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5S Eontrovcrs-Kate bcten wird. geführt wird, jeden Einwurf gegen die Zuständigkeit des Kanzleiaerichts- j Hofes zurückzuwciscn, da nach ihrer Behauptung diese Einlassung selbst schon schling dieser Federungen bei der heutigen Stimmung der CortcS mit allzu großen Schwierigkeiten verbunden sein würde. Die Opposition hat näm lich in den letzten Tagen ihre Kräfte gesammelt und sich über die Noth- wcndigkeit der Einigkeit den Moderados gegenüber verständigt. Die Grund lagen dieser Versöhnung, oder wenn man will, dieser neuen Coalition der verschiedenen Abthcilungen der cxaltirtcn Partei, sind in einer Vcr- Spanien. * Paris, 2. Ian. Die heutige madrider Post bringt uns die nicht ' unerwartete Nachricht von der am 27. Dee. erfolgten Vertagung ganz 1 , , . „ der Cortes auf unbestimmte Zeit. Nach dem gewöhnlichen Gange der parlamentarischen Ereignisse in Spanien laßt sich leicht vcraussehcn, daß dieser Maßregel binnen kurzem die Auflösung des gesetzgebenden Körpers Nachfolgen werde. Es war früher die Rede davon, daß die Regierung zuerst versuchen werde, von den Cortes Ermächtigung zur Forterhebung der Steuern und zur Verwirklichung dec von ihr beabsichtigten Umge staltungen in der städtischen und in der Provinzialvcrfassung zu erlangen; allein das Eabinct muß sich wol davon überzeugt haben, daß die Durch ten, sowie in der Hinweisung auf die 6 Mill. Katholiken mit „klüg- licher" Abrechnung von 333, den Beweis zu finden: daß „wenigstens vier Fünftel der Bevölkerung für den Minister Eichhorn seien". Wir gestehen offen, daß uns hier der Glaube fehlt; doch schließen wir uns keineswegs hartnäckig gegen die Ucberzcugung ab, und wenn der Verfas ser des gedachten Artikels sich bemühen will, unö von der Richtigkeit seiner Behauptung durch Thatsachen zu überführen, so werden wir gern bekennen, daß wir uns hinsichtlich der unter der gebildeten Gcsammthcit herrschenden Stimmung geirrt haben. Dieser Beweisführung sehen wir entgegen. Ob dann auch über die anderweitigen Differenzen eine Ver ständigung unter uns möglich, ist eine Sache für sich. In dem Punkte, „daß die protestantische Kirche keine dringendere Aufgabe hat, als das Gewebe des Wirrwarrs zu zerreißen, womit man die evangelische Lehr- und Gewissensfreiheit umstrickt", stimmen wir mit dem Hrn. Correspon- denten aus Münster überein^ obwol auch hier wieder zu ftirchtcn ist, daß wir Beide die Worte nicht in ganz gleichem Sinn auffaffen. sammlung derselben gelegt worden, in der cs sich zunächst darum han delte, mehre Candidaturcn für lecrgewordcnc Plätze von Abgeordneten für die Provinz Madrid aufzustellen. Die versammelten Abgeordneten von der Opposition haben einen schriftlichen Äundcsconlract ausgenommen, dessen demnächstige Veröffentlichung das Eco del Comercio verspricht. Die ser Schritt verliert freilich durch die große Wahrscheinlichkeit der baldigen Auflösung der Cortes das unmittelbare parlamentarische Interesse, das er ohne den fraglichen Umstand gehabt haben würde, allein er wird darum nicht weniger für die wcitere Wendung der Angelegenheiten in Spanien von großer Bedeutung sein. Die exaltirtc Partei hat das entschiedene Ucbergewicht in fast allen großen Städten Spaniens, und namentlich in Madrid, Saragossa und Barcelona, den drei Ccntralpunktcn des politi schen Lebens. Wenn die Cortcswahlcn in der catalonischcn Hauptstadt diesmal gleichwol zu Gunsten der gemäßigten Partei ausgefallen sind, so haben bei denselben die Stimmen der Provinz gegen die der Stadt Bar celona den Ausschlag gegeben. In Barcelona selbst sind von etwa 6000 Stimmen überhaupt nur k50 abgegeben wordcn, die Provinz dagegen hat von beinahe 20,000 Stimmen, die sic besitzt, ungefähr 5000 in die Wag- schalc gelegt, und zwar, wie gesagt, vorzugsweise zu Gunsten dcrCan- didatcn der gemäßigten Partei, welche aus diese Weise bei allen Wahlen in Barcelona ohne Ausnahme den Sieg davon getragen haben. Damit ist