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6SS MMlung, l, Män- e Mittel Mtlichkeit «US recht- Schrist, n Bezug verlangt >t hätten >crsamm- fe schuld, mbahnen t im In en. Daß ! komme ahnen in l anUm- g außer- u schwere auch die n hätten befolgt, )cSwegen wenn eS Zefih der e Weise sen. Ein ;en Iah en Eisen- ehe, ba de, daß Zeit zu die feh- >alb der en Land- ren man der Ke ine, und Werbung glaube, der Bil icht ein- l 4 Proc. aß man ren ^ ak felhafter gewesen, die frü- c schließ lich der sei Ar en wäre, echs bis bermalS ung den läudigen Tracies - gegen- daraus estration rch Ver haft er- !k kÜ»f- ie Bähst an der Zweifel. >ste und er noch Sisen- haneen, ziell zu. Niniste ten sich aufenm )lr. be- l letzten c. mehr- Bercch- tragen, »bedarf Bahn en und- l durch werde. Motive , den- lirecio" e Vrr- me der Bahn wol Gelegenheit erhalten, einen Blick auf die Geschäftsführung desselben zu werfen, und dann der Erwartung des Direktorium entsprechen. D«e Ueberzeugung könne er jetzt schon aussprechen, daß die Bahn zu den ganz ausgezeichnet gebauten Gehöre, wie namentlich auch von allen Frem den ausgcsagt worden sei. Die Regierung werde die Verhältnisse prüfen und im eignen Interesse auf die Abstellung einzelner Unregelmäßigkeiten I Bedacht nehmen; auch sei er vom Direktorium überzeugt, daß dasselbe, I sobald dergleichen zu seiner Kenntniß kommen, sofort Erörterungen selbst : »»stellen werde. Häufig würden solche Anschuldigungen ausgesprochen; gebe man ihnen auf den Grund, so wolle Niemand den Ankläger machen und man sei, wie er auS eigner Erfahrung versichern könne, nicht im Stande, Näheres über solche Unregelmäßigkeiten zu erfahren. 1 Der Präsident sprach hierauf die Ueberzeugung aus, daß er die Kammer nicht für den geeigneten Ort halte, direkte Beschuldigungen ge- > gen das Direktorium auSzusprechen, und als v. Schönfels, welcher j auf die Entgegnung des Vr. Gross geantwortet hatte, auf eine aberma lige Antwort beS Letzter» „zur Entgegnung" repliriren wollte, verweigerte ihm der Präsident das Wort, indem er die Debatte über das Dirccto- , rium als zur Sache nicht gehörig gan§ untersagte. Hierüber entspann i sich, da v. Schönfels daS Recht des Präsidenten bestritt, eine kurze Vcr- : Handlung, bei welcher v. Schönfels sich namentlich darauf berief, daß nicht jede Bemerkung über das Direktorium unzulässig sein könne, viel mehr dann zur Sache gehöre, wenn ein Mitglied damit seine Abstim- ; mung motivircn wolle, v. Schönfels berief sich deshalb auf die Entschei dung der Kammer, v. Watzdorf und v. Wclck sprachen gegen ihn; v. Bibran und Gottschald suchten eine Verständigung hcrbeizufüh- ren; v. Posern erklärte sich offen gegen die Ansicht des Präsidenten, und in einer sehr gemessenen Entgegnung legte v. Schönfels selbst die Sache bei, indem er zwar die Änsicht des Präsidenten, welcher sich auf H. 8S der Verfassungsurkunde berief, nicht als richtig erkannte, da er we der von der Debatte abgeschweift, noch zu weitläufig geworden, noch in beleidigende Ausdrücke verfallen sei, übrigens aber freiwillig auf das Wort verzichtete. Nachdem auch v. Thiel au auf LampertSwalde und Schanz ihre Ansichten wegen Uebernahme der Bahn in Kürze darge legt hatten, wurde über die ersten Punkte abgestimmt, und zwar trat die Kammer den Beschlüssen der II. Kammer in Betreff der Uebernahme der Bahn auf den Staat und der einschlagcnden Bedingungen allenthalben einstimmig bei; blos gegen die Gewährung von 4 Procent auf acht Jahre hatten sich sechs vernelnende Stimmen erhoben. Sodann wurde die Regierung zu Fortführung und Vollendung der Eisenbahn wie zur Uebernahme ihres Betriebs für Staatsrechnung be vollmächtigt ; was jedoch den Antrag anlangt, daß, wenn die Regierung aus dem Erfolge der anacstellten Untersuchungen über die Ueberschreitung des Göltzschthales die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der projectir- ten Uebcrbrückung abnehmen sollte, den Ständen behufs Ler Zustimmung zu Ausführung des Baues annoch Mittheilung gemacht werde, sprachen sich verschiedene Stimmen dagegen aus, indem eine solche abermalige Mit- theilung theils unnöthig sei, da sie ein anderes Ergebniß schwerlich her beiführen werde, theils schädlich, da sie neuen Verzug veranlasse. In diesem Sinne sprachen namentlich v. Metzsch, Prinz Johann, vr. Gross, Rittcrstädt, Graf