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WaöenauerAnzeiger ZMg MWmM, öeismkrs, Setz, Nemnkis, MU,Si!eGntz O. Amtsblatt für den Stadtrat zu Rabenau. Erscheint Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags. Abonnementspreis 1,50 Mark vierteljährlich. — Inserate kosten dis Spaltenzeile oder deren Raum 15 Pfg., für auswärtige Inserenten 20 Pfg., Reklamen 30 Pfg., im amtlichen Teil 35 Pfg., tabellarischer Satz entsprechend höher. Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. — Für Fehler in telephonisch ausgegebenen Inseraten übernehmen wir keine Verantwortung. Redaktion, Druck und Verlag von Hermann Mardeck in Rabenau. Nummer 63. Fernsprecher: Amt Deuben 2120 Sonnabend, den 27. Mai 1916. Fernsprecher: Amt Deuben 2120 29, Jahrgang. Amtlicher Teil. Verordnung, eine Erhebung der Ernteflächen im Jahre 1916 betr., vom 20. Mai 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge setzes Uber die Ermächtigung des Bundesrates zu wirt schaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1916 angeordnet. Zur Ausführung dieser Verordnung wird für das Königreich Sachsen folgendes bestimmt: 1. In der Zeit vom 1. bis 20. Juni 1916 sind durch Befragung der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter festzustellen: „Die Ernteflächen beim feldmäßigen Anbau von Winter- und Sommerweizen, Spelz (Dinkel, Fesen), sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht), Winter- und Sommerroggen, Gerste (Winter- und Som merfrucht), Menggetreide, Hafer, Mischfrucht, Buchweizen, Hülsenfrüchten — rein oder im Gemenge mit Gerste oder Hafer zur Grünfuttergewinnnng —, Lupinen (zum Unter pflügen, zur Grünfutter- oder Körnergewinnung), Erbsen und Peluschken, Eßbohnen (Stangen-, Buschbohnen), Linsen, Acker-(Sau-)Bohnen, Wicken zur Körnergewin nung, Ölfrüchte — Raps und Rübsen, Mohn, Dotter, Sonnenblumen u. a. —, Gespinstpflanzen - Flachs (Leinen), Hanf —, Kartoffeln, Zuckerrüben, Futterrüben — Runkelrüben, Kohlrüben (Bodenkohlrabi, Wruken), Wasserrllben, Herbstrüben, Stoppelrüben (Turnips), Möh ren (Karotten) —, Gemüsen zur menschlichen Nahrung, Futterpflanzen zur Grünfutter- und Heugewinnung Klee aller Art auch mit Beimischung von Gräsern, Lu zerne und andere Futterpflanzen (Serradella als Haupt frucht, Esparsette usw., auch in Mischung) — sowie die Bewässerungs- und anderen Wiesen, die gesamten bestell ten und nicht bestellten Ackerflächen und die Weideslächen. 2. Die Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Aus führung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden oder den von ihnen zu diesem Zwecke ernannten Sachverstän digen oder Vertrauensleuten anch für die selbständigen Gutsbezirke ob. Die Angabe der^Ernteflächen hat durch j den Betriebsinhaber oder dessen Stellvertreter zur Orts liste derjenigen Gemeinde zu erfolgen, von der aus die Bewirtschaftung erfolgt. 3. Die Erhebung erfolgt durch Ortslisten, die den Verwaltungsbehörden (in den Städten mit Revidierter Städteordnung den Stadträten, im übrigen den Amts hauptmannschaften) bis zum 27. Mai durch das Stati stische Landesamt übersandt werden. 4. Die Amtshauptmannschasten haben die ihnen zu gehenden Ortslisten unverzüglich an die Bürgermeister und Gemeindevorstände ihres Bezirks zu verteilen. 5. Die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevor stände haben am 21. Juni die Ortsliste aufzurechnen, abzuschließen und auf Seite I zu bescheinigen. 6. Die Stadträte der Städte mit Revidierter Städte ordnung haben die abgeschlossenen und bescheinigten Ortslisten bis zum 25. Juni an das Statistische Landes amt einzusenden. 7. Die übrigen Gemeindebehörden haben die Orts listen bis zum 24. Juni an die Amtshauptmannschasten abzuliefern. Die Amtshauptmannschaft hat die Ortslisten der Gemeinden ihres Bezirks zu sammeln und nachzu- prüsen, ob die Ernteflächen richtig aufgerechnet sind, ob keine nach der Größe des Betriebs unwahrscheinlichen Flächenangaben gemacht sind und ob die Ortsliste die Bescheinigung des Gemeindevorstandes trägt. Von den Amtshauptmannschasten sind sämtliche Ortslisten bis 27. Juni dieses Jahres alphabetisch geordnet mit Lieferschein an das Statistische Landesamt einzusenden. 8. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauf tragten Personen sind befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben über die Ernteslächen die Grundstücke der zur Angabe Verpflichteten zu betreten und Messungen vor- zunehmcn, auch hinsichtlich der Größe der landwirtschaft lichen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Gerichts, oder Steuerbehörden einzuholen. 9. zuständige Behörde im Sinne von 8 6 der Bundesratsverordnung ist in den Städten mit Revidierter Städteordnung der Stadtrat, in den übrigen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Gemeinde norstand. 10. Auf die Strafbestimmungen in 8 9 der Bundes- ratsverordnuug (vergl. Punkt 7 der auf Seite 1 der Ortsliste abgedruckten Anleitung) wird besonders hinge wiesen. 11. Etwaige bei der Bearbeitung der Erhebungs ergebnisse seitens des Statistischen Landesamts wahrge nommene Mängel werden durch das Statistische Landes amt den betreffenden Stadträten und Gemeindevorständen unmittelbar mitgeteilt werden und sind durch diese mit tunlichster Beschleunigung abzustellen. Ministerium des Innern. Montag, den 29. Mai 1916, nachin. 6-/r Uhr Sitzung -es Stadtgemeinderates. Die Tagesordnung hängt im Flur des Rathauses (1 Treppe) aus. Rabenau, am 25. Mai 1916. Der Bürgermeister. Bekanntmachung. Die noch rückständigen Abgaben für elektrischen Strom zu Licht- und Kraftzwecken sind zur Ver meidung von Weiterungen nunmehr sofort an die hie sige Stadtkasse abzusühren. Rabenau, am 26. Mai 1916. Der Stadtrat. Unter Hinweis auf die im Flur des Rathauses aus hängenden Inhaltsverzeichnisse wird hiermit bekannt ge macht, daß die Nummern 73 bis 100 des Reichsgesetz blattes vom Jahre 1916 und das 5. bis 7. Stück des GUetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1916 an RNsstelle während der üblichen Geschäftszeit 14 Tage lang zur Einsicht ausliegen. Rabenau, am 25. Mai 1916. Der Bürgermeister. Der von den Viehbefitzern der hiesigen Stadt- gcmeinde durch Bezugsscheine bestellte Suttnschrot für Milchkühe, Milchziegen und Schweine wird Sonnabend, den 27. Mai 1916, vormittags 8 Uhr im Hintergebäude des Rathauses hier abgegeben. Füll- säcke sind mitzubringen. Rabenau, am 26. Mai 1916. Der Stadtrat. Sparkasse zu vippoMwaltk Einlegergulhaben 8 050 000 Mk. Geschäftszeit: Werktags i/z9—12 und 2—l/25 Uhr, Sonnabends ununterbrochen —2 Uhr, sowie jeden letzten Sonntag im Monat 23—^4 Uhr. Halbmonatliche Verzinsung nach jährlich v. H. Die am 1. und 2. eines jeden Monats bewirkten Einlagen, sowie die am letzten und vorletzten Mo natstage erfolgten Rückzahlungen werden für den be treffenden Monat voll verzinst. Von den Kriegsschauplätzen. Großes Hauptquartier, 24. Mai 1916. Westlicher Kriegsschauplatz. Südwestlich non Givenchy griffen starke englische Kräfte mehrmals unsere Stellungen an. Nnr einzelne Leute drangen ein und fielen im Nahkampse. Im übrigen wurden alle Angriffe unter sehr großen Verlusten sür die Engländer abgewiesen, ebenso kleinere Abteilungen bei Hullnch und Blaireville. Südöstlich von Nouvron, nordwestlich von Moulain- sous-Touvent und in Gegend nördlich von Prunay schei terten schwache französische Angriffsunternehmungen. Links der Maas wiesen wir durch Infanterie- und Maschinengewehrfeuer einen feindlichen Vorstoß am Süd westhange des „Toten Mannes" glatt ab. Thüringische Truppen nahmen das hart an der Maas liegende Dorf Cumieres im Sturm. Bisher sind über 300 Franzosen, darunter acht Offiziere, gefangen. Östlich des Flusses wiederholte der Feind seine wü tenden Angriffe in der Douaumontgegend. Er erlitt in unserem Feuer die schwersten Verluste. Vorübergehend verlorenen Boden gewannen unsere tapferen Regimenter fast durchweg zurück und machten dabei über 500 Ge fangene. Die Kämpfe sind unter beiderseits sehr starkem Artillerieeinsatz im Fortgange. Oestlicher Kriegsschauplatz. In Gegend von Pulkarn (südöstlich von Riga) ver trieben deutsche Truppen die Russen aus einem zwischen den beiderseitigen Linien liegenden Graben. 68 Gefangene fielen in unsere Hand. Von der übrigen Front ist nichts von Bedeutung zu berichten. Balkan-Kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. Großes Hauptquartier, 25. Mai 1916. Westlicher Kriegsschauplatz. Englische Torpedo- und Patrouillenboote wurden an der flandrischen Küste von deutschen Flugzeugen ange griffen. Westlich der Maas scheiterten drei Angriffe des Feindes gegen das von ihm verlorene Dorf Cumidres. Östlich des Flusses stießen unsere Regimenter unter Ausnützung ihrer vorgestrigen Erfolge weiter vor und eroberten Gräben südwestlich und südlich der Feste Dou- aumont. Der Steinbruch südlich des Gehöftes Haudromont ist wieder in unserem Besitze. Im Caillettewalde lief der Feind während des gan zen Tages gegen unsere Stellung völlig vergeblich an. Außer sehr schweren blutigen Verlusten büßten die Fran zosen über 850 Mann an Gefangenen ein; 14 Ma schinengewehre wurden erbeutet. Bei St. Souplet und über dem Herbe-Bois' wurde je ein feindlicher Doppeldecker im Luftkampse abgeschossen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. Balkan-Kriegsschauplatz. Uesleb und Gjevgeli wurden von feindlichen Fliegern erfolglos beschossen. Ein deutscher Flugzeug-Angriff im Aegäifchen Meer. Berlin, den 25. Mai. (Amtlich.) Deutsche See slugzeuge haben am 22. Mai im nördlichen Aegäifchen Meer zwischen Dedeagatsch und Samothraki einen feind lichen Verband von vier Schiffen angegriffen und auf einem Flugzeug-Mutterschiff zwei Volltreffer erzielt. Die feindlichen Schiffe entfernten sich darauf in der Richtung nach Embros. Bücher- und Zeitschriftenschau. ch „Die Gemeinde-Einkommensteuer aus Grund der sächsischen Gemeinde-, Kirchen- und Schulsteuergesetze vom 11. Juli 1913, für Steuerpslichtige an verschiedenen Beispielen erläutert von Obersteuerinspekter R. Braune in Dresden." Preis 80 Pfg., Verlag von Adolf Urban, Buchhandlung in Dresden, Wilsdruffer Straße 21. — Das leicht faßlich und gemeinverständlich geschriebene Buch, das aus der Praxis hervorgegangen ist, wird sür jeden Steuerpflichtigen bei den oft verwickelten Fragen des neuen Gemeindesteuergesetzes ein treuer Berater sein. An der Hand von Beispielen gibt der Verfasser ein kla res Bild über die gesetzlichen Bestimmungen. Durch diese Schrift werden dem Steuerzahler und den Steuer behörden umfängliche und zeitraubende Schreiberei und Auskunft erspart bleiben. Das Buch ist auch durch jede Buchhandlung zu beziehen. ch Neues aus der Königlichen Gemäldegalerie be richtet die soeben erschienene Nummer (34) der „Dresd ner H a u s f rau". Der Aufsatz: „Wieviel Schlaf braucht ein Kind?" dürfte alle Mütter lebhaft interessie ren. Humoristisch gehalten ist der Stoßseufzer einer Großmutter: „Ja, früher!" Auch der übrige Inhalt ist reichhaltig und interessant wie immer. Probenummern der „Dresdner Hausfrau" versendet auf Wunsch kosten los die Geschäftsstelle in Dresden-A., Marienstr. 13. Aus den Verlustlisten. Gärtner, Arno, Unteroff., Großölsa, l. oerw. Päßler, Guido, Malter, schw. verw.