denn aber, wie sich aus dem vorstehenden Zahlcnverhältniß ergibt, kei neswegs der Beweis geliefert, daß die Moderados wenigstens in der Pro vinz Barcelona, als Ganzes genommen, die Mehrzahl bilden. Der Entschluß der Königin Christine, der Einladung nach Madrid zu folgen, ist, wie man hier allgemein glaubt, im Widerspruche mit dem Rath und Wunsche des Cabincts der Tuilcrien gefaßt wordcn. Wenn die Königin Christine ihre Abreise bis zum Ende des gegenwärtigen oder zum Anfänge des nächsten Monats hinausschicbt, so geschieht dies allem Anscheine nach hauptsächlich in der Erwartung eines Cabinctswechsels, welcher Hrn. Gonzales Bravo beseitigen wird. Man sagt, daß dieser Mann, dessen persönliche Berührung die ehemalige Regentin natürlich, trotz seiner neuern Verdienste um Isabella II., nimmermehr wünschen kann, zu einem GcsaNdtschastspostcn bestimmt sei. Für den Augenblick ist Hr. Gonzales Bravo dem Hof und den Gemäßigten noch sehr nützlich auf dem Platze des ersten Ministers , indem er keinen Anstand nimmt, die Verantwortlichkeit für so bedenkliche Maßregeln wie die Vertagung der Cortes auf sich zu nehmen und dadurch dem künftigen rein gemäßigten Ministerium manche Schwierigkeiten und gehässige Schritte zu ersparen. Das gegenwärtige Cabinct ist nur ein Ucbergangsministerium, das eben deshalb aus gemischten und zum Theil zweideutigen Elementen besteht, dem aber binnen ganz kurzer Zeit ein Ministerium von entschiedener mo- dcrirter Farbe Nachfolgen soll. Hr. Gonzales Bravo dient in diesem Au genblicke blos noch dazu, seinen Nachfolgern den «Weg zu bahnen. Je näher man die Frage von der Vermählung der jungen Kö nigin von Spanien prüft, desto größer stellen sich die Hindernisse dar, welche der Lösung derselben cntgcgcnstchcn. Nach dem Zeugnisse competcntcr Beobachter ist unter allen den Prinzen, welche man als Bewerber um die Hand der jungen Königin von Spanien ausgestellt hat, nicht ein ein ziger, dessen Kandidatur ernstliche Aussicht auf Erfolg hätte, indem einer jeden dieser Candidaturcn Interessen cntgcgcnstchcn, welche mächtig genug sind, um dieselbe zu vereitel». Diese Vermählungsfrage wird beson ders dadurch so schwierig, daß man allgemein überzeugt ist, der künftige Gemahl der jungen Königin werde, was auch die Verfassung und das Gesetz sagen mögen, und allen widersprechenden Formen zum Trotz, der eigentliche Gewaltinhabcr in Spanien sei». Köln, 26. Dec. Die Reklamation einer mittelalterlichen Gerecht same für die Kirche einer Siegburg benachbarten Gemeinde macht da selbst großes Aufsehen, obwol es im Wege Rechtens geschieht. Die Fa milie Löwenburg, eine Ritterfamilic des Siebengebirges, schenkte ein bedeutendes Gut an das ehemalige Kloster Merten mit der Bedingung, daß dasselbe jährlich seine Nonnen nach Honnef senden solle, dort den Beqräbnißtag des letzten männlichen Sprossen der Familie begehen zu Helsen. Da auf dem Trauerfcste aber einige Nonnen geschwängert wur den, so verordnete die geistliche Obrigkeit, daß dieselben die Klostermauern nicht mehr verlassen sollten, dafür aber der Gutspachtcr des geschulten Gutes die Geistlichkeit und deren Gchülfen nach dem Traucramte mit Speise und Trank bis Sonnenuntergang nach Herzenslust versehen sollte. Als bei Einrückung der Franzosen alle mittelalterliche Gerechtsame sie len, setzte der Pachter, ein frommer Mann, die Bewirthungcn am Sterbe tage fort, obgleich die Herren ein klebriges thatcn, das Amt so kurz wie möglich hielten, um nur Zeit zum Gastmahle zu gewinnen. Erst vor 20 Jahren stellte cS ein neuer Pachter ein, da das Kloster schon längst Domainc geworden, und so kam die Sitte in Vergessenheit, bis die Kirche von Honnef jetzt dieselbe reclamirt und aufAblösung dringt. Die Sache ist gegenwärtig vor dem Gerichtshose. — Der in Duisburg erschienene Eontrovcrs-Katechismus hat vinncn wenig Tagen einen Absatz von 8000 Exemplaren gehabt und soll in diesem Augenblicke wieder neu auf gelegt werden. Ebenso spricht man