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IMS ^«886r»rä«ntUvk6 »Iv6r8»mm1«H8 Actionarre der der Hn^»ri8vk6u Die von der Direktion ausgeschriebene außerordentliche Generalversamm lung der Actioimire der Ungarischen Central-Eisenbahn wurde in Gegen wart des k. Ungarischen Hrn- Statthaltercirathes Michael von Ambrüs als kön. Eommiffar am heutigen Lage abgchalten, wozu sich 67 stimmberechtigte Mitglieder smgefunden hatten. Derselbe verlas zuvörderst ein Jntimat der hochl. königl. Ungarischen Statthalterei, 6. U. 12. d. M, nach welchem die Ungarische Central-Eiscn- bahngesellschaft angewiesen wird, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß keine weitern Unregelmäßigkeiten, wie sie in letzterer Zeit vorgekommen, statt finden können, und daß dem §.32 der Statuten, nach welchem die Direktion in PrsSburg ihren Sih zu nehmen hat, Folge gegeben werde. Die auf Antrag der Direktion von der 1ten Generalversammlung am 8. März ln I. erwählte Untersuchungsconunifsion, unter Vorsitz Sr. Hochgeb. -des Hrn. .Grafen Franz Zichy jun., verlas hierauf ihren Bericht. Die Gegenstände desselben waren: I, Untersuchung her in letzterer Zeit in den öffentlichen Blättern gegen die Direktion der Ungarischen Central-Eisenbahn und insbesondere gegen einige ihrer einzelnen Mitglieder erhobenen Beschuldigungen. 2. Locale Besichtigung und Erhebungen. Als Hauptbefund stellt sich dar: Es sei außer allem Zweifel, daß das am meisten angegriffene Direktions- Mitglied Hr. Moritz Ullmann von Szitüny bis Interessen der Unternehmung mit rastlosem Eifer zu fördern getrachtet habe, wenn auch die durch den selben nach seinen Ansichten getroffene Wahl der Mittel nicht immer den beabsichtigten Zwecken entsprochen habe. In der wenig beschränkten Wahl dieser Mittel sei insbesondere der Hauptgrund zu den bedauerlichsten Mis- deutungen, sowie auch zu den Ucbcrqriffsn von Seite einiger Lieferanten ge legen, die es nicht scheuten, diese Nachsicht zu misbrauchen, hieraus Rutzen zu ziehen, hierdurch den Namen eines Mannes Verunglimpfungen preiszu geben, der sich durch die Gründung einer der großartigsten und wichtigsten Unternehmungen ein bleibendes Verdienst erworben und schon deshalb einer entsprechenden Anerkennung sich verdient gemacht hätte. Was die gegen Hrn. Hauptmann Cornelius Wurmb usrgebrachten Be schuldigungen betrifft, so habe die Untcrsuchungskommission, nach sorgfältiger Prüfung des Thatbestandcs, diese Anschuldigungen und insbesondere die der Fälschung, als eine böswillige Deutung erkennen müssen, die allen Grund entbehrt und aus unlauterer Quelle entsprungen ist Es liege dem Vorwurf durchaus nicht Anderes als ein Manipulations- Versehen zum Grunde, und die Untersuchungsconunifsion finde sich verpflichtet, zu erklären, daß in dem angeregten Falle, nach ihrem Ermessen, von einer Fälschung nicht die Rede sein könne, und daß die diesfalls erhobene Be schuldigung völlig unbegründet und eine böswillige Verleumdung sei. Aus der genauesten Prüfung aller auf diesen Punkt bezüglichen Einzelheiten gehe durchaus nichts hervor, was die vorgebrachte Anklage oder auch nur "den leisesten Zweifel rücksichtlich der Ehrenhaftigkeit des Hrn. Hauptmann C. Wurmb zu begründen geeignet wäre. Weder der Direktion collcctive, noch ihren einzelnen Mitgliedern sei eine wissentlich verschuldete Außerachtlassung oder Vernachlässigung der Interessen der Unternehmung, zur Last legen. Was die mit Hülfe von ausgezeichneten Technikern vorgenommcnc locale Besichtigung der bisher ausgcführtcn Eiscnbahnbautcn von Pcsth in beiden Richtungen betrifft, so seien die Erdarbeiter» im Ganzen gut und ziveckmäßig ausgcführt und in sehr gut erhaltenem Zustande. Die Bauobjcctc, Brücken und Durchlässe seien, insofern selbe durch den Augenschein beurtheilt werden konnten, aus gutem Material hcrgcstellt be funden worden, es seien keine wesentlichen Mängel sichtbar, und ihre Aus-, führung müsse als vollkommen entsprechend angesehen werden. Die Bestand-' theile des Oberbaues, namentlich Schienen und Qucrschwcllcn, sind vom besten Materiale, und sämmtliche sonstige Bahn- und Betriebsstandthcile sind nach den besten Principien in Anschaffung gekommen. Was die Hochbauten betrifft, so feien selbe theilweisc der Vollendung nahe, und es walte hinsichtlich der Stabilität der in ihren Dimensionen und 6«atra1- Iii8«n>»<i!i!i. Anordnungen sehr großen Gebäude kein Bedenken ob. Im Allgemeinen komme über das bisher ins