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man die Grundplatte E mit dem Kern K auf zwei Holzbalken N (Abbildung- 6) und stellt hierauf die als Mantelform dienende Kokille B, welche vorher mit einer aus Holzkohle, Ruß und etwas Lack hergestellten Schwärze bestrichen und getrocknet ist. Hierauf wird jetzt die Deck platte E gelegt, die vier Ankerschrauben 0 an ihren Platz gebracht und angezogen, ebenso die Ankerschraube O, welche mit ihrem unteren Ende durch das Fußlager F der Grundplatte gesteckt wird, während über das obere Ende eine Lasche P gestreift wird, deren Enden auf der Deckplatte E, ruhen. Der Kern wird sodann bis zur halben Höhe mit Sand ausgestampft, die Gießtrichter M und der Steigetrichter L auf gebaut. Der Steigetrichter hat am unteren Ende einen Querschnitt von etwa 120 X 60 mm, während er sich nach oben hin auf 180 X 120 mm erweitert. Auf die Öffnungen für die Gießtrichter in der Deckplatte E werden kleine, vorher in einem besonderen Kernkasten aufgestanipfte Kern stücke R (Abbildung 6) gesetzt. Dieselben sind mit 30 mm starken Bohrungen versehen, welche die Fortsetzung der in der Deckplatte E be findlichen Gießtrichter bilden und ebenso wie diese unter einem Winkel von 45 0 gegen die Horizontale geneigt sind. Außerdem sind die Gießtrichter so angeordnet, daß das flüssige Eisen ziemlich dicht an der Kokille in die Form hin- einstürzt. Durch die geneigte Stellung der Gieß trichter wird das einfließende Eisen, welches denselben von einem gemeinsamen Gießtümpel aus durch einen ringförmigen Lauf zugeführt wird, in eine rotierende Bewegung versetzt, wodurch eventuell mitgerissene Schlacke und sonstige Verunreinigungen nach der Kernseite der Form befördert werden, wo sie sich absetzen können, ohne eine nachteilige Wirkung auszuüben. Industrie und Gesetzgebung-. Auch die nächste parlamentarische Kampagne wird für die Industrie von Bedeutung werden. Namentlich werden es zwei Gebiete der Gesetz gebung sein, die für das Gewerbe von Interesse sind. Das eine betrifft den Abschluß neuer Tarifverträge und damit die Neugestaltung der Handelsbeziehungen Deutschlands zum Aus lande überhaupt. Es ist fraglos, daß in der nächsten Reichstagstagung dem Parlament Tarif verträge zur Beratung und Beschlußfassung unter breitet werden. Wieviel solcher Verträge vor gelegt werden, das ist allerdings noch nicht gewiß. Vorläufig gibt man sich in Regierungs kreisen noch der Hoffnung hin, daß es gelingen wird, mit den bereits zum Abschluß gebrachten neuen Tarifverträgen zwischen Deutschland auf der einen, Rußland, Italien, Belgien und Rumänien auf der andern Seite auch noch die neuen Ver träge mit der Schweiz und Österreich - Ungarn, über die bekanntlich Verhandlungen noch schwe ben, vorzulegen. Die Regierung geht bei der Taktik, möglichst alle bedeutenden neuen Tarif verträge gleichzeitig vorzulegen, von einer ganz richtigen Erwägung aus: Solange die Abmachun gen mit den einzelnen Staaten geheim gehalten werden, kann sie die Verhandlungen mit anderen Staaten besser führen; sobald aber Verträge dem Reichstage unterbreitet sind, werden sie natür lich veröffentlicht und damit auch den Regierungen auswärtiger Staaten, mit denen etwa noch Ver handlungen schweben, bekannt. Ob allerdings die deutsche Regierung in der Lage sein wird, diese Taktik auf die Dauer beizubehalten, ist eraglich. Mit ziemlicher Sicherheit kann an genommen werden, daß die bereits zum Abschluß gebrachten neuen Verträge die Bestimmung ent halten , daß sie am 1. Januar 1906 in Kraft treten sollen. Ist dem wirklich so, so ist eine unabweisliche Konsequenz, daß die alten Tarif verträge mit denjenigen Staaten, mit denen bis Ende 1904 ein Tarifvertrag nicht vereinbart ist, gekündigt werden. Zu diesen Staaten gehören gegenwärtig noch die Schweiz, Österreich-Ungarn, Serbien und Griechenland. Immerhin ist es möglich, daß bis Ende Dezember auch mit diesen Staaten neue Verträge zum Abschluß gebracht werden. Gelingt er aber nicht oder wenigstens nicht mit einigen oder einem der aufgezählten Staaten, so würde eine Kündigung erfolgen müssen; denn die bisherigen Tarifverträge sind auf der Basis des alten deutschen autonomen Zolltarifs aufgebaut; dieser aber würde,, wenn die neuen Tarifverträge zum Beginn des Jahres 1906 in Kraft treten würden, dann auch außer Geltung sein müssen. Es wäre, wenn die Kündigung gegen einige der alten Tarifvertragsstaaten er folgen müßte, durchaus noch nicht gesagt, daß mit diesen Staaten im Laufe des Jahres 1905 kein neuer Tarifvertrag vereinbart werden könnte; aber als Konsequenz würde sich dann doch wohl ergeben, daß mit der Vorlegung der abgeschlossenen Tarifverträge an den Reichstag nicht gewartet werden würde, bis im Laufe des Jahres 1905 die etwa noch ausstehenden Verträge abgeschlossen wären. Dann würde wohl die Regierung sich genötigt sehen, das Bündel der Verträge, die abgeschlossen sind, vorzulegen und mit den an deren später an den Reichstag zu kommen.