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ÜL8 Eisenbahn in den Händen habe. Theils seien von ihm im Interesse des GesammtwohleS Opfer zu verlangen, indem der Verlust an dem einzelnen Unternehmen durch den Gewinn der Gcsammtheit ausgeglichen werde, tkeilS stehe dann die gesammtc Verwaltung und Leitung, was bei einer Privatgesellschaft nie der Kall sei, unter der ständischen Controlc. Die Beantwortung der Frage vom finanziellen Gesichtspunkte hänge zwar von der künftigen Rentabilität ab, doch enthalte die Decretsbeilagc in dieser Beziehung eine Wahrscheinlichkeitsbercchnung, welche zu sehr beruhigen den Resultaten führe, und da der Staat die Bahn jetzt billiger erhalten könne als später bei Ausübung seines Rückkaufsrechts, da er ferner jetzt aus dem ungünstigen Verhältnisse zur Gesellschaft hcraustrctcn könne, er scheine die Uebcrnahme der Bahn von dem finanziellen Gesichtspunkte we nigstens nichi unräthlich. Sei endlich irgend ein Zweifel gegen die Ueber- üshrr^ der Bahn, so werde derselbe aus dem rechtlichen Gesichtspunkte beseitigt. Zwar sei ihm nicht zweifelhaft, daß die Compagnie verpflich tet sei, die Bahn in der vertragsmäßig festgesetzten Zeit zu vollenden, und der Staat berechtigt, sie dazu zu zwingen; allein wollte der Staat den Rechtsweg betreten, so würde durch die lange Zeit, welche hierzu nöthig ist, der Zweck verfehlt werden. Vielleicht würde die Gesellschaft Mittels einer 5prvcentigen Anleihe die fehlenden Mittel zur Vollendung der Bahn haben erlangen können ; der Staat habe ihr dies verboten, und zwar aus Gründen, die gewiß alle Billigung verdienten; indem er aber hiermit der Gesellschaft das einzige Mittel zur Vollendung der Bahn ge nommen, habe er freilich auch dem Recht entsagt, sic zur Vollendung zu zwingen, nach dem Satz: „Imp088idilium nulls obligatio <-st", und deshalb erscheine ihm die Uebcrnahme der Bahn eine Ncchtsnothwendig- keit- Sollte aber dies Alles nicht ausrcichcn, so würde noch die phy sische Nothwendiqkeit hinzukommen: die Bahn müsse fertig gebaut wer den; die Gesellschaft könne nicht, und dem Staate bleibe nichts übrig, als zu kaufen oder die Mittel vorzuschießen. Möge nun von Letzter» das Eine wie das Andere Opfer verlangen, so sei der Staat als Cigenthü- met doch immer besser daran wie als Gläubiger. v. Schönfels erklärte sich für Uebcrnahme der Bahn, theils we gen der unvermeidlichen Nothwcndigkeit, theils wegen der Ungecignetheit des dermaligen DirectoriumS. Die Erfüllung des Vertrags mit Baiern sei einer Gesellschaft nicht möglich, welche seit einem Jahre nur durch die Unterstützung des Staats fortbcstehe. Anlangcnd die Behauptung, daß das.Direktorium ungeeignet sei, dürfte es fast gewagt erscheinen, hier über etwas zu sagen, da in der II. Kammer vom Ministertisch aus be merkt worden, daß die Kammer nicht der Ort sei, Vorwürfe gegen das Direktorium auszusprechcn, und cs hart wäre, Männer anzugrcifcn, die sich hier nicht vertheidigen könnten. Allein durch Aufrechthaltung dieses Grundsatzes würde die Wirksamkeit der Kammer offenbar beschränkt wer den. Oft müsse in derselben über Personen gesprochen werden, die sich hier nicht vertheidigen könnten; er erinnere nur, wie bei der Adreßver- handkung dem Deutschen Bunde kein Weihrauch gestreut wortzen sei, vb- wol Niemand vom Bünd anwesend gewesen, um denselben in der Kam mer zu vertheidigen. Sei aber damals dem Bunde sein Recht wider fahren, so glaube er nicht, daß das Direktorium der Sächsisch-Baierschen Eisenbahn höher stehen solle. Im Allgemeinen beziehe er sich auf Das, wa^ in der II. Kammer genügend gesagt worden sei, um die große Sorg losigkeit des Direktoriums darzulegen. Er habe auch schon in der Gene- ralversammlung sich über Specialitäten ausgesprochen, die bis jetzt noch nicht widerlegt worden seien. Hauptsächlich mache er dem Direktorium zum Vorwurf«, daß es niemals darauf gesehen habe, bei Bauten und Lieferungen öffentliche Concurrenz auszuschrciben, was ein Hauptgrund des theuern Baues sei; daß es zweitens die Actionaire von dem Mislin- gen der Anleihe so überaus spät in Kcnntniß gesetzt habe; denn schon am Ik. Jul. habe das Direktorium gewußt, daß die Anleihe gescheitert, und erst am 3. Dec. habe es eine Generalversammlung zu Beschaffung der Mittel berufen, mit denen die schon am I. Dec. verfallene Schuld von 1'/, Mill, gedeckt werden sollte; das heiße die Actionaire in die Hand der Regierung liefern. Er halte endlich drittens für unverantwort lich, daß das Direktorium noch am 10. Oct. in öffentlichen Blättern be kannt gemacht habe, der Bau auf der Strecke von Plauen nach der bai rischen Grenze werde kräftig betrieben, während cs am I, und 3. Oct.