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— 359 — Zwei Pfennige ' von jeder Steuereinheit bis längstens / - . , den 14. November d. I. . . pünktlich abzuführen, hierbei aber zugleich der zut Bestreitung des Administrationsaufwandes nöthige, auf Beschluß der Stadtvertretung von dem König!, Hohen Finanzministerium zugestandene Aufschlag von I Procent oder - - — - 3 ^Z- vom Thaler des Gesammtsteuerbetragds zu berichtigen, .und wird dies hiermit bekannt gemacht? . .e... ' . . . Frankenberg, den 28. October 1846. Der Rath daselbst^ Pörzler, Bürgermeister. Bckanntmachiilig. Der zweite Termin der Gewerbe- und Personalsteuer ist längstens bis zu dem 28. November d. I. abzusühren und machen wir dies mit dem Bemerken bekannt, daß etwaige Säumige sich es nur selbst zuzuschreiben haben, wenn sie.die Nachtheile der von der Steuerbehörde abgesendeten militäri schen Exemtion treffen. - - ? ' ' Frankenberg, den 4. Novbr. 1846. Der Rath der Stadt Frqnkenberg. . " Pörzler, Bürgermeister. Bekanntmachung. Künftigen , Neunten dieses Monats, - Nachmittags 2 Uhr, sollen die Erdhaufen an der Altenhainer Gaffe, ingleichen die Kirschbäume beim Zwinger parthienweise an Ort und Stelle verauctionirt werden, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die" Verkaufsbedingungen an Ort und Stelle eröffnet werden. , Frankenberg, den 5. Novbr. 1846. Der Rath der Stadt Frankenberg. - - Pörzler, Bürgermeister. ? Bekanntmachung. Sonnabends, den 14. dieses Monats, - Vormittags II Uhr, soll der noch vorhandene Rathsbusch parcellenweise auf 8 Jahre zur Urbarma chung als Feld gegen Meistgebot an Rathsstelle ausgethan werden, als wozu pachtlustige Bürger hierdurch eingeladen werden. ... 7 Frankenberg, den 5. Novbr. 1846. ' Der Rath der Stadt Frankenberg, - Pörzler, Bürgermeister, i Bekanntmachung. -Zn Folge der Firmen- und Procura-Ordnung, welche mit dem 17. Septbr. d. I. in Kraft ge treten ist, haben alle Inhaber eines kaufmännischen Geschäfts hierjelbst binnen 2 Monaten, also bis 17.- dieses Monats, bei 10 Thlr. Strafe, welche von 30 Lagen zu 30Tagen um 5 Lhlr. — - — - zu erhöhen ist, ihre Firmen und die, Dritten, etwa ertheilte Vollmacht (Procura) persön lich beim Rache anzuzeigen. - ' ? '' ' Indem wir die Geschäfts-Inhaber hiesiger Stadt hierdurch darauf aufmerksam machen, bemerken wir zugleich, daß derartige Anmeldungen für die nächste Zeit, vom 9. bis mit II., 13. bis mit 17. dieses, zu Erpeditionstagen an RathSexpeditionsstelle Vormittags von II bis 12 Uhr, und Nachmit tags von 3 bis 5 Uhr zu Protokoll genommen werden." Frankenberg, den 3. Novbr. 1846. ? . . Rath.der Stadt Frankenberg. -- .. . - Pörzler^ BürgermMer.^^