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LM WMchßp Me^« üd»gMNNN,'bi« Mhm die Bttchtt d« «-gemeju«q PllttzAzßchpn Zeitung reiche». V-Serlin, IL.Mai. Der vielbesprpchene. Protest-der 437-beruht fmvpl-Mi Korw wik dtr Snchc nach eben so entschieden auf-siner recht« LchmlJnlanrenievz, alStr-ander«rsei«s -eine, varlamtUtarischeUnrege^ -izkeit Larfttllt. MenProtest trifft Machst dieser- letztere Vorwurf, weil «letzen nor von tiuerMinorität auSgeht; und; «inv Ansicht entwickelt, welche twwch dae-ailgemeine -Mstimmung deS: Bereinigten Landtags bereits »vü- -ändig : beseitigt- worden ist. Er trifft ihn ferner, weil: er- vx post nach «abgemachter Sache hervortritt, ohne daß Diejenigen, die sich - seht zu dem- fdlben bekennen,-damals, alses Zeit dazu war, nämlich vor der Abstim mung, .vor ausgemachter Sache, auf die Zukunft eines solchen Protestes hingewiesrn -und denselben -sich Vorbehalten hätten. Der Protest tritt also -evvou außerhalb alles materiellen Zusammenhangs mit den parlamentgri- Mcn-Grundsätzen und Regeln. Er entsteht privatim, rekrutirt fichpri« vatim und ist plötzlich da mit der unzuständigen Gcbehrde eines öffentlichen Attes. Wenn das parlamentarisch ist, so gestehen wir, daß Preußen kei- «tS Parlaments Und seiner nothwendigen, durch die Jahrhunderte erprob ten und bewährten Formen bedarf. Die Sache-sieht eher polnisch aus. -Glücklicherweise ist der Reichstag von dieser kleinen Absurdität einiger feiner Mitglieder nicht — gerissen. «Schon-dies Wenige läßt errathcn, daß es mit der Rechtsseite des -Protestes keineswegs besser steht, denn durch welche Dophistik gedenkt ein -Schritt, «der außerhalb des verfassungsmäßigen Wegs erfolgte, sich recht- .lich zu degültigen? «Der Grund aber der vollständigsten rechtlichen Un« gültigkeit des Protestes liegt -tiefer. Man kann ihm alle Verstöße gegen »Lie-«gesetzlichen Formen verzeihen, er bleibt darum doch rechtsungültig und ain Bezug auf etwanigc Aussichten und erwartete Wirkungen ein «Ding -ohne-Dasein, eine politischeres nullius, weil er eben keinem verfaffungs- mäßigrn Organ des Landes angehört,, weder dem Vereinigten Landtage MlS- fdlchem, noch irgend einer bestimmten Provinzialabth'eilung desselben, »och auch einer der beiden Eurien, noch endlich einem besonder« Stande. >Er Wherrenloses Gut, gleichsam Vagübondc. Wollten Diejenigen, welche jetzt,mit- domProteste hervortretcn, demselben Form, lGehalt.und Wirkung Rechtens sichern, so mußten sie vor Abschluß - der Debatte auf - Sonde rung in provinzielle oder Standestheile -antragen und dieselbe durchsetzen; so mußten sie-auf die vorhandenen, verfassungsmäßigen-Nebenwege -sich flüchten und entweder «ach Ständen oder, da diese Wendung dem Ein swurfe der Unzulässigkeit begegnen konnte, nach Provinzen sich verwahren; und wenn dergestalt -die schwächste Provinz (etwa Posen oder Pommer«) gegen alle etwauigen Consequenzen der Adresse sich verwahrt hätte, dann wäre sactisch ein Protest im ganzen Sinne des Wortes abgegeben ge wesen der sich mit sicherem Gewicht dem Wagen der jungen Verfas sung angehängt haben würde; dann wogen die 39 Stimmen etwa der -Provinz Pommern- tausend Mal schwerer als die dreifach vermehrte Summe -von-Mitgliedern, die ihren Protest in der Eigenschaft von Abgeordnetem des Allgemeinen Landtags abgeben, der als solcher ja entschieden und die Protestircnden sammt ihren Einsprüchen und Bedenken -in die Minoritä verwiesen hat, in welcher Stellung sie dann sogleich ohne weiteres Rech auf den casus in quosind. Du großer Gott, wenn nach abgcstimmte Und geschlossener Sache von den Minoritäten hier noch demoustrirt, res ttamirt und protestier werden kann, wozu «hat man, alsdann Parlamente? -Wo erhebt sich das eherne Gitter zur Sicherung des-öffentlichenRechts? zur Abwehr gegen Willkür und Unordnung? wo ist das Ziel der Vers Wirrungen? « In der That, wenn die Protestirenden schon dadurch, daß sie deü -Protest «nicht bereits vor dem Schluffe der Adrcßdebatte in einen verfass sungsmäßigen Weg hinüberzuführen verstanden, ihren parlamentarisches Lkakt zweifelhaft-Mächten, so bleibt kaum noch der Gedanke, daß.ihpch damals eine bloße Uebereilung widerfahren sei, wenn sie nun zu dem als ten Verfahren auch noch eine neue Verwirrung fügen, und uns ist mit ausgefallen, daß eine so durchgebildetc politische Natur wie Hr. Hansis mann einem derartigen Monstrum von parlamentarischer Erfindung seineü Mamen auch verpfänden konnte. Keiner mehr als dieser fähige Kopf muß -Msehen, -daß die Frage- um die Gesetzgebung vom 3., Fehr, entschieden ijst; daß jene« Abweichungen, welche der eine und der andere Ahgeordnett -zwischen ältern ständischen Gesetzen und dem Gesetze vom 3. Febr. zu er- --kennen-Klaubt,--sich ferner,-zu keinem Milteft des Widerspruchs-gegen .daß - letztere eignen pdaß-Me derartigen Bedenken nun vielmehr in die Sphäre - LerPrivutansichten gehören, die man kundgehen, - aber auf welche hin maß mcht mehr protestiren -kann. Bestanden- solche Abweichungen zwischen den «Mer» Gesetzen und dem königlichen Patente.wirklich —- dies «her bestreiten «wir, wenigstens den Gesichtspunkten der HH. v. Beckerath und v, Auers- wald gegenübcr —, so muß jeder Beruf auf die älter» -Gesetze schweigen, imächdem über die angegebenen-Abweichungen das Gewicht von Thatsachen hingeschritten ist, -durch welche die älter» Gesetze in den Schoos der Ver geffenheit gesenkt, das neuere-dagegen förmlich installirt und geheiligt werde»!ist. Diese Thatsachen zumal sind würdereich genug,!M entscheii i dend zu sein. Die Stände sind dem Rufe des'Gesetzes vom 3. Febr. -gefolgt; sie haben sich bei Eröffnung ihrcrThätigkeit auf den Boden des- ßechen gesollt ; sie haben mit .überwiegendster Dkhchhit dem königlichen Gesetzgeber ihren Dank für das. gegebene Gesetz außgefprochen..Mdjn,Be- zpg auf alles Weitere,-liege eS hsiesseit oder jeysekt des,3^Febr.,,sich auf die Kundgebung ihres-Vertrauens, daß der Monarch di<M«ge. B«fas. sung fördern werbe, eingeschränkt; sie haben also durch Wort und-Lhat in , jenes Gesetz gewilligt, haben dasselbe angenommen, haben,pö, .wie wir oben sagten, auch ihrerseits eopstituirt. Durch hie höhere Macht hjesir Kette übereinstimmender Ereignisse ist . jeder Widerspruch zwischen der al ten und neuen Gesetzgebung vollständig gehoben; eine neue, wohl-Aner kannte und wohlbfstätigte Grundlage ist dem öffentliche» Leben des Staats gegeben, und auf dieser haben ausschließlich alle Theile ,sich nun.zu.be wegen. Hinfort ist jeder Beruf auf die älter» Gesetze ;in Anachronis mus, jeder aus diesem Gesichtspunkte veranlagte. Protest der Einzelnen eine öffentliche llnbilde, ja selbst ein dereinstiger Versuch künftiger Pro vinziallandtage, denselben Protest aufzubringen, wäre nichts Anderes als eine ähnliche.öffentliche Unbilde^ Das Recht der Protestatio» hat seine feste Zeitbewegung, seinen törminus s quo und »ä guom nicht von un? gtzfqhr, es-hat ihn eben in der liefern Nothwendigkeit der Dinge selbst, die auf Abschluß hindrängen. Der hier zutzMede kommende Protesttermin wurde mit der Äbstimmung des Bereinigten Landtags über die Adresse fax« tisch wie rechtlich geschlossen. Es gibt ein Recht, welchcs.höhcr steht als alle Rechte der Könige und der Fürsten, der Stände und der-Dika? stericn, der Massen wie der Einzelnen: das ist das Recht des Staats, zu wissen und zu haben, worauf