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834 Präsident deS RcichSkanzlcramtS StaatSminister Hofmann: E» ist nicht Sitte der Verbündeten Regierungen, sich an Len Debatten über Wahlprüfungen zu betheiligen. Wenn aber Angriffe aus die Regierungen gemacht werden wie so- eben, wenn vom „fortschreitende» Imperialismus'' gesprochen wird, so sind sie berechtigt und verpflichtet, Stellung zu neh men. Wenn ein Beamter von dem Rechte Gebrauch macht, da« er al« wahlberechtigter RcichSbürger hat, wenn er in seinem eigenen Namen als Privatmann auftritt, so ist die« Liecht auch früher von Beamten in Anspruch genommen worden, und an diesem Rechte muß auch heute sestgehalten werden. Solange der Beamte nicht seine amtliche Eigen schaft einmischt, darf er sich a» der Wahlagitation bethei ligen, und eine solche Agitation darf nicht den Grund ab geben, die Wahl für ungültig zu erklären. (Beifall rechts.) Abg. Frhr. v. Hecreman: Ich bedauere, daß ein Mitglied der WahlprllfungScom- mission gegen den von dieser Commission gestellten Antrag sich im Plenum ausspricht und sogar einen Gegenantrag stellt. Wir haben diese Commission immer al« einen Ge richtshof betrachtet und von jedem Parteistandpunkte ab gesehen, und dieses Gefühl wird durch den Gegenantrag auf unangenehme Weise verletzt. Zur Sache muß ich sagen, daß der Landrath als Beamter, nicht als Privatmann auf getreten ist; es liegt also ein Misbrauch des AnUe« vor. Hr. Minister Hofmann meint, jeder Beamte darf seine An sicht in solcher Weise kundgeben; ich möchte doch wissen, ob «r diese« Recht auch zugibt sür Beamte , welche sich gegen die Regierung aussprechen. Es liegen Präcedenzsälle vor, in denen der Reichstag die Wahl wegen solcher amtlichen Beeinflussung cassirt hat, und ebenso müssen wir uns auch heute entscheiden. Abg. v. Schöning: Daß Mitglieder der Wahlprüfungscommission gegen den Majoritätsbeschluß derselben sich im Plenum aussprechc», ist nicht neu und erklärt sich dadurch, daß diese Mitglieder in der zu discutirenden Angelegenheit am besten orientirt find. Ich bestreite, daß Präcedenzsälle im Sinne des heute von der Commission gestellten Anträge« vorliegen. Im heutigen Falle bin ich übrigens der Ansicht, daß eine amt liche Beeinflussung nicht vorliegt; die Thätigkeit de« Land raths, welche übrigens auch wir nicht billigen, war eine durchaus referirende, und ich möchte daher bitten, zumal die bisherige Praxis der Commission nicht zur Seite steht, den Antrag derselben abzulehnen. Abg. Windthorst-Meppen: Rechllich ist dagegen nicht« zu erinnern, wenn Mitglieder der Wahlprüfungscommission sich im Plenum gegen deren Antrag aussprechen; ob es zu thun sei, ist freilich Geschmacks sache. Daß im übrigen eine unerlaubte Wahlbeeinflussung vorliegt, ist nicht zu bestreiten. Da« Verfahren des Land- rath«, welcher in amtlicher Qualität gehandelt hat, ist durch- «uS unzulässig, zumal jeder weiß, was es für die Kreis- eingesessenen bedeutet, sich dem ausgesprochenen Willen des Landraths zu widersetzen. Die Wahl ist also meiner An sicht nach zu cassiren. Hierauf wird die Wahl deS Abg. Schön in na mentlicher Abstimmung mit 191 gegen 84 Stimmen für ungültig erklärt. . , , Das Haus tritt in die erste Berathung des Gesetz entwurfs über die vorläufige Einführung von Aende- rungen des Zolltarifs ein. Diese ersten beiden Para graphen lauten: 8. 