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Mopauer«Tageblatt Das „Zschopauer Tageblatt und Au^ig«»" «rschiiut werktäglich. Monatlich. Bezugspreis 1.70 RNl. Zuft«llg«biü»r SO Pf. Bestellungen werden in unserer Seschästsft .von de» Boten, sowie von allen Poftanstolten angenommen. und Anzeiger Anzeigenpreis«: Vie 4- mm breite Alillimeteneile 7 Pf.; di« -Z mm breit« NIillimeterzeile im Lexl- teil S5 Pf.; Rachlobstaffel L: Ziffer- und Rachwel»gebiihr LZ Pf. zuzüglich Porto. Das »Zschopau«» Tageblatt und Anzeiger" ist das zur B«röff«ntlichung der amtlich,» Bekanntmachunj,«» d«s Laudrat» »u ZlSha und des Biirgermeiftera zu Zschopau bebSrdlichrrsrit» bestimmt« Blatt und »athält di« amtlich«» Bekanntmachungen de» Aman,amte» Zschopau — Bankkonti» : Lrzgedirgisch» hond«l»bonk ». S. m. d. H. Zschopau, Semeindegirokonto Achopau Rr. 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Die Volksdeutschen werden Ncichsbürgcr, und die Bewohner von Böhmen und Mähren -bekommen die Autonomie. Eine klare Schei dung also, die von vornherein Unstimmigkeiten ans- schließt. Es ist nicht mehr als selbstverständlich, daß bet ?her Sicherung der Autonomie das Grobdeutsche Reich sich die Oberaussicht vorbehält, denn nur so kann eine acsichcrte Entwicklung der Protektoraisländer garantiert werden. Genau genommen ist diese Regelung die Revision des Diktats von Versailles, das, auf einer Lüge ausgebaut, hier in der Südosiecke Mitteleuropas bewußt einen Unruheherd schuf, um das am Boden liegende Deutschland für alle Zeiten in Schach zn hallen. Die Ironie der Geschichte will cS, daß dieselben Staaten, die heute sehr ungehalten sind über den Lauf der Dinge, all den in der einstigen TscheLw- Slowakei vereinigten Volksgruppen die Autonomie ver sprochen hatten. Bei dem Versprechen ist es, wie so oft, geblieben. Weder die Deutschen, noch die Slowaken, noch die Karpato-Ukrainer haben je etwas von der Autonomie unter dem Regiment Prags verspürt. Und niemals hat sich ein Demokrat westlichen Formats gesunden, der da- ge-wn protestiert hätte. Im Gegenteil, man hat das Ge- walt'egiment Prags nur noch gestärkt und sich einen Teufel -im lvrechnnasn und Zusagen gekümmert. Wie ein Hohn klingt es daher, wenn gerade in diesem Augenblick einer Neuordnung in Mitteleuropa dieselben Pa entdemokraten uns vorwerfen wollen, wir hätten damit, daß wir Böhmen und Mähren und, wie wir jetzt hinzu fügen können, auch die Slowakei unter unseren Schutz nahmen, unsere Nasse ngrundsätze verlassen. Hören wir recht? In Paris und in London spricht man plötzlich von Nassengrundsätzen? Bisher glaubten sich doch diese Mächte erhaben über derartige Standpunkte. Haben sie nicht immer den sogenannten deutschen „Rassismus" an gegriffen und als gefährliches Moment hlngestellt? Und nun mit einemmal wollen sie für sich den rassischen Stand punkt in Anspruch nehmen und ausgerechnet gegen das nationalsozialistische Deutschland verteidigen? Man könnte lachen, wenn es nicht so ernst wäre, und könnte den Eifer bewundern, wenn er nicht so unwahr wäre. Natürlich wissen die Verfechter der westlichen Demo kratie sehr gut, daß der völkische Standpunkt in Deutsch land heute wie gestern Geltung hat und auch für alle Zu kunft Geltung haben wird. Aber man stellt sich einmal so, weil man nämlich wieder nach Anklagen gegen das neue Deutschland sucht. Wir dürfen uns daher eine Belehrung derjenigen, die nicht verstehen wollen, schenken. Im übrigen könnten sich London und Paris vielleicht in Prag und Preßburg die Aufklärung holen. Dort wird man dann wohl darauf Hinweisen, daß die Bitte Böhmens und Mährens und der Slowakei an Deutschland um Nebcrnahme des Schutzes gerade aus der tiefen Ueber- zengung entsprungen ist, daß allein Großdeutschland die Garantie bietet, daß die Autonomie keine leere Ver sprechung bleibt, wie es einstmals in Versailles geschehen ist. Man hat eben in diesen Gebieten seine Erfahrungen und außerdem ein ganz gutes Erinnerungsvermögen. Wir werden, das dürfen wir London und Paris und allen an deren, die sich den Bedenken jener westlichen Demokratien anschließen, versichern, das Vertrauen Prags und Preß- burgs nicht enttäuschen. Der Erlaß des Führers ist ebenso eindeutig wie verbindlich. Die Autonomie ist ge währleistet, und alle Maßnahmen, die das Großdeutsche Neich in Zukunft treffen wird, werden nur das Interesse dieser Gebiete, die sich vertrauensvoll Großdeutschland unter stellt haben, im Auge haben. Das Wort eines Adolf Hitler, das sollte man sich für alle Zeiten einprügen, wiegt beule mehr, als Proklamationen und Beschlüsse demo kratischer Sysiemel Protektorat Mmen m» Nähren Erlaß des Führers - Das nationale Eigenleben des deutschen und des tschechischen Volkes sichergestellt Der Führer hat unter dem 16. März 1S39 auf der Prager Burg folgenden Erlaß über das Protektor«, Böhmen und Mähren unterzeichnet: Ein Jahrtausend lang gehörten zum Lebensraum des deutschen Volkes die böhmisch-mährischen Länder. Gewalt und Unverstand haben sie aus ihrer alten historischen Umgebung willkürlich gerissen und schließlich durch ihre Einfügung in das künstliche Gebilde der Tschccho-Slowakei den Herd einer ständige» Unruhe geschaffen. Vo» Jahr zu Jahr vergrößerte sich die Gefahr, daß aus diesem Raume heraus — wie schon einmal in der Vergangen heit — eine neue ungeheuerliche Bedrohung des europäischen Friedens kommen würde. Denn dein tschecho slowakischen Staat und seinen Machthabern war cs nicht gelungen, das Zusammenleben der in ihm willkürlich vereinten Völkergruppen vernünftig zu organisieren und damit das Interesse aller Beteiligten an de« Aufrechterhaltung ihres gemeinsamen StaateS zu erwecken und zu erhalten. Er hat dadurch aber seine innere Lebens- uufähtgkeit erwiesen und ist deshalb nunmehr auch der tatsächlichen Auflösung verfallen. DaS Deutsche Reich aber kaun in diesen für seine eigene Ruhe und Sicherheit sowohl als für das allgemeine Wohlergehen und den allgemeinen Frieden so entscheidend wichtigen Gebieten leine andauernden Störungen dulden. Früher oder später müßte es als die durch die Geschichte und geographische Lage am stärksten interessiert« und in Mitleidenschaft gezogene Macht die schwersten Folgen zu tragen haben. Es entspricht daher dem Gebot der S el b ft e r h a l tu u g, wenn das Deutsche Reich rntschlvsscn ist, zur Wiederherstellung der Grundlage» einer vernünftigen mitteleuropäischen Ordnung entscheidend cinzugreifen und die sich daraus ergebenden Anord nungen zu treffen. Denn cs hat in seiner tausendjährigen geschichtlichen Vergangenheit bereits bewiesen, daß es dank sowohl der Größe als auch der Eigenschaften des deutschen Volkes allein berufen ist, diese Aufgaben zu lösen. Erfüllt von dem ernsten Wunsch, den wahren Interessen der in diesem Lebensraum wohnenden Völker zu dienen, das nationale Eigenleben des deutschen und des tschechischen Volkes sichcrzustcllcn, dein Frieden und der sozialen Wohlfahrt aller zu nützen, ordne ich daher namens des Deutschen Reiches als Grundlage für das künf tige Zusammenleben der Bewohner dieser Gebiete das folgende an: Artikel 1. 1. Die von den deutschen Truppen im März 1939 besetzten Landestcilc der ehemaligen tschecho-slowaktfchen Republik gehören von jetzt ab znm Gebiete des Großdeutschcn Reiches und treten als „Protektorat Böhmen und Mähren" unter dessen Schutz. 2. Soweit die Verteidigung deS Reiches es erfordert, trifft der Führer und Reichskanzler für einzelne Teil« dieser Gebiete eine hiervon abweichende Regelung. Artikel 2. 1. Die Volksdeutschen Bewohner deS Protektorats werden deutsche Staatsangehörige und nach den Vor schriften des NeichSbürgergesctzes vom 15. September 1935 (RGB. 1. I. S. 1146) Ncichsbürgcr. Für sie gelten da her auch die Bestimmungen zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Sie unterstehen deutscher Gerichtsbarkeit. 