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- .1. MeWslksfreunö «4. rkkNU. de» r. Wükk isii kW «SI Forberg, Bürgermeister. Forberg, Bürgermeister Bekanntmachung, Johanngeorgenstadt bis längsteus den 18. Oktober dss. Js. 2 Geflügelcholera Neuflädtel Der Stadtvat Neustädtel, 5. Oktober 1911 2 ',^-1 die Sie italionilcli - larkilckon ^rieSensvertianSlungen. » > an unsere Schulgeldereinnahme abzuführen. Schneeberg, am 4. Oktober 1911. strafen sind. Siadtrat Hartenstein, am 4. Oktober 1911. Pstichtfenerwehr Oberschlema Sonntag, den 8. Oktober ISII, vormittag ^IL Uhr Unter dem Geflügel des Hrn. Restaurateurs Angnst Bachmann, hier, Markt Nr. 126 des Brandkatasters ist die Geflügelcholera ausgebrochen 8—9 Uhr erledigt. Hartenstein, am 4. Oktober 1911. Der Stadtrat. Or. v. Woydt, Schulgeld Schneeberg betr. Das noch rückständige Bürger-, Seminarübungs- und Fortbildungsschul- geld auf die Zeil vom I. April bis 30. September 1911 ist bei Bermeidung so« fortiger zwangsweiser Beitreibung N Tageblatt mdMntMatt W flir Lie kglumö §tSöttrchmZchMllinMs.Grünhain.Äartms1«inHoh<mn' geHrMttadl.<LOvttz L«uMUSchMverg.SchwamnbeiN bMWil-MlL Montag, de» s. u. Dienstag, den 1«. Oktober ae« beiben die Nats-, Standesamts« und Sparkaffen-Expeditiotte« vorzunehmender Reinigung wegen geschlossen. Dringliche Angelegenheiten werden an jedem der beiden Tage vormittags von Nach den heute vorliegenden Meldungen scheint Hoffnung auf eine baldige friedliche Beilegung des italienisch- türttschrn Konflikt» wieder mehr zu schwinden. Aus Nom Wird berichtet, die Regierung stelle energisch in Abrede, daß sie überhaupt daran denke, sich auf Friedensunter' Handlungen mit der Türket auf Grund von Kompen sationen einzulaffen. Die Türket habe die italienischen Forderungen endgiltig abgelehnt und es auf den Krieg an- kommen lassen. Nunmehr müsse die Türket die sich daraus ergebsMa Folgen tragen. D^r „MeWgero" schreibt, der Dltti-ammst-e.ff., f i valnsreund Zchmabarg. Sahnesbarg 10. Aue 81 HchmarrandarAlS. Oeffentliche Gemeinderats-Sitzung in Zschorlau Freita^deu^^Oktobsr^S^Il^übend^^U^r^m^Gablme^en^Gast^ofe«, fortgesetzt. Die türkischen Batterien hätten das Feuer er widert, ohne jedoch eine Wirkung zu erzielen. Die Be schießung werde heute wieder ausgenommen werden, um die Batterien vollständig zu zerstören. Man habe während der Beschießung die größte Sorgfalt aufge wendet, um Beschädigungen der Stadt zu vermeiden, und nur ein Leuchtturm in der Nähe der eine» Batterie sei zerstört worden. Was die amtlich« italienische Berichterstattung ihrem eigenen Ansehen zuliebe den Tatsachen nicht vorauSzunehmen wagt, da» besorg wieder die gefällige englische Press«. Sie illustriert den knappen Bericht de» Admiral» übev den Beginn der Beschießung mit rühmlichen Einzelheit«« h« nkltz läßt auch schon die italienisch» Hauslisteu für die Einschätzung zur Staatseinkommensteuer betr. Zwecks Anlegung des Einkommensteuerkatasters auf das Jahr 1912 werden gegenwärtig jedem Hausbesitzer hiesiger Stadt bez. dessen Stellvertreter Hauslisten be händigt. Die Ausfüllung dieser Hauslisten hat nach dem Stande vom 12. Oktober 1911 zu erfolgen und sind hierbei die den Hauslisten vorgedruckten Vorbemerkungen genau zu beachten. Ganz besonders wird darauf hingewiesen, daß alle Personen, gleich viel welchen Alters, soweit sie ein eigenes Einkommen habe», in den Haus listen aufzusühren sind ; es sind also auch solche aufzunehmen, deren Ein kommen die steuerpflichtige Höhe nicht erreicht. Die