1. Eingangszölle von bis dahin zollfreien Gegen ständen und Erhöhungen bestehender Zölle, wegen deren Einführung dem Reichstage ein Gesetzentwurf zur Beschluß fassung vorgelegt ist, können mit Zustimmung des Bundes- rathes und des Reichstages durch Anordnung des Reichs kanzlers vorläufig in Hebung gesetzt werden. tz. 2. Der Antrag auf Ertheilung der nach 8. 1 er« forderlichen Zustimmung des Reichstages bedarf nur ein maliger Berathung und Abstimmung. Der Reichstag kann nach absoluter Stimmenmehrheit beschließen, daß die Be rathung und Abstimmung an demselben Tage stattfinden soll, an welchem der Antrag schriftlich eingebracht ist. Präsident des Reichskanzleramts StaatSminister Hofmann: - Das Zollgesetz vom 1. Juli 1869 enthält im Art. 11 die Bestimmung, daß Abänderungen des Zolltarifs in der Regel mindestens acht Wochen vor dem Inkrafttreten be kannt gemacht werden sollen. Diese Fassung des Gesetze« läßt erkennen, daß man damals schon von der Ansicht auS- ging, c« würde unter Umständen nicht möglich sein, die regelmäßige Frist von acht Wochen innezuhalten. Solche Fälle, daß die Frist abgekürzt werden muß, um das Gesetz feinen Zweck erreichen zu lassen, liegen besonders dann vor, wenn es sich um die Einführung neuer oder um die Er höhung bestehender Zölle handelt und zu befürchten steht, daß ohne eiue rasche Inkraftsetzung de« Gesetzes durch eine Mehreinfuhr weit über den regelmäßigen Bedarf hinaus die Zolleinnahmen, die man für das Reich gestellt, in Frage gestellt werden und die Wirkung des Gesetze« durch eine auf Speculation beruhende Mehreinfuhr aufgehoben werde. Ein solcher Fall liegt in diesem Augenblicke vor, denn cö unterliegt keinem Zweifel, daß die Zwischenzeit zwischen den Beschlüssen des Reichstages und dem Inkrafttreten des .Gesetze« benutzt wird, um weit über den Bedarf hinaus noch unter den bestehenden geringern Zollsätzen Waaren in großer Menge einzuführen, die künftighin höher besteuert werden. Diese Beobachtung hat die verbündeten Regierungen veranlaßt, Ihnen den vorliegenden Gesetzentwurf in. Vor schlag zu bringen, allerdings nicht in der Absicht, denselben lediglich in Beziehung auf solche Gegenstände Wirksamkeit zu geben, um die es sich bei der jetzigen Zollreform handelt. Die Regierungen sind vielmehr von der Ansicht aüsgegangen, daß e« sich empfiehlt, eine allgemeine Einrichtung zu fressen, die auch in zukünftigen Fällen benutzt werden kann. Wenn wir uns darauf beschränken wollten, etwa den im Zollvereinsgesetz vorgesehenen Termin »u beschränken und «in Gesetz mit seiner Publication sofort in Wirksamkeit treten zu lassen, so würde da« keineswegs den beabsichtigten Erfolg haben. Es bleibt un« dnrchau« nicht« andere« übrig al» eine provisorische Einführung der neuen, resp. erhöhten Zollsätze, ehe noch das neue Zolltarifgesetz in Wirksamkeit gesetzt werden kann. ES ist früher bereit« von dieser Stelle »m« daraus hingrwiesen worden, wie die Speculation sich der Sache bemächtigt hat, und wie namentlich zu befürchten steht, daß eine enorme Menge von schottischem und eng lischem Roheisen eingesührt werden wird, wenn nicht der Speculation ein Riegel vorgeschoben wird. Wie weit diese Speculation geht, dafür gibt e« einen neuen Beweis. Dem Herrn Reichskanzler liegt zufällig das Circular einer Firma aus Lübeck vor — ich will sie nicht nennen, um ihrer Speculation nicht Vorschub zu leisten —, worin e« heißt: „Der bevorstehende Zoll auf Holz und die gegenwärtigen billigen Holzpreise veranlassen mich, bei Ihnen anzusragen, ob Sie geneigt sind, ehe der neue Zolltarif in Kraft tritt, sich sür einige Zeit mit fertigen schwedischen Thüren zu versehen" — folgt eine