er basirt sei. Oesterreich. Aus M»«g vom 6. Mai schreibt die augsburger Allgemeine Zei tung: „Die Theuerungsunruhen, welche plötzlich gleich einem,Lauf feuer über fast ganz Mitteldeutschland sich ausbreiteten, fangen bei-,der fortschreitenden Noth auch hier an, zahlreicher und-ernster« Charakters zu werden. Wie in Kommotau, so kam es auch jn Eger, in-M Karlsbad, in Teplitz und andern Orten zu GkwMhäligkcitcn des-Hungri gen Landvolks, welche in verschiedenen Orten, wie in Plan, so ernsthaf ten-Charakter annahmen, haß Militairgewalt requirirt werden und xjn- schreitcn,mußte. Unser Landeschef, hat diesem Gegenstände schon lange,feige besondere ÄufmerksyMkci! geschenkt und Getreideausfuhrverbote so wie Maßregeln,gegen massenhaften Aufkauf der Specalanten in Vorschlag gebracht, welche, jedoch erst nach längen» und gewiß ehrenwerthem Strau- ben der allerhöchsten Behörden, angenommen wurden, indem seit.gestern die Getreideausfuhren nach Sachsin und Baiern verboten sind. Hier in Böhmen ist diese Maßregel offenbar bedingt und ins Dasein gerufen durch die Aufregung und die Gewaltthätigkeitcn des Volks, welches sie nicht allein läut verlangt, sondern thatsächlich und zwar eigenmächtig durchge fetzt hat, indem an den Grenzen eine Getreideausfuhr wegen der Stim mung des Volks factisch fast zur Unmöglichkeit geworden ist. «Unter sol chen Umständen ist es allerdings vorzuziehen, daß der'Staat die nicht zu bändigende Eigenmächtigkeit durch Gesehcsmacht und- Kraft verdrängt und für die Lynchjustiz des Vofks eine ordentliche geregelte der Behörden ins Leben ruft. Die Meinung des Volks ist nun einmal in-Beziehung auf-Getreideausfuhren hier zu Land eine definitive, und die-Stimme des selben-eine so laute, daß die Regierung, .um dem Ausbruche ppn Ge- waltthätigkciten vorzubeugen, trotz- ihrer bessern Ueberzeugung dieselbe nicht überhören konnte. Bor Allem scheint ein Umstand sowol die Behörden bestimmt als auch die Aufregung des Volk^ an den Grenzen bewirkt zu haben, nämlich die allgemein verbreitete und wirklich wahre Nachricht, daß die sächsische Regierung den Ausfuhrzoll für bühmischeSGctreide den Importeuren wieder zurückvergütet. Wer die Noth in den sächsischen Grenzkrcisin kennt, wird eine solche Maßregel vvn Seiten der sächsischen Regierung als höchst Milde und human anerkennen; wer dagegen anderer seits die Theurung in den böhmischen Grenzbezirken kennen gelernt hat, wird gleichfalls begreifen können, daß einelsolche Paralysirung der Aus fuhrzölle für den armen Consumenten drückend und deshalb aufregend ist und der diesseitigen Regierung nicht gleichgültig sein kann." — Aus Wien vom«8. Mai schreibt die augsburger Allgemeine Zei tung: „Heute wurde auch hier das Verbot der Getreideausfuhr einstweilen für die Dauer von fünf Monaten bekannt gemacht. Diese unter-den gegenwärtigen «Verhältnissen gewiß heilsame Anordnung, zu nächst durch die drückenden Umstände der Theuerung und der von Seiten der- hiesigen Bäcker erhobenen Beschwerden hervorgerusiu, wurde gestern im Staatsrathe beschlössen, und schon heute früh wurde sie nicht nur an der hiesigen Schranne, sondern auch-bereits an allen Orten in der.Um gebung Wiens publicirt. Hiervon ausgenommen sind jene Früchte, die entweder bereits zur « Versendung verfrachtet oder schon früher declarirt worden sind. Da heute eben Fruchtmarkt abgehalten wurde, so wirkte dies augenblicklich auf die Preise, und der Weizen, noch heute Morgon mit 24 Fl/W. W. der Metzen bezahlt, fiel auf 17 Fl. und blieb spä ter 19-20 Fl. W. W." Spanien. Die Königin« hat sich am 5. Mai nach Aranjuez begeben, von wo sie nach einiger Zeit-nach La Granja und EScurial gehen wird. Der