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Dresdner W Journal. Mniglich Sächfischev Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 303. r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Donnerstag, 31. Dezember 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 129b, Redaktion Nr. 4574. A n k ü n d i g u n g e n: Die Zelle kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 2bPf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 7b Pf Preisermäßigg. auf GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Des Neujahrsfestes wegen erscheint die nächste Nummer des Dresdner Journals Gonnabend, de» 2. Januar, nachmittags. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Präsidenten der Oberrechnungskammer Müller die nachgefuchte Versetzung in den Ruhestand zu bewilligen und den Zoll- und Steuerdirektor Geh. Rat vr. Löbe unter Verleihung des Titels und Ranges als „Wirklicher Geheimer Rat" zum Präsidenten der Oberrechnungs kammer zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, den Vortragenden Rat im Finanzministerium Geh. Finanzrat Paul Adolf Härtig zum Zoll- und Steuerdirektor zu ernennen. 6e. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, dem Vortragenden Rat im Finanzministerium Geh. Finanzrat vr. Rüger die erbetene Versetzung in den Ruhestand zu bewilligen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Rechtsanwalt Justizrat vr. Carl Thomas Pilling in Dresden den Titel und Rang eines Oberjustizrats zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem vormaligen Güteragenten der Staatseisenbahn verwaltung, Gasthofsbesitzer und Gemeindeältesten Hennig in Lausa die Friedrich August-Medaille in Silber zu ver leihen. Perso»alverSnderm»gen in der Armee. Offiziere, Fähnriche usw. 24. Dez. Fechtner, Ltnt. der König!. Sächs. Koinpagnien des König!. Preuß. Eisenb.-Regts. Nr. 2, scheidet behuf- Übertritts zur Kaiser!. Echutztruppe für Kamerun mit dem 22. Jan. 1909 aus dem Heere aus. — 26. Dez. Frhr. v. Zschinsky, Rittm. und Eskadr.-Chef im 1. Hus.-Regt- „König Albert" Nr. 18, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts.- Uniform zur Tisp. gestellt. — Die Unteroffiziere bezw. Oberjäger: Schellerim 11. Jnf.-Regt. Nr. 139, Zimmer mann im 12. Jnf.-Regt. Nr. 177, Frhr. v. Campe im 2. Jäg.-Bat. Nr. 13, Froehlich im 2. Feldart.-Rcgt. Nr. 28, — zu Fähnrichen ernannt. Beamte der Militärverwaltung. 24. Dez. Ferber, Milit.-Intendant des XII. (1. K. S.) Armee korps, der Charakter als Geh. Kriegsrat, Krabbes, Rechnungsrat, Geh. exped. Sekretär im Kriegsministerium, der Charakter als Geh. Rechnungsrat. Roth, Graubner, Geh. exped. Sekretäre im Kriegsministerium, der Cha rakter als Rechnungsrat, — verliehen. — 29. Dez. vr. xhil. Goetze, Hofrat, Studiendirektor und Prof, am Kadettenkorps in Dresden, auf seinen Antrag unterm 1. April 1909 mit Pension in den Ruhestand versetzt. Verordnung, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen betreffend, vom 29. Dezember 1908. Mit Allerhöchster Genehmigung wird unter Auf hebung der Verordnung, die Vollstreckung der Freiheits strafen betreffend, vom 19. November 1889 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99), der Verordnung, die Voll streckung von Gefängnisstrafen an Personen weiblichen Geschlechtes betreffend, vom 14. September 1899 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 417) und der Verordnung, die Vollstreckung von Gefängnisstrafen an Personen männlichen Geschlechtes betreffend, vom 3. Juni 1904 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 191) verordnet was folgt: CS find einzuliefern: 1. Die zu Zuchthaus verurteilten Personen männ lichen und weiblichen Geschlechts in die Zuchthäuser zu Waldheim, 2. die zu Festungshaft verurteilten Personen männ lichen Geschlechts in die Festungsstuben-Gesangenanstalt auf der Festung Königstein, 3. Personen männlichen Geschlechts, die mehr als drei Monate Gefängnis zu verbüßen und das 18. Lebens jahr vollendet haben, wenn die Strafvollstreckungsbehörde ihren Sitz hat a) in den Landgerichtsbezirken Bautzen oder Dresden in die Strafanstalt Bautzen, b) in den Landgerichtsbezirken Freiberg oder Leipzig oder im Amtsgerichtsbezirke Stollberg in die Strafanstalt Hoheneck, o) in den Landgerichtsbezirken Plauen oder Zwickau oder im Landgerichtsbezirke Chemnitz — ausgenommen den Amtsgerichtsbezirk Stollberg — in die Strafanstalt Zwickau. 4. Personen männlichen Geschlechts, die mehr als einen Monat Gefängnis zu verbüßen und das 18. Lebens jahr noch nicht vollendet haben, in die Abteilung für Jugendliche der Strafanstalt Bautzen. Diese Personen verbleiben, wenn sie das 18. Lebens jahr vollenden und noch Strafe zu verbüßen haben, in der Strafanstalt Bautzen. 5. Personen weiblichen Geschlechts, die ») mehr als drei Monate Gefängnis zu verbüßen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, in die Strafanstalt Voigtsberg bei Olsnitz, d) mehr als einen Monat Gefängnis zu verbüßen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in die Abteilung für Jugendliche der Strafanstalt Voigtsberg. 6. Alle sonstigen von den Gerichten erkannten Freiheitsstrafen sind in den Gerichtsgefängnissen oder den Gerichtsgefangenänstalten zu verbüßen. 7. Die von Militärgerichten des XII. (1. K. S.) Armee korps zu Gefängnis verurteilten Militärpersonen werden in den Fällen des § 15, 3 M. Str. G. B. in die Strafanstalt Bautzen, die von den Militärgerichten des XIX. (2. K. S.) Armee korps oder anderen Deutschen Militärgerichten verurteilten Militärpersonen in den gleichen Fällen in die Strafanstalt Zwickau eingeliefert. Dresden, am 29. Dezember 1908. 9531 Ministerien -er Justiz, -eS Kriegs, -eS Innern. Das Ministerium des Innern genehmigt die Ver anstaltung von Geldsammlungen und die Errichtung von Sammelstellen im Königreiche Sachsen zu Gunsten der durch das Erdbeben in Tnditalien—Sizilien Heim gesuchten unter Ausschluß von Hausfammlungen. 9553 Dresden, den 31. Dezember 1908. 293611^ Ministerium -eS Innern. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im «esch»st»bereiche de» Ministerin«,» der Finanzen. Bei der Post-Berwaltung ist ernannt worden: Haupt, seither Vize-Postdirektor beim Postamt 2 in Leipzig, als Post direktor bei dem Postscheckamt in Leipzig. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 31. Dezember. Se. Majestät der König empfing mittags die Hofdepartementschefs zum Rapport. Aus Anlaß deS Geburtstags Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Christian fand bei Sr. Majestät dem König um 1 Uhr Familientafel statt. Se. Majestät der König hat aus Anlaß der Katastrophe in Süditalien an Se. Majestät den König von Italien ein herzliches Beileidstelegramm gesandt. Auch die Königs. Staatsregierung hat durch Se. Exzellenz den Hrn. Staatsminister vr. Grafen v. Hohenthäl u. Bergen dem hier beglaubigten Königl. italienischen Gesandten das Beileid ausgesprochen. Wie uns das Königl. Oberhofmarschallamt zur Be kanntgabe mitteilt, findet neuerer Festsetzung zufolge der zweite Kammerball nicht am 17. Februar, sondern bereits Mittwoch, den 10. Februar, statt. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. - Auf den Sächsischen Staatseisenbahnen sind im Monat August 8338414 Personen und 2 670 613 t Güter befördert worden. Es sind ver einnahmt worden 5666675 M. im Personen- und 8 248 279 M. im Güterverkehr, zusammen 13 914 954 M., das sind 502578 M. weniger als im gleichen Zeiträume des Vorjahrs. Die Gesamteinnahme in den Monaten Januar bis mit August an 98 276 191 M. beträgt gegen über dem gleichen Zeiträume des Vorjahrs 1 713 048 M. weniger. Deutsches Reich. Gewerblicher Rechtsschutz. (W. T. B.) Berlin, 30. Dezember. Im Auswärtigen Amt sind heute durch den Staatssekretär v. Schoen und den hie sigen österreichisch-ungarischen Botschafter v. Szögyeny- Manch die Ratifikationsurkunden zu dem am 17. November 1908 zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich und zwischen dem Deutschen Reiche und Ungarn abgeschlossenen Übereinkommen, betreffend den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz, ausgewechselt worden. Tie Wirksamkeit der beiden Übereinkommen beginnt mit dem 1. Januar 1909. Koloniales. (W. T. B.) Berlin, 30. Dezember. Nach einer heute hier ein getroffenen Meldung sind bei Riedfon 23 Hottentotten wieder über die Grenze in englisches Gebiet zurück gegangen. Es heißt, daß sie beabsichtigen, zu Simon Copper zu stoßen. Der stellvertretende Gouverneur hat den High Commissioner und den Gouverneur der Kap- kolonie in Kenntnis gesetzt. Ausland. Österreich (W. T. B.) Prag, 30. Dezember. Die österreichische Regierung bewilligte die Bildung eines allslawischen Journalisten verbands, der auch die slawischen Journalisten außerhalb Osterreich-Ungarns umfaßt. Die Gründung geht von den tschechischen und polnischen Journalisten aus, welche die Teilnahme an dem letzten internationalen Journalisten kongreß ablehnten. Frankreich. (W.T.B.) Paris, 31. Dezember. Der Deputierte Bistry hat in seinem Blatte eine Erklärung veröffentlicht, daß er gegen den Untersuchungsrichter Jolid Strafanzeige wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt erstatten werde. Sollte der Oberstaatsanwalt diese Anzeige unbeantwortet lassen, so werde er zu noch kräftigeren Mitteln greifen, um sich sein Recht zu verschaffen. Die Vereinigung der Zeitungs direktoren hat einstimmig Einspruch erhoben gegen den Akt der Willkür, den die Gerichtsbehörden durch An legung der Siegel an die Bureaus und Briefkästen des Blattes „Le Jaune" begangen hat. Rutzlanv. (W. T. B.) St. Petersburg, 30. Dezember. Die Reichs- duma nahm in ihrer heutigen Sitzung den vom KriegS- minister eingebrachten Gesetzentwurf beüeffend die Gehalts- erhöhung der Offiziere an. Die Reichsduma verhandelte in ihrer heutigen Abendsitzung über eine vom Handelsminister eingebrachte Vorlage betreffend die Verlängerung des die öffentliche Ausbietung naphthahaltiger Ländereien regelnden tem porären Gesetzes vom Jahre 1900. Handelsminister Schipow erklärte, falls die Duma die Gesetzesvorlage ab lehnen sollte, könne die auf den 28. Januar in Baku an gefetzte Ausbietung nicht stattfinden, da die Durchführung eines neuen Gesetzes bis zu diesem Termin nicht mög lich sei. Der Minister ersuchte dringend um Annahme des Gesetzentwurfs. Die Duma lehnte indessen ein stimmig die Vorlage ab und nahm eine von der Finanz-