von mehren Widerlegungen, d. h. entgegengesetzten Controvcrs - Katechismen, welche binnen kurzem von ka tholischer Seite erscheinen sollen. Vor allen hat die letzte Behauptung der duisburgcr Synode, daß ihre Consession überall im Lichte des Evan geliums wandle, die katholische aber nicht, böses Blut gesetzt, und ist auch wol eine Behauptung, die unserer Zeit keine Ehre macht. (Voss. Z.) Großbritannien. London, I. Jan. In dem durch den Herzog Karl von Braunschweig gegen de» König von Hannover anhängig gemachten Proceß ist bisher vom Kanz leigerichtshof ein Urtel noch nicht gesprochen wordcn. Dagegen haben bereits mehrtägige Verhandlungen darüber stattgesundcn, wobei die Ad- vocaten sich mit gewohnter Breite in Ansührung von Beispielen, frühem Aussprüchen, Behauptungen von Rcchtslehrernic. ergingen.- Nach den bis her vorliegenden Angaben hätte der Herzog Karl von Braunschweig schon längst gewünscht, den König von Hannover als de» von seiner Familie vermöge der ihr zustchendcn Autonomie ihm gegebenen Äcrmögcnsvor- mund auf Herausgabe der in Besitz genommenen Güter w. vor den eng lischen Gerichten zu verklagen. Dies unterblieb aber, weil wol kein Ge- richtöbotc sich zutraucn möchte, dem König in seinem eignen Land eine Vorladung übergeben zu können. Kaum war aber der König von Han nover nach England gekommen, wo er bekanntlich als Herzog von Cum berland dem Oberhaus angehört, so ging ihm auch vom Kanzleigericht eine Vorladung zu. Er wendete sich zwar sogleich an den Lordkanzlcr und suchte als König von Hannover um eine Zurücknahme des von dem die sem untergebenen Gerichtshof erlassenen ÄcfchIS ngch, erhielt aber nur die Erklärung, daß nicht der König von Hannover, sondern der Herzog von Cumberland als englischer Untcrthan vorgeladcn sei. Demgemäß ließ der König von Hannover sich denn auch auf die Klage ein, was von den Anwälten des Herzogs Karl von Braunschweig als ein neuer Grund an geführt wird, jeden Einwurf gegen die Zuständigkeit des Kanzleigerichts- — Soeben erfahren wir, daß der zu Duisburg von der Kreissynode hcrausgegetzene Katechismus über die Unterscheidungßlchren der evan gelisch-protestantischen und der römisch-katholischen Kirche (Nr. 265 v. I.) von der obern Provinzialbehörde als eine gesetzlich verbotene Schrift er achtet und daher die sofortige Beschlagnahme von Polizei wegen anqeord- ncl wordcn ist. (Rh. u. M. Z.) Äöniqsstcrq, 26. Dcc. Bekanntlich halte der Minister Eickhorn gegen den Ausspruch" der ersten Instanz, welcher den Oberlehrer Witt, Rcdacteur der Hartung'schcn Zeitung, zu 30 Thlr. Strafe vcrurthcilte, den Antrag auf Verschärfung eingelegt. Durch einen Jrrthum der be treffenden Gerichtsbehörde war aber die zur Einbringung dieses Antrags gesetzliche Frist von dem damit beauftragten Anwälte versäumt und in Folge dessen derselbe vom Gericht als unzulässig erkannt worden. Der Minister Eichhorn aber wendete sich an dcn Justizministcr, und dieser be stimmte, daß dasselbe Gericht entscheiden solle, ob in Folge jenes Jrr- tbums der Antrag nicht doch noch zulässig sei. Der Entschluß des Ge richts ist noch nicht bekannt geworden. (Köln. Z.) Portugal. Die neuesten, bis zum 26. Dcc. reichenden Berichte aus Lissabon bestätigen cs, daß der Expräsident des spanischen Ministcrconscils, Hr. Olozaga, nach Portugal entflohen ist. Er kam am 19. Dcc. in Ca stello Branco an, wo er, auf ausdrücklichen Befehl des portugiesischen Ministeriums, mit allen seinem Range gebührenden Rücksichten behandelt wurde. — Die portugiesischen Kammern haben ihre Sitzungen ge schlossen, ohne bedeutende Resultate erlangt zu haben; in Bezug auf die beabsichtigten Zollerhöhunqcn scheint gar kein Beschluß gefaßt worden zu sein. In den Weindistricten nimmt die Unzufriedenheit mit der Regie rung und deren Maßregeln immer mehr zu, und neuerdings sind auch von Coimbra und Oporto Denkschriften an die Königin abgcscndct wor den, in welchen sie um Entlassung des gegenwärtigen Ministeriums gc-