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unter Verkennung ves Charakters der Landarbeit und aus kurzsichltgen materiellen Erwägungen von dieser abwendel. Es gibt genug Beispiele, aus denen klar hervorgeht, daß der Ge- samtlsbcnscxfolg eines Landarbeiters gröber ist als der eines Arbeiters in der Stadl. Es gibt ein falsches Bild, wenn man nur den Barlohn von Industriearbeiter und Landarbeiter mit- 'einander vergleicht. Entscheidend ist doch schließlich der Ge- samtlebcnscrsolg eines Menschen. Sicher ist, daß die Wohnungsverhältnisse der Landarbeiter in den vergangenen Jahrzehnten liberaler Entwicklung — die dem Lande abge- wandt war - sehr viel zu wünschen übrig ließen. Ich sehe selbstverständlich nach wie vor in dem Landarbeiter- Wohnungsbau eine vordringliche Ausgabe von Staai und Landwirtschaft. Entscheidend 'ist aber letzten Endes der Wille des Land volkes, unter allen, auch unter den schwierigsten Umstände» die Aufgaben der Erzeugungsschlacht zu erfüllen. Dieser Wille mutz so stark werden, datz er Berge versetzen und aller Schwie rigkeiten Herr werden kann. Die Erzeugungsschlacht ist für den außenpolitischen Kampf des Führers um die Freiheit und das Ansehen des Reiches unentbehrlich. Das deutsche Landvolk ha» durch seine Leistungen in den letzten Jahren dem Führer geholfen, Deutschland wieder zu einer Weltmacht zu machen. Das Errungene muß gesichert und ausgcbaut werden. Bauer, Landarbeiter und Landwirt, das ganze Volk mutz erkennen: „Ohne Landarbeiter hungert das Voll!" Führung und Volk Reichsminister Or. Goebbels in Königsberg Reichsminister Dr. Goebbels sprach in der Schlageler halle in Königsberg zu den Männern und Frauen dieses Grenzlandes. Die Rede wurde noch in eine zweite Halle über tragen. Auf den Straßen standen die Menschen um die Laut sprecher. und die Volksgenossen Ostpreußens. Dr. Goebbels sprach einleitend über das innige Verhältnis der Führung des nationalsozialistischen Deutschland zu den Massen des Volkes. Bei uns macht nicht die öffentliche Mei nung Politik, sondern die Politik macht durch ihre Taten und Erfolge öffentliche Meinung. Der Minister betonte weiter unter lebhafter Zustimmung, daß die nationalsozialistische Staats- sührung nicht die Mittlerschast einiger Dutzend Parteien zum Volke brauche. Wenn man unS iin Auslände den Vorwurf macht, wir re gierten autokratisch und diktatorisch, so brauchen wir nur zu erwidern: „Wir können wenigstens vor das Volk hintreten und über die Tätigkeit unserer Regierung während der viereinhalb Jahre Rechenschaft oblegen und mit dem Resultat vor dem Volke und vor der Geschichte bestehen. Ich bin nun der Ueber- zcugung, wenn es in Deutschland ein demokratisches Parla ment mit lv oder 12 verschiedenen Parteien gegeben hätte, datz uns keines unserer großen Werle gelungen wäre. „Wenn es uns gelang", so erklärte Dr. Goebbels unter stürmischem Beifall, „allein gestellt auf unseren Idealismus, auf unseren Mut und unsere Intelligenz, ein 68-Millionen- Reich zu erobern, dann brauchen ivir die moralische Berech tigung dieses Regimes wahrhaftig nicht mehr unter Beweis zu stellen." Wir wollen aus eigener Kraft leven Der Vierfahrcsplan mache aus der Not eine Tugend. Alle Opfer, die dafür gebracht werden müßten, würden durch die Erfolge doppelt und dreifach aufgehoben. „Wir wollen" -- so sagte der Minister unter anhaltendem stürmischem Beifall — „ein aus eigener Kraft lebender nationaler und souveräner Staat sein. Mängel wollen wir dadurch ausgleichen, datz wir das Vorhandene gerecht verteilen. Es mutz sich jeder in Deutschland den gegebenen Möglichkeiten unpassen. Das ist gerechter als bei vielen anderen Ländern, wo eine Schicht alles besitzt und die andere nichts oder nur wenig." Dr. Goebbels stellte in diesem Zusammenhang ausdrück lich sest, daß unser Sozialismus ein praktischer Sozia- lismus sei, „Wir suchen das allgemeine kulturelle Niveau zu heben, wir suchen in einer geradezu grandiosen Kraftan strengung während des Winterhilfswerkes die dringendsten Notstände zu überwinden. Dr. Goebbels erinnerte in diesem Zusammenhang an die Tatsache, daß kurz vor der nationalsozialistischen Revolution der Reichstag beschlossen habe, zur Linderung der Not von sieben Millionen Arbeitslosen ganze 25 Millionen Mark be reitzustellen. die die Systemregierung aber auch nicht ausbrin gen konnte. Mit berechtigtem Stolz stellte Dr. Goebbels unter lang anhaftendem, stürmischem Beifall fest: „Wir haben nicht 25 Millionen zur Verfügung gestellt, wir haben in den wenigen Jahren nach der Machtübernahme 1500 Millionen aus- gewandt, nm die Wintersnot zu mildern." Unter Hinweis aus den Tag der nationalen Solidarität stellte Dr. Goebbels unter stürmischer Heiterkeit sest: „Wenn die Minister der par lamentarischen Demokratie versucht hätten, aus die Straße zu gehen und zu sammeln, dann hätten sie mehr faule Aepsel als Groschen bekommen." Stürmischer Beifall unterstrich die Worte des Ministers, als er erklärte, daß der Nationalsozialismus nicht chri- ft e n t u m s s e i n d li ch fei, daß er aber das deutsche Volk davor bewahren wolle, wieder einmal seine großen Schicksals- Probleme aus den Augen zu verlieren. „Es ist nicht wahr", erklärte er, „daß die Kirchen sich nicht frei entwickeln können. Es ist auch nicht wahr, daß das Volk gottlos geworden ist. Es geht uns nur darum, daß eine ganze Nation durch eine in Not und Bedrängnis erhärtete Disziplin sich eine neue Lebensbasis schafft." Nationalsozialismus und Bolschewismus Der Minister wandte sich dann dem Gegensatz zwischen Nationalsozialismus und Bolschewismus zu und erklärte: „Daß der Bolschewismus den Versuch unternimmt, Europa zu bolschewisieren wissen wir; daß wir aber diesen Versuch verhindern werden, weiß er auch. Das industriell und wirtschaftlich so hoch gezüchtete Europa würde einem bol schewistischen Experiment in kürzester Frist erliegen. Deshalb haben wir dieses Experiment in unserem Lande nicht geduldet. In dieser Aufgabe fühlen wir uns nicht nur als Träger eines deutschen, sondern auch alS Träger eines wohl- verstandenen Weltprinzips. Reichsminister Dr. Goebbels kam dann aus die schwere Last der Verantwortung zu sprechen, die aus dem Führer wäh rend der letzten Jahre und noch heilte ruhe. Wenn der Führer einen Entschluß fasse, so könne er sich nicht aus die Mehrheit ves Parlaments berufen, sondern trage die Verantwortung ganz allein vor dem Volk und seinem eigenen Gewissen. „Heute haben wir", erklärte der Minister unter jubelnder Zustimmung, „den großen politischen Führer, und cS ist unser Glück, einem Manne dienen zu dürfen, dessen Größe und dessen weit Uber unsere Zeit hinauöragende Pläne wir nicht zuerst erkannten, als er schon begann, seine staatSpolitischr Wirk samkeit zu entfalten, sondern datz wir seine Persönlichkeit schon erkannten, alS er nöch unbekannt war und sein Werk begann." Ludendorffs Besserung Am Soünabend ist über den Zustand Ludendorffs fol gender Bericht veröffentlicht worden: „In dem Befinden General Ludendorffs hält die langsam fortschreitende Besserung an." Staal und Mche Weder Staatsreligion noch Staatskirche Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten, Kerrl, äußerte sich gegenüber einem Pressevertreter über das Verhältnis von Reich, Volk und Kirche. Der Minister erklärte n. a.: „Eine Trennung von Staat und Kirche in dem Sinne, daß sich der Staat an dem Wohl und Wehe der Kirche desinteressieren oder sie sogar schädigen wolle, ist niemals erklärt worden. Der innerste Drang des Volkes verlangt nach der Freiheit der Religion. Die Streitigkei ten zwischen Kirche und Staat entbehrten stets