richtige Aufführung aller Personen in den ausgefüllten HauSltsten hat der Hausbesitzer bez. dessen Stellvertreter zu bescheinigen und die Liste selbst binnen Iv Tagen von der Zufertigung an gerechnet bet Vermeidung einer Geldstrafe bi» zu 50 in der hiesigen Stadtkasse wieder einzureichen. Die Rückgabe der Hauslisten ist wegen etwa sich nötig machende» Auskunftserteilungen nur durch erwachsene Personen zu bewirken. Johanngeorgenstadt, am 4. Oktober 1911. Der Ttadtrat. Rosenfeld, Bürgermeister. A Zwecks der Einschätzung zur staatlichen Einkommen- uni» Ergänzungssteuer auf 1912 gehen wiederum den Hausbesitzers oder deren Stellvertretern Hanslisten zu. Diese sind unter Beobachtung der vorgedruckten Anleitungen nach dem Stauda vom IS. Oktober gewissenhaft auszufülleu, eigenhändig zu unterschreiben und hier) nächst zur Bermeidung von Geldstrafe bi» zu 50 Mark unverzüglich und längstens binnen 1« Tagen von der Zufertigung an gerechnet, bei unserer Stadtsteueretnnahm» Wieder einzureichen. Die Einreichung durch Kinder ist unzulässig. Lößnitz, am 5. Oktober 1911. Dev Rat der Stadt. Bekanntmachung. Die Hauslisten für die Einschätzung zur Staatseinkommensteuer betr. Behufs der Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer für da» Jahr 1912 werden die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter des hiesigen Stadt» und GutS- bezirkes hierdurch veranlaßt in die ihnen nächster Tage durch unsere Schutzleute zu gehenden Hauslisten sämtliche steuerpflichtigen Bewohner ihrer Häuser auch Untermieter und Schlafstelleninhaber, gleichviel ob dieselben die ganze Woche in Hartenstein aufhält lich sind oder nicht nach Maßgabe der auf diesen Listen befindlichen Vorbemerkungen einzutragen und alle sonstigen in den Listen näher bezeichneten Angaben zu machen, sodann aber die vollständig ausgefüllten Listen eigenhändig zu unterschreiben und binnen Tagen von der Anfertigung an gerechnet bei Vermeidung einer Geldstrafe bi» zu SV Mark während der üblichen Geschäftszeit im Stadtkassen-Lokal persönlich oder durch zuverlässig» Leute, welche die etwa noch weitere nötige Auskunft erteilen können, abzugeben. Dis Abgabe durch Kinder ist. unzulässig. Die Ausfüllung der Hauslisten hat nach dem Stande am IS. Oktober ISIV zu geschehen. Ganz besonders aufmerksam machet wir aus die genaue Ausfüllung der Spalten 5 und 9. Mit Geldstrafe bl» zu SV Mark kann belegt werden, wer in den zum Zwecke der Einschätzung seines Einkommens von ihm gemachten Angaben sich in wesentlichen Punkten Unrichtigkeiten zu Schulden kommen V läßt, sofern nicht diese unrichtigen Angaben bereits als Steuerhinterziehung zu be» italienischen Regierung sei nichts bekannt, daß Nirgend ein Diplomat mit der Einleitung von Friedensverhandluugen betraut worden sei, sowie das Recht hätte, bestimmte Vor schläge in dieser Hinsicht zu machen. Wenn der Botschafter Freiherr v. Marschall der Pforte derartige Vorschläge unterbreitet habe, habe er die» auf eigene Faust getan, vielleicht sogar ohne Vorwiffen der deutschen Regierung. Di« schon wiederholt fälschlich gemeldete V«scht«ßung von Tripoli» ist nunmehr tatsächlich begonnen worden. Die amtliche „Agenzta Stefani" gibt darüber unter dem 4. Oktober die folgende Meldung au»: Vizeadmiral Fara- vellt hat von Bord des Panzerschiffs „Benedetto" gestern abend 7 Uhr 45 Miu. telegraphiert, er hab« um 3»/, Uhr nachmittags di« Beschießung der Haüptbatterien über gewonnene EMg, v-x Tripali» begsnnK «zp b» S-VlSNuntrrgar-1 Landung