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— > "> Anlage zam Krzgev. Bolksfreund Freitag, den 6. Oktober Nr. 233 Schöffen. Forberg 1? welche zur Personen, Vli.E z 31. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutsche» Versehen werben. De« am L. Oktober neu hinz«getretenen Abon- «euten wird der Anfang des Romans auf Wunsch kostenlos nachgeliefert. zurückgerechnei, empfangen haben - dem Amte nicht geeignet sind- Margaret vermochte kaum die Fassung zu bewahren. „Haben Sie schon einen Käufer in Aussicht?" fragte sie mühsam, denn die Tränen wollten sie beinahe ersticken „Gott sei Dank, ja. Herr Krug, ein Getretdehändler in Wylstädt, will nochmals aus der Verlegenheit Helsen", versetzte Kramer. Krug in Wylstädt, daS mußte der Mann sein, denn Max Boran kürzlich ein so ungünstiges Zeugnis ausgestellt hatte. „Ich möchte gnädiges Fräulein jedoch bitten, dieser Angelegenheit gegen niemand Erwähnung zu tun", setzte der Inspektor hinzu. „Es handelt sich nämlich bei diesem Geschäft um eine besondere Gefälligkeit, die Herr Krug nur uns erweist, und er möchte sich zurückziehen, fiele eine Indiskretion vor. Ich aber wäre außerstande, das Geld anderweit zu beschaffen." „Es ist gut", erwiderte Margaret, in höchster Erregung den Inspektor verlassend. Sie war außer sich und fand keine Antwort auf die Frage: was tun, wie dieses neue Unheil zu verhüten wäre. — Die Mutter mußte Geld haben, und es war keinS vorhanden. Jedenfalls mußte sie nach Lindenbach, in dieser Sache konnte sie des RatS nicht entbehren, und seitens der allen treuen Freunde stand ein Vertrauens- Mißbrauch nicht zu befürchten. Bei Menschen, die selbst bart zu kämpfen gehabt mit widrigen Verhältnissen, durfte sie überdies auf volles Verständnis für ihre Sorgen rechnen — Und bei diesen Zuständen hatte man sie zwei Jahre lang in der teueren Pension gelassen! Wie das nur möglich war! Am folgenden Tag schon sollte Margarets Plan zur Ausführung gelangen, und gegen drei Uhr trat sie fertig angeklsidet bei Fräulein von Harting ein, um sie von dem beschlossenen Gang nach Lindenbach in Kenntnis zu setzen. „Sollte ich erst spät heimkommen, so mach' Dir keine Sorgen, Cousine", schloß sie, Verdens lassen anspannen oder Max begleitet mich." „Was willst Du schon wieder bei ihnen! Wir waren doch erst vorgestern dort!" fragte das alte Fräulein ärger lich. „Ich bedarf des Rats in geschäftlichen Dingen", er widerte die junge Dame, die nicht sagen mochte, um was eS sich handelte. „Höre mal, ich bezweifle, daß Deine Mutter von diesem beständigen Gelaufe nach Lindenbach entzückt wäre!" „Sie hat nie etwas dagegen, und Du hörtest ja selbst, wie Max gebeten wurde, mir in allem an die Hand zu gehen." „DaS wohl, nur vermute ich, daß man sich Deinen Bedarf an Ratschlägen geringer dachte. — Ich meine eS gut, Margaret, wenn ich warne: setze Dir keine Phantasien in den Kopf! Dazu wäre Deine Mutter nie -u haben, dafür kenne ich sie." W N 1S11. Verwiesen. Rathaus Hartenstein, am 4. Oktober 1911. GerichtsversassungSgesotz vom L7. Januar 1877. Ernte etwa schon jetzt verkaufen? So ungeheuerlich d.e^er Verdacht war, er ließ ihr dennoch keine muhe und trieb sie schließlich in die Amts stube des Inspektors. — Sie hatte das Richtige getroffen. Nach langem Zaudern gab Kramer zu, daß ein solcher Berkaus tu Aussicht genommen sei, »veil eS keinen andern Wea geb«, di« erforderlich« Summe innerhalb kürzest LZ K 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben- 2) Personen, gegen welche das Hauptvcrfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ober die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann- 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermöge» beschränkt sind. 8 83. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) ' Zeit der Ausstellung der Urliste daS dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet welche zur Zeit der Aufstellung der Urlifte den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei voll» Jahr« haben- 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenuntersttttzung au» öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben- 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu " 5) Dienstboten. Gräfin Hannas Ehe. Roman von Carola von Eynatten. (Nachdruck verboten.) (10. Fortsetzung.) Diese Frage, deren Beantwortung sich nicht umgehen ließ, schien Kramer ziemlich unbequem zu sein, denn er zögerte merklich, ehe er entgegnete: „Gewiß habe ich so im allgemeinen mit der Frau Baronin darüber gesprochen." Margaret wußte genug und sagte nur noch: „Es dürfte wohl gut sein, Herr Inspektor, wenn Sie in Zu kunft ein schärferes Auge auf die Leute haben wollten." Damit war die Sache erledigt, Kramers Verstimmung aber keineswegs behoben — AIS Margaret nach dem Mittagessen allein in ihren» äußerst einfachen, doch sehr freundlichen Zimmer saß, stürm ten die trüben Gedanken und bangen Ahnungen von allen Setten auf sie ein. Die herrschenden Zustände waren weit schlimmer, als sie es für mögiich gehalten Härte. Bei so unordentlicher, ja unverzeihlicher Wirtschaft mußte ihr geliebtes Ober hausen vollständig herunterkommen und dann — dann — sie wagte nicht, diesen Gedanken weiterzuführen! — Viel leicht hatte Hanna doch klug gehandelt, als sie sich mit Wallern verlobte! Ja, eS war ein Glück, daß die Schwestern versorgt waren, erlangt hatten, woranf all ihr Streben und Sehnen gerichtet war: äußeren Glanz! — Jetzt noch ihre Aus steuer, die freilich große Summen beanspruchen würde, dann hatte es ein Ende mir den außcroroenllichen Aus gaben! Dann konnte man, war die Mutter damit ein» verstanden, streng zurückgezogen leben, sich tüchtig ein schränke»» und alle Kräfte auf die allmähliche Hebung und Elltlastuug des Gute» wende». Verdens standen gewiß »ult ihrem Rate bei, — ob sich aber die Mutter zu solcher Beschränkung verstand? Vor allen Dingen galt es Mut zu fassen. Vielleicht gelang eS ihr doch noch, Oberhausen zu retten! — Aber untätig durfte sie nicht bleibeu, uuo das Wichtigste war wohl, »vettere Schleudergeschäfte zu verhüten. Die Mutter hatte in der letzteren Zeit öfter davon gesprochen, daß sie für die ersten Aussteuer-Anschaffungen ungefähr achttausend Mark bedürfe, das übrige auf Kredit kaufen würde. — Wo wollte sie diese Summe hernehman? Die diesjährige Bekanntmachung. Die für hiesigen Stadt- uud Guts bewirk auf da» laufende Jahr ausgestellt« Schöffen- und Geschworenenurlist« liegt ein« Woche lang und zwar vom 8. Li- mit 18. Oktober d. I. hei Unterzeichnetem zu Jedermann- Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprach« gegen die Richtigkeit ode« Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzesvorschrift dtr AA 3l. 88, 86, 84, 84, 85 des Deutschen GerichtSverfassungSgösetzeS und de- 8 24 de- König. Sächs. Gesetz«- vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung diese» Gesetze» enthaltend, Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf da» laufend« Jahr aufgestellte Schöffen- und Ge- ichworanen-Urliste liegt eine Woche lang, und zwar vom 7. bi- mit 18. Oktober dieses Jahres, bei Unterzeichnetem zu Jedermanns Einsicht au-. Innerhalb dieser rtnwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben wer den. Hierbei wird auf nachstehend abgedruckte Gesetze-vorschriften der 88 31, 32, 33, 84, 84, 8b de- Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze» und de» 8 24 des Königlich Säch sischen Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes ent- haltend, verwiesen. 1793 I Wildenfels, am 4. Oktober 1911, DerTtadtrat. Morgenstern, Bürgermeister. GerichtsversassungSgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschere versehen werden. 8 82. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben- 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann- 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben- 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben- 3) Personen, weiche sttr sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln enipfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben - 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind - 5) Dienstboten. 8 34. Zn dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister- 2) Mit glieder der Senate der freien Hansastädte- 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhe stand versetzt werden können - 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft - 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte: 7) Religionsdiener: 8) Volksschullehrer - 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehürende Militärpersonen. Die LandeSgesevc können außer den vorbezeichneten Beamten höhere VerwaltungSbcamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut- ichen versehen werden. 