Hohcnthal - Püchau, Gottschald (welcher auch nicht wünschte, daß die Stände die Verantwortlichkeit für diesen Bau über nehmen sollten), Anger und Präsident v. Friesen, v. Schönberq-Bibran bemerkte dagegen, daß die bisherigen Untersuchungen nur die Möglichkeit des Baues dargethan hätten, während jetzt die Räthlichkejt desselben als Hauptfrage erscheine und nochmalige Mittheilung wegen des Finanzpunk- teö sehr zu wünschen sei. StaatSminister v. Ze sch au vertheidigle die Regierung gegen den von Hrn. v. Metzsch berührten Widerspruch, daß in den Plan der Uebcr brückung von ihr eingewilligt worden, auch bei der Grundsteinlegung ein Regjerungsbcauftragter zugegen gewesen sei, während sie jetzt, nachdem bereits, mehre Hunderttausend Thaler verbaut wären, den Zweifel wieder von neuem angeregt und neue Erörterungen beschlossen habe. Der Mi- - nister bemerkte in dieser Hinsicht, daß die Sache jetzt mit Uebernahme der Bahn aus den Staat in eine ganz andere Lage komme, die Verantwort lichkeit des Ministeriums eine weit größere werde und sie zur Anwendung möglichster Vorsicht sich verpflichtet halte. Die Negierung sei von der Ansicht ausaegangcn, daß sie den Ständen Mittheilung zu machen habe, wenn der Bau unbedingt so, wie es gegenwärtig beschlossen war, ausge- fiihrt wird; dies schließe aber keineswegs aus, daß sie nicht den Bau einstweilen beginnen könne. Abgesehen davon sei auch jetzt nickt zu ent scheiden, ob nicht noch mancherlei Modifikationen des Baues möglich wä ren, zumal bei den außerordentlichen Fortschritten der Technik. Die jetzige Höhe der Brücke z. B. habe sich herausgestellt, weil man das Stcigungö- verhältniß wie 1 : 100 angenommen habe; neuerdings aber sei in Baiern- bci dem Ucbergang über das Gebirge ein Steiaungsverhältniß von 1: 40 angenommen worden; hiernach könne sich leicht eine Modalität heraus- > stellen, welche Einfluß auf die Höhe habe und eine wesentliche Verände rung hes Bäues herbeiführen könne; eine solche Veränderung aber würde, selbst wenn die Ausführung kostspieliger wäre, anzuwcnden sein, um die Besorgnisse, welche einmal wegen der Höhe des Baues erregt worden, aufzuheben. DieHH. v. Welck, Vicepräsident Hübler, v. Polenz, vr. Crusius und v. Mmtzdorf verwendeten sich für den Antrag vom Stand punkte der Deputation. In ähnlichem Sinn erklärten sich die HH. v. Bie dermann, v. Heynitz und Fürst v. Schönburg. Der Antrag wurde gegen ! 12 Stimmen angenommen. Gegen den Antrag wegen des Uebernachtens der Züge sprach zuerst Prinz Johann, weil leicht durch solch ein rein locales Interesse daS hö here Interesse des allgemeinen Verkehrs , beeinträchtigt werden könnte, und die Regierung so weit möglich das örtliche Interesse aus eignem Antriebe fördern werde, v. Hohrnthal-Püchau war völlig einverstanden und freute sich, daß ein deutscher Fürst diesen undcutschcn Antrag bekämpft Kade. „ES handelt sich um eine Bahn, die den Bodensee mit der Nord see verbindet, und da sollte ein Gasthofsinteresse geltend gemacht wer den?" Prinz Johann fand den Ausdruck „Undeutsch" etwas hart, in dem er glaubte, daß die II. Kammer eben so deutsch gesinnt sei wie die I. v. Biedermann, v. Watzdorf, v. Criegern, Präsident v. Fric- 'en waren ebenfalls gegen den Antrag. Vicepräsident Hübler erinnerte edoch, daß derselbe durch das jedenfalls eintretende Ermessen der Regierung rnbedenklich gemacht werde. Derselben Ansicht war 0r. Crusius, aber der Antrag wurde mit 24 Stimmen abgelehnt. — Professor Welcker hat in der «Rundschau» gegen die aus Mann heim datirte Korrespondenz der Karlsruher Zeitung, in der es als Jrrthum bezeichnet war, wenn man in öffentlichen Blättern versichert habe: das hof- zerichtliche und oberhofgerichtliche Urtel habe ihn und Schulz wegen des von hncn herausgegebencn Buchs freigesprochen rc. (Nr. 55) eine Erklärung er lassen, in welcher er sagt: daß beide Gerichte bei ihrer „Abweisung der An klage mit Verurtkcilung der Staatskasse in alle Kosten" als Grund zu diesem Urtel den Mangel an formeller wie materieller Legitimation geltend gemacht hätten. Beide Urtel hätten ausgeführt: daß es, abgesehen von einer Injurie der Person des Souverains, wovon hier keine Rede sein könne, gar keine Injurie einer Regierung gebe, und daß die „Jnju- rienklaac wegen angeblicher Beleidigung und Schmähung der großherzog- lichcn Negierung" deshalb grundlos sei, weil zum materiellen Wesen ei ner Ehrcnkränkung die Ehre einer Persönlichkeit gehöre, die hier fehle rc. Das Oberhofgericht habe in seinem die Abweisung der Klage bestätigen- den Urtel ferner die Frage: ob der angeblich beleidigte Theil überhaupt eine klagberechtigte Persönlichkeit sei, verneint, „weil einmal wegen In- urie der Person des Regenten hier nicht geklagt werden konnte; weil zweitens derselbe mit seinen Behörden und auch dem Staatsministerium niemals zu Einer Person verschmelze, niemals zum Mitglied eines Colle giums herabsinke, und drittens auch eben so wenig möglich sei (nach der dritten Variation des Anklägers), alle hessischen Behörde» als Eine Be hörde zu betrachten oder anzunehmen, der h. 4Z des Preßgesetzes habe eine solche Combination und Umbildung verschiedener juristischer Personen, wie sie hier versucht worden, zu einem einzigen Rechtssubject gestatten und dasselbe mit dem Namen Regierung bezeichnen wollen". Im In teresse der badischen Gesetzgebung und Jurisprudenz, fährt Prof. Welcker fort, sei es wichtig: daß das Plenum des badischen obersten Gerichts nack dem wahren Sinn des Urtels jetzt zum zweiten Mal, und hier über einstimmend mit dem einstimmigen hofgerichtlichen Urtel, festgestelli habe, daß cs eine Regierungsbeleidigung wegen Tadels öffentlicher Behörde» und Maßregeln, ein Vergehen, mit welchem selbst die römischen Despo ten das römische Recht nicht zu verunstalten gewagt hätten, nach badi schem Rechte eben so wenig gebe als nach dem gemeinen deutschen Rechte. — Die I. Kammer der Stände des Großherzogthums Hessen hät sich in Betreff der Personen, welche die Geburts -, Traurmgs - und Sferve- protokolle führen sollen, mehr dem Vorschläge der ll. Kammer als dem der Regierung genähert. Oie Regierung wollte sich freie Wahl der Per sonen Vorbehalten, die II. Kammer die Wahl an dje Bürgermeister und Gemeinderäthe binden; die I. Kammer hat, gegen nur Eine Stimme, be schlossen, im Allgemeinen die „weltlichen Beamten" zu bezeichne». (L.Pr.) * Frankfurt a. M., 14 März. Der Beschluß unserS gesetzgeben de» Körpers für Ocffentlichkeit seiner Sitzungen wird nun demnächst verwirklicht werden, nachdem die diesfallsigen Anträge der Commission, welche mit der Berichterstattung über die auf diesen Gegenstand bezügliche Mittheilung des Senats beauftragt war, genehmigt worden sind. Man ist gegenwärtig mit der Anordnung der durch diese Aenderung nothwen- dlg gewordenen neuen Einrichtungen in dem seitherigen Sitzungssaale des gesetzgebenden Körpers beschäftigt. Es bietet dieses Local keine sehr aus gedehnte Räumlichkeit dar, sodaß nur für ein Auditorium von etwa 70 Personen Platz erübrigt werden kann, also für eine der Mitgliederzahl der gesetzgebenden Versammluyg selbst fast gleiche Zahl. Der Zutritt wird nur gegen Karte» gestattet sein, die vor jeder Sitzung von den, Sccretariat auf vorheriges Ansuchen vertheilt werden. Für jede Sitzung aber werden den Stellvertretern der von dem Wahlcollcgium aus der Bük- gerschaft gewählten 45 Mitglieder der Legislatur Karten zugestellt, sodaß demnach nur etwa 25 Plätze zu anderweitiger Vergebung übrig bleiben, und diese letzter» werden vorzugsweise, wenn nicht ausschließlich, nur an hiesige Bürger verabfolgt werden. Es erscheint dies sehr wünschenswerth, da zunächst nur unsere Bürgerschaft ein unmittelbares Interesse an den Verhandlungen der Legislatur hat, und cs deshalb (von andern Gründe» . abgesehen) nicht billig sein würde, den zur Verfügung stehenden Raum an Fremde zu überlassen, welche mehr nur ein Interesse der Neugier zü diesen Sitzungen führen könnte. Wenn diese Ocffentlichkeit in numeri scher Hinsicht auch keine sehr ausgedehnte ist, so ist doch dem Princip der Ocffentlichkeit Geltung verschafft, und darauf wär es bei diesem Anlasse vornehmlich abgesehen. — Bei der Versammlung der Bürgerschaft in Büemen am 12. März ward bei Gelegenheit der Veranschlagung der Grundsteuer ein Antrag dahin gerichtet, daß eine gemeinschaftliche Deputation mit Uebcklegung. und Berichterstattung darüber beauftragt werden möge, auf welche Weise eine Umschähung sämmtlicher Grundstücke in Stadt und Gebiet gleichzeitig stattsindcn könne. MreuHen. O) Berlin, 14 Mätz. Wenn es als eine von unserm M-Msat und unsern Stadtverordneten beschlossene und auszuführendc Maßregel