> also acht Tage vorher, die meisten Arbeiter auf dieser Strecke entlassen hätte. Deswegen halte er das Direktorium für unfähig und die Ueber- nahme.der Bahn auf den Staat für wünschenswerth. Oberhofprediger v. Ammon zeigte auf den Hohen Einfluß hin, wel chen die Eisenbahnen nicht bloß auf den materiellen, sondern auch auf den geistigen Verkehr ausüben, und hielt den Staat für verpflichtet, den Ei senbahnen seine Aufmerksamkeit zuzuwenden, weil er allein im Stande sei, ihre guten Folgen zu pflegen und die Wagnisse und Zufälle auf sich zu nehmen, die ein Privatmann nicht vorherschen, viel weniger abwendcn könne. Er hielt deshalb für nöthig, daß der Staat die Eisenbahnen so bald als möglich übernehme. Die Ucbernahme der Sächsisch-Baierschen Bahn hielt er allerdings für die bedenklichste und spielte aus den großen Brückenbau mit der Bemerkung an, die Krmstler möchten gewohnt sein, im blauen Aether zu schweben, aber für den fahrenden Pilger und die fahrende Pilgerin werde es immer ängstlich bleiben, sich bei der Fahrt auf einmal am Rand eines schwindelnden Abgrundes zu erblicken. Im wei tern Verlaufe seiner Betrachtungen zog der Redner auch die Beschaffung de» Geldmittel in Erwägung und begab sich endlich, als ihn der Präsi dent in halblautem, ftlr die Tribune kaum verständlichem Ton erinnert hatte, daß dieser Punkt in geheimer Sitzung zu verhandeln sei, des WotteS. v. Criegern, mit dem Deputationsgutachten, welches den Be schlüssen der II. Kammer allenthaLzn beistimmt, in der Hauptsache einver standen, deutet« kurz einige ihm ongegangme Bedenken an. vr. Gross fand es mit seinem Rechtsgefühlt nicht vereinbar, in dieser Versammlung, deren Verhandlungen zur Kcnntniß von ganz Deutschland kämen, Män ner anzugreisen, die sich hier nicht vertheidigen könnten, auch die Mittel nicht hätten, ihre Vertheidigung auf demselbar Wege zur Oeffentlichkrit zu bringen. Er kenne die Mitglieder der Direktoriums als durchaus recht schaffene Männer und beziehe sich auf die kürzlich veröffentlichte Schrift, in welcher unter Anderm angeführt sei, daß daS Direktorium in Bezug auf die ihm gemachten Vorwürfe die Angabe von Specialitäten verlangt habe, diese jedoch verweigert worden sei, weil die Ankläger nicht hätten denunciren wollen. An der verspäteten Einberufung der Generalversamm lung seien die Verhandlungen des DirectoriumS mit dem Ausschuss« schuld. StaatSminister v. Zesch au bemerkte, eS sei über die Eisenbahnen im Allgemeinen und namentlich darüber g«sprochen worden, ob es im In teresse der Regierung liege, sich in Besitz der Eisenbahnen zu sehen. Daß Letzteres nützlich sei, könne wol keinem Zweifel unterliegen; es komme aber darauf an, ob ein Staat die Mittel besitze, um die Eisenbahnen in der vertragsmäßig festgesetzten Zeit zu vollenden. Sachsen, klein an Um fang, besitze ein ausgedehntes Eisenbahnsystcm, dessen Vollendung außer ordentliche Anstrengungen erfoderr und dem Staat allein eine allzu schwere Last aufgebürdet haben würde, sodaß es rathsam erschienen sei, auch die Kräfte der Privaten mit in Anspruch zu nehmen. Wie Wachsen hätten auch andere Staaten in dieser Hinsicht kein ganz reines System befolgt, sondern theils aus Staats-, theils aus Privatmitteln gebaut. Deswegen dürfe man aber keine Gelegenheit versäumen, um den Staat, wenn es ohne Gefährdung seines Credits geschehen könne, auch in den Besitz der Eisenbahnen zu setzen, und käme eine Gelegenheit, um auf solche Weis« eine Bahn zu erwerben, so dürfe man sic nicht vorübergehcn lassen. Ein solcher Augenblick sei hier gekommen. Schon im Laufe des vorigen Jah res sei die Regierung genöthigt gewesen, derSächsisch-Baierschen Eisen bahn größere Vorschüsse zu machen, damit der Bau nickt still stehe, da mit der benachbarten Regierung die Ueberzeugung gegeben werde, daß man so weit thunlich die Bahn innerhalb der vertragsmäßigen Zeit zu vollenden suche und der Gcsellsckaft Gelegenheit gelassen würde, die feh lenden Mittel herbeizuschaffcn. Doch