außerordentlich billige Preisnotirung. So weit geht die Speculation, um die jetzigen niedrigen Zollsätze noch möglichst auSzunutzen. Einem solchen Streben entgegenzittreten, ist nicht bloS ein Gebot der Klugheit, weil un« sonst die Vortheile de« neuen Tarifs zum Theil ent gehen, sondern auch eine Forderung der Gerechtigkeit, weil diejenigen, die aus irgendeinem Grunde von einer der artigen Speculation keinen Gebrauch machen können, sonst entschiede» benachtheiligt werden würden zu Gunsten der andern. Ich darf annehmen, daß der Gedanke des Gesetzes im großen nnd ganzen Ihre Billigung finden wird, es kann nicht Ihre Absicht sein, Ihre Beschlüsse in der zweiten Lesung sofort ausbeutcn zu lassen durch speculative Einfuhr nnd damit die Wirkung des Gesetzes abzuschwächen. Hat nun der Grundgedanke des Gesetzes Ihre Billi gung, dann wird es auch nicht schwer sein, sich über die Modalitäten und die Mittel zu verständigen, die nothwendig sind, um die Zollreform unverkürzt durchzuführen. Ich will jetzt in der allgemeinen Debatte nur eine» Punkt aus den Einzelheiten de« Gesetzes hervorheben, das Verhältnis) der verbündeten Regierungen zu der Autonomie des Reichs tages bezüglich der Regelung seiner Geschäftsordnung. Die verbündete» Regierungen haben sich nicht verhehlt, daß durch §. 2 eine Abweichung herbeigeführt wird von dem verfassungsmäßigen Grundsatz, wonach der Reichstag seine Geschäftsordnung selbst regelt. Die Regierungen würden Ihnen eine solche Abweichung nicht empfohlen haben, wenn sie nicht geglaubt hätten, daß es im Interesse der rasche» AclionSfähigkeit nöthig wäre, die gerade die Hauptsache ist, diejenigen Schranken zu beseitige», wie sie Ihre Geschäfts ordnung heute ausstellt. Meine Herren! Es handelt sich um zwei Abweichungen: ersten« sollen Anträge auf provi sorische Einführung von Zollsätzen nicht mehr einer drei maligen Berathung bedürfen, und zweitens sollen derartige Anträge, wenn die Mehrheit eS will, sofort und nicht erst am dritten Tage zur Berathung gelangen dürfe». Nach beiden Richtungen hin liegt es auf der Hand, daß, wenn ein Gesetz recht schnell in Wirksamkeit gesetzt werden soll, die Geschäftsordnung abgeändert werden muß. Denn nach 8. 25 der letztem hängt e« in jedem einzelnen Falle von einer Vereinigung zwischen Bundesrath und Reichstag ab, ob ein Gesetzesantrag des BundeSratheS in einmaliger statt in dreimaliger Berathung erledigt werden kann. Es kann ferner nach der heute geltenden Geschäftsordnung schon ein einziges Mitglied durch seinen Widerspruch verhindern, baß Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, verhandelt werden dürfen. Wenn nun ein Gesetz mit derjenigen Energie wirken soll, die nöthig ist, und die Mehrheit bereit ist, das Gesetz gleich am ersten Tage zu berathen, so darf es doch nicht vom Widerspruch eine« einzelnen Mitgliedes abhängen, die Wirksamkeit des Gesetzes aufzuhalten. Die Regierungen Verkennen nicht, daß der Reichstag, wenn er seine Zustim mung dazu gibt, daß für bestimmte Fälle die Geschäfts ordnung gesetzlich abgeändert wird, ausnahmsweise und ohne Präjudiz für die Zukunft von seiner Autonomie keinen Gebrauch macht. Allein die Regierungen haben geglaubt, daß die Interessen, die hier auf dem Spiele stehen, doch wichtig genug seien, um an den Reichstag wenigstens die Frage r chten zu dürfen, ob er geneigt sei, in diesem Falle darauf einzugehen, daß die Gesetzgebung einen Theil seiner Geschäftsordnung abändere. Das Gesetz, wie es au« dem Bundesrathe an Sie gelangt ist, ist weiter