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Dresdner M Journal. königlich Sächstsehev Sttttttsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittclbehörden. Nr. 5. c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Do enge- in Dresden Mittwoch, den 8. Januar 1908. Bezugspreis: Beim Bezug« durch die Expedition, Große Zwingerstroße 80, sowie durch die deutschen Postanstallen 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag- nachmittag». — Fernsprecher Nr. 129S. Ankündigungen: Die Zeile kl Schrift der-mal grspalt. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf Smal gesp. Textseite im amtl. Teile «0 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eftlgesandt) 7» Pf. PreiSermäßigg auf Veschäft-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschast hat auf Ansuchen des Vorstandes des Vereins für unentgelt liche Verbreitung von Bibeln und christlichen Schriften in Dresden die Veranstaltung einer Haus sammlung, deren Ertrag für Zwecke des genannten Vereins verwendet werden soll, in den Ortschaften des Regierungs bezirks Dresden während des Jahres 1908 genehmigt. ^»ADie Polizeibehörden des Regierungsbezirkes werden unter Bezugnahme auf die Ministerial-Verordnung vom 20. Sep tember 1902 — 1379 II ^/4568 III02 — hiervon in Kenntnis gesetzt. soi4» m Dresden, den 2. Januar 1908. Königliche Kreishauptmannschast. 15s Das Königliche Ministerium des Innern hat beschlossen, im Süden der Stadt Leipzig, und zwar auf der Bayerischen Straße, etwa an der Kreuzung mit der Moltkestraße, eine neue Apotheke errichten zu lasten. Bewerbungen um diese Konzession sind unter Beifügung eines Lebenslaufs und der erforderlichen Zeugniste bei der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmannschaft bis zum 15. Februar 1908 schriftlich anzubringen. Hierbei wird noch darauf hingewiesen, 1. daß Bewerber, welche eine Apotheke bereits besessen und dieselbe freiwillig wieder veräußert haben, in der Regel keine und nur ausnahmsweise beim Vorhandensein ganz besonderer Umstände Berücksichtigung finden können, 2. daß Gesuche von Apothekern, welche sich vom Apotheker gewerbe abgewendet und durch Übernahme anderweiter Geschäfte und Stellungen sich ihrem Berufe entfremdet haben, nicht berücksichtigt werden können, 3. daß Gesuche von Apothekern, die erst seit kürzerer Zeit als 12 Jahre zurückgerechnet approbiert sind, keine Aussicht auf Erfolg haben, 4. daß die Bewerber eine nach der Zeitfolge geordnete lückenlose Übersicht über die bisherige Tätigkeit seit der Approbation, aus welcher hervorgeht: a) die Anfangs« und Endzeit — nach Tages daten —, b) der Ort und o) die Art der Tätigkeit, beizufügen haben, 5. daß ferner die einzelnen Zeitangaben fortlaufend zu numerieren und daß die entsprechenden Nummern auf die zugehörigen, der Zeitfolge nach geordneten Zeugniste zu setzen sind, und 6. daß die Genehmigung zu einem Weiterverkäufe der zu errichtenden Apotheke in der Regel nicht und nur beim Vorhandensein ganz besonderer, einen solchen Verkauf rechtfertigender Umstände erteilt werden wird, sowie daß auch bei der Erteilung dieser Genehmigung der Wert der persönlichen Konzession bei der Feststellung des zu vereinbarenden Kaufpreises nicht mit in Rechnung ge stellt werden darf. Leipzig, am 31. Dezember 1907. iso Königliche Kreishauptmannschast. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des MintftertumS der Justi». DaS von dem früheren Rechtsanwalt Ernst Ludwig Albert Reißig er in Königstein beneidete Amt eines Notar- ist durch Niederlegung und Feststellung gemäß 8 »2 de- Vesetze- vom lö. Juni 1900 er loschen. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus «. Sffeull. Unterrichts. Zu besetzen: Die Schulstellr zu Seifer »- darf bei NarSdors Kollator: Die oberste Schulbehörde Neben Amt-wohnung mit Varten 1800 M., dazu 16ü M für Fortbildungs- schul» und Turnunterricht und nach Befinden der Lehrersfrau Sv M für NadrlarbeitSunterricht. Bewerbungen bi- zum 21. Januar an den K. BezirkSschulinspeNor in Borna. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile) Nichtamtlicher Teil. Vom Königliche» Hose. Dresden, 8. Januar. Se. Majestät der König speiste gestern abend beim Offizierskorps des 2. Grenadierregiments Nr 101. Allerhöchstderselbe jagte beute auf Wildenhainer Revier und begab Sich hierzu früh 7 Uhr 39 Min mittel« Sonderzug ab DreSden-Nenstadt nach Weißig bei Großenhain. Zu dieser Jagd sind mehrere hiesige Herren, sowie auch Herren au« der dortigen Umgebung mit Einladungen ausgezeichnet worden. DaS Jagdfrühstück wurde im Gasthose zu Wilden hain eingenommen. Die Rückkehr Sr. Majestät wird heute nachmittag 5 Uhr 27 Min. an Dresden Hauptbahnhof erfolgen Den Kammerherrndienst bei Sr. Majestät dem Könige hat der König!. Kammerherr Frhr. v Burgk auf Schönfeld über nommen. Mitteilungen aus -er öffentlichen Verwaltung. Im Januar d. I. findet in St. Petersburg (Passage New«ky 48) die zweite Ausstellung für Hygiene der Frau „Gesundheit und Schönheit" statt. DaS Sekretariat der Ausstellung befindet sich in St. Petersburg, ZnamenSkaia- straße 15. Die Bedingungen für die Beteiligung können m der Kanzlei des König! Sächsischen Ministeriums des Innern zu Dresden eingesehen werden. vderverwaltungsgertcht. über die Wählbarkeit eines in Untersuchung Befindlichen hat da- OberverwaltuugSgrricht ein allgemein interessierende- Urteil erlassen, dem wir folgendes ent nehmen: Ein VemeinderatSmitgnea lombe zu einer Zeit, in der «» sich wegen Meineid- in Untersuchung befand, anderweit in den Gemeinderat gewählt. Da die Wiederwahl angefochten wurde, er hielt der Grmeinderat Veranlassung, zu der Frage der Gültigkeit der Wahl Stellung zu nehmen, und er beschloß, die Wahl für gültig zu erklären. Der zuständige Bezirksausschuß hob jedoch diesen Beschluß Aufsicht» wegen mit der Begründung auf, daß der Gewählte sich zur Zeit seiner Wahl in Untersuchung befunden habe wegen einer straf baren Handlung, die nach dem Strafgesetzbuche die Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben könne Er sei daher nach 8 8be der Revidierten Landgemeindeordnung von der Ausübung de» Stimmrechts ausgeschlossen und nach § »7 Absatz 1 nicht wählbar gewesen. Die hiergegen erhobene Anfechtungsklage hat da- Ober- verwaltungSgericht abgewiesen mit folgender Begründung: Der durch da- Gesetz vom 21. März 1902 unter II dem 8 SS der Revidierten Landgemeindeordnung beigefügte Absatz 3 beziehe sich nur auf den Fall, wenn während der Amtierung de- Gewählten gegen ihn wegen eine- der im 8 85 unter v bezeichneten Verbrechen oder Vergehen di« Untersuchung bez. Voruntersuchung oder da- Hauptversahren eröffnet oder richterlicher Haftbefehl erlassen worden sei, und bestimme, daß während der vorläufigen Dauer der Enthebung bez bis »ach Be endigung deS StrasverfahrenS die Ausübung de- Amtes zu ruhen habe. Nach der Begründung d«S Gesetzentwurf- solle durch diese