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Schuhmacher, welch« in Buden oder Stände» fetlhalten, find nach den Ansätze» unter 2—5 zu vernehmen. 9. Töpfer je nach der Lage und Ausdehnung ihres Stande» 50 Pfennige bi» 1 Mark'SO Pfennige. 10. Korbmacher und Böttcher deSgl. 50 Pfennige vt» 1 Mark 50 Pfennige. 11. Ausrufer 3 Mark, für jeden Gehilfen 1 Mark 50 Pfennige. Gegenwärtiger Nachtrag tritt mit dem Tag« sein« Bekanntmachung in Kraft. Johanngeorgenstadt, am 28. Mat 1913. Der Stadtgemeinderat. Rosenfeld, Bürgermeister. Schwarzenberg, am 19. Juni 1913. Die Königliche Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschuß hat den vor», Pslichtseuerwehr Schneeberg. Die für Sonntag, den 6. Juli früh 7 Uhr angesetzte Uebung der Spritze» H und III findet nicht statt. Der Branddirektor. Pslichtseuerwehr Schwarzenberg. Montag, den V. Juli, abends V Uhr Uebung für Spritze Nr. HI (Neumarkt.) Unentschuldigte» bez. ungerechtfertigtes Fehle» wird bestraft. Schwarzenberg, am 4. Juki 1913.Der Branddirektor. Holzverkauf. Im k. k. Jorstwirtschaftsbezirk« Rendek gelangen aus der Schlagpertode 1913 ca. 3230 Fm^ Langholz, 6350 Fm» Klotzholz, 2700 Fm* und 460 rm' Schletfholz und 2500 rm° Brennholz im schriftlichen Offertwege zum Berkaufe. Die Offerten werden bet der k. k. Forst« und Domänen-Verwaltung in Neudek längstens bi» 16. Juli l. I. 12 Uhr mittags entgegengenommen, woselbst genauere Verzeichnisse der Sortimente sowie Offertformularien zu erhalten sind. 2 K. k. Forst« und Domänen-Berwaltung Rendek, am 1. Juli 1913. Nachdem der I. Nachtrag zur Marktordnung für die Stadt Johann georgenstadt von der Königlichen AmtShauPtmannschaft mit dem Bezirksausschuß genehmigt worden ist, bringen wir denselben nachstehend zur öffentlichen Kenntnis. Johanngeorgenstadt, am 4. Juli 1913. Der Ttadtgemeinderat. Rosenfeld, Bürgermeister. Nachtrag zur Marktordnung für die Stadt Johanngeorgenstadt. 1. I. Allgemeine Bestimmungen. An hiesiger RatSstelte liegt gesetzlicher Vorschrift vVUslklUkgvllvkkA gemäß während zweier Woche« — vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet — ein Auszug au« dem für da» Jahr 1912 auf« gestellten UnternehmerverzeichniL nebst Heberolle und AenderungSliste der zur land wirtschaftliche« BerufSgeuofsenschast gehörigen Betriebe zur Einsicht der Be teiligten LU«. ; , Wegen der Aufnahme oder Nichtaufnahme ihrer Betriebe in da» Verzeich nis, sowie gegen die Zahl der beitragspflichtigen Einheiten und die sonstigen Unterlagen für die Veranlagung können die Betriebsunternehmer binnen einer Frist von vier Wochen, gegen die Beitragsberechnung aber binnen einer Frist von zwei Woche« bet dem Genoffenschaftsvorstand« -!-'Dresden-A., Wiener Platz 11I — Einspruch erheben. Die nach 6,5 H auf die beitragspflichtige Steuereinheit zu leistende» Beiträge werden in nächster Zeit durch «inen städtischen Beauftragten von den BetriebSunter- nehmern eingehoben werden. Diese Beiträge find auch bau«, wenn von deu Unteruehmer« gegen die Beitragsberechnung Einspruch erhoben worden ist, — vorbehältlich späterer Ausgleichung — in voller Höhe zu zahle«. Die Firma C. F. Leonhardt in Ntederschlema hat um nachträgliche Ge» «ehmiguna zur Einführung der Spülabortwässer au« dem Kontorg«bäud« Nr. 47 ? der OrtSliste für Niederschlema in den Schlemabach nachgesucht. Die Abwässer durchlaufen vorher eine Kläranlage nach dem sogenannten Dreigrubensystem (§8 23, 33 de» WaffergesetzeS). Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einwendungen grgen die begehrt« besondere Benutzung und Anlage sind binnen 14 Tagen vom Erscheine« dieser Bekanntmachung an gerechnet, bet der Königlichen AmtShauPtmannschaft Schwarzenberg anzubrtngen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melde«, verlieren da» Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehmende Regelung. Die auf besonderen prtvatrechtliche« Titeln beruhenden Einwendungen werden durch den Fristablauf nicht ausgeschlossen. Nr. 209 IV. Die Königliche AmtShauPtmannschaft Schwarzenberg, am 30. Junt 1913. Montag, den V. J«li IVI», vorm. v Uhr, sollen im Bahnhofs« «stauraut Neustädtel anderwärt« gepfändete Gegenstände al«: I Spiegel mit Tischchen, I ovaler Sofatisch, I Nähtisch und 2 Bilder meistbietend gegen Barzahlung ver steigert werden. De» Gerichtsvollzieher b-S Kgl. Amtsgerichts Schneeberg, den 5. Juli 1918. Montag, den 7. Juli IVI», vorm. 16 Uhr, soll im amtsgerichtlichen Verstetg«ungslokal I ne«eS Fahrrad mit Freilauf meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher beS Kgl, Amtsgerichts Schneeberg, de« 5. Juli 1918, IM ^üuo, rav« I. iLlt heute bnimmt, »US. che Gier 1« «MN«, 1» »tz« W «Milch,« «M is»» Ü, W. Stättegeld für Jahrmärkte. Der Tarif wird wie folgt abgeändert: 1. Schaubuden aller Arh Reitschule« «te. 1 Mark bi» 15 Mark täglich. 2. Händler in Hausstände«, Zimmern oder Gewölbe» u) «letderhändler 5 Mk. — Pf-. d) sonstige Händler 2 „ — „ e) Lude» mit geistige» Getränken 1 » 50 . 8. Die sogenannt,» Bazar«, sowie sonstig, Bud« ohne lütUrfchied der War«, von jedem LSngenmeter 30 Pfennige. 4. Bruchteile de» Längenmaße» werd« bi» zu» Meb« «höht md «»sprechend gerechnet. 5. Diejenigen, welche auf Tische», vänk«, Ast« ober auch in Ständen ohne Dach fetlhalten, ««gleichen dwj«t^», «ich, thm «am» an Wände» ans« s 1 chm 2. 3vli «awokliot iiorr iilompnermoirtor Iulius iisnnsnn AieKIor. ^Ia Lottor in poasror Llrodgomswclo var sr mm «in liodor ULtardoitar. Soin» Promis var m, in atillom, tronom Dimmt an Gottva Uoioh « davon nnä mit bmeUiodvL Lsrmu »uk Sott«, Lrakt an Momo». Lr rudo in Hioäon nvä äm orngs Diodt lonodt» üun! , . (gez.) t)r. Richter. Nr. 37 des diesjährigen R-ichsgefeHblatt-S ist erschienen «ad liegt t« de» Expeditione« der unterzeichneten Behörden 14 Tage läng zur Einsichtnahme au«: Inhalt: Verordnung, betreffend die LandwirtschaftSbank für Deutsch-Südwestafrika. — Bekanntmachung, betreffend die Besetzung der Seefischereifahrzeuge mit Schiffsführern und Maschinisten. — Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von nicht metrische« Meßgeräten im eichpflichtigen Verkehre. Die Stadträte von Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg «nb Schwarzenberg, die Bürgermeister v. Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt u. Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmannschastlichen Bezirks Schwarzenberg. Raschau. Grasversteigerung. Das auf unseren Raumgrundstücken am schwarzen Waldberg anstehend« Gras soll Dienstag, de» 8. d. MtS. nachmittags V,6 Uhr an Ort und St«lle meist bietend gegen Barzahlung versteigert werden. Raschau, am 4, Juli 1913.Der Gemeindevorstand. Punkt 15 Abs. 6 erhält folgende Fassung: Da» Budengeld beträgt für «in« Bude (Rückwand, Dach, ohne Zubehör) 2 Mark 50 Pfg. als Grundgebühr. Bei Buden mit größerer Läng« al» 3*/, m sind für jede» w«iterangefange«e Meter Länge 1 Mark Budengeld mehr zu entrichten. Ferner wird erhoben an Leihgebühren für «ui«, »in», «i«ärliiiEu,!,,»»<««»»-»«»«>«>«- «a »» d.« »r,,s«nan>« ««,«», s«»Ii «I d«»I«>ü,r ««I« «k» »Ich«