nichts als eine Frage an Sie, ob Sie in gewissen Fällen auf Ihrer Auto nomie bestehen oder nicht. Ich kann Sie nur dringend bitten, dem Entwurf Ihre Zustimmung zu ertheilen. Abg. v. Bennigsen: Ich erkläre in Uebereinstimmung mit der größten An zahl meiner Freunde, einerlei ob Freihändler oder Schutz zöllner, daß uns der Entwurf im wesentlichen, so wie er uns in den 88- 1 und 2 vorgelegt ist, nicht annehmbar er scheint. Der Gedanke, von dem die verbündeten Regie rungen ausgegangen sind, die Tendenz, die sie damit ver folgen, mag ja auf die Zustimmung hier im Hause rechnen können, wenn es sich darum handelt, in dem Augenblicke, wo eine bedeutende Erhöhung eines Zolles bcvorsieht, Spe kulationen und Geschäfte zu verhindern, welche sowol die gesunde Concurrenz als den FiScuS schwer schädigen können. So lange ist die Zustimmung der Mehrheit des Reichstages sicher; daß uns in dieser Richtung etwas vorgelegt werde, haben viele von uns lange erwartet und sich nur gewun dert, daß es nicht schon seit Wochen und Monaten geschehen ist. (Hört, hört!) Die Richtung aber, in der die Vorlage diese Absicht verfolgt, können wir nicht billigen. 8- 1 wttl nicht bloS Bestimmungen treffen für die jetzige wirthschaft- liche Situation oder für die Tarifvorlage der Regierung, sondern für alle Zukunft; und nicht blo« für einige wich tigere Artikel, sür welche von vornherein das allgemeine" Interesse feststeht, sondern ganz inckistioet« für sämmtliche Artikel, auf die man höhere Zölle legen will. Weiter ent hält 8- 2 ohne alle Noth namentlich bei der jetzigen Ge schäftslage eine Abänderung der Verfassung und emen er heblichen Eingriff in die Gerechtsame de« Reichstage«. Warum unsere schon so schwierige Lage noch durch diesen doppelten Eingriff compliciren? War es denn nicht mög lich — ReichSverfaffung und Geschäftsordnung wären dabei ganz intaet geblieben — früher von der Mehrheit einen Beschluß durch eine Gesetzesvorlage zu erlangen, lange be vor die Steuer- und Zollvorlagen an da« Hau« kamen, deS Inhalt« — ich spreche hier hauptsächlich vom Taback — den Bundesrath in dem Moment, wo er eine Tabacks- steuervorlage fertig stellt, zu ermächtigen, die höhern Sätze schon vorläufig zu erheben? So hätte man Verfassung und Geschäftsordnung des Reichstage« gewahrt und auch dem Fiscu« genützt. Hätte man die« gewollt, warum wurde uns dann nicht mindesten« vor drei Wochen, al« wir un« nach Ostern wieder hier versammelten, ein Sperrgesetz eingebracht? Ich glaube nicht, indiskret zu handeln — seit Wochen haben ja die Zei ¬ tungen darüber sich verbreitet — die^national-liberale Fm- tion ist bereit gewesen, schon vor drei Wochen einem s«>. cheu Sperrgesetze ihre Zustimmung zu ertheilen, ja sie »u nicht abgeneigt und hat auch darüber der Regierung kein«, Zweifel gelassen, daß sie airch zn einem solchen Gesetze evw. tuell im Hause die Initiative ergreifen werde. In d» Zeitungen beschäftigte man sich damit fortwährend, vom Bundesrathe hieß es, er erwäge die Sache; jetzt, nachdnn so lange Zeit verflossen ist, kommt eine solche Vorlage, von der ich bestimmt behaupte, daß alle Parteien im Hause durch ihren Inhalt auss äußerste überrascht wordeu sind. Der Herr Minister Hofmann hat darauf hingewiesen, daß diese Bestimmung des 8-2, welche den Reichstag in seinem verfassungsmäßigen Rechte beseitigt, angenommen werde» müsse, wenn man den Zweck erreichen wolle, und daß das auch so bedenklich nicht sei. Ja, wenn die Regie rangen e« unbedenklich fanden, Wochen- und monatelang die