichen MSHauptmannichaft " ° , i^leiicher uud Restaurateur Hermann Emil Pönisch in Dittersbach a» Trichiuenfchauer für die G mnnden Dittersbach u> o Reudörfchen, ,owie . di- auf Weiteres auch für JrberSdorf in Pfl cht genommen worden ist und daß sitz hierdurch die Verpfl chtung derTrichmen- Wuer Böttger in Frankenberg für Dittersbach und Böhme m Frankenberg für Rmbörfchen euedigt hat. Königliche Amlshauptmannschaft Flöha, am 27. September 1888. v. Gehe. P Bekanntmachung. Das Königlich« U^terfteurramt befindet sich vom 1. October dieses Jahres ab Freiberger Strafte Nr. 88>t7V, I. «tage. Königliches Untersteueramt Frankenberg, am 29. September 1888. Hendel, Se.-L. Schulgeld für Kinder hiesiger Einwohner. 8 i- DaS Schulgeld wird nach folgenden Sätzen erhoben: 6.— einfache t - , (0)i „ 8.40 mittlere f Volksschule > jährlich. „ 30.00 höhere Mädchenschule (4)j DaS Schulgeld ist unaufgeford«rl in monatlichen Raten voraus zu bezahlen. Für einen FortdildungSschüler sind 4 Mark, sür den Besuch der Fortbildungsklasie da höheren Mädchenschule, welche nur bei Betheiligung von mindestens 6 Schülerinnen gebildet wird, 50 Mark jährlich an Schulgeld zu entrichten. 8 2. Für die mit Beginn des Schuljahres «intretenden Kinder wird daS Schulgeld immer vom 1. April ab berechnet. Beim Austritt mit Ablauf des Schuljahres ist US dis 3U März zu-b«zahl«n. Es macht daher keinen Unterschied, ob der'Begitm ober der Schluß LeS Schuljahres vor oder nach diesen Terminen erfolgt. Bei Aufnahme od«r Abgang außer der Zeit ist der betreffende Monat voll zu echnen, wen« die Aufnahme in der «tsten, der Abgang in der letzten Hälfte geschieht, ährend im umgekehrten Fall« Schulgeld für dm Monat, in welchem Ausnahme oder Abgang erfolgt, nicht erhoben wird 8 3 Vergünstigungen. ErziehungSpflichtige, welche mehr als 3 Kinder in di« «infach« und mittlere Mchule schicken, Haden nur sür 3 Kinder Schulgeld zu bezahlen. In den Genuß des unentgeltlichen Schulunterrichts treten stets die ältesten inder eine» ErziehungSpflichtigen. In der höheren Mädchenschule, deren Fortbildungsklasse, der allgemeinen Fort- ildungSschule und in der FrauenarbeilSschul« werden keine Vergünstigungen gewährt, uch kommen Schüler und Schülerinnen dieser Abtheilungen bei Berechnung der Ver- ünstigung«» nicht in Betracht. 8 4. Den Kindern der an der hiesigen Bürgerschule angestillt gewesenen, aber pen- ionirlen oder verstorbenen Lehrer kann im Falle des nachgrwiesenen Bedürfnisses chulgeldsreier Unterricht durch den Schulausschuß verwilligt iverden. 8 5. Für schulpflichtige Kinder, welche durch Privatlehrer oder im Hause unterrichtet erden und deshalb die hiesigen Bürgerschulen nicht besuchen, ist die Hälfte des sür u Ädiheilung derselben f-stgesetzleu Schulgeldes an die Schulkasse zu entrichten 8 6 Für schulpflichtige Kinder, deren Eltern Unterstützung aus der Armenkasse er- alten, kommt das Schulgeld in Wegfall. , 8 7. Ist ein Kind durch länger als drei Monate dauernde Krankheit am Schulbesuche Hindert, so kann der Schulausschuß auf Ansuchen der betreffenden Eltern od-r Er- Her einen Erlaß oder Ermäßigungen des laufenden Schuljahres eiulreten lassen. 8 8. Kindern im 9. Jahre des Schulbesuchs kann durch Beschluß des Schulausschusseö r das 9. Schuljahr eine Befreiung vom Schulgelde gewährt werden. Bekanntmachung. Auf Grund der Registratur vom 22. September P88 ist am heutigen Tage st» Handelsregister für den diesigen LmrsgerittSdezirk für die Firma: MoritzPfeffer kory in Frankenberg, Zweigniederlassung derselbe« Firma in DreSd«» väs Fofium 244 rröffner und als Inhaber Herr Kaufmann Friedrich Monts Pfefferkorn in Dresden eingetragen worden. Königliches Amtsgericht Frankenberg, am 28. September 1888. Wiegand. Seidler. Leichte. - xt: Mach z u. EiM 2. stündig«! Nrünert in e Ebersdorf, uszvgler i" Aart Auga? lugust, 13 24 in der einfachen (0) i Volksschule, 30 „ „ ., mittleren (v) i der höhere« Mädchenschu^ ^), 50 „ imderFottbfid.mg-kl°sseder^ Für einen Fortbilduchsschüler sind jährlich 4 Mark Schulgeld ,u enincyien. H - ans Gunuersdorf. Schulgeld für Riader vom Gute Renbau « ... 8 9. au« GunnerSdorf unter- Die Schulgeldsätze kür Kinder vom Gut« Neubau liegen vertragsmäßiger Regulirung. Sonstige AuSwSriige. 8 lO. . «,«» hiesige« Schulbezirks Für Kinder von Erziebunqspflichtigeu, die außerhato der Aufnahme wohnen, sind außer einer Einschreibegebühr von 3 M« r, «chulgtldereinnahme zu entrichten ist, jährlich an Schulgeld portofrei an die hiesige zu zahlen: