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Der Herzog von Angogleme- Spanien. * Paris. General Narvaez- Die Staatsivaldungen- Verände rungen im Berwaltungöpersonal- Graf Vresson. Die Äahlen. Großbritannien. Die Klage gegen den König von Hannover ist abge- wiesen. Katholikenversammlungen- Frankreich. Die Adreßdebatte. Eine Wahl. * * Paris- Die Debatte über die Legitimisten- ch Paris. Hr- Thiers. Belgien. Die Berieselungsgesctze- Schweiz. Zug beschickt die luzcrner Konferenz. Italien, chkiom. Hinrichtungen. Ein Kanzelredncr. Graf v- Lützow. — Vermächtnisse an die Jesuiten in Neapel. Mußland und Polen. Strenge Maßregeln gegen die katholischen Stif tungen. Die kaiserliche Familie. Griechenland, ff Äthen. Die zwei Kammern. Zudrang zum Staatsrathc. Quartierentschädigung. Unsicherheit. Nichterfüllte Versprechungen. Ankunft des Kolokotronis. Kalergis- Moldau und Walachei. Vondcr türkischen Grenze. Deputirtcnwahlen. Personalnachrichten. Wissenschaft und Kunst. Ein Brief der Catalani. Handel und Industrie. Correspondcnz des amerikanischen Gesandten Wheaton mit dem preußischen Minister des Aeußcrn- — Frequenz der Leipzig - Dresdner, der Magdeburg-Leipziger und Magdeburg-Halberstädter Eisenbahnen-— Leipzig. -Neueste Nachrichten. London. Proccß O'Conncll'ß. Paris. Adreß debatte. Gerücht von Guizot's Austritt- Ankündigungen. Deutschland. ff München, 18. Ian. Für die Protestanten in Baiern ist wieder etwas geschehen, was, wie man hofft, von guten Folgen sein wird. Bekanntlich hat die Kriegsministerialordrc über die Kniebeugung eine ganze Reihenfolge von Gegenerklärungen dcrKirchcnbehörden und einzelner Pro testanten hcrvorgeruscn, bis endlich im vorigen Jahre die zweite Kammer einen fast einstimmigen Beschluß deshalb faßte, den König um Abände rung anzugehen, dem die erste Kammer nur darum nicht bcitrat, weil sie einer Abhülfc der jedenfalls gegründeten Klage vertrauensvoll cntgegenzu- sehen für besser erachtete. Da trat Dr. Döllinger, einer der eifrigsten ultramontancn Theologen- gegen den Kammerrefercntcn (in dieser Sache) Professor Harleß in Erlangen auf und stellte nicht nur die Berechtigung zur Klage der Protestanten g^en gezwungene Thcilnahme an der katho lischen Kniebeugung ganz in Frage, sondern die dagegen protestircndcn Protestanten auch als Renitenten gegen die Staatsgewalt dar; er hatte sich zu dem Ende in die Literatur der protestantischen Theologie geworfen, aber nach seinen eignen Ausdrücken, mit den Vorsichtsmaßregeln, die nö- thig wären, wenn man durch eine stinkende Pfütze zu gehen genöthigt sei. Harleß verfehlte großcntheils in der Gegenrede seinen Zweck, da er sich in theologische Streitigkeiten über Begriffsbestimmungen ciniieß und mit einem Klagelied aus altgläubigem Herzen über den Verfall des wahren Glaubens im Feldlager der Protestanten schloß. Nichts konnte dem ka tholischen Gegner willkommener sein; der Protestant hatte eine unhaltbare Stellung eingenommen und die feste freiwillig geräumt. Dagegen tritt nun in Friedrich Thiersch ein neuer Streiter gegen den bereits stcges- ftohen Dr. Döllinger yuf. Mit der soeben erschienenen Schrift: „Neber Protestantismus und Kniebeugung im Königreich Baiern. Drei Send schreiben an den Herrn geistlichen Rath und Professor Dr. Ignaz Döl linger" wird vor Allem das Feld wieder gereinigt; die Fragen werden auf ihre einfache Form und zwar erstlich in staatsrechtlicher und zweitens in dogmatischer und historischer Beziehung zurückgeführt, und das Recht der Protestanten nach allen Seiten hin unwiderleglich begründet. Mit großer Besonnenheit, Ruhe Und Milde, aber mit'dennoch eiserner Ent schiedenheit weist Thiersch den für eine rein protestantische Angelegenheit nicht befugten Zwischcnredncr zurück, deckt ihm die Widersprüche und Ungereimtheiten, in die er gegen sich selbst und gegen die Lehren seiner Kirche, sowie gegen die einfachsten Denkgcsehe gefehlt, auf und gewinnt somit nach allen Seiten volle Klarheit und Sicherheit. Erst zwei dieser Sendschreiben sind erschienen, allein ihr Erfolg kann kein anderer als ein den Protestanten günstiger sein, da die Höhe der Humanität, die Gedie genheit der Beweisführung, die Unwidcrsprechlichkeit der Berufungen (auf Constitution, Westfalischen FricdcnSschluß >c.) in Verbindung mit voll kommener Parteilosigkeit und unterstützt durch eine ausnehmend schöne Darstellung, jeden Gegner, dem es nicht etwa nur um Macht, sondern um Recht zu thun ist, beherrscht und selbst einem heimtückischen (welches Dr. Döllinger nicht ist) die Wege verborgenen Angriffs vertritt. Je mehr wir des Friedens im Lande bedürfen, mit desto größerm Danke muß man Bestrebungen ehren, welche den Anlaß zu Unzufriedenheit gründ lich zu heben sich angelegen fein lassen. — Vom Professor Mitt er mai er sollte nach einem Artikel der Mann heimer Abendzeitung eine Kritik des den badischen Ständen vorliegenden Strafgcsehcntwurfs erwartet werden. (Nr. 16.) Darüber äußert er nun in einem Schreiben an einen Freund vom 12. Jan. in derselben Zeitung: „Die fraglichen Zeitungsartikel ärgern mich. Ich lebe so still, gehe in keine Gesellschaft, und dennoch lassen mich die Leute Allerlei sagen, waS ich nie sagte. Nie habe ich in den Collegicn gegen den Entwurf gespro chen, weil ich gar nicht von ihm redete; auch Andern habe ich nichts ge sagt, als bei einer Gelegenheit, wo man mich fragte, und ich mich äußerte, daß ich auch Collcgialgerichtc in erster Instanz wollte. Gegen den Ent wurf zu sprechen, ist mir nicht eingefallen. Ich bitte Dich, gegen Jeder mann, mit dem Du darüber zu sprechen kommst, dieses zu äußern." — Nach einem Artikel der Kölnischen Zeitung aus Karlsruhe wäre dem Besitzer der Karlsruher Zeitung amtlich die Weisung geworden, daß von ihm Dr. Elsner sogleich von der Redaction seines Blattes zu ent lassen sei, widrigenfalls der Karlsruher Zeitung alle seitherigen Begün stigungen entzogen werden würden. — Nach derselben karlsruher Corre- ftondenz ist nun auch dört das polizeiliche Verbot ergangen, daß alle Schriften, welche auf die Gölcr Habcr-Wercfkin-Sarachaga-Angclcgen- heit Bezug haben, nicht mehr im Lande verkauft werden dürfen; auch ist den Zeitungen die Weisung geworden, sich darüber aller fernem Mitthei- lungen zu enthalten. — Am 16. Jan. hatte vor dem Untersuchungsrichter des Krcisgerichts in Alzey das Schlußvcrhör der HH. v. Haber, Arendt und Thourct statt. Die Angeklagten sollen willens sein, die badischen Behörden zu ersuchen, daß sic für die dcmnächstigc gerichtliche Verhandlung das Er scheinen einer ziemlich großen Anzahl von Personen, welche über die Ver anlassung des Streits genaue Auskunft zu geben im Stande sind, ver anlassen. (W. Z.) **^üffeck, 19. Jan. Aus zuverlässiger Quelle können wir berichten, daß üeulich in unserer freien Stadt eine ganz außerordentliche Prävcntiv- maßregcl, nicht gegen mislicbigc Schriften, welche auswärts gedruckt wer den, sondern gegen deren Verfasser ergriffen wurde. Am 5. Jan. Nach mittags gegen 3 Uhr suchte der Gcrichtsdicncr S. den hiesigen Kaufmann. Jacobi an der Börse und fvdcrtc ihn auf, sogleich vor dem Stadtgerichte zu erscheinen. Hier wurde demselben angcdcutet, daß er unfehlbar Gc- sängnißstrafe zu gewärtigen habe, wenn er unterlasse, seine auswärts im. Drucke begriffene Broschüre, hiesige Zustände betreffend, vor der Ausgabe und Verbreitung dem Stadtgericht cinzureichen und weitere Verfügung zu erwarten. Hr. Jacobi protcstirtc gegen jede Androhung, die nicht m den Gesehen begründet sei, bat um Copic des Protokolls und hat sich jetzt in einer Bcschwerdeschrift an den hohen Senat gewendet. Unter Hin weisung auf das bekannte Prcßgcsctz des deutschen Bundes wird darin dargelcgt, wie der Bittsteller ,',zu seiner Rechtfertigung gegen schmähliche, kleinliche, anonyme Angriffe aus seine Person ein ruhig und besonnen ge schriebenes kleines Heft auswärts drucken lasse, wie er dabei eingedenk war der unläugbarcn, unantastbaren geistigen Freiheit, welche das angeführte Prcß gcsctz unter den heiligsten und feierlichsten Garantien aller Bundesstaaten dahin gewährt, daß jeder Bürger in jedem Bundesstaate frei und unge hindert in den Druck geben kann, was dieser genehmigt und bewilligt; wie er ferner eingedenk war, der freie Bürger eines freien und Bundesstaats zu sein und dazu in guter rechtlicher Sache mit Wahrheit, Aufrichtigkeit, offenem Visir und Namen für das beeinträchtigte Interesse seiner är- mern Mitbürger zu sprechen, wie endlich dieses Interesse von Nath und Bürgerschaft als beeinträchtigt erkannt, Abhülfc versprochen und Anstalt zur Abhülfc getroffen worden. Unter solchen Verhältnissen müsse er, ge stützt auf Gesetz, Recht und Gerechtigkeit, fodcrn, waö keinem Bürger eines Bundesstaates, ohne zugleich die Rechte aller Bundesstaaten ein zeln und insacsammt auf das tiefste zu verletzen, versagt werden könne und dürfe: Freiheit des Wortes, die Gestattung, in jedem Bundesstaate, mit Vermissen und Genehmhaltung der LandcSbehördcn, Schriften zum Drucke befördern zu lassen. Ist aber, heißt cs am Schlüsse der Bc- schwerdesckrift, das Aussprcchcn und die Vertretung der Wahrheit nicht nur erlaubt, sondern auch Pflicht und Verdienst und würde Querelant um dieser Uebcrzeugung willen einer Gcfängnißstrafe sich unterziehen müs sen, so würde er den Tag, an welchem er für die Wahrheit gelitten, sein ganzes Leben hindurch als einen Ehrentag in seinem Gedächtnisse bc wahren. Dahin wird cs bei der bekannten Humanität und Gcrechtigkcits- liebe unscrs Senats hoffentlich nicht kommen! Wir sind in vielen Stücken