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Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 81. Sonnabends, den 4. November. 1854. Bekanntmachung. Fast täglich kommen Nachrichten von Schadenfeuern zu uns und es vergeht keine Woche, in welcher nicht Feuerschein den Horizont geröthet hätte. Kaum haben wir die Sammlung für die Abgebrannten zu Jöhstadt und Sebnitz geendigt so stehen wir schon an der Nothwendigkeit, für die ebenso Unglücklichen in Geyer und Zöblitz zu milden Gaben auszusordern. Doppelte Vorsicht erheischen solche Unglücksfälle und mahnen nur um so dringender an das Elend, das auch über unsere Stadt kommen müßte, wenn FeuerSbmrH auch sie heimsuchen würde. Wir hoffen daher zuversichtlich, daß es Niemand an der nvthigen Aufmerk samkeit und an der unausgesetzten Vorsicht mangeln lassen wird und daß Jeder mann das Seine thun wird, um Feuersgefahr zu verhüten. Hauswirthe und Familienväter haben sich darum die fortwährende Beaufsichtigung der Hausräume und die allabendliche Revision in denselben zur Regel zu machen. Namentlich aber machen wir auch aus unsere früher» Anordnungen aufmerk sam, wonach insbesondere ein Jeder darauf bedacht sein soll, daß Streichzünd hölzchen re. auf eine solche Art aufbewahrt werden, daß sie Kinder« durchaus nicht zugänglich find und Kindern dergleichen auch nicht ver kauft Werden dürfen und bitten, daß ein Jeder sich's zur ersten Pflicht mache, in dieser Beziehung aus die Seinen, wie aus Andere strenge Aufsicht zu halten. Nachlässigkeiten und Zuwiderhandlungen werden der strengsten Ahndung unterliegen. Frankenberg, den 2. Novbr. 1854. Der S t a d t r a t h. Stöckel, Brgrmstr. ÜvkaimtmaeltmiZ. Vom Gesetz- und Verordnungsblatte dieses Jahres ist erschienen: