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Die Firma Glashütten-Werke Carlsseld, G. m. b. H., in Weiters- glashütte beabsichtigt, in dem unter Nummer 2 des Brand-Versicherungs-Katasters, Nummer 2 des Flurbuchs für-WeitersglaShütte gelegenen Grundstück eine,Groh» und Kleinviehschlächterei zu errichten. Etwaige Einwendungen hiergegen sind, so weit sie nicht auf besonderen Privat- rechtS-Titeln beruhen, bet Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. 553 L Schwarzenberg, am 20. Mai 1910. Die Königliche Amtshanptmannschast. SwllU an den Spritzenhäusern. Unentschuldigt«» Fernbleiben «u^Ui Der unterzeichnete Amtshauptmann ist vom SS. Mai bis mit 3. Juli ISIS beurlaubt und wird durch Herrn Regierungsassessor vr. v. Ziegenhierd vertreten. Der Schulvorstand. Meinhold, Gem.-Vorst., Vorsitzender. 31. 1. 2. 3. 4. 6. 7. 8. Oeffentliche Zustellung. DerSteinsetzerFriedrich Wilhelm Bley zu Lauter — Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt vr. Keymer in Schwarzenberg klagt gegen den Händler Johan» Ohmann, früher in Lauter Nr. N, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte Beträge von 275 Mk. und 300 Mk. auS Bürgschaften schuldig ge worden sei, mir denl Antrag auf Verurteilung: an den Kläger 575 Mk-, nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Januar 1905, sowie 42 Mk. 60 Pf. Kosten des vorausge gangenen ArrestversahreuS zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch daS Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König liche Amtsgericht Schwarzenberg auf den 13. Juli ISIS, vormittags S Uhr geladen. Schwarzenberg, den 21. Mat 1910. 2 DerGerichtsschreiber des Königliche» Amtsgerichts. Damenuhr mit Kette gefunden Gemeindeamt Pöhla, den 24. Mat 1910. Dienstag, den 7. Jnni, Uhr nachmittags die Kinder, deren Familienname mit 8t, V oder Ll anfängt- Mittwoch, den 8. Jnni, '/.S Uhr nachmittags die Kinder, deren Familienname mit V, IV, X, oder L anfängt. Alle geimpften Kinder sind an den nachverzeichneten Tagen und Zeiten Ar-.tr zur Nachschau im Jmpfraume vorzustellen: Die Impflinge vom 30. Mai d. I. am 6. Juni nachm. ^6 Uhr, Jmpspflichtig sind in diesem Jahre alle hier wohnhaften Kinder, die 1. tm Jahre 1909 geboren sind, oder 2. im Jahre 1909 wegen Krankheit zurückgestellt oder ohne Erfolg geimpft worden sind, oder 8. im Jahre 1909 oder früher au- irgend einem anderen Grunde von der erstmaligen Impfung zurückgehalten worden sind. Befreit von der dies jährigen Impfung sind die Kinder, die ») die natürlichen Blattern überstanden haben, oder d) ohne Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit nicht geimpft werde« können, oder v) bereit» im Geburtsjahre mit Erfolg geimpft worden sind. An» Häuser», tu denen ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Keuchhusten «sw. vorhanden find, vder in letzter Zeit vorhanden waren, dllrsen keine Kinder z« den öffentlich*« Jmpftermtueu üeimucht werde«. Oeffentliche Impfungen in Aue 1910. Die öffentlichen unentgeltlichen Erstimpfungen im hiesigen Stadtbezirke werden in diesem Jahre in der nachverzeichneten Reihenfolge in der Turnhalle der Bürger schule am Ernst Gesiuer-Plahe vorgenommen: Es werden geimpft: Montag, den 3V. Mai, ViT Uhr nachmittags die Kinder, deren Familienname mit .4t, L, t), vder v anfängt- Der Erzgebirgisch-Boatländische« Bahn- «ud Elek- fksLvdkA» trizitäts - Gesellschaft, G. m. b. H. in Schneeberg, haben die Königlichen Ministerien der Finanzen und des Innern die Erlaubnis zur An stellung allgemeiner Vorarbeiten gemäß der Verordnung vom 30. September 1872 für eine vollspurige elektrische Eisenbahn von Auerbach nach Schneeberg bewilligt und hierbei gemäß 8 14 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 die Ermächtigung, diese Vor arbeiten u. a auch in der Flur Neustädtel auf fremden Grundstücken bi» zum 31. März 1911 vorzunehmen, gegeben. Die Eigentümer und Besitzer der betroffenen Grundstücke sind verpflichtet, die Vorarbeiten zu dulden und die von dem Unternehmer aus diesem Anlässe angebrachten festen Merkzeichen bis zum Beginne der Ausführung des Unternehmens, jedoch nicht länger als 2 Jahre, stehen zu lassen. Der Beginn der Arbeiten ist von dem Unternehmer mindestens 1 Woche vorher uns unter Angabe der Zeit und der Oertlichkeit, wo sie stattfinden füllen, schriftlich an zuzeigen. Wir werden darauf die betroffenen Besitzer benachrichtigen. Im übrigen wird auf 8 14 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 ver wiesen, insbesondere auf die dort Absatz 8 und 9 des näheren festgeftellte Entschädigungs- Pflicht der Gesellschaft. Neustädtel, den 20. Mai 1910. Der Stadtrat. Die Eltern, Pflegesltern oder Vormünder, dl« ihre tmpfpfltchtlgen Kinder z« den öffentlichen Impfungen nicht bringen, haben für den Grund des A«sdletbe«S ihrer Kinder ei» ärztliches Zeugnis oder den Impfschein sofort «ach der öffentlichen Impfung in unserer Polizeiregistratur — Zimmer 6 des Stadthauses — vorzulegen. Alle zur Impfung zu bringenden Kinder müssen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern vorgestellt werden. Jmpfarzt ist Herr vr. msä. Rosenthal. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu drei Tagen bestraft. Zur Ausgrabung von öffentlichen Straßen und Wege» im hiesigen Orte ist vor Beginn der Arbeiten die Genehmig«»» leZ unterzeichneten Gemeindevorstandes einzuholen. Die Beendigung ist ebenfalls sofort anzuzeigen. Ferner wird erneut die Verunreinigung der Wege durch Asche und Unrat verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Bernsbach, am 24. Mai 1910. Der Gemeindevorstand. Martin. Oeffentliche Gemeinderats-Sitzung Zschorlau. Donnerstag, den »S. Mai »SIS, aden-S V.d Uh», im Schmidt'schen Vasthofe. Pslichtseuerwehr Bernsbach. Nächste« Gv«nabe«d, de« US. Mat abends V Uhr, Hebung beider Spritzeumauuschafte«. Schulneubau. Craudors. ES sollen die Kunstschmiede- und Schlosser-, Tischler», Glaser- und Malerarbeiten vergeben werden. Dle Angebote, für deren Ausfüllung nichts vergütet wird, sind bi» zum S. Juui dss. Js. aff den unterzeichneten Vorsitzenden etnzuretchen. Die Aus wahl unter den Bewerbern behält sich die Gemeinde vor. ArbeitSverzetchniS nebst Aus führungsbedingungen lind, soweit der Vorrat reicht im hiesigen Gemeindeamt« geg«n Hinterlegung des Selbstkostenpreises: Für Kunstschmiede- und Schlosserarbeiten Mark 1.05 „ Tischlerarbeiten „ Glaserarbeiten „ Malerarbeiten vr. Richter, B. Die unterm 20. dS. MtS. von der Aufsicht»« behörde für die hiesige Stadt genehmigte Bierfteuerordnung liegt vom 27. ds. Mts. ab 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus, wa» andurch Mai d. I- am 6. Juni nachm. °/.6 Uhr, § // 7. »/ // ^-6 // Junt // /> 8. // '/.5 // // // // 9. V ,/ '/.6 // // // 10. // '/.6 // // 11. // 3 // // // 13. // // // // 14. // '/.6 // // // 15. '/.5 ^^7 -lksfreunö für Lie ka1.unö MAchenMMmlnM.Grünhaill.Karkns1eil^oh<^ geergEML'osMtz,Zku8Ms1,<Hchnee^ Qalnfrrund ZehneeberA. Kirasprechrr« Schneeberg 10. Aue 81