Änderung der Gemeindeordnung eine Härte beseitigt werden, welche durch die strenge Anwendung de- 8 85 der Revidierten Landgemeindeordnung in dem dem Wortlaute deS Gesetze- entsprechenden Sinne in der Praxi- sich herausgestellt hätte. Denn diese nahm an, der Betroffene habe nach Wegfall des Umstands, der zum Verluste deS Stimmrechts und somit auch der Mitgliedschaft im Gemeinderate geführt hätte, nicht ohne weiteres letzteren wieder anzugehören, sondern er sei auS ihm für die Dauer seiner Wahlzett auSgeschieden und könne in den Gemeinderat nur infolge einer Neuwahl wieder eintreten Nach der abändernden Bestimmung solle aber der Betroffene nicht, wie seither, aus dem Gemeinderate ohne weitere- ausscheiden, sondern nur auf solange, als das Strafverfahren schwebe, sein Amt nicht ausüben dürsen; er bleibe Mitglied deS Gemeinderats Werde er verurteilt, so trete 8 58 Absatz 1 in Wirksamkeit. Dagegen habe die Bestimmung tm Absatz 3 mit der gegenwärtig vorliegenden Frage, ob der Kläger zur Zeit seiner Wiederwahl wählbar gewesen sei, nichts zu tun. Hiersür sei ausschließlich 8 81 Absatz 1 in Verbindung mit den 88 84 Absatz 1 und 3b maßgebend. Nun sei dem Kläger allerdings darin brizu- pflichten, daß deren Fassung insofern zu Zweifeln Anlaß gebe, als in den 88 84 und »7 von der Stimmberechtigung, im 8 8b aber von der Ausübung des Stimmrechts gesprochen werde, und eS hiernach den Anschein gewinnen könnte, als habe der Gesetzgeber auch diejenigen für wählbar angesehen, die nach 8 8b von der Ausübung de» Stimmrecht» ganz oder vorübergehend au»geschloffen siud. Allein dieser Annahme stehe zwingend die Erwägung entgegen, daß solchen falls diese Gemeindemilglieder zum Grmetnderate zwar nicht wählen, wohl aber in ihn gewählt werden dürften, oder mit anderen Worten, daß ihnen der Gesetzgeber die weitergehrnde Befugnis, gewählt zu werden, hab« belassen, dagegen daS mindere Recht, zu wählen, habe nehmen wollen. Dies könne er unmöglich beabsichtigt haben. Viel mehr müsse mau davon auSgehen, daß er unter einem stimmberech tigten Gemeindemitgliede im Sinne von 8 87 Absatz 1 nur ein solche» verstauben habe, da» nach 8 8b nicht von der Ausübung deS Stimmrecht» au»geschlossen sei. Die» war aber der Kläger am Tage seiner Wiederwahl; er sei deshalb auch nicht wählbar gewesen. Deutschts Reich. vom Bun-e-rate. (W. T B ) Berlin, 7. Januar In der heutigen Sitzung de« Bunde«rat« wurde der Entwurf eine« Scheckgesetze« an genommen. (Berl Lokalanz) Berlin, 8 Januar. Heute werden die Bunde«rat«auSschüffe die Beratung der Spiritu«vorlage (Gesetz entwurf betreffend Zwischenhandel mit Branntwein) beginnen In unterrichteten Kreisen wird nicht bezweifelt, daß die Vor lage in der einen oder anderen Gestalt vom BundeSrat ge nehmigt werden dürfte. vom Reichstage. Der Reichstag nimmt heute seine Verhandlungen wieder auf, und zwar tritt er um 2 Uhr zu seiner 74. Plenarsitzung zusammen Auf der Tagesordnung steht: 1. Fortsetzung der Beratung des Antrags v Graf Hompesch und Gen, betreffend Erhaltung und Förderung deS Handwerkerstands und des kauf männischen Mittelstands; 2 Beratung des Anttags Frhr. v Richtkofen-DamSdorf und Gen, betreffend die Pension«- und Hinterbliebenenversicherung der Privatbeamten Zur Fernsprechgebühren-Reform. Berlin, 7. Januar Im Reichspostamte fand heute unter dem Vorsitze des Staatssekretärs eine eingehende Be sprechung der beabsichtigten Fernsprechgebühren- Reform statt zwischen Vertretern der Reich« - Telegraphen verwaltung und der König!. Bayerischen Telegraphenverwaltung einerseits und Vertretern von Handel, Industrie, Landwirtschaft und Handwerk auS dem Reichstelegraphengebiet und Bayern anderseits. Die eingeladenen Vertreter erkannten an, daß der bestehende, in Ansehung der Gesprächszahl unbegrenzte Pauschal- Gebührentarif wegen der damit verbundenen ungleichen finan ziellen Belastung der Teilnehmer und der aus der über mäßigen Inanspruchnahme der Anschlußleitungen sich ergeben den Betriebsschwierigkeiten nicht auftechtzuerhalten sei. Die Mehrheit entschied sich dafür, der gänzlichen Beseitigung de« Pauschgebührentanss und seiner Ersetzung durch Erhebung von Grund- und Gesprächsgebühren zuzustimmen Eine Minder heit hatte sich für Staffelung der Pauschgebühren nach der Gesprächszahl unter Erhöhung der Sätze für mehr als 3000 Gespräche jährlich ausgesprochen. Die vorgeschlagene Stufen folge der gegen den bisherigen Tarif um je 10 M. er mäßigten Grundgebühren wurde mit der Maßgabe gebilligt, daß eine weitere Herabsetzung der Grundgebühr von 50 aus 40 M. für Netze mit weniger als 500 Teilnehmern befür wortet wurde. Allgemein kam der Wunsch zum Ausdruck, die Gesprächsgebühr statt auf 5, 4^ und 4 Pf. einheitlich auf 4 Pf. festzusetzen Bei der Besprechung der vorgeschlagenen Fernaebühren wurde die Einfügung der neuen Stufe von 75 Pf für Entfernungen von 100 bi« 250 Km allseitig be grüßt. Mehrere Anträge auf weitere Herabsetzung der Ge bühren für Entfernungen unter 75 km fanden nicht die Mehr heit, da der davon zu erwartende Einnahmeausfall zu erheblich sein würde. Einem Wunsche auf unentgeltliche telephonische Zusprechung angekommener Telegramme stellte der Staats sekretär Entgegenkommen in Aussicht. vom deutschen Flottenverein. Wir entnehmen dem „Berl. Lokalanzeiger": „Wie wir durch Erkundigungen an zuständiger Stelle er fahren, hat Prinz Rupprecht von Bayern während seiner An wesenheit zu der Neujahrsfeier in Berlin eine Unterredung mit General Keim gehabt. Diese Tatsache ist insofern nicht ohne Bedeutung, als der Prinz wohl kaum mit dem vielgenannten General in Verkehr getreten wäre, wenn er eine „Genug tuung" von ihm bez dem von ihm vertretenen Präsidium fordern wollte, wie die« von bayerischer Seite mehrfach verlangt worden ist. »ber den Inhalt der Unterredung wird Stillschweigen bewahrt. Man kann zwar ein Symptom der Beruhigung für die Situation darin sehen, daß dem General Keim die Gelegenheit zur offenen Aussprache gerade mit der fürstlichen Persönlichkeit geboten wurde, durch deren Austritt aus der Reihe der Protektoren des Flotten verein« der gegenwärtige Zwist erst zu seiner jetzigen Bedeutung gelangt ist. Anderseits aber sind die seit langem zwischen den bayerischen Mitgliedern und dem Präsidium bestehenden Differenzen so tiefwurzelnder Natur, daß an ihre endgültige Beilegung nicht gedacht werden kann, außer auf dem Wege der öffentlichen Austragung, wie sie für die Hauptversammlung in Cassel vorgesehen ist." Koloniales. (W T. B) Berlin, 7 Januar. Kaiserliche Marine E M. S „Freya" ist am 6. Januar in Messina eingettoffen und geht am 13. Januar von dort nach Malta in See. S M S. „Seeadler" ist am 6. Januar in Bagamojo ein- aettoffen und geht am 10 Januar von dort nach Sansibar m Vee S M S „Arcona" ist am 7. Januar in Amoy ein gettoffen S M S „Tiger" ist am 7 Januar von Tsingtau nach Futschau in Se« gegangen. S. M. S „Luch«" ist am