gelungen stim 2»f«ntt»-»,,»d»u «Ir die »» Ui-E«, erschU,»«»« «»»»» dl» «UI», U Mr. «I„ «Sr,l»°ft «delle »IMINI,« »»f>u»» der X^eüi» de^ », »,» »,r,«schrieb»»«» lag»», s»wi, a» b«siiwmUr SUd« »Ird »Ich« ,«,«»», »ws« »ird «Lr d>, «ichN,»,U »>fzkgl»«»«r MM«« »Wl ,ar»«li«rt. Mendriiz» Msttd»«»»« °«-n> v,ra»»d«>»dl»»d. Für «Ich- »)»»»«. s ,«d, «>ozes»»»I«r »,»°sdri,i« mechi sich die ««dakll», »Ich! »tr»»t»»rUich. >» „«»„idirgischi voldelnimd» «rschii»! »glich m» Me,»h«, dir I»g, noch d«» Sonn- »»d ^«sUagen. Adon»««,»I «»»»Uich SSV«,. S«s«r»i«: im Xm»blottdqlkk d» Naum dir iso. PeMjiU« iS tilg., d«,U »»» »»»adel» IS Vs"., im »allich«« S«Il Ler «»»» der 3s». 4S »sg, im ««dl..«,» di« Seil» IS P«^ Auf Antrag der Kaiserlichen Oberpostdirektion zu Chemnitz werden hiermit die nachstehenden Strafbestimmungen bezüglich der Beschädigung der Telegraphenanlagen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gleichzeitig werden die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstäude des hiesigen Bezirks hiermit aufgefordert, diese Bestimmungen außerdem noch besonders zur Kenntnis ihrer Ortseinwohner zu bringen. Nr. 924 I. Zwickau, den 4. Oktober 1911. Königliche A,ntshaiiptman»schaft. In Bezug auf die Sicherung der Telegraphenanlagen im deutschen Reiche gegen Beschädigungen sind durch die 88 317—320 des Reichsstrafgesetzbuchs die nachstehenden Bestimmungen getroffen: Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken die nenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zub«- Hörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis Von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß namentlich beim Fällen von Bäumen und beim Einholen der Obsternte in unmittelbarer Nähe der Reichstelegraphenleitungen zur Verhütung von Beschädigungen derselben geeignete Vorsichtsmaßregeln getroffen werden müssen, und daß, wenn die Telegraphenleitungen gefährdet erscheinen, die nächste Reichs- Telegraphenanstalt zu benachrichtigen ist, damit die Leitungen während der Arbeiten be wacht werden können. Unterlassungen in dieser Beziehung würden beim Eintritt vou Beschädigungen der Telegraphenanlagen nicht nur die Ersatzpflicht desjenigen, durch dessen Fahrlässigkeit der Schaden entstanden ist, begründen, sondern auch seine strafgertchtliche Verfolgung herbetführen. Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb «iner zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, Wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neunhundert. Mark bestraft. Unter Telegraphenanlagen im Sinne des Gesetzes sind Fernsprechanlagen mit begriffen. - Die Metallwarenfabrik Hübsch und Kühnast G. m. b. H. in Beierfeld beab sichtigt, die Abwässer ihrer Beizerei, die im Durchschnitt täglich 5—10 1 betragen sollen, bei Flurstück Nr. 1u in Beierfeld dem Dorfbachs zuznleiten, nachdem sie eine mit Kalk steinen beschickte Kläranlage durchlaufen haben. (88 23, 33 sig. des Sächsischen Wasser- gesetzeS). Die Planunterlagen liegen hier zur Einsicht aus. Etwaige Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts, titeln beruhen, bei Verlust binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet hier anzubrtngen. Schwarzenberg, anr 29. September 1911. Die Königliche Amtshauptmannschast. Auf Blatt 291 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Hugo Böhme in Aue betr., ist heute eingetragen worden: Die dem Kaufmann Friedrich Carl Kirsten in Aue erteilte Prokura ist erloschen. Königliches Amtsgericht Aue, den 3. Oktober 1911.