Frage ruhe» zu lassen und jene gefährlichen Geschäsis- manipulationen ruhig ihren Gang gehen ließen, dann, glaube ich, kann doch auch der Reichstag sich zweimal über legen, ob er sich kurzer Hand seine Rechte nehme» lassen soll. Auch im regelmäßigen Geschäftsgänge kann ein Ge setzentwurf in fünf Tagen Gesetz sein. Am dritten Tage nach dem Eingänge kann die Majorität die erste und zweite, und am fünften die dritte Berathung vornehmen. Ist die Zustimmung des BundeSratheS sicher, so kann noch an dem selben Tage der Bundesrath zusammentreten und die An nahme des Gesetzes aussprechen. Hat man also Wochen und Monate gewartet, so wird man auch wol noch fünf Tage sich gedulden können. Dagegen bin ich der Ansicht, daß der Reichstag noch immer die Verpflichtung habe, das Seinige zu thun, um weiter für den Fiscu« und für die legitime gesunde Concurrenz nützliche Einrichtungen zu treffen dadurch, daß man höhere Zölle vorläufig erhebt. Am wichtigsten erscheint mir dies beim Taback. Ich halte allerdings dafür, daß auch bei einigen andern Artikeln die Möglichkeit nachgewiesen werden kann. In Bezug auf den Taback wird auch am leichtesten Uebereinstimmung zu errei chen sein. Wie mich Sachverständige versichert haben, ist cs für die Tabacksfabrikanten, wie groß die eingeführteii Vorräthe auch sein mögen, nothwendig, daß von der letz ten Ernte, der Mischungen der verschiedenen Sorten wegen, noch bedeutende Quantitäten hereinkommen müssen, so in den nächsten Wochen ein erheblicher Theil der letzten Ernie von Amerika und in den nächsten Monaten ein erheblicher Theil von Java. Da bis zum Abschluß unserS Tabachs- stcuergesetzes noch sechs bis acht Wochen verfließen werden, so sind wir bereit, unter Berücksichtigung der oben er wähnten Verhältnisse zu überlegen, wieweit eine Spen- maßregel möglich ist. So weit wird man dem Bedürsniß entgegenkommen, nicht aber ans Grund dieser Vorlage. Ich stelle es dem Hause anheim, entweder im Plenum zu berathen oder von einer Commission bcrathen zu lassen, welcher oder welche Artikel dieser Maßregel unterworfen werden sollen. Bei schleuniger Berichterstattung werden wir wahrscheinlich schon Ende dieser Woche Beschluß fassen können. Abg. Windthorst: Die Tendenz de« EutwltrfeS, der Eingriff in alle Gc- -schästsbeziehungeu in solchem Umfange und solcher Schärfe ist höchst bedenklich; der Modus der Nachsteller, bisher in solchen Fragen »»gewandt, ist allerdings Nicht Minder be denklich; überdies ist noch keineswegs sicher, ob der gegen wärtige Entwurf die Nachsteuer ausschließt. Darüber jetzt zu sprechen, wäre sehr verfrüht, man muß jetzt in allen seinen Aeußerungen sehr vorsichtig sein! (Große Heiter keit.) Man hat sehr richtig gesagt, daß die bisher abge schlossenen Speculationen eine Prämie für diejenigen sind, die ihr Schäfchen im.Trockeneu haben; diejenigen sollen jetzt getroffen werden, deren Ladungen noch, auf der See fahren. (Sehr richtig!) Die Mißstände, die im allgemei nen bei jeder Ueberführung in ein neue« System aüftretem können leicht durch falsche Maßregeln noch vermehrt wer den, darum muß die Sache einer Commission zur Prüfung übergeben werde» und zwar am besten der Tarifcommissiou. So zustimmend wie Hr. v. Bennigsen kann ich mich nicht äußern, aber ich lehne auch nicht ab (Heiterkeit); ich will nur Maßregeln für den jetzigen Tarif bewilligen, nicht für immer; letzteres würde ja den Handel in ewiger Ungewiß heit erhalten. (Sehr richtig!) Den 8- 2 werde ich nie mals annehmen. Sein autonomes Recht darf