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162 Frankenberg, Rek a n irtmach uag rc., wo darunterliegende Knochen das Tieferschneiden Der S r a d t r a t b. Meltzer, Bürgermeister. >< Die auf den jedem Hundert verhin durch Daher Außst Waffe nüttel Alle l auch ; ML nem t und v Aetzen furcht, äugen Giftee nie so Woch, die C Zeit l Fr welch vom Dorf selbe Hart, osens Seite men; am n ger s< leicht selbst Bette gerett nackte sowie Entst S weise einer gräbr welch auf l unsre licht« gehör Neuz mein Umg« und > viele eine abzuschlagen gewesen ist. am 26 März 1857. storbene hatte 2mal das Kohl'sche Mittel genommen. Es ist mir dteß abermals, ein Beweis, daß dieses Mittel als Präservativ gegen die Hundswuth völlig unwirksam ist, dennoch" habe mehr als zwanzig Fälle gesehen, wv nach »dem .Gebrauche dieses Mittels die Wasserscheu ausbrach. Ich kenne aber auch kein in neres Mittel, welches diesen Anforderungen entspräche. Nur von der äußerlichen Behandlung und zwar nicht durch Ausschneiden der Bißwunde, sondem durch das Axtzen derselben mit lug. Kali eapstics oder avick. nitricum habe ich stets günstige Erfolge gesehen. Beim Ausschneiden der Wunde ist es möglich, daß man, besonders an Stellen, wo man nicht tief genug - § Am 20. - März ist in unsrer Nähe, in Dittersbach, der grauenhafte Tod durch die Wasserscheu nach dem schneiden kann, z. B. am Schienbein, an den Fingern Bisse eines tollen Hundes voraekommen. Der Ver Dse BWmtzlMg vm Gustav Ernefti in Chemnitz, Markt Nr. 18, empfiehlt sich zu prompter Ausführung aller im Buch- und Kunsthandel vorkommenden Aufträge ange legentlichst, und sind bei derselbe« alle literarischen Erscheinungen, gleichviel wo oder von wem angekün- digt, zu gleichxrr Preisen zu habe«. O e r. t t i ch e s. Frankenberg, 24. März. Ler schon mehr- sack «rwAmK. unglückliche Vorgang aus jüngster Zelt in' Dittersbach hat unserm? vielerfahrnen und hochverdienten Könsgh Bezirksarzt, Hrn. vi-. Wer ner, Verlässung'gegeben, uns nachstehenden Auf satz zur Veröffentlichung freundlichst mitzuthcilen. Wir, und gewiß die mehrsten Leser mit uns, find dafür von ganzem Herzew dankbar. V Seh. , Wohlgememter Nath. Termin Ostern l. I. fälligen Brandversicherungsbeiträge an - - 6 4 oZ. von der Versicherungssumme 'sind vom " L. April l. I. Tagen bei Vermeidung executivischer Zwangsmaßregeln an Herrn Einnehmer Höppner Das Königliche Gerichtsamt daselbst -.Gensel. -7"--" - LekLuntmLoliuux Nach § 76 und 77 Ler Heurrordnung bringen-wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in der Zeit vom I. April bis zum 3V. Juni 1837 zur Lieferung ; der Bespannung für die Landspritze verpflichtet sind: Herr Führwerksbesitzer John, .- Fuhrwerksbesitzer Poch, Fuhrwerksbesitzer Lange in No. 235, X Fuhrwerksbesitzer Thiele, - Bräuereipächter Franz^Eckelmann, Frau Fabrikbesitzerin Amali?tzSchubert, - Lohngcschiwbesitzerin Seeliger. Wir bemerken hierbei, daß diejenigen, welche sich vorgedachter Verpflichtung entziehen, nach tz 78 der Feuerordnung in eine Geldstrafe vcm "5 Thlv. ; Verfällen. l. Fra^krndkrg- am 26: März 1857.' : . ' : : De w::: S ta d t r a t h. MelHer, Bürgermeister. -aw, binnen 14 gdzuführen. Frankenberg, am 23. März 1857. r - ... z» r - — . .. , , , . schäften bri^,^dereN'Gesitth um Erlaubniß zu Abhaltung von Tanzmusik am gedachten Festtag hier