der reli giösen Grundlage. Durch ihre Entwicklung sind die christ lichen Konfessionen von ihrer religiösen Aufgabe fort und znr Politik hin geführt worden. Es sei jedoch grund- ! falsch, diese Entwicklung der christlichen Religion selbst zur j Last zu legen, sie sei vielmehr die Folge davon gewesen, daß die Kirchen zu politischen Jnstrnmenten zur Erringung weltlicher Macht wurden. Der Behauptung, der nationalsozialistische Staat wolle die bestehenden religiösen Gemeinschaften durch eine „Staatskirche" ersetzen, trat der Minister mit deutlichen Erklärungen entgegen. „Partei und Staat denken gar l nicht daran, eine „Staatsreligion" oder eine „Staats kirche" zu gründen. Die Partei und der Staat stehen auf religiöser aber nicht auf konfessioneller Grundlage christ- - licher, deutschgläubiger, oder irgendeiner anderen Art. ' Allein gültig für uns ist der Punkt 24 des Parteipro- i gramms mit dem klaren Bekenntnis zu einem positive» Christentum. Nach dem Leben, den Worten und Taten Christi, wie sie nach den Evangelien der Beurteilung offcnliegen, ! widersprechen diese nicht den''Lehren des Nationalsozia- ' lismus. Der Nationalsozialismus hat das deutsche Volk : durch die Erweckung eines unerschütterlichen Gemein- ! schastsgefühls zu. einem positiven Christentum der Tat ge führt. ! Freiheit des Betenntuiffes Der nationalsozialistische Staat istreligiös. Welt anschauung und Religion sind in den gemeinsamen Stamm zurückgeführt, denn beide sind ja nur zwei verschiedene Wege des Menschen zu der Frage: „Wie habe ich zu handeln". Die Antwort hat die nationalsozialistische Welt anschauung schlüssig gegeben, wir wissen, daß das deutsche Volk nicht aus menschlicher Willkür, sondern nach gött lichem Willen organisch aus der Gemeinschaft des gleichen Blutes gewachsen ist. Wir haben daher die Pflicht, alle Kräfte und alles Handeln zur Sicherung dieser gottge wollten Gemeinschaft der deutschen Nation einzusetzen. Wenn „religio" Bindung heißt, dann wissen wir, daß wir von Gott selbst gebunden sind, diesen Weg unserer Pflicht j zu gehen. Wenn unsere Bewegung daher religiös ist und sein muß, so ist sie keineswegs konfessionell, sic achtet das ! Recht jedes einzelnen, sich selbst seine Gottvorstellung zu ! schaffen und sich frei zu entscheiden, welcher religiösen Ge- § meinschaft er angehören will. Die Bewegung ist deshalb nicht Richter darüber, welche Konfession die Gottesvor stellung oder die behauptete Offenbarung richtiger aus deutet, uud sie wird sich nirgends in einen Streit darüber einlassen. Sie muß aber verlangen, daß keine Konfession sich in die Grundsätze einmischt, deren Durchführung von j jedem Volksgenossen zur Erringung des allen gemein- t samen Zieles verlangt werden muß. Aus diesen Grundsätzen ergibt sich ohne weiteres, datz sie jedem Volksgenossen die Freiheit zu sichern hat, sich seine religiöse Gemeinschaft auszusuchc». Deshalb kann sie aus die Dauer auch einzelne Konfessionen nicht privile gieren. Sie muß daher allmählich einen Zustand herbei« führt«, in dem die religiösen Gemeinschaften auf die Opfer ihrer Gläubigen allein angewiesen sind. Es ist aber selbst verständlich niemals daran gedacht worden, etwa aus irgendeiner Gehässigkeit heraus gegen die Konfessionen zu handeln. j Wir werden volle Rücksicht auf den überkommenen Zu stand nehmen. Ich habe daher nicht angekündigt, daß »vir jetzt der Kirche die staatlichen Zuschüsse entziehen wollen, vielmehr wollen »vir dafür Sorge tragen, daß sich die privilegierten Konfessionen zu rein religiösen Gemein- schäften entwickeln. Die Form, in der dies geschieht, hängt wesentlich auch vom Verhalten der Konfessionen ab. Je zuverlässiger und sicherer dieses ist, um so wohlwollender wird sich der Staat einstellen. Der Minister erklärte weiter: „Der gegenwärtige Zu stand, daß ein Volksgenosse gezwungen ist, aus einer kirch lichen Gemeinschaft auszutreten, wen»» er sich einer anderen anschließen will, ist zunächst ein rein negativer Akt. Ohne freie Willenserklärung wird der einzelne bereits von einer religiösen Gemeinschaft in Anspruch genommen. Der tat sächliche Zustand der Freiheit in der Willensentschließung ist aber nnr dann gegeben, wenn der erwachsene Mensch eine freie positive Entscheidung treffen kann, welcher Ge meinschaft religiöser Art er angehören will. Das heißt, daß jeder Volksgenosse sodann der politischen Gemeinde gegenüber eine entsprechende Erklärung zu geben habe. Dabei spielt es keine Nolle, ob die betreffende Gemein schaft, der er sich anschließen will, zufällig an seinem Wohn ort vertreten ist. Mi und ungezwungen Selbstverständlich soll den Eltern das Recht unbenom men bleiben, ihre Kinder nach ihrer religiösen Anschauung zu erziehen. Der erwachsene Mensch jedoch soll sich nicht nm eine Entscheidung herumdrücken, er soll sich frei und ungezwungen seine religiöse Gemeinschaft wählen dürfen. Dies aber kann nur den Interessen der religiösen Gemein schaft selbst entsprechen. An die Beseitigung der Körper- schaftsrechte der Kirchen ist nicht gedacht, zumal der natio nalsozialistische Staat keinerlei Interesse an einer ufer- ; losen Sektenbildung hat. Unabhängig von den Körpcr- schaftsrcchtcn ist die Steuergesetzgebung. Diese bedars einer Acndcrung in der Richtung, daß der Staat tatsäch lich die Freiheit seiner Bürger wahrt uud de»» Kirche»; feinen Arm zur Beitreibung der Steuern erst dann leihen kann, wenn die absolute religiöse Freiheit verwirklicht ist. Der Minister erklärte weiter, daß noch nie ein Pfarrer an der Ausübung seines Aintes gehindert worden sei, kein einziger Gottesdienst und keine einzige Messe je gestört »vordcn seien. Alle Verhaftungen und Bestrafungen seien nnr wegen Vergehe»» gegen die Gesetze unseres Staates er- fmgr, venen alle Volksgenossen ohne Unterschied zu ge horchen hätten. Zur Frage der K i r ch c n w a h l e n führte dec Minister aus, er habe sie auf Wunsch der Kirchenparteien aufschieben müssen, weil zwischen diesen keine Einigung zu erzielen gewesen sei. „Ich mußte mich entschließen", stellte der Minister fest, „die äußere Ordnung möglichst in die Hände der Kirchcnverwaltungen zu legen. Ich werdg selbstverständlich dafür sorgen, daß auch de»» Pfarrern innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche die Möglich keit gegeben wird, ihrer eigenen religiösen Auffassung fol gen zu können. Ich werde weiter dafür sorgen, daß der! Streit über die Kirchengebäude endlich aufhört und datz auch in der Ausübung der Gottesdienste die so viel böses Blut erregenden Verhinderungen der kirchliche»» Gruppen untereinander aufhören. Keine kultischen Experimente Ich brauche wohl nicht besonders zu betonen, daß ich nach wie vor gar nicht daran denke, mich in Dogma, Kultus oder Bekenntnis der Kirche einzumischen, ebenso wenig wie Partei oder Staat sich mit irgendwelchen kulti schen Experimenten befassen." Auf die Frage nach dem Verhältnis der sogenannten Vruderräte zum Ktrchenregiment antwortete der; Minister: „Diese Bruderräte habe»» mit dem Kirchenregi ment nicht das geringste zu tun. Sie sind für dieses völliA illegal und werden von der Leitung der Deutschen Evan gelischen Kirche nicht anerkannt. Den Staat inter essieren sie als nichtamtliche kirchliche Organe überhaupt nicht." Den Vertreter»» des kirchlichen Regiments, so sagte der; Minister weiter, sollte alles ar» der Liebe gelegen sein und daran, dem inneren Frieden zu dienen. In unglaubliches Auslassung habe dieses Rundschreiben behauptet, Gott fordere Verantworttmg von gewissen Kirchenführern über; das Volk. Das Leber» des deutschen Volkes, so erklärte den Minister demgegenüber mit allem Nachdruck, sei