seien diese Vorschüsse innerhalb der jenigen Summe geblieben, welche nach der Bewilligung am vorige» Land tage der Bahn habe gegeben werden sollen und rücksichtlich deren man. mit den Zinsen zurückstehen wollte. Die Regierung habe aber der Ge sellschaft auch erklärt, daß sie weitere Vorschüsse nicht leisten könne, und dies habe zu der Frage geführt, ob man geneigt sei, auf die Erwerbung der Bahn von Seiten des StaatS einzugehen. Die Regierung glaube, daß mit 3proc. Papieren alle Rücksichten der Gerechtigkeit und der Bil ligkeit erfüllt gewesen wären, die Gesellschaft sei jedoch darauf nicht ein- qcgangen, sondern habe 3'/,proc. Papiere verlangt oder 3proc. mit 1Proc. Zinsen aus die nächsten acht Jahre. Ein Redner habe bemerkt, daß man eine andcrwcite Generalversammlung hätte zusammenberufc» können», al» lein das Resultat einer solchen Generalversammlung sei noch zweifelhafter als ein wirkliches Lottericspirl, und am Ende wäre zu besorgen gewesen, daß eine zweite Generalversammlung sich nicht einmal mehr an die frü- hern Beschlüsse gebunden hätte. Das Object, um welches eS hier schließ lich zu thun gewesen, sei nicht erheblich genug erschienen- um sich der Möglichkeit weiterer Verwickelungen deshalb auszuschen; so viel sei wiß, daß, wenn ein nochmaliger Versuch einer Anleihe gestattet worden wäre, höhere Zinsen hätten bewilligt werden müssen, und mindesten» sechs bis acht Monate verlaufen sein würden, während in der Zwischenzeit abermals Vorschüsse zu leisterrgcwesen wären. So würde schließlich die Regierung den größten Theil der Kosten haben verschießen müssen. Alle Rechtsverständigen seien darüber einverstanden, daß die Gesellschaft aus dem Besitz ihres Tracies nicht hätte gesetzt werden können und daß den Actionairen, da die gegen wärtig betriebene Strecke bereits einen höher» Zinsertrag gewähre, daraus, keine Verlegenheit entstanden wäre. Ob die Gerichte auf eine Sequestration eingcgangen sein würden, sei zweifelhaft, und da die Regierung durch Ver trag verpflichtet sei, die Bahn zu vollenden, habe cs nicht zweifelhaft er scheinen können, ihre Vorschläge zur Annahme zu empfehlen. Der künf tige Ertrag der Bahn sei allerdings noch zweifelhaft, aber daß die Bahn zu den bessern gehöre und daß man, wenn sie nicht rentiren sollte, an der Ertragsfähigkeit aller Bahnen zweifeln müsse, sei außer allem Zweifel. Die Regierung habe berechnet, daß, wenn die Bahn 12 Mill, koste und nur 2'/, Proc. bringen sollte, die Stellung der Regierung immer noch besser sein würde als nach denjenigen Concessionen, welche dieser Eisen bahn am vorigen Landtage gemacht worden seien, während alle Chancen, nach denen sich das Verhältniß besser gestafte, der Regierung finanziell zu. gute kämen. Nach den vorläufigen Mittheilungen, welche dem Ministe rium zugekommen seien, könne er angeben, daß die Betriebskosten sich ungewöhnlich gering herausgestellt hätten, indem sie in dem abgelaufenen Jähre nur 10 Proc. und die Erträge der Bahn netto 210,000 Thlr. be tragen hätten, ungeachtet die Strecke bis Reichenbach nur in den letzten sieben Monaten befahren worden sei und demnach schön 35^000 Thlr. mehr- als zur Verzinsung nöthig ist, eingekommcn wären. Bei solchen Berech nungen dürfe man sich zwar nicht mit sanguinischen Hoffnungen tragen, allein es sei zu bedenken, daß Baiern darauf rechne, seinen Kohlcnbedarf durch diese Bahn z,u beziehen. Ferner sei die Verlängerung der Bahn nach der Schweiz und nach Sardinien nicht außer Acht zu lassen und' eben so wenig, daß die österreichische Regierung einen Bahnbau durch Tirol beabsichtige, der ebenfalls diese Bahn noch wichtigen macken werde. Die Aeußerunaen deS Hrn. v. Schönfels betrachte er nur als Motive zu dessen Abstimmung, da eS ein vergeblicher Versuch sein würde, den selben von der einmal gefaßten Ansicht zurückzubrjngen. DaS Directo-- rium habe öffentlich auf die Entscheidung dir Regierung über seine Ver waltung Bezug. genommen, und die Regierung werde bei Ueberuahme der Bahn wol desselbm zu Die Ueberz ganz auSge Len auSgcs und im eig Bedacht ne sobald derg anstelle» w gehe ma» 1 und man s Stande, Ä Der H Kammer n gen daS 1 auf die En lige Antwc ihm der P rium als sich, da v. Handlung, nicht jede ' mehr dann mung moti düng der v. Bibra ren; v. 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