8 85 Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf bas Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 re. enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien- 2) der Präsident des LandeS- konflstoriums-3) der Generaldirektor der Staatsbahnen- 4) die Kreis- und Amtshauptleute-5) die Vorstände der Sichcrheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der AmtShauptmann- schaften ausgenommen sind. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister- 2) Mit glieder der Senate der freien Hanjastüdtc- 3) NeichSbeamte, welche jederzeit einstweilig in dm Ruhe stand versetzt werden können- 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft- 6) gerichtliche und polizeiliche Bollstreckungsveamtr- 7) NeligionSdiener: 8) VolkSschullchrcr - 9) dem aktiven Hecre ober der aktiven Marine angehürende Militärpersonen. Die Landcsgesetze können außer dm Vorbezeichneten Beamten höhere VerwalmngSbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. > 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Gchöffenamte finden auch aus da- Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsversassnngsgesetzes vom 27. Januar 1877 re. enthaltend; vom 1. März 1879. § 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen «erden: 1) die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien- 2) der Präsident oeS Lande«» konfistortumS - 8) der Generaldirektor der StaatSbahnen- 4) die KreiS» und AmtShauptleuU- 5) di» Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Slädte, welche von der Zuständigkeit der AmtShauptncann- schaslea ausgenommen sind. Bei Fräulein von Verden, einer freundlichen Matrone, deren ganze Erscheinung trefflich hinetnpaßte in de« ge diegenen, doch altmodischen Nahmen ihres Hanse», fand Margaret in» reichsten Maße das, was sie suchte: Ver ständnis. Und nicht allein das, auch kräftige Ermunterung zum AuSharre» und Hoffen, herzliches Mitempfinden wurden ihr zuteil. In Lindenbach habe man mit größere» Schwie rigkeiten zu kämpfen gehabt und sei dennoch glücklich übe» den Berg gekommen, sagte die alte Dame. „Du warst doch sonst eine so leichtherzige, klein« Lerche, Gretel, und wirst mir nicht bei dem erste« schärferen Windstoß matt die Flügel hängen lassen." Margaret lächelte, gab aber keine Antwort. „Ei, wer wird so seige sein? DaS ist ja ein« Schande!" schalt Fräulein von Verden gutmütig. „Und denke doch an das große Glück, da- Hanna beschtede» ist, das hilft über vieles hinweg." „Ein nettes Glück!" platzte daS junge Mädchen heraus. Das alte Fräulein schaute sie an, al- traue es seinen Ohren nicht. — „Wie — ?" „Ich meinte nur so — denn ein Glück, waS man so Glück nennt, ist eS ja schon, Wallern ist eine glänzende Partie!" sagte Margaret ohne Enthusiasmus. „Und dabei ist er ein so grundguter Mensch, wie e» wenige gibt! Sicherlich ist er voll der zartesten Aufmerk samkeit für seine Braut und tut ihr, was er ihr an den Augen absehen kann." „DaS wohl", klang es matt zurück. Fräulein von Verdens Miene wurde immer ver wunderter. „Was hast Du gegen Deinen zukünftig«» Schwager, Kleine?" Zuerst zögerte Margaret ein Weilchen, plötzlich aber erwiderte sie entschlossen: „Gegen ihn persönlich habe ich nichts, aber seine Verbindung mit Hanna ist mir ein Greuel I" „Gretel, Du wirst doch nicht — ich meine —" „O nein, das füllt mir nicht im Traum ein!" rief Margaret errötend, während eS brennend heiß in ihre Wangen stieg. „Dann begreife ich aber wirklich nicht —" „Ich kann nichts dafür, liebes, teures Fräulein, aber eine Heirat, die einerseits daS Geld, anderseits der Der« stand schließt, widerstrebt mir zu sehr!" Die alte Dame schüttelte den Kopf. „Wie es um Hanna steht, weiß ich natürlich nicht, daß aber Walleri» an keine Berbindung mit ihr dachte, hegte er nicht wärmere Empfindungen, davor» bin ich überzeugt!" „Und tch weiß leider da» Gegenteil. D«r Graf sprach sich ja gegen Mama, wie auch gegen Hanna recht offe» aus! Er braucht eine Frau für sein Hau-, und dann sind noch die Wünsche eines Erbonkels mit im Spiele." „Nein, Gretel, darüber darfst Du beruhigt sein- um einer Erbschaft willen heiratet Wallern nicht, dazu ist er viel zu reich, und es li«gt auch nicht in seinem Charakter. Zu- könnt« «r ja «am»», bi» er «in Mädchen gofund«» hat, -a» « lkbt." „Ich verstehe nicht, was Du meinst", versetzte die junge Danie stolz und verließ da» Zunmer. Daß sie ab«r unatachtet dt«srr Versicherung v«rstanden ar i hatte, verriet«» dl« tn ihr Gesicht schießend« Rot« uad da» Mk Wo». «