allein einem Manne anvertraut, der diese höchste Verantwortung; vor Gott zu tragen wisse. Der Minister brachte abschließend zum Ausdruck, datz er zuversichtlich auf eine endgültige Befriedung der kirch lichen Verhältnisse hoffe, die seine schönste Aufgabe sei; er rechne dabei auf die Unterstützung aller Kreise des deut schen Volkes. In hohem Maße sei die Erreichung dieses Zieles von der Haltung der Pfarrerschaft abhängig, dis» das deutsche Volk von ihr fordere. Dit Sicherung der Evangelischen Kirche Neue Verordnung des Reichskirchenministers. Auf Grund des Gesetzes zur Sicherung der Deutsche»» Evan gelischen Kirche wird zur Wiederherstellung der Ordnung in vex Deutschen Evangelischen Kirche verordnet- 8 1. Lie Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche liegt bei oem Leiter der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei. Dieser ist befugt, nach Anhörung der Kirchenregterungen der Landeskirchen Verordnungen in äußeren Angelegenheiten zu erlassen. Die Fragen von Bekenntnis uud Kultus sind von dieser Befugnis ausgeschlossen. Die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deut schen Evangelischen Kirche (Kirchenkanzlei) bedarf der Zustim mung des Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten. 8 2. Lie Leitung der Landeskirchen liegt, soweit nicht im fol genden besonderen Bestimmungen getroffen sind, bei den in» Amt befindlichen Kirchenregierungen. In den Landeskir chen: a) Evangelische Kirche der altpreutzischen Union, b) Evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsens, c) Evangelisch, lutherische Landeskirche Schleswig-Holsteins, ch Evangelische Landeskirche Nassau-Hessen, liegt die Leitung bei dem im Amt befindlichen Leiter der obersten kirchlichen Verwaltungsbehörde. Dieser trifft seine Entscheidungen nach Beratung mit den gliedern der Behörde. 8 3. Lie Kirchenleitung iin Sinne dieser Verordnung umfaßt insbesondere die Ausübung der lirchenregimentlichen Befug-; nisse einschließlch des Erlasses von Verordnungen. Lie oen ttlnanzavteuungcn übertragenen Befugnisse bleibe» unberührt. Unberührt bleibt auch die Zuständigkeit des Kirchlichen Außenamtes der Deutschen Evangelischen Kirche und des Evan gelischen Oberkirchenrates der Evangelischen Kirche der alt- preußischen Union für die Beziehungen dieser Kirchen zu ihre» autzerdeutschen Teilen uud den Kirchen des Auslandes. 8 4. Liese Verordnung tritt mit dem aus die Verkündung fol genden Tage in Kraft. Mi« dem gleichen Zeitpunkt treten die Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche (Reichsgesetz- blatt l S. 333) und alle entgegenstehenden' Bestimmungen außer Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung bestimmt der Reichsminister für die kirchliche»» Angelegenheiten. Berlin, den 10. Dezeinber 1937. Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten, gez. Kerrl. Die Mmm-Promm leMMW Bildung einer vorläufigen autonomen Regierung. In der Schansi-Provinz (Mittclchina) wurde eine vor läufige autonome Regierung gebildet. In der Provinz hauptstadt Taiyuans« fand nach der feierlichen Vereidi gung der Regierungsmitglieder in Anwesenheit von SN chinesischen Vertretern aus allen Bezirken der Provinz Schans» sowie der japanische»» Militärbehörden ein großer Demonstrationsumzug für die Japaner und für die neu gegründete autonome Negierung statt. LhineM-lowjetrullWer Militärpatt? Havas meldet aus Hankau: Einem immer wieder kehrenden, aber unkontrollierbarcg, Gerücht zufolge soll ain U). Dezember zwischen China und der Sowjetunion ein Militärpakt uitterzeichnet worden sein. In amtlichen, chinesischen Kreisen bewahre man hierzu vollkommenes Stillschweigen. In gut unterrichteten Kreisen verlautet dagegen, daß dieser chinesisch-sowjetrussische Militärpakt mit den» I2. Dezeinber iu Kraft getreten sei.