2. Die übrigen Bewohner von Böhmen und Mähren werden Staatsangehörige deS Protektorats Böhmen und Mähren. Artikel 3. 1. DaS Protektorat Böhmen und Mähren ist autonom und verwaltet sich selbst. 2. Es übt seine ihm im Nahmen des Protektorats zustehcnden Hoheitsrechte im Einklang mit den poli tischen, militärischen und wirtschaftlichen Belangen des Reiches aus. 3. Diese Hoheitsrechte werden durch eigene Organe und eigene Behörden mit eigenen Beamten wahr« genommen. Artikel 4. Das Oberhaupt der autonomen Verwaltung des Protektorats Böhmen und Mähren genießt den Schutz und die Ehrenrecht« eines Staatsoberhauptes. Das Oberhaupt deS Protektorats bedarf für die Ausübung sein«» Amtes deS Vertrauens des Führers und Reichskanzlers. Artikel S. 1. Als Wahrer der Reichsinteressen ernennt der Führer und Reichskanzler einen „Reichsprotektor in Böh men und Mähren". Sein Amtssitz ist Prag. « „ - 2. Der ReichSprotektor hat als Vertreter des Führers und Reichskanzlers und als Beauftragte» dm R«ichS- regierung die Aufgabe, für die Beachtung der politischen Richtlinien des Führers und Reichskanzlers zu sorgen. 3. Die Mitglieder der Negierung des Protektorats werden vom Reichsprotektor bestätigt. Die Bestätigung kann zurückgenommen werden. 4. Der ReichSprotektor ist befugt, sich über alle Maßnahmen der Regierung des Protektorats unterrichten zu lassen und ihr Ratschläge zu erteilen. Er kann gegen Maßnahmen, die das Reich zu schädigen geeignet sind, Ein spruch einlegen und bet Gefahr im Verzüge die im gemeinsamen Interesse notwendigen Anordnungen treffen. 5. Die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften sowie der Vollzug von Verwaltungsmaßnahmen und rechtskräftigen gerichtlichen Urteilen ist auszusetzen, wenn der ReichSprotektor Ein spruch einlegt. Artikel 6. 1. Die auswärtigen Angelegenheiten des Protektorats, insbesondere den Schutz seiner Staatsangehörigen im Auslande, nimmt das Reich wahr. Das Reich wird die auswärtigen Angelegenheiten so führen, wie «S den gemeinsamen Interessen entspricht. „ 2. Das Protektorat erhält einen Vertreter bei der Neichsregierung mit der Amtsbezeichnung „Gesandter". Artikel ?. 1. Das Reich gewährt dem Protektorat den militärischen Schutz. 2. In Ausübung dieses Schutzes unterhält das Reich im Protektorat Garnisonen und militärische Anlage». 3. Für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung kann daS Protektorat eigene Verbände aufstellcn. Organisationen, Stärke, Zahl nnd Bewaffnung bestimmt die Rcichsrcgiernng. Kost! stemSsmm vm ME« sehißt 2m Zeichen des Geistes ehrlicher Verständigung Der Ijchcchische nationalistische Ausschuß „Lesky Narodny Vybor", der^fur die Herstellung guten Einvernehmens zwischen dem tschechischen und dem deutschen Volk eintritt, erhielt eine große Zahl von Beitrittserklärungen der verschiedensten tschechi- hen Körperschaften und Wirtschastsgruppcn, vor allem vom Tschechischen Nationalrat. von zahlreichen Arbeiterverbänden und töewerbetreibcnden-Organisationcn. Zum Zeichen der guten Absicht für die künftige Gestaltung der deutsch-tschechischen Beziehungen veranlaßte der „Lesky Na- rvdny Vybor. daß auf dem Praaer Parlament zwei große Hakenkrenzfahnen neben der Staatssahne gehisst wurden. Auch Slowakei »ater deutschem Schuß Telegramm Tiso« - Antwort -er Führers Der slowakische Ministerpräsident Tiso richtete an den Führer folgendes Telegramm: „In starkem Vertrauen auf Sie, den Führer und Reichskanzler des Großdcntschcn Reiches, unterstellt sich der slowakische Staat Ihrem Schutze. Der slowakische Staat bittet Sie, diesen Schutz zu übernehmen. gez. T t s o." Der Fützpe» hat daraus geantwortet: „Ich bHätige de» Empfang Ihres gestrigen Telegramms und übernehme hiermit den Schutz des slowa kischen Staates. gez. Adolf Hitler."