sich der Reichstag auf keinen Fall beschränken lassen; gerade wenn die Kämpfe recht lebhaft sind, ist dieses Recht von unge heuerer Wichtigkeit; gerade dann soll auch die Verfassung der feste Punkt sein, an welchem alle andern Bestrebungen scheitern. (Zustimmung.) Ob nach unserer Geschäftsord nung die nöthige Schnelligkeit gewährt wird oder ob viel leicht »<t Koo zur Beschleunigung eine Beschränkung der ein zelnen Stadien des Geschäftsganges ausnahmsweise vorzu ziehen ist, mag erwogen werden; aber nichts von dauern den Abänderungen. Wir haben schlimme Erfahrungen ge macht; um uns zu treffen, hat man Verfaffuligs- und Ge schäftsordnungsparagraphen geändert; wir wollen jetzt nicht Revanche üben, sondern sagen: je höher die Wogen de» Kampfes gehen, um so höher sollen Verfassung und Ge schäftsordnung von uns gehalten werden. (Beifall.) Abg. vr. Braun: Die Vorlage involvirt eine Verfassungsänderung. Nach der Verfassung sollen Zölle nur infolge eine« Gesetzes er hoben werden; da« soll geändert werden, und ebenso will man in die Autonomie de« Reichstages eingreifen, indem man ihm seine Geschäftsordnung ändert. Tradition de» Zolltarifs ist es, daß er höchsten« alle drei Jahre zu ändern ist, nur am 1. Jan., und daß das acht Wochen vorher be kannt gegeben wird. Freilich, wir leben in einer Zeit, welche un» au« den Ueberraschungen gar nicht herauSlom- men läßt. Man hat früher allerdings solche schnelle Zoll- gesctzänderungen nie gewagt, ani wenigsten aN dem Taris, welcher nicht von obscuren Männern gearbeitet worden,, nämlich von dem berühmten Hofmann (Heiterkeit), Johann Gottfried Hofmann, unter Vorsitz von Wilhelm v. Humboldt, den wird doch keiner als Dunkelmann bezeichnen wollen. Heute ändert man freilich alle« sehr schnell. Erst kamen die Heidelberger Lonferenzen der deutschen Finanzminister, dann kam der Brief de« Reichskanzlers, welcher deren Pro gramm ignorirte und nur von Schutzzöllen sprach, dann kam der Tarif Varnbüler, welcher theil» sogar über den Brief hinausging; nun kommt die Aera Thüngen oder vielleicht Berger-Witten. Dieser Herr sagt, man braucht sich um die Minorität nicht zu kümmern, der ist so siege«- srenbig, daß Bericht zu lese ich wende mic nicht hören wi »ach welchem t soll, wo also t norität zum S im Staude stn doch nicht mei urische« Leben aber auch ost ich immer so delt zu werd Und Sie, mei können ja sei Sie bilde» keil (Ruf: Zur S nicht sie mit S rufen Sie sich fülle de« enx können und n zubilligen. S vorläufig nus wenn Lie Reg Len kommen nicht büßen, xbravo. Präsiden Hofmann: Der Zoll Mecklenburg schlusses eilig schchen, cs so den werden, ! die vielen U« denen er alle, den verbünd, Reichskanzlert dm erwäonte, Zoüpflichtigke forderte, ist j nicht verleugi sindlichen Hin England, son es ihnen erfo wie sie von r läge ruhig ui yin geführt r Abg. v. Ich muß Hrn. Abg. B daraus beruf Grundsatz bei Ligen wollen, auf zurückzuk, Bemühungen neu Variation unterwerfet, Au-sührungel so überlasse i Majorität gn und nicht zu gegeben, das Herren zu hö Worte au«zei berger, Richt, Leu bi« zu d hört, wie der gnügen gehöi Was nun auch der Mei Gesetzes, daß sion zu verw ich stimme in rungen üben gemacht hat dauere meine . ähnliche« nick den ist. We den sollte, do möchte ich d> commission a Lern, Lie sch nicht geeigne glaube, in e entwurs eine als in dieser Ich würde n Windthorst t speciellen Co ' wollen. Abg. R Dieser G des Reichstag -ein. Wir h, riellen Recht etwa« wie e lassen. 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