Werk Gerichtete der Befund als sehr befriedigend zu betrachten. Was die Anlagskostcn der Bahn im Allgemeinen betrifft, so hätten selbe vielleicht noch weiter ermäßigt werden können, aber iin Ver gleich mit andern ähnlichen Unternehmungen sei der Ba»» ungewöhnlich billig und, was bisher selten vorgekommen, unter dem Voranschlag in Ausführung gebracht worden. Der ausführliche Bericht der Untcrsuchungskommission wurde der General- Versammlung zur befriedigenden Wissenschaft gebracht, und dieser für ihre aufopfernden Bemühungen der wärmste Dank von Seiten der Generalver sammlung votirt. Es wurde nun zur Wahl der 10 abgängigen Directoren geschritten^ Das Ergcbniß war folgendes: 65 Stimmen erhielten Se. Ercell. Franz v. Uermvnyi, kön. ungar. Kronhüter, 58 „ Herr Corneliu« Wurmb, k. k. Hauptmann, 19 „ Herr G. Stampfer, k. k. Professor, . . - 16 „ Herr Moritz Goldschmidt, Procuraführer des Hauses Rothschild, - 1-5 „ Se. Ezc. GrafKarl Esterhazy, Obergespan des Raaber Comitats, - II „ Herr Joseph Landauer, k. k. priv, Großhändler, 39 „ Graf Franz Aichy Lun., k. ung. Hofrath, 39 ., Herr Paul Sprenger, k. k. Hofbaurath, 31 „ Herr Moritz Nllmänn von Szitany, 33 „ Herr Sigmund v« Hegedüö, mehrer Comitate Gerichts- tafelbeisitzer. Nachdem die Namen der vorgenannten von der Generalversammlung gewählten 10 Herren von dem königl. Commiffar proclamirt worden, fand sich Herr Moritz v. Ullmann veranlaßt, für das ihm bewiesene Vertrauen zu danken, den Wiedereintritt in die Direktion jedoch abzulehncn. Herr Graf Franz Zichy jun. stellte hierauf den Antrag, um das Ver dienst des Herrn Moritz v. Ullmann als Gründer des Unternehmens blei bend im ehrenden Andenken zu erhalten, in den Aktien der Unternehmung bei ihrer definitiven Ausfertigung die Worte „Gegründet von Moritz v. Ull- mann" einzuschaltcn und demselben den einstimmigen Dank der Generalver sammlung in einer, diese ehrenvollen Umstände enthaltenden Urkunde auszu- sprechen. Dieser Antrag, welchem sich auch die Herren Graf Karl Eßterhazy und Franz von Uermenyi Ercellenzen als- Dircctionsmitglicder anschlossen, wurde von der Generalversammlung mit einstimmiger Akklamation ange nommen. Es wurde hieraus zu einer zweiten Wahl geschritten und Hr. Vikegespan Michael von Zankö beinahe einstimmig zum Director erwählt. Die bis heute eingclaufenen Rchabilitsrungs-Gesuche für jene Partial- Jnterims-Scheine, deren Itc lOprocentige Einzahlung nur um einige Tage versäumt worden ist, wurden ausnahmsweise und unbeschadet den» Rechtsprincipc bewilligt. Se. Excellenz Hr. Graf Karl Cßtcrhazy stellte hierauf den Antrag-, bei Gelegenheit der 50jährigen Jubiläumsfeier Sr. k. k. Hoheit des Reichs palatins von Ungarn und der bevorstehenden Eröffnung eines Theiles der Bahn, bei Höchstdcmsclben uni die. gnädige Bewilligung anzusuchen, die Central-Eisenbahn von nun an mit dem Namen Stephan-Central-Eisen bahn bezeichnen zu dürfen, und die Direction wurde angewiesen, durch eine aus ihrer Mitte zu erwählende Deputation diese hohe Gnade bei Sr. k. k. Hoheit dem Reichspalatin unterthänigst zu erbitten. Schlüßlich wurde dem königl. Commiffar Herrn Michael v. Ambrüs der Dank der Versammlung für die Leitung der Verhandlungen votirt und die Sitzung als geschloffen erklärt. Prcsburg, am 17. Mai 1816. f236üj der Direction der Ungarischen Central-Eisenbahn. Auf vielseitig ausgesprochene Wünsche ist ausnahmsweise- die Anordnung getroffen worden, daß zu den gegen halbe Dare fahrenden Extrazagen für beide P^ngstfeiertage nur ein besonderes Billet ausgegeben wird. Dieses Billet kann beliebig wie folgt für einmalige Hin- und Herreise benutzt werden: I) : am ersten oder am zweiten Feiertage früh um 5 Uhr; 2) irüvIrLnkrt: a) am ersten Feiertage Nachmittags um 4 Uhr oder Abends um 7 Uhr, oder b) am zweiten Feiertage früh um 5 Uhr, oder Vormittags um 10 Uhr, oder Nachmittags um 4 Uhr, oder Abends um 7 Uhr, oder endlich v) am darauf folgenden Dienstag früh um 6 Uhr. Die Billets in alle Wagenklassen, von und nach allen Stationen, kosten wie schon bekannt die gewöhnliche Taxe der Post- zuge, gelten aber für Hin- und Herreise und werden auf allen Stationen an Jedermann einzeln oder in jeder beliebigen Anzahl ausgegeben. Auf ein Billet passiren zwei Kinder unter 12 Jahren. Gepäck wird auf GxtrabivetS nicht expedirt. Leipzig, den 15. Mai 1846. Ueipzig ^Dresdner Eisenbahn -- Conrn agnit. «ustav Harrort, Vorsitzender. s23I6—